WU Beton Bodenplatte ohne Keller DIN 18195

Diskutiere WU Beton Bodenplatte ohne Keller DIN 18195 im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; hier ist jetzt eine Übersicht: http://atlas.nz.dlr.de/bau weiter Bilder Folgen dann noch Danke Michael

  1. giant

    giant

    Dabei seit:
    04.08.2003
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    0
    hier ist jetzt eine Übersicht:
    http://atlas.nz.dlr.de/bau
    weiter Bilder Folgen dann noch
    Danke

    Michael
     
  2. giant

    giant

    Dabei seit:
    04.08.2003
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    0
    Hier die Stellungnahme vom Architekten
    zu WU-Beton und Feuchteschäden durch Mangel an der seitlichen Abdichtung der freikragenden Betonplatte.

    http://atlas.nz.dlr.de/bau/dok11.TXT
     
  3. MB

    MB Gast

    Sieh an

    Man kann auch aus völligem Blödsinn - wohl eher durch Zufall - auf eine zulässige Abdichtung kommen.

    Es fragt sich nur, warum überhaupt WU-Beton verwendet wurde (Eindringtiefe übrigens 5, nicht 7 cm).

    Wenn das Grundwasser tatsächlich soweit weg ist, sind in der Tat keine weiteren Abdichtungemsßnahmen an der Sohle erforderlich.

    Jetzt warten wir gespannt auf die Abdichtung der Wände............
     
  4. #24 giant, 29.08.2003
    Zuletzt bearbeitet: 29.08.2003
    giant

    giant

    Dabei seit:
    04.08.2003
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    0
    Ja, was denn nun???
    Weiter oben in den Beiträgen soll die WU Bodenplatte abgedichtet werden, da ich drin wohne (Dampfsperre?!), und jetzt (nach Stellungnahme des Architekten) wäre die WU Bodenplatte ohne weiter Abdichtung ok?
    Das verstehe ich nicht ganz...
     
  5. #25 Michael Prieß, 29.08.2003
    Michael Prieß

    Michael Prieß Experte im Forum

    Dabei seit:
    16.04.2002
    Beiträge:
    407
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    SV für Schäden an Gebäuden, Bauüberwachung, Baulei
    Ort:
    Norddeutschland
    Benutzertitelzusatz:
    .
    ist doch ganz einfach

    ohne daß ich mir die ganzen Antworten durchgelesen habe:

    Wenn der Archi sagt: "Wir haben eine WU-Konstruktion", dann soll er das jetzt als erstes nachweisen ! Kostet nix und ist schnell vom Tisch.

    Wenn er das getan hat, dann soll er zeigen, wo er Sie auf die Nachteile einer Bodenplatte ohne Abdichtung nach DIN 18195 hingewiesen hat !

    Wenn er beides kann, ist gut. Ansonsten durchstarten und bis zum Schluß aufrecht.
     
  6. Ebel

    Ebel

    Dabei seit:
    05.07.2002
    Beiträge:
    675
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Physiker
    Ort:
    14822 Borkheide
    Benutzertitelzusatz:
    Dipl-Physiker
    Die Antwort bleibt die Gleiche. Auch in der Stellungnahme des Architekten ist wieder nichts von Konstruktion (Rißbreitenbeschränkung usw.) In der DIN 1045 ist nur die statische Eignung als Bodenplatte genannt, zur Dichtwirkung steht da nichts darin (oder irre ich mich? weiß jemand da eine Stelle?). Ihr Architekt, soll mal die Stelle zitieren.

    Wenn nicht bleibt die Forderung für eine dampfdichte Dichtung.

    Ich will hoffen, daß der Architekt meint "... in das Innenere ..". Aber das gilt nur für Nässe, nicht für Wasserdampf, der auch zu Feuchtigkeit führt.

    Aber sowieso bleibt immer noch der Fehler des Fundamenterders. Durch die Folie ist kein Fundamenterder vorhanden, da nur ein Fundamenterder nach DIN 18014 ein Fundamenterder ist.
     
  7. MB

    MB Gast

    Eine Einschränkung

    Wenn kein Grundwasser vorliegt und eine kapillarbrechende Schicht vorhanden ist, kann die PE-Folie bei ausreichender Überdeckung als Dampfsperre angesehen werden.

