Abstellraumnutzung (innerhalb von Abstandsflächen) in NRW

Diskutiere Abstellraumnutzung (innerhalb von Abstandsflächen) in NRW im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, habe lange nach einer konkreten Antwort gesucht, jedoch keine gefunden, darum stelle ich kurz mal meine Fragen: Die Situation: Wir...

  1. #1 Ralfnummer2, 30.04.2007
    Ralfnummer2

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    Hallo,
    habe lange nach einer konkreten Antwort gesucht, jedoch keine gefunden, darum stelle ich kurz mal meine Fragen:

    Die Situation:
    Wir haben eine 9 m lange Garage mit einem abgetrennten 7 qm großen Abstellraum.
    Im Abstellraum befinden sich eine Gastherme, sowie eine Waschmaschiene und Tockner. Unser Gebäude steht in NRW.

    Frage 1:
    Darf ich eine Waschmaschine und einen Trockner im Abstellraum betreiben?
    (Falls ja, gibt es irgendwo etwas schriftliches?)

    Frage 2:
    Da es ja keine Größenbegrenzung für Abstellräume in der Abstandsfläche mehr gibt, was darf ich genau in einem Abstellraum lagern ?? z.B. Akten o.ä.?

    Frage 3:
    Da der Abstellraum nicht von aussen einsichtig ist, bekommt das Bauordnungsamt überhaupt die Möglichkeit mein Haus zu betreten?
    Benötigen die nicht ausreichend Beweise um mein Haus betreten zu dürfen?

    Entschuldigung für diese vielleicht dummen Fragen, aber nicht jeder hat Nachbarn die gönnen können.

    Vielen Dank
    Ralf
     
  2. #2 planfix, 30.04.2007
    planfix

    planfix Gast

    Das Problen sollte die Gastherme sein, keine Akten und auch nicht unbedingt die Waschmaschine.
    Die Gastherme ist eine Feuerstätte, die gehört nicht in die Abstandsfläche, weil hier der Brandschutz greift!
     
  3. #3 Baufuchs, 30.04.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zu den Fragen

    zu 1) in der Neufasssung des § 6 der BauO NW ist unter (11) festgelegt, dass
    ohne eigene Abstandflächen sowie in den Abstandsflächen eines Gebäudes zulässig sind: "Gebäude mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3m über der Geländeoberfläche an der Grenze, die als Garage, Gewächshaus oder zu Abstellzwecken genutzt werden". Eine Heizungsanlage die in Betrieb ist, gilt wohl nicht als "dort abgestellt", gleiches dürfte für Waschmaschine/Trockner gelten. Nach § 73 (1) kann jedoch die Behörde in bestimmten Fällen Abweichungen zulassen.
    zu 2) mit Ausnahme von Gefahrstoffen für die bestimmte Lageranforderungen gelten, dürfte es keine Einschränkungen geben
    zu 3) Nach § 61 (6) BauONW ist den mit dem Vollzug der BauONW beauftragten Personen in Ausübung Ihres Amtes erlaubt, Grundstücke u. bauliche Anlagen einschließlich der Wohnung zu betreten. "Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt."
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 30.04.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Zu 3....

    Warum sollten die überhaupt betreten???
    Wama sieht man/frau nicht von aussen, Trockner nur bei Kondensat nicht und die Heizung an der ihr eigenen Fahne aber so was von gut selbst von der Strasse.
    Von Nachbarn, die auf Trocknermief und Abgase keinen Bock haben wollen wir gar nicht erst reden.
    Und schon isse da, die Rückbauverfügung.
    MfG
     
  5. #5 susannede, 30.04.2007
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    hört man aber...

    Nachtrag:

    ich denke, Manfred liegt (wie immer:konfusius :respekt ) richtig, indem er die Sache unter 1) mit der Frage nach der Abstandsfläche beginnt.

    Garage als Grenzbebauung?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 30.04.2007
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    Ach ja...

    Das hat nix mit können oder gönnen zu tun.
    Ich würde 3 m von meinem Fenster weg auch weder Heizungs- noch Trocknermiefstutzen haben wollen.
    Grenzabstände dienen auch und gerade dem Schutz der Nachbarn
    MfG
     
  7. #7 susannede, 30.04.2007
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    Leider gibt es immer Querulanten, manchmal sogar in tiefer Seelenverwandtschaft mit dem Amtsschimmel, obwohl formal alles in Ordnung ist (Siegen wäre hier ein schönes Beispiel), da wird dann lieber "der Schwanz eingezogen" statt mal per Anwalt eins auf die Ohren zu geben.

    Daher: Grenzbebauung?
     
  8. #8 Ralfnummer2, 01.05.2007
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    Hallo,
    erst mal vielen Dank für die vielen Antworten - aber um einigen Mißverständnissen vorzubeugen:
    1. Die Garage ist eine Grenzbebauung, 3x9m mit integriertem Abstellraum am Garagenende von 7 qm, selbstverständlich nach altem Abstandsflächengesetz
    legal und genehmigt.
    2. Die Gasbrennwerttherme mit direkter Wanddurchführung kleiner als 18kw
    ebenfalls nach alter Verordnung legal, genehmigt und abgenommen. Von Belästigung kann hier wirklich nicht die Rede sein, zumal der Nachbar noch eine 3m breite Einfahrt neben der Garage hat und sein Trockner-Abluftrohr in Richtung zu meinem Gebäude liegt. Bevor jemand durchdreht, wir sind wirklich nette rücksichtsvolle Menschen!
    3. Warum eine Waschmaschine die keiner hört und sieht nicht erlaubt sein soll ist mir rätselhaft, zumal etwa 99 % aller Nachbarn alles aber keine Gartengeräte oder reine Garagennutzung in Ihrer Garage haben.


    Also noch mal zu den Fragen:

    1. Waschmaschine Trockner Kühltruhe Akten Schränke innerhalb von Abstellräumen im Abstandsflächenbereich illegal - ja/nein? sind wirklich
    nur Gartengeräte erlaubt? - also auch keine Hobbywerkstatt in der Garage?
    Gibt es Literatur/Gesetzestexte hierzu?

    2. Verstehe ich das richtig? - daß Zutrittsrecht der Baubehörde bedarf keiner richterlichen Genehmigung und kann nach Belieben ausgeübt werden?
    Wenn ich den zutritt verweigere darf der Bauamtsmensch die Türe aufbrechen lassen und trotzdem mein Haus betreten, ist also höher gestellt als unsere Polizei???

    Hört sich irgendwie abenteuerlich an.

    Vielen Dank
    Ralf
     
  9. #9 Baufuchs, 01.05.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nochmal

    zu den Fragen?
    Einfach Beitrag #3 noch einmal lesen.
    Antworten stehen dort einschl. der betreffenden §§ der BauONW.

    Garage= Raum zum Abstellen von Fahrzeugen = nicht Hobbywerkstatt
    Da braucht es keinen zusätzlichen §§ um zu erläutern, was Garage alles nicht ist.

    Und natürlich können Sie im Abstellraum auch andere Dinge als Gartengeräte abstellen. Wenn die Gastherme so vom Bauamt genehmigt u. abgenommen (von wem? Schorni?) wurde, brauchen Sie sich in diesem Pkt. doch keine Gedanken machen.
     
Thema: Abstellraumnutzung (innerhalb von Abstandsflächen) in NRW
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