WU Beton Bodenplatte ohne Keller DIN 18195

Diskutiere WU Beton Bodenplatte ohne Keller DIN 18195 im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Wieder einmal WU Beton! WU- Bodenplatte ohne Keller! Mein Bauträger sagt, dass er nicht nach DIN 18195 abdichten muss, da die Konstruktion aus...

  1. giant

    giant

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    Wieder einmal WU Beton!
    WU- Bodenplatte ohne Keller!

    Mein Bauträger sagt, dass er nicht nach DIN 18195 abdichten muss, da die Konstruktion aus WU Beton ist und er sich auf die Ausnahme bezieht (ich glaube Punkt 7 in der Norm)
    Der Lastfall ist Bodenfeuchte, obwohl ich verunsichert bin, da das Gebäude ca. 20 m vom Seeufer steht.
    Das Haus erhält keinen Keller, die Sickerschicht unter dem Beton ist fachgerecht ausgeführt.
    Das gleiche Argument führt der BT für die freiliegende Betonplatte im Terassebereich und Eingangsbereich an.
    Obwohl ich aus den einschlägigen Texten lese das auch diese abgedichtet werden müssen mit Hochführung zur Sperrschicht im Mauerwerk. Als Notlösung bietet er mit jetzt die Abdichtung im Terassenbereich an. Aber die Hochführung klebt dann auf der Aussefassade, da die Dämmung schon montiert ist. :mauer

    Was ist nun richtig im Bezug auf die Norm?? :fleen
    Gilt sie dafür oder nicht?

    Michael
     
  2. MB

    MB Gast

    Punkt 6 isses

    Von Teil 4. Das würde aber bedeuten, daß Sie da nicht wohnen dürfen.

    6.2.2: hierunter fallen zum Beispiel nicht Räume zum ständigen Aufenthalt von Personen
     
  3. #3 giant, 05.08.2003
    Zuletzt bearbeitet: 05.08.2003
    giant

    giant

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    Wie siehts aus mit der Abdichtung der freiliegenden Bodenplatte im Terassen/Eingangsbereich? Und Übergang zum Mauerwerk der Aussenwand? Spielt eine Überdachung dabei eine Rolle? Da der BT anführt, das die freie aussenliegende Betonplatte teilweise überdacht ist und somit Abdichtung nicht von nöten ist...

    Der BT bezieht sich auf Punkt 1.2 :

    Diese Norm gilt nicht für ...
    ... insbesondere nicht für Konstruktionen aus wasserundurchlässigen Beton. !!!!

    Wie ist damit umzugehen, wenn die Bodenplatte, wie gesagt, aus WU Beton ist?? :confused:
     
  4. MB

    MB Gast

    Kantholz rauskram

    Dann soll der auch gefälligst weiterlesen! Dann liest er nämlich auch, was oben steht. Lassen Sie sich DIN 18195, Teil 4, Punkt 6 einfach zeigen.

    Einfach nur das rauszitieren, was einem in den Kram paßt, ist nicht. Selbst wenn Sie da nicht wohnen würden, gehören noch einige Nebenbedingungen dazu.

    Also soll der nicht labern, sondern DIN 18195 mitbringen.

    Für die Terrasse gilt es denselben Gründen eben in der Tat nicht. Ist weder ein Raum, noch bewohnt.

    Wenn Sie die DIN gelesen haben (an ein Kantholz binden und dem um die Ohren hauen) dann drehen Sie das Kantholz um und fragen: "Wo ist denn der Tauwassernachweis nach DIN 4108?"

    Wir reden hier über rund 20 DM/m² für die Abdichtung.
     
  5. #5 bauworsch, 06.08.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Wenn wir jetzt mal auf

    Punkt 1.2. weiterreiten, dann heißt es ja im Volltext:
    Diese Norm ( 18195 Teil 4 ) gilt nicht für
    - ...
    - ...
    - ...
    - Bauteile, die so wasserundurchlässig sind, dass die Dauerhaftigkeit des Bauteils und die Nutzbarkeit des Bauwerks ohne weitere Abdichtung im Sinne dieser Norm gegeben sind. In diesem Sinne gilt sie auch nicht für Konstruktionen aus wasserundurchlässigem Beton.

