Statik contra tatsächlicher Ausführung

Diskutiere Statik contra tatsächlicher Ausführung im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo! Wir haben einen Bungalow gebaut. Laut Statik ist ein Fundament von 30cm Stärke und 112cm Höhe inkl. 12cm Bodenplatte zuerrichten. Bau...

  1. Amigo

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    Geht nicht gibt´s nicht, denn das haben wir immer schon so gemacht!
    Hallo!

    Wir haben einen Bungalow gebaut. Laut Statik ist ein Fundament von 30cm Stärke und 112cm Höhe inkl. 12cm Bodenplatte zuerrichten. Bau der Baudurchsprache wurde uns eine Verlängerung der Frostschürze auf 100cm gegen Aufpreis angeraten, was wir auch als kostenpflichtigen Zusatzauftrag abschlossen. Nach Unstimmigkeiten mit dem Tiefbauer und unserer Meinung nach überzogenen Zusatzkosten liessen wir die Tiefbauarbeiten aus dem Vertrag nehmen und beauftragten selbst einen Unternehmer.
    Nun habe ich heute durch Zufall oben erwähnte stitischen Berechnungen durchgeblättert und fand die Angaben. Das Fundament habe ich nun an einigen Stellen frei gelegt und dessen Höhe nachgemessen. Mit Bodenplatte sind es 80 bzw. 84cm. Was ist zu raten? Ist die Statik zwingend? Und welche Folgen kann das haben. Soll ich mit diesen Fakten an die Hausbaufirma treten, oder erstmal einen Sachverständigen hinzu ziehen?
    Gruß Joerg Mueller
     
  2. Yilmaz

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    Hallo,
    geplant waren Frostschürze 112 cm inkl. der 12 cm Bodenplatte?
    Ihr habt euch auf 100 cm Frostschürze geeinigt?
    Den Tiefbauer habt Ihr beauftragt und ihm die höhe vorgegeben?

    Verstehe ich nicht ganz!
     
  3. #3 Ingo Nielson, 21.04.2007
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    ganz einfach, yilmaz:
    der bauträger verkaufte dem amigo ein haus.
    ich gehe mal davon aus, dass er sich nach seiner eigenen statik wohl zu richten hat.
    er verkaufte dem amigo zusätzlich -und obwohl schon 100cm streifenfundament in der statik festgelegt sind- eben diese 20cm zusätzlich gegen einen aufpreis.
    aus bestimmten gründen nahm der amigo die tiefbauarbeiten aus dem vertrag und beauftragte diese arbeiten separat.
    dieser kofferte nun allerdings lediglich 68cm bzw 72cm streifenfundament aus.
    der bauunternehmer betonierte dann in diesen abmessungen.
    nun fragt sich amigo:
    1. ist das statisch in ordnung?
    2. soll er sich rat durch einen sachverständigen einholen?

    falls ich das nicht richtig wiedergegeben habe, amigo: bitte melden.
     
  4. Amigo

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    Geht nicht gibt´s nicht, denn das haben wir immer schon so gemacht!
    Hallo Ingo,
    nicht ganz richtig.
    Der von uns beauftragte Tiefbauer hat richtig geschachtet. Der Betonbauer der Hausbaufirma hat nicht richtig das Fundament gegossen.
    Es sieht so: Wir haben ausschachten lassen, auch die Fundamente, dann wurde alles mit Sandverfüllt, also eine Sandplatte erstellt. Dann kam die Hausbaufirma und hat von Hand wieder für die Fundamente den Sand ausgehoben und die Fundamente und die Bodenplatte in Beton gegossen.
     
  5. #5 wasweissich, 22.04.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das verstehe ich jetzt nicht , wie tief hatte der tiefbauer jetzt geschachtet?
     