    Aber dann ist gleich der nächste Fehler da: GO TO Ebel :)
     
  8. #28 Michael Prieß, 29.08.2003
    Michael Prieß

    Michael Prieß Experte im Forum

    Dabei seit:
    16.04.2002
    Beiträge:
    407
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    SV für Schäden an Gebäuden, Bauüberwachung, Baulei
    Ort:
    Norddeutschland
    Benutzertitelzusatz:
    .
    Kann

    aber wenn ich den Boden versiegel gehts nicht!

    Und wer will mir vorschreiben was ich mit meinem Boden mach, oder hat der Archi das schriftlich?

    Also wie gehabt
     
  9. Lebski

    Lebski Gast

    Herr Prieß meint damit?, dass es Beläge gibt, die nicht nur eine Dampfsperre benötigen, sondern eine Dampdichtigkeit (Ausschluss einer Rückseitigen Durchfeuchtung). Beispielsweise Parkett. Das wölbt (wirft) sich bei Feuchtigkeit. Wo steht das in der Baubeschreibung, das so ein Belag nicht möglich ist?
     
  10. #30 huenmoerder, 30.08.2003
    huenmoerder

    huenmoerder Gast

    WU-Beton, Wie jetzt?

    Also grundsätzlich ist der Aufbau der Bodenplatte so, wie vom Archi beschrieben, Folienbahnen sind t aber nicht miteinander verklebt.
    Im Estrich ist einen Fussbodenheizung, darüber Parkett, Fliesen und auch Fußbodenbelag (geklebt). Für mich ist wichtig, ob oder nicht Abdichtung der WU-Platte, damit ich ruhig schlafen kann (anwalt steht schon in den Startlöchern)
     
  11. giant

    giant

    Dabei seit:
    04.08.2003
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    0
    So jetzt haben wir den Salat:
    Erstes Gutachten (vom BT privat in Auftrag gegeben) sagt aus, so gehts nicht, also WU Betonplatte muss abgedichtet werden. Da keine Dampfsperre vorhanden ist.
    Daraufhin veranlasste der BT ein gerichtliches Beweisverfahren.
    In disem Gutachten wird nun wiederum gesagt, dass es so doch geht und bis jetzt kein MAngel aufgetreten ist und keiner zu erwarten ist.
    Aber es wird verwiesen das es durchaus Kollegen(SV) gibt sie anderer Meinung sind.
    Die Kapillarbrechende Kiesschicht unter der WU-PLatte ist vorhanden und mit eindringenden Wasser/Feuchtigkeit ist nicht zu rechnen, da kein drückendens Grundwasser anliegt.
    Der Anwalt sagt es steht nun 50/50.
    Gibt es denn darüber keine einhellige Meinung???
     
  12. Douny

    Douny

    Dabei seit:
    11.11.2004
    Beiträge:
    167
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Programmierer
    Ort:
    Penzberg
    Weiß einer, wie's hier weiterging (Vielleicht Giant selber) ?
    Sehr interessanter Forumsbeitrag. Bin nämlich in einer ähnlichen Situation.
     
  13. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Es soll einen Aufsatz von Prof. Oswald von der TH Aachen geben, wo er festgestellt hat, daß es bei nicht unterkellerten Einfamilienhäusern mit einer nicht abgeklebten Folie auf der Bodenplatte ohne Grundwasserbelastung über viele Jahre zu keinen Schäden gekommen ist. In dem Fachaufsatz soll allerdings eingeräumt werden, daß es Probleme geben kann bei Bodenbelägen wie Parkett, Laminat oder ähnlichem. Die überwiegende Meinung der Sachverständigen dürfte jedoch sein, daß abgedichtet werden muß.

    Der Aufsatz von Oswald " geistert " durch viele Gutachten. Kann mir vielleicht jemand die genaue Fundstelle benennen?

    Wie löst man so ein Problem? Wahrscheinlich dadurch, daß vom BH jetzt oder in Zukunft die Verlegung von Parkett beabsichtigt ist und für diesen Fall räumt auch Oswald ein, daß abgedichtet werden muß.
     