    Eine Konstruktion aus WU-Beton steht da, und nicht "gilt sie auch nicht für WU-Beton". Eine Konstruktion aus WU-Beton ist zum Beispiel eine weiße Wanne, und da gehört etwas mehr dazu, als nur WU-Beton auszukippen.

    Wenn der BT einen WU-Beton als gleichwertige Abdichtung nach DIN 18194 ansieht, dann soll er doch mal die entsprechende Normung nachweisen, oder eine bauaufsichtliche Zulassung als Bauwerksabdichtung für seinen Beton vorlegen.
     
  6. #6 giant, 06.08.2003
    Zuletzt bearbeitet: 06.08.2003
    giant

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    Nach Gespräch mit BT und dessen Architekt und mitgebrachter Kopie der Norm (nur Punkt 1.2) sagt der, das eben wegen Punkt 1.2 auch Teil 4 Punkt 6.2.2 keine Anwendung findet und die anderen (also in dem Fall Sie) sind Deppen und können die Norm nicht richtig lesen!
    Ist das eine Gummi-Norm oder gibt es eine rechtssichere Auslegung bzw. einen juristischen Präzendenzfall?
    Da ich erst mal dem Architekten nichts unterstellen möchte!
    Bevor ich eine Lawine lostrete (da wohl mehrere Häuser so im Landkreis gebaut worden sind) will ich richtig argumentieren können bzw. BT und dessen Architekt "friedlich" überzeugen. Er hat schon mit gerichtlichen Gutachter gedroht.
    Also könnte der BT ja behaupten die kapillarbrechende Schicht (die vorhanden ist) und weitere Massnahmen z.B. Dränung usw. ist seine "Konstruktion"im Sinne Punkt 1.2.
     
  7. #7 bauworsch, 06.08.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Deppenantwort

    Die Dauerhaftigkeit und die Nutzbarkeit ohne weitere Abdichtung ist nicht gegeben. Dies soll der BT und der Archi mal schlüssig nachweisen mit entsprechenden Zulassungen.

    Die Konsistenz von WU-Beton läßt immer noch das Eindringen von Feuchtigkeit in den Beton zu. Dieser ist somit nicht völlig dicht. Und bei den Bodenplatten wird ja auch gerne an Bewehrung gespart. Somit erfüllt die Bewehrung und somit auch die Bodenplatte nicht die Anforderngen der Rißweitenbeschränkung nach DIN 1045 für eine wasserundurchlässige Konstruktion.
    Und nur von diesen Konstruktionen spricht der Punkt 1.2.
    Und nur dann könnte man auf eine Abdichtung verzichten und nur mit einer Dampfsperre arbeiten. Aber selbst die Dampfsperre ist ja nicht da!!

    Und dann sollen die andern Deppen uns mal klar machen, wie sie darauf kommen, das bei einer Raumnutzung als Wohnhaus nur geringe Anforderungen an die Trockenheit der Raumluft gestellt werden und somit eine Abdichtung entfallen kann? Es steht explizit in 6.2.2. drin: Hierunter fallen beispielsweise nicht Räume zum ständigen Aufenthalt von Personen.

    Ich kann dieses scheiß Bauträgergelaber nicht mehr hören :motz
     
  8. Ebel

    Ebel

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    Punkt 1.2

    Der BT soll mal lesen lernen. Den hier zitierten Anstrich im Punkt 1.2:
    Es geht also um das Bauteil und nicht um den Baustoff. Wenn also das Bauteil eine weiße Wanne ist, dann gilt die Norm nicht. In diesem Sinne ist dann der letzte Satz dieses Anstrichs zu verstehen:
    Konstruktionen!!!! und wenn die Konstruktion eben keine weiße Wanne ist, dann gilt eben die Norm.

    Im anderen Falle müßte der Anstrich etwa lauten: "... wenn im Bau wu-Beton verwendet ist." Die Konstruktion!!! muß wasserdicht sein.
     
  9. #9 bauworsch, 06.08.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    O.T. Wieder mal gleichzeitig

    Herr Ebel. Aber nicht beklagen, im Gegensatz zu bau.de stehen hier die Zeiten der Beiträge drin. ;) ;)
     
  10. giant

    giant

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    Vielen Dank erst mal (Bauchschmerzen ein wenig weg!)

