Vor Baubeginnsanzeige Fundamente

Diskutiere Vor Baubeginnsanzeige Fundamente im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hi Mal ne frage an die die den Bau schon hintersich haben. Wir haben nun schon für die kommende Woche den Bagger und alles andere Bestellt da...

  1. #1 allesbeiser, 28.04.2007
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    Hi
    Mal ne frage an die die den Bau schon hintersich haben.
    Wir haben nun schon für die kommende Woche den Bagger und alles andere Bestellt da uns der Architekt für diesen montag alle unterlagen für die Baubeginnsanzeige versprochen hatte. Nun ruft der an und sagt das es erst nächste Woche wird kann ich denoch schon vohrher die Fundamente Ausheben oder soll ich alles wieder umbestellen was könnte mir passieren wen ich es vorher mache.
    Besten Dank im voraus
     
  2. #2 susannede, 28.04.2007
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    ??? Was meint der Architekt damit...etwa die Baugenehmigung?
     
  3. #3 allesbeiser, 29.04.2007
    allesbeiser

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    naja die statik und den wärmebedarfsberechnung und so was halt der Architekt macht. Ddas haben wir bis jetzt noch nicht von ihm
     
  4. Bruno

    Bruno

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    Es geht vermutlich um die bautechnischen Nachweise zur Baubeginnsanzeige. Einfach mal § 66, 72 und 87 Sächsische Bauordnung lesen.

    z.B. § 87:
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    6. entgegen der Vorschrift des § 72 Abs. 6 mit den Bauarbeiten beginnt
    (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500 000 EUR geahndet werden.

    http://www.bauordnungen.de/html/sachsen.html
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 29.04.2007
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    Praxistipp ...

    ... Anruf bei Bauamt und Situationsschilderung.

    Wenn der Zuständige nicht gar zu verknöchert ist, drückt er ein Auge zu :Roll .

    Aber mal grundsätzlich:
    Wie könnt Ihr denn Bauen ohne Statik? Wonach sind denn die Fundamente bemessen? Auf welcher Grundlage sind denn die Arbeiten ausgeschrieben?
     
  6. Bruno

    Bruno

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    auch ein Tipp...

    Vergebliche Mühe Volker. Ich tippe auf Bauen in der Grauzone. Der Architekt ist nur mit dem bauordnungsrechtlich Notwendigen beauftragt ("Plan" = Eingabe). Der Rest läuft irgendwie in Eigenregie.

    Und jetzt ruft der nichtsnutzige Schlori von Architekt rotzfrech an, dass er die paar leider fürs Amt notwendigen Zettel nicht auf die Bahn bringt, wo doch alles schon so schön bestellt ist ;)
     
  7. #7 allesbeiser, 29.04.2007
    allesbeiser

    allesbeiser

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    so nun ich nochmal
    undzwar wir haben vor 5 jahren bauantrag gestellt 1. Antragstellung abgelehnt von Landratsamt da Aussenbezirk. durften wir mit unserem Gebäude nicht höher wie das nachbargebäude also nochmal. Bauzeichnung neu alles ok Architekt sagt vierteljahr vor baubeginn melden ich mache euch dan alles fertig man wusst damals nicht wen gebaut wird wegen job.( sind 3 gelernte maurer Vater,Schwiegervater und ich) so Thema gegessen haben heute alles vorbereitet aber wir kommen eh nicht mit den höhen hin neues gebäude höher wie altes fehler in bauzeichnung. also morgen zum Architekt was tun landratsamt informieren oder nicht.
    @Bruno
    Wir verstehen uns mit dem Architekt gut also alles in ordnung sind auch blos Menschen
     
  8. Quelle

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    was ist denn das bitte für ein unverständlicher beitrag? :confused:
     
  9. #9 Mike Wine, 30.04.2007
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    keine Zeit verschwenden

    Hallo,

    frag doch mal den Architekten? Sind wir hier das Amt oder was?

    Überleg mal, für was gibt es eine Baubeginnsanzeige? oder heißt die Bauzwischenanzeige?

    Denkkette: Wenn angeblich Unterlagen des Architekten noch fehlen ... und die nicht richtig oder vollständig sind ... und Dein Bau schon angefangen hat ... und alles eingestellt wird bis der letzte Zettel da ist ... was passiert wohl? Du wirst Deinen Architekten damit konfrontieren nicht uns!

    M.E. ist das alles Schluderei, TEAM-Arbeit: Toll ein anderer machts

    Letzte Frage: Bist Du Bauherr?


    Grüsse, Mike
     
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