  14. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Meine Meinung:

    Prinzipiell benötigt man auf Bodenplatten nicht unterkellert, etwa ebenerdig keine Abdichtung. Die Mehrzahl der Industrieböden ist so aufgebaut und hat auch keine WU-Konstruktion - und funktioniert.

    Und jetzt das aber:
    1. Bis zum Erreichen der Ausgleichsfeuchte, gibt der Beton Feuchte ab. Wird hier Dämmung und Estrich über der Bopla angeordnet, sucht es sich seinen Weg und speist i.d.R. den Estrich eine zeitlang.
    (Hinweis: Daher bringt man Beschichtungen, Versiegelungen im Industriebereich auch erst nach 6-12 Monaten auf).

    2. Durch Dämmung auf Bopla und Folie unter dem Estrich besteht ein schlecht ablüftender "Raum". Dringt Feuchtigkeit von außen - Randbereich Sockel usw. - ein, dann will's wieder weg.

    3. Und die Feuchtigkeit wandert am liebsten zum beheizten Raum -> nach innen.

    -> Bopla ohne Abdichtung offen gelassen (Industriebereich) funktioniert

    -> mit Bodenbelag, Estrich usw. ohne Abdichtung kann es funktionieren, muss aber nicht.
     
  15. #35 Carden. Mark, 25.02.2005
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
  16. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    @ PeMu:

    Das Argument "Ausgleichsfeuchte" für das Aufbringen einer Abdichtung ist für mich eher schwach. Genauso könnte man dann für eine Abdichtung auf jeder beliebigen Geschoßdecke argumentieren. Da findet bauphysikalisch das Selbe statt: Abgabe von Baufeuchte in die Fußbodenkonstruktion.
     
  17. #37 PeMu, 25.02.2005
    Zuletzt bearbeitet: 25.02.2005
    PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Mag sein, dass dies ein schwaches Argument zu sein scheint. Fakt ist aber, dass es aus der Bodenfeuchtigkeit äußerst selten Nachschub an Feuchte gibt. Daher der Hinweis auf die Industrieböden. Bei Umbauten immer wieder festzustellen: darunter ist es trocken.

    Etwas anderes ist, wenn ich eine WU-Konstruktion benötige. Dann ist ständig ein Feuchteangebot gegeben.

    Nur verstehe ich das bei einem BV ohne Keller nicht = ebenerdig = Ponton?
    Da kann ich mit der WU-Konstruktion nix anfangen. Die ist für die Feuchtigkeit nicht wesentlich günstiger als eine "normale" Bodenplatte.
     
  18. Lebski

    Lebski Gast

    DIE BAUSTELLE
    Ausgabe 12 / 2004

    Ausschuss für Stahlbeton - Richtlinie wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton



    Der Deutsche Ausschuss für Stahlbeton hat die Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)“ veröffentlicht. Die Richtlinie regelt die Gebrauchstauglichkeit von „Weißen Wannen“, für die bisher nur Empfehlungen in der Fachliteratur vorlagen. Sie gilt für teilweise oder vollständig ins Erdreich einbindende Betonbauteile des allgemeinen Hoch- und Wirtschaftsbaus, bei denen der Beton zusätzlich die Abdichtung übernimmt, eine häufig gewählte Bauweise. Nach Ansicht der Technischen Abteilung des BVN erfordert qualitätsgerechtes Bauen die Beachtung dieser neuen Richtlinie.

    Zum Anwendungsbereich

    Die WU-Richtlinie enthält Regelungen und Anforderungen zur Begrenzung des Wasserdurchtritts über die Bauteildicke (durch den Beton, durch Fugen, Einbauteile und Risse) bei

    · von außen drückendem oder nichtdrückendem Wasser,
    · zeitweise aufstauendem oder nichtstauendem Sickerwasser oder
    · bei Bodenfeuchte.

    Bei wasserundurchlässigen Betonbauwerken nach der WU-Richtlinie wird davon ausgegangen, dass kein Kapillartransport durch das Bauteil erfolgt. Regelungen hinsichtlich des Feuchtigkeitstransportes aus anderen Ursachen, die ebenfalls eine raumseitige Feuchteabgabe zur Folge haben können, enthält die Richtlinie nicht. Auch das Austrocknen der Baufeuchte wird durch die abdichtende Funktion des WU-Betons nicht gesteuert.