  6. Amigo

    Amigo

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    Geht nicht gibt´s nicht, denn das haben wir immer schon so gemacht!
    Hi wasweissich!
    Also nochmals der Reihe nach :
    1. Haben Bungi gekauft,
    2. Bei Baudurchsprache wird Zusatzauftrag über eine verlängerte Frostschürze auf 1m vereinbart.
    3. Tiefbauer der Hausbaufirma verlangt Wucherpreis für zusätzliche Erdarbeiten, wir lehnen ab und lassen die Erdarbeiten(Schachten der Fundamente, wiederuaffüllen des Fundamentgrabens mit Sand und Erstellen der Sandplatte) aus dem Vertrag nehmen, sowie Storno Zusatzauftrag der verlängerten Frostschürze.
    4. Der von uns beauftragte Tiefbauer verrichtet die oben benannten Arbeiten.
    5. Die Hausbauer kommt, schachtet den mit Sand gefüllten Fundamentgraben wieder aus und gießt die Fundamente und die Bodenplatte.
    6. Haus steht, wir wohnen drin, und ich bekomme vom Bauamt die statischen Berechnungen zu deren Entlastung zurück. Blättere sie durch uns lese :
    Stärke des Fundamentes : 30 cm Höhe : 112cm inkl. 12cm Bodenplatte.
    Werde stutzig, da laut Baubeschreibung nur 80cm + 12cm Bodenplatte angesagt sind. Also fehlen schon mal 20cm. Nun schachte ich am Fundament mal runter und siehe da, inkl. Bodenplatte sind es mal 80-84 cm . Fehlen also rund 30cm in der Höhe.
    Hoffe es war nun zu verstehen. :D
     
  7. #7 wasweissich, 22.04.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    also haben sie dir mit der verlängerung der frostschürze eingeredet als zusatzauftrag , was sie sowieso hätten machen müssen und das dann nochnichtmal gemacht..........oder deute ich das nicht richtig ?

    wenn ja:respekt :respekt
     
  8. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Also

    nicht das bekommen was bestellt war und die Frostsichere Gründung > also dauerhaftigkeit der Standsicherheit wird angezweifelt.

    Wenn es so ist muß man einen eigenen Fachmann hinzuziehen und darf den Gang zum RA nicht scheuen.
     
  9. Amigo

    Amigo

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    Geht nicht gibt´s nicht, denn das haben wir immer schon so gemacht!
    Jawoll, so ist es! Werde morgen zu diesem Thema denn mal auch meinen Anwalt befragen, da ja auch schon hier die Standfestigkeit bezweifelt wird.
     
  10. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Falsch

    ohne vor Ort etwas gesehen, verglichen zu haben zweifle ich diese nicht an!

    Ob das Vertragliche Soll / Ist abweicht ist eine rechtliche Geschichte
     
  11. #11 Mike Wine, 23.04.2007
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    das hatte ich auch schon mal

    Hallo,

    ganz allgemein ausgedrückt:

    Der Bauherr bestellt eine bestimmte Sache mit Eigenschaften, hier: Fundament in einer vorgegebenen Abmessung.

    Der AN stellt jedoch die Sache mit einer anderen Eigenschaft her, also verringerten Abmessungen.

    --> Änderung schwer möglich --> reicht die Fundamentverringerung für die weitere Belastung/Statik/ Frostverhältnisse des Hauses aus?

    Mein Tipp: Sofortige Mitteilung über Mangel nach VOB an den AN mit Bitte um Stellungnahme --> falls eigenmächtige, mangelbehaftete und nicht vertragskonforme Abänderung durch AN --> keine Vergütung fällig.

    Meine Frage: Wie kommt man dazu, bei der Bauausführung noch am Fundament rumzumachen? Bodenbeschaffenheit bekannt? Frostzone und damit Frosttiefe bekannt?

    Ausblick: Wie wurde das Fundament eventuell in einer Abschlagszahlung abgerechnet?


    Grüsse, Mike
     
Thema: Statik contra tatsächlicher Ausführung
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