Fußbodenheizung vergessen

Diskutiere Fußbodenheizung vergessen im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Der Installateur unserer Hausbaufirma hat in unserem Flur und der Diele schlichtweg die FBH vergessen. Es liegt weder das Rohr dafür, noch...

  1. Amigo

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    Geht nicht gibt´s nicht, denn das haben wir immer schon so gemacht!
    Hallo!
    Der Installateur unserer Hausbaufirma hat in unserem Flur und der Diele schlichtweg die FBH vergessen. Es liegt weder das Rohr dafür, noch hat er einen Platz am Heizkreisverteiler dafür vorgesehen. Lediglich der Elektriker hat einen Raumthermostat für den Flur angebracht. Was mag es kosten, auf einer Länge von 9m und 1.2m Breite, sowie 2,5 x 3,5m Diele alles wieder raus , die FBH rein und alles wieder im neuen Zustand herzustellen? Hat da einer eine Idee ?
    Gruß Amigo
     
  2. #2 stefanSmi, 22.04.2007
    stefanSmi

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    mit gefährlichem Halbwissen
    kommt drauf an

    ist schon gefliest, tapeziert, Rauputz dran, ggf Treppe "im Weg", reichen Zuleitungen für Verteiler; stimmt Wärmetechnische Berechnung und damit auch Leistung des Kessels...
    Ich denke das solltet du von einem Handwerker vor Ort besichtigen und schätzen lassen (ggf Sachverständigen mit Gutachten) je nach dem, was die Hausbaufirma zu dem Thema sagt. Da du Dich aber für den Preis interessiert denke ich mal die haben die Dir bei anzeige des Mangels nicht ein fröhliches "kein Problem korrigieren wir" entgegengebracht.
     
  3. Amigo

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    Geht nicht gibt´s nicht, denn das haben wir immer schon so gemacht!
    Hi Stefan,

    leider hast Du Recht. Der Bauleiter meinte, dass die restlichen Heizkreisläufe die durch den Flur verlaufen diesen schon mitheizen würden. Außerdem würde dies so gemacht werden, wenn zu wenig Platz für die Rohre wäre.
    Im Haus ist alles fertig, wir wohnen drin, zwischen jeder Menge Trocknungsmaschinen, denn nebebei hat uns der Installateur ja noch vier Wasserschäden beschert.
    1.Loch in der Rohrleitung der FBH(Inzwischen repariert)
    2.Undichte Verschraubung vom Handtuchheizkörper, die aber uunglücklicherweise hinter der Badewanne liegt, also muß die Badewanne raus,
    3. Drei mal nicht richtig aufgehängtes WC mit der Folge von jeder MEnge Frischwasser(Gott sei Dank) hinter der Vorwandinstallation.
    4. Undichte Stelle in der Warmwasserzuleitung unter dem Estrich unter der Dusche, die nun auch wieder raus muss.

    Na, da freut sich doch der Mensch!!!:fleen
     
  4. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Für die

    FbHzg gibt es doch eine Berechnung und einen Plan! Nicht separate Kreise im Flur sind dabei nicht ungewöhnlich, da durch den Flur ja die Vor- Rückläufe der anderen Räume langlaufen.
     
  5. Berni

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    @ Robby,

    bist Du Dir sicher, das dieser Heizungsbauer

    irgendetwas mit einem Plan anfangen kann?:mauer

    Ich frage mich bei den ganzen Leckagen, was die Dämmung davon abbekommen hat.
     
  6. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    @Berni

    wer so viel Käse hat und sich über evtl. nicht zus. Heizkreise im Flur aufregt ??? Der braucht Hilfe... Aber die gibts hier nicht ohne Sachkunde vor Ort! Dazu wiederum brauch man eigene Fachleute, welche man selber engagieren muß...