    Die Richtlinie betont, dass bei hohen Nutzungsanforderungen (zum Beispiel des Kellers) Feuchtetransporte aus bauphysikalischen Gründen durch ergänzende Maßnahmen auf das erforderliche Maß zu begrenzen sind. Dies gilt insbesondere auch für die Tauwasserbildung auf raumseitigen Oberflächen (Stichwort: niedrige Oberflächentemperatur der Kellerwand und hohe Luftfeuchte).

    Aufgaben der Planung

    Weil nicht nur die Abdichtung, sondern auch das Austrocknen, die Temperatur der Kelleraußenwand und die Luftfeuchte eine wichtige Rolle für die Gebrauchstauglichkeit der Kellerräume spielen, betont die neue Richtlinie die Verantwortlichkeit der Planung für die Festlegung der Funktion und der Nutzungsanforderungen des Bauwerks (Keller). Dabei sind insbesondere folgende andere Gesichtspunkte einzeln und in ihrer Wechselwirkung zu berücksichtigen:

    · Auswahl des geeigneten Betons;
    · Wahl von Bauteilabmessungen und Bewehrungsführung, die den planmäßigen Einbau der Fugenabdichtungen und des Betons auf der Baustelle ermöglichen;
    · Vermeidung oder Begrenzung der Riss-Breite, Planung von Fugen und Durchdringungen, angepasst an den Bauablauf und Betonierabschnitte

    Es ist auch Aufgabe der Planung, erforderlichenfalls zusätzliche bauphysikalische und raumklimatische Maßnahmen vorzusehen.

    Beanspruchungs- und Nutzungsklassen

    Die Richtlinie unterscheidet zwei Beanspruchungsklassen

    · Die Beanspruchungsklasse 1 gilt für drückendes und nichtdrückendes Wasser und zeitweise aufstauendes Sickerwasser.
    · Die Beanspruchungsklasse 2 gilt für Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser.

    Zusätzlich gliedert die Richtlinie die technischen Anforderungen an den WU-Beton nach Nutzungsklassen. Diese sind in der Abhängigkeit von der Funktion des Bauwerks und dessen Nutzungsanforderungen festzulegen.

    Bei der Nutzungsklasse A ist ein Wasserdurchtritt durch den Beton, durch Fugen, durch Einbauteile oder Risse nicht zulässig. Falls bei der Nutzungsklasse A zusätzlich Bauteiloberflächen ohne Tauwasserbildung, ein trockenes Raumklima oder beides gefordert werden, müssen bereits in der Planung entsprechende Maßnahmen (zum Beispiel Heizung, Lüftung, Wärmedämmung) vorgesehen werden.

    Bei der Nutzungsklasse B sind Feuchtstellen auf der Bauteiloberfläche zulässig, das heißt es wird nur eine begrenzte Wasserundurchlässigkeit gefordert. Feuchtstellen, also feuchtebedingte Dunkelfärbungen, gegebenenfalls auch Wasserperlen, nicht jedoch ein Wasserdurchtritt, dürfen in Bereichen von Trennrissen, Sollrissquerschnitten und Fugen vorhanden sein. Wenn aus Gründen der (niedrigeren) Nutzungsanforderungen Trennrisse in Kauf genommen und erforderlichenfalls nachträglich abgedichtet werden sollen, ist das Bauwerk so zu planen, dass die betreffenden „Schwachstellen“ zugänglich sind.

    Anforderungen an den Beton

    Neben den Anforderungen aus der zutreffenden Expositionsklasse und den Grundanforderungen der DIN EN 206-1 und der DIN 1045-2 an einen Beton mit hohem Wassereindringwiderstand fordert die Richtlinie einen äquivalenten Wasserzementwert von 0,60 oder weniger. Dies entspricht einem Beton der Druckfestigkeitsklasse C 25/30, der in der Regel mit der Konsistenzklasse 3 oder weicher einzubauen ist.

