Ausbildung Absturzsicherung

Diskutiere Ausbildung Absturzsicherung im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Unsere Kellerhalstreppe besteht u.a. aus einer L-förmigen Betonwand. Diese steht ca. 10cm über Oberkante Gelände. Auf diese Betonwand soll ein...

  1. #1 007Bauherr, 17.04.2007
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    Unsere Kellerhalstreppe besteht u.a. aus einer L-förmigen Betonwand. Diese steht ca. 10cm über Oberkante Gelände. Auf diese Betonwand soll ein Geländer/ Absturzsicherung montiert werden, damit niemand herunterfällt (Absturzhöhe = 2,4). Ich hatte mir vorgestellt. dass dieses Gelände aus Pfosten im Abstand von 1m mit aufgesetztem Handlauf besteht. Der Raum zwischen den Pfosten soll mit horizontalen Rundstäben gefüllt werden. Abstand der Stäbe = 15cm.

    Ich habe das Geländer vermaßt zu Papier gebracht und einen Schlosser um ein Angebot gebeten. Der allerdings lehnt die Herstellung eines solchen Geländers ab. Begründung: Ist nach der LBO-NRW so nicht zulässig. (Anmerkung, das Haus steht in Köln)

    Ich habe aber weder in der LBO, noch sonstwo einen Hinweis gefunden, dass ein Geländer nicht mit horizontalen Füllstäben ausgeführt werden darf.

    Kann mir jemand einen Hinweis geben, ob es überhaupt Vorschrift/ Regeln gibt, wie ein solches Geländer ausgebildet sein muss und wenn ja, wo ich diese finde.

    Vielen Dank!

    Gruß

    Jens
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 17.04.2007
    VolkerKugel (†)

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    Geländer ...

    ... müssen so ausgebildet werden (auch zur eigenen Beruhigung), dass Kindern das Überklettern nicht erleichtert wird.
    Das betrifft in besonderem Maße ein solches Geländer im Außenbereich, der auch mal als Kinderspielbereich dienen könnte :konfusius .
     
  3. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    ich hab

    irgendwo mal was von max 12cm Stababstand gehört.... obs stimmt weiß ich nicht
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 17.04.2007
    VolkerKugel (†)

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    Stimmt ...

    ... aber senk- nicht waagerecht :konfusius .
     
  5. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    stimmt das tatsächlich?

    ist sooo lange her und hatte was mit Kinderköpfen zu tuen oder?
     
  6. #6 Baufuchs, 17.04.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    In

    der BauO NW gibt es tatsächlich keinen §§ der waagerechte Stäbe bei Treppengeländern oder Brüstungen untersagt.
    Auch die Treppen DIN gibt dazu nicht wirklich etwas her, denn:
    Es bleibt verantwortungsvollen Eltern eben selbst überlassen, für welche Art der Absicherung sie sich entscheiden....
     
  7. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    aber in meinem

    Alter kann ich doch stolz sein irgendwas nicht vergessen zu haben, wenigstens im Ansatz :angel:
     
  8. #8 Carden. Mark, 17.04.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    ich jkenne die Forderung in NRW für Privathäuser auch nicht.
     
  9. #9 VolkerKugel (†), 18.04.2007
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    Nicht alles ...

    ... was vernünftig ist muss auch unbedingt gesetzlich geregelt sein :konfusius .
     
  10. #10 derengelfrank, 18.04.2007
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    zur Sicherheit der eigenen oder evtl. zu Besuch kommenden Kinder: Stäbe senkrecht und MAX 12 cm Abstand.
    In Bayern ist m.E. 12 cm vorgeschrieben, damit ein Kind seinen Kopf nicht durchstecken kann. Bei Freunden von mir war die Tochter so schlau, dann eben nicht den Kopf, sondern erstmal den Rest des Körpers (im 1. Stock!) durchzuzwängen. Die Mutter kam grade noch rechtzeitig....
    Nach der Erfahrung sind bei MIR die Abstände 8 cm....
     
  11. #11 fribbich2006, 18.04.2007
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    Machs nur ordentlich sicher. Es soll tatsächlich Mütter geben, die anderenfalls ihre Kinder nicht mehr bei euch spielen lassen, weil ihr ein - Zitat- "kinderunfreundliches Haus" habt.

    Grüße von frib mit waagerechten Absturzsicherungen vor den bodentiefen -aber absperrbaren Fenstern. Aber trotzdem siehe oben...
     
  12. #12 007Bauherr, 18.04.2007
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    Absturzsicherung

    Vielen Dank für Eure Aussagen.

    Zusammenfassend stelle ich fest, dass auch Ihr keine Vorschrift kennt, die eine Ausführung mit horizontalen Stäben verbietet.

    Ich bin gerade eben vom Flughafen Köln gekommen. Interessant festzustellen, dass an dem Parkhaus am Terminal 2 fast überall horizontale Seile zwischen die Pfosten gespannt sind. Abstand zwischen den Seilen ca. 12-15cm. Absturzhöhe bis ca. 12m. Kein gekröpft versetzter Handlauf.

