Bituminöse Abdichtung im bewohnten KG ZWINGEND erforderlich?

Diskutiere Bituminöse Abdichtung im bewohnten KG ZWINGEND erforderlich? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Guten Morgen, wir haben derzeit eine kleine Meinungsverschiedenheit mit unserem Auftragnehmer: Wir als GÜ haben im Keller (bewohnt) als...

  1. #1 GutenMorgenMann, 25.04.2007
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    Guten Morgen,
    wir haben derzeit eine kleine Meinungsverschiedenheit mit unserem Auftragnehmer: Wir als GÜ haben im Keller (bewohnt) als Horizontalsperre zwei waagerechte DELTA-Bahnen (Kunststoff) ausgeschrieben. Unser AN hat jedoch ohne vorher Bedenken bzw. Mehrkosten anzumelden als unterste Lage eine bituminöse und besandete Bahn eingebaut und will die Mehrkosten dafür erstattet haben. Er begründet das damit, dass laut DIN bei bewohnten Kellern eine beituminöse Abdichtung der gesamten Bodenplatte zwingend erforderlich ist. Diese Aussage konnte ich so nirgends finden. Hat er Recht?
    Wir haben unter der WU-Bodenplatte eine kapilarbrechende Schicht und eine umlaufende Drainage. Der Baugrund ist nicht bindend (BK 5 - 6).
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 25.04.2007
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    Recht hat der Mann...

    mit seiner Forderung nach Dampfsperre.
    Derzeit ist nur unter untergeordneten Räumen (Lagerkeller usw.) eine kapilarbrechende Schicht ausreichend. Bei höherwertig genutzten Räumen ist die Dampfsperre noch immer anerkannte Regel.
    Auch wenn sich Gegenstimmen regen. ;)
    Das WIE der DS ist Planeraufgabe.
    MfG
     
  3. #3 Baufuchs, 25.04.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bedenkenanmeldung

    wäre allerdings notwendig gewesen.
    Sonst VOB/B §2 8. (1):
    "Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet. ........"
    Andererseits:
    Besser der AN machts richtig, als dass der Bauherr später schlau wird und Mängelrüge schreibt. Dann wirds erst richtig teuer.

    Gütliche Einigung ist angesagt.
     
  4. #4 Carden. Mark, 25.04.2007
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    wer die Delta Dörken MS ausschreibt, sollte froh sein, eine AN zu haben der weiß wie es geht.
    Die Delta MS ist nicht DIN konform (zu dünn) mit der Zulassung können die wedeln wie Sie wollen.
     
  5. bemi

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    :respekt Mit der Aussage hat er Recht also ein Fachmann.
    Um wieviel Geld geht es den,:think lohnt sich ein Streit mit ihm obwohl er euch vor schlimmeren bewahrt hat ?
    Der GÜ macht Planungs und Ausschreibungsfehler und der Unternehmer solls bezahlen.:motz :mauer :boxing
     
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