    Für die Beanspruchungsklasse 1 (Druckwasser) und gleichzeitiger Ausnutzung der in der WU-Richtlinie empfohlenen Mindestwanddicken werden diese Anforderungen weiter verschärft. Zu verwenden ist dann ein Beton mit einem Wasserzementwert von 0,55 oder weniger. Dies entspricht einem Beton der Druckfestigkeitsklasse C 30/37 und bei Wänden mit einem Größtkorn von 16 mm.

    Betone für wasserundurchlässige Baukörper (zum Beispiel Weiße Wannen) unterliegen der Überwachungsklasse 2 (vergleichbar der B II-Baustelle). Ausnahme: Lastfall Bodenfeuchte und nur zeitweilig aufstauendes Sickerwasser (nach Definition 3.6.1 der Richtlinie: „Unter Einwirkung der Schwerkraft frei abfließendes Niederschlags- und/oder Brauchwasser, das auf wenig durchlässigen Bodenschichten zeitweise aufstauen kann“).

    Anforderung an die Bauteildicke

    Die Betonbauteile sind so zu dimensionieren, dass sie unter Berücksichtigung der Betondeckung nach Tabelle 4 der DIN 1045-1, der erforderlichen Bewehrungslagen, der Fugenabdichtungen und eventueller Einbauteile fachgerecht betoniert werden können. Die Richtlinie enthält eine Tabelle über empfohlene Mindestdicken: · Für Ortbetonwände und Dreifachwände (Elementwände) der Beanspruchungsklasse 1 (Druckwasser): 240 mm, bei der Beanspruchungsklasse 2 (Feuchte): 200 mm für Ortbeton sowie 240 mm für Dreifachwände bzw. auch 200 mm bei besonderen betontechnischen und ausführungstechnischen Maßnahmen. · Bei Bodenplatten der Beanspruchungsklasse 1: 250 mm, bei der Beanspruchungsklasse 2: 150 mm.

    Anforderung an die Nachweise

    Die Anforderung an die Berechnung, insbesondere an den Nachweis der Begrenzung der Rissbreite, ist nach Beanspruchungs- und Nutzungsklasse sehr unterschiedlich. Beispielsweise ist für die Nutzungsklasse A (Feuchtedurchtritt unzulässig) und die Beanspruchungsklasse 1 (Druckwasser) nachzuweisen, dass keine Trennrisse zu erwarten sind.

    DIE BAUSTELLE meint: Die Beratungstätigkeit der Technischen Abteilung im BVN zeigt, dass Bauherren bzw. Käufer von Immobilien häufig mit ihrem Keller unzufrieden sind und zur Mängelrüge greifen. Deswegen erscheint es praxisgerecht und notwendig, dass bereits in der Planung die Nutzungsanforderungen festgelegt und erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen neben der reinen Abdichtung vorgesehen werden.

    Die bauausführenden Mitgliedsunternehmen sollten darauf bestehen, dass in der Leistungsbeschreibung für eine „Weiße Wanne“ bzw. spätestens vor Baubeginn die Nutzungsanforderungen und die daraus resultierenden technischen Konstruktionsanforderungen durch den Planer festgelegt werden.

    Bei allen Baukonstruktionen, die mehrere Funktionen erfüllen müssen, ist eine besondere Ausführungssorgfalt unverzichtbar. Die Anforderungen an die Ausführung wasserundurchlässiger Bauten waren schon in der alten DIN 1045 vergleichsweise hoch. Die neue WU-Richtlinie macht dies noch deutlicher. Da Mängel im Bereich von Abdichtungen sowie im Schall- und Wärmeschutz nur sehr aufwändig behoben werden können, ist hier besondere Sorgfalt geboten.

    Die Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" ist beim Beuth-Verlag, Berlin, Telefon: 030/26012260, Telefax: 030/26011260, zum Preis von 26,50 Euro erhältlich.

    Hinweis: Der BVN bietet am 11. Februar 2005 von 13.00 bis 16.15 Uhr in Hannover ein Fachseminar an, in dem die neuen Anforderungen an Planung und Ausführung „Weißer Wannen“ praxisgerecht vorgestellt und erläutert werden. Ein weiterer Themenblock umfasst das neue DBV/BDZ-Merkblatt Sichtbeton.

    :winken
     
  19. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Da habe ich mich wohl zu salopp ausgedrückt und versucht den technischen und Erfahrungshintergrund auszudrücken.