    Manchmal wundert man sich, mit welcher Selbstsicherheit Dinge über Regeln und Vorschriften verbreitete werden, die einer Überprüfung kaum Standhalten.


    Gruß

    Jens
     
  13. #13 Der Bauberater, 20.04.2007
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    @ 007Bauherr,

    Hallole Herr Bauherr, James Bauherr,
    Zitat:
    6.9.3 Treppengeländer mit Öffnungen
    In Gebäuden, in denen mit der Anwesenheit von unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist, sind Treppengeländer so zu gestalten, daß ein Überklettern des Treppengeländers durch Kleinkinder erschwert wird.
    Dabei darf der lichte Abstand von Geländerteilen in einer Richtung nicht mehr als 12 cm betragen. Dies gilt nicht für Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen.

    Im Parkhaus vom Flughafen Köln ist im normalfall nicht mit "der Anwesenheit von unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen", deshalb können die Seile so angeordnet sein.
    Gruß aus Baden
    Peter
     
  14. #14 Bauwahn, 24.04.2007
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    @Bauberater:

    Schon mal in Urlaub mit Gepäck und Kleinkindern geflogen? Ich zwar auch nicht, nur mit'm Zug oder Auto, aber ich halte das für weltfremd...

    Ansonsten sind Seile zumindest was das Überklettern und steckenbleiben etwas sicherer als feste Teile.

    Gruß

    Thomas
     
  15. acymyl

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    Richtlinien für die Öffnungen in Balkongeländern

    hallo,
    die einzelnen Bundesländer fordern gemäß der LBO unterschiedliche Mindestmaße bei der Erstellung der Umwehrungen.
    Die hier andauernd genannten 12cm lichtes Maß zwischen den Stäben beziehen sich nur auf VERTIKAL angeordnete "Füllstäbe". Wenn sie aus optischen Gründen unbedingt Horizontale Geländerfüllstäbe ausführen möchten wird als Mindestmaß ein Kinder-Zeh angenommen. Der darf in Rheinland-Pfalz nicht schmaler als 2cm sein! D.H. ich muß in Rheinland Pfalz bis zu einer Höhe von 65cm einen Mindestabstand zwischen den horizontalen Stäben von 2cm einhalten. dann darf der Abstand wieder maximal 12cm betragen bis auf die Mindesthöhe von 90cm bzw. höher, je nach Absturzhöhe.

    Hoffe diese Angabe hilft weiter. Im übrigen sollte Ihnen jedes Bauamt in Ihrer Nähe unentgeldlich hierüber Auskunft erteilen können. Die einzelnen Bundesländer weichen hier ziemlich ab in der detaillierten Vorschrift.

    Diese Regel einzuhalten halte ich übrigens auch im privaten Wohnungsbau für sinnvoll. Schließlich geht es hier nicht nur um die eigenen Kinder, sondern auch um die anderer. Selbst die Bibel enthält schon unter Androhung der Todesstrafe die Vorschrift seine absturzgefährdeten Bereiche ordnungsgemäß zu sichern...:angel: :angel: :angel:
     
  16. acymyl

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    nrw nimmts ni mehr so genau?

    In § 5 Abs.7 AVO BauO NRW 1970 WURDEN besondere Anforderungen an die Ausbildung von Öffnungen in Geländern, Brüstungen und anderen Bauwerken gestellt, um Kinderunfälle zu vermeiden. Die Anforderungen GALTEN nur für Gebäude, in denen dauernd mit der Anwesenheit von Kindern gerechnet werden MUSSTE (Vergangenheit!). Sie berücksichTIGTEN bekannte Verhaltensweisen von Kindern. Die Anforderungen sind seit Aktualisierung der Bauordnung des Landes NRW NICHT in die Regelungen über Umwehrungen und Treppengeländer übernommen worden.Danach ist es NICHT mehr Aufgabe der Bauaufsichtsbehörden von NRW, auf eine entsprechende Ausbildung von Treppengeländern und Umwehrungen zu achten.

    Tip, nach meiner bescheidenen Recherche über Normen und Gesetze in NRW:

    12cm Abstand zwischen Ihren waagerechten Stäben genügen. Sieht auch cooler aus als senkrechte Stäbe. In Rheinland Pfalz sehen Sie diese Ausführung jedoch NIE! Schon gar nicht in Flughäfen... Einem Pfälzer Kind wird es im Cinedom-Kino in Köln Angst und Bange! und da sind andauernd Kinder...:eek:
     
  17. #17 Bauwahn, 25.05.2007
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    Ich denke, das sollte Maximalabstand heißen.
    Man sieht das sehr oft bei Geländerfüllungen mit waagerechten Holzbrettern.

    Gruß

    Thomas

    PS: Ansonsten behauptet ja immer jeder zu wissen was er tut, zumindest bis was passiert, dann hatte plötzlich keiner eine Ahnung...
     
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