    Ok, habe so argumnetiert. Habe den BT/Archi um schriftliche Stellungnahme dazu gebeten, werde, wenn ich diese habe, dessen Argumentation bekanntgeben.

    2. Wie siehts auch mit der Abdichtung vom Aussenmauerwerk zur freikragenden (freikahlenden??) WU-Betonplatte? Also die Betonplatte liegt noch teilweise unter der Terasse. Bei Gewitterguss/Regen steht das Wasser auf dieser Platte und die erste Steinreihe innen war/ist pitschnass (trotz 30 °C).
    Nach meiner Beobachtung ist die erste Sperrschicht auf dem Mauerwerk aussen nicht mit der Sohlplatte (aussen) verklebt und es existiert keine Hochführung einer DD-Bahn aussen am Mauerwerk bis über OK Gelände, (wie ich es bei Nachbarhäusern sah).
     
  11. MB

    MB Gast

    Aua!

    Jetzt kriege ich Bauchschmerzen :)

    Die Terrassenplatte liegt höher als die Sohlplatte? Kein gefälle nacu außen? Wer plant denn so einen Schrott?

    Und wieder DIN 18195: Anschlußhöhen (und nicht Anschlußtiefen) müssen 15 cm über OK Belag sein.

    Jetzt bleibt nur noch übrig, eine Sperrkonstruktion und/oder eine Rinne einzubauen. Das kann doch wohl nicht wahr sein?

    Übrigens: sie dürfen auch mit Gutachter drohen. Ich bin nämlich einer :)
     
  12. #12 giant, 07.08.2003
    Zuletzt bearbeitet: 07.08.2003
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    WU-Beton Abdichtung zur Terasse

    Na ich da mal nichts mit den Begriffen durcheinanderbringen
    HAbe deshalb ein paar Fotos dazu.
    Die vertikale Aussenabdichtung über WU-Beton/Sperrschicht/Mauerwerk ist generell mit Kaltanastrich ausgeführt worden, ausser an machen Ecken und Übergängen.

    Baufotos
     
  13. MB

    MB Gast

    Schwer zu erkennen

    Allerdings scheint mir die Anschlußhöhe deutlich unter 15 cm zu sein. Nicht vergessen: ab OK Belag!

    Da muß dann ein Drainrost hin und das wiederum muß sauber entwässert werden.
     
  14. #14 Gast360547, 07.08.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    ähh?????????????

    Moin,
    so recht mag mir die Ausführung nicht gefallen.
    Die "Abdichtung" VOR das WDVS zu ziehen, naja, wie lange soll das halten?
    Und sehe ich das richtig, daß Niederschlagswasser, daß seitlich ankommt nicht abgehalten wird, sondern dirket auf die Sperrschicht und dann nach innen geleitet wird?
    Was waren denn da für Tausendkünstler am Werk?
    Grüße
    stefan ibold
     
  15. giant

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    Mir gefällts auch nicht (Abdichtung Terasse), aber die Sache ist , ob es zulässig ist!

    Seitliche Niederschlagswasser: Bei der nicht auskragenden Betonplatte ist ein vertikaler Kaltanstrich über der Sperrschicht herum (so ok??), sehr problematisch erscheinen mir die Übergänge zu den vorstehenden Betonplattenteilen.

    Was macht die WU-Bodenplattenkonstruktion für einen Eindruck?
    (innen im Wohnraum, wie gesagt, ohne horizontale Sperrschicht)
     
  16. MB

    MB Gast

    Die Bilder sind zu klein

    Man kann nicht genug darauf erkennen. Notfalls zu mir mailen, ich stelle die dann auf einen Server.
     
  17. giant

    giant

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  18. MB

    MB Gast

    Die Verbindung....

    ... zum Server konnte nicht hergestellt werden.
     
  19. giant

    giant

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  20. #20 Gast360547, 15.08.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    schon,aber

    Moin,
    ist nen bisken mühseelig jedes einzelne bild zu öffnen :))
    Grüße
    si
     
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