    Und alles kann nebeneinander stehen bleiben.

    Aufgrund der Rechtslage darf nicht mehr so sehr experimentieren = billig bauen. Aber auch die WU-Bodenplatte erfordert die zusätzliche Abdichtung aus anderen Gründen (@Bruno - auch wenn dies nur ein schwaches Argument ist). Dann kann ich gleich eine normale Bodenplatte mit Abdichtung ausführen.
    Das ist das gleiche Thema wie mit den Weissen Wannen:ich benötige im Wohnungsbau "immer" eine zusätzliche Abdichtung gegen "sonstige Feuchtigkeitseinflüsse".

    Und ob ab jetzt alle Hallenböden nach WU-Richtlinie ausgeführt werden bleibt abzuwarten. Denn das sind schon nennenswerte Mehrkosten.
     
  20. Josef

    Josef Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    15.05.2002
    Beiträge:
    13.416
    Zustimmungen:
    7
    "iss" ja ned neu (!)

    .
    "DES" hatten wir schon mal ... der C30/37 kommt wegen dem kleineren Korn zustande ... bei 32mm Körnung heisst des immer noch C25/30 :) :) :)
    .
    "ansonsten" sind wir auf die 206er schon gut eingestellt :Brille
     
Thema: WU Beton Bodenplatte ohne Keller DIN 18195
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. wu beton bodenplatte ohne keller din 18195

    ,
  2. bodenplatte abdichtung nach din 18195

    ,
  3. WU-Beton Bodenplatte ohne Keller

    ,
  4. wu c25/30,
  5. wu bodenplatte ohne keller,
  6. wu beton ohne keller,
  7. c25/30 wu beton,
  8. wuv beton,
  9. bodenplatte ihne keller wu sinnvoll,
  10. beton c25 30,
  11. bodenplatte haus aufbau Norm,
  12. wu beton abdichtung,
  13. Betongüte C25,
  14. bodenplatte wu beton abdichtung,
  15. wu-beton bodenplatte abdichtung,
  16. wasserundurchlässiger beton c25 30,
  17. wu beton c25 30,
  18. sockelabdichtung wu-beton bodenplatte,
  19. wu beton als abdichtung nach din bodenplatte,
  20. wu bodenplatte,
  21. din 18195 wu beton,
  22. freiliegende bodenplatte,
  23. haus ohne keller ist 2. sperrschicht erforderlich,
  24. Dampfsperre auf bodenplatte ohne keller,
  25. din 18195 wu-Beton
Die Seite wird geladen...

WU Beton Bodenplatte ohne Keller DIN 18195 - Ähnliche Themen

  1. Bodenplatte aus WU Beton zusätzlich schützen?

    Bodenplatte aus WU Beton zusätzlich schützen?: Hallo zusammen, wir haben eine Haus mit einer Bodenplatte der Firma Futura. Handelt sich dabei um eine Bodenplatte die von Aussen nach innen wie...
  2. Bodenplatte für Mülltonnen welcher Beton ?

    Bodenplatte für Mülltonnen welcher Beton ?: Hallo! Ich habe eine Frage: Ich würde gerne eine Bodenplatte 1x2 Meter gießen, um anschließend einen kleinen Unterstand für meine Mülltonnen zu...
  3. Bohrungslöcher in Bodenplatte dauerhaft versiegeln / abdichten (WU Beton)

    Bohrungslöcher in Bodenplatte dauerhaft versiegeln / abdichten (WU Beton): Hallo zusammen, als ich die alte Duschrinne in einer bodenebenen Dusche im UG entfernt / herausgestemmt habe, musste ich feststellen, dass der...
  4. Beton Bodenplatte Glätten

    Beton Bodenplatte Glätten: Hallo zusammen, hat jemand probiert eine Betonplatte zu schleifen? Wir haben im EG Estrich entfernt, die darunter liegende 16 cm armierte...
  5. Ausgleich Estrich Beton auf alte Bodenplatte

    Ausgleich Estrich Beton auf alte Bodenplatte: Hallo zusammen, wir haben renoviert, saniert und angebaut. Nun sind wir bei der Gartengestaltung angekommen. Mitten im großen Garten stand ein...