    Du weißt das aber andere ;)
     
  7. Amigo

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    Geht nicht gibt´s nicht, denn das haben wir immer schon so gemacht!
    Tja, einen Verlegeplan habe ich angefordert, aber bis heute nicht erhalten.Ebenso ein Meßprotokoll vom "Abdrücken". Habe da nur nicht zu beantwortene Fragen aufgeworfen....
    Nach Auswertung der von mir vor Estrichlegung gemachten Bilder kommt man zu dem Schluss, dass es wirklich keine gibt. Es sind auf den Bildern alle Kreisläufe zu sehen. Nur keiner für den Flur.
    Nicht nur die Dämmung Berni, auch die Tapeten haben Ablösungen. :wow
     
  8. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Mhhh

    mal weitergedacht?

    Abnahme erfolgt? BT GU Einzelvergabe???

    Umkehr der Beweislast?
     
  9. Amigo

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    Geht nicht gibt´s nicht, denn das haben wir immer schon so gemacht!
    @ Robby
    Bauabnahme noch nicht erfolgt. Vertrag ist mit Hausbaufirma für die komplette Erstellung eines Bunglows abgeschlossen.Nur Erdarbeiten, Fliesen und Tapeten haben wir in Eigenregie machen lassen. Ich halte mich einzig und alleine an die Hausbaufirma, die ist mein Vertragspartner.
    Warum Umkehr der Beweislast? Die müssen nun nachweisen, dass es eine gibt. Wie sie dass machen wollen ist mir schleierhaft.:e_smiley_brille02:
     
  10. Robby

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    Falsch

    Umkehr der Beweislast ist vor erfolgter Abnahme muß der AN beweisen das er richtig gearbeitet hat, nach Abnahme muß der AG beweisen das etwas falsch ist!

    Wenn alles so "unstimmig" ist, würde ich mir Fachleute heranziehen
     
  11. Amigo

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    Geht nicht gibt´s nicht, denn das haben wir immer schon so gemacht!
    @ Robby,

    werde dies morgen auch tun.Werde mal der Reihe nach Statiker, Bausachverständigen und Anwalt mobilisieren. Mal schauen wie es weiter geht.:yikes :boxing :fleen
     
  12. Robby

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    Frage wäre

    wessen Statiker das ist ;)

    Eventuell kann man sich dann den Gang sparen, vor allem wenn man kein Vertragsverhältnis zu ihm hat
     
  13. drulli

    drulli

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    Schau mal in den Vertrag zum Thema "Bezug vor Abnahme". Manchmal ist es dort so geregelt, dass damit vom Käufer die Abnahme erklärt wird, es sei denn, dieser läßt sich den Bezug ohne Abnahme vorher schriftlich vom Verkäufer bestätigen.
    Wenn Ihr viel Pech habt, ist der Bau somit abgenommen...:eek:
    Grüße!
    Uli
     
  14. #14 Mike Wine, 25.04.2007
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    Seit wann wusste der AN den Mangel?

    Hallo,

    hast Du den Mangel dem AN schriftlich mitgeteilt? Wieviel Zeit hatte der AN von Deiner Mangelmitteilung bis zum Einzug? War der AN mit der Behebung im Verzug?

    Sollte die Mitteilung vor dem Einzug erfolgt sein, wird es für den AN sehr schwer zu sagen, dass mit dem Einzug des Bauherrn (durch in Gebrauchnahme des Hauses) eine stillschweigende Abnahme erfolgt sei.

    Leider ist es so, dass sich Erkenntnisse über Mängel etwas zeitverzögert einstellen und andere Bauleistungen fortgeschritten sind. Zur Mängelbehebung ist der AN jedoch verpflichtet und somit auch über die Mehrbelastung. Manche AN, deren Leistungen nachher nicht mehr sichtbar sind, beantragen eine Teilabnahme oder bei Fertigstellung eine Schlußabnahme ihrer Leistung. Somit könnte man noch eventuelle Ausführungsfehler noch mit einfachen Mittel beheben.

    Grüsse, Mike
     
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