HILFE! Zusatzvertrag wg. Bauverzögerung?!?

Diskutiere HILFE! Zusatzvertrag wg. Bauverzögerung?!? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir brauchen dringende Eure Meinung zu folgendem Problem. Vorweg noch ein paar Infos, die Ihr wissen solltet: Wir bauen über einen...

  1. saan71

    saan71

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    Hallo,

    wir brauchen dringende Eure Meinung zu folgendem Problem. Vorweg noch ein paar Infos, die Ihr wissen solltet:

    Wir bauen über einen Bauträger eine DHH, der Vertrag wurde im August 2006 abgeschlossen, der Bau sollte Ende Sept. beginnen. Aus uns unbekannten Gründen hat sich der Bauträger entschlossen, ein HALBES! Jahr später mit dem Bau zu beginnen. Im Vertrag wurde ein fester Termin, 31.10.2007 festgelegt.
    Während der Wartezeit haben wir uns entschlossen, als Sonderwunsch eine kontrollierte Wohnraumlüftung installieren zu lassen. (Nach Vertragsabschluss als Zusatzvertrag). Der Heizungsbauer hat uns gesagt, es gäbe einen arbeitstechnischen Mehraufwand von ca. 2-3 Wochen, welchen er jedoch mit mehr oder weniger Arbeitern auf dem Bau kompensieren möchte. In seinen Vereinbarungen mit unserem Bauträger hat er festgelegt, dass er 2-3 Tage Vorlaufzeit braucht, um an den Bau zu kommen wenn er benötigt wird. Nun sollte er beim Setzen der Kellerdecke zum ersten mal da sein und wurde 1! Tag vorher tel. informiert. Er konnte aber erst 2 Tage später kommen. Daraufhin hat die Rohbaufirma eine Behinderungsanzeige an unseren Bauträger gerichtet. (Die stehen jetzt übrigens unter massivem Druck, da unser Bauträger fordert, den Rohbau in 3 Monaten hinzustellen, lt. Chef der Rohbaufirma).
    In oben genanntem Fall war es eindeutig ein Fehler der Bauleitung, welche die Termine nicht richtig koordiniert hat, der Heizungsbauer dadurch zu spät kam und die Rohbaufirma 2 Tage Stillstand hatte.

    Und jetzt kommt unser eigentliches Problem:
    Unser Bauträger möchte mit uns einen Zusatzvertrag vereinbaren. Den Wortlaut gebe ich aus dem Brief original wieder.


    Brief:
    im Notarvertrag vom 11.08.2006 haben wir einen Fertigstellungstermin für Ihr Haus zum 31.10.2007 vereinbart. Weiter wurde im Notarvertrag unter Punkt IV, Absatz 3 vereinbart, dass die Ausfühurng von Sonderwünschen nur mit Zustimmung des Verkäufers durchgeführt werden dürfen und die Sonderwünsche den eztilichen Ablauf des Bauvorhabends nicht stören dürfen.
    Die Fa. XX hat mir mitgeteilt, dass die für Ihr Haus vorliegenden Sonderwünsche einen zustäzlichen zeitlichen Aufwand von 2-3 Wochen in Anspurch nehmen werden. Da sich auch bei anderen Handwerkern durch die Sonderwünsche zeitlichen Abläufe verändern, die erste Behinderungsanzeige liegt mir vor (siehe Beschreibung oben, weshalb), kann ich der Ausführung Ihrer Sonderwünsche nur zustimmen, wenn bezüglich der Bauzeit eine Vereinbarung getroffen werden kann, in der eine entsprechende Bauzeitverlängerung für Ihr Haus getroffen wird.

    Hier der Vertragsvorschlag von Seiten des Bauträgers:

    1. Der im Notarvertrag vom 11.08.2006 vereinbarte Fertigstellungstermin wird um 4 Wochen verlängert. Neuer Fertigstellungstermin ist der 30.11.2007
    2. Die Bauzeitverlängerung wird erforderlich durch die ausführung verschiedner Sonderwünsche des Käufers.
    3. Für die Ausführung der Sonderwünsche wurde vom betreffenden handwerdsbetrieb eine Ausführungszeit von 2-3 angesetzt, für Behinderungen anderer Handwerder setzt der Verkäufer 8 Werktage an.
    4. Sollte die Ausführung der Sonderwünsche mehr Zeit als unter Punkt 3 angesetzt (2-3 Wochen) in Anspruch nehemen, verlängert sich der Fertigstellungstermin für das Haus um die Tage, die die Ausführung länger dauert.
    5. Gleiches gilt auch, wenn andere am BAu beteiligte Gewerke länger als unter Punkt 3 angesetzt (8 Werktage) behindert werden. Die Tage der Behinderung müssen durch Behinderungsanzeigen der Handwerker nachgewiesen werden.

    Beide Vertragsparteien erklären sich mit den o.a. Punkten ausdrücklich einverstanden und verzichten auf eine notarielle Beurkundung.


    Unsere Meinung dazu: Wir verstehen, dass der Bauträger sich über einen Mehr aufwand unserer Sonderwünsche einigen möchte. Viemehr jedoch haben wir leider den Eindruck, dass er einen Freibrief möchte, in dem er jede bauliche Verzögerung mit der Begründung "Sonderwunsch" auf uns abwälzen möchte und sein halbes Jahr Baubeginn-Verzögerung kompensieren möchte. Wir sind mit einem Vertrag einverstanden, möchten ihn aber so formulieren, dass wir nicht ständig in der Beweislast stehen, dass es wirklich aufgrund der Sonderwünsche zu den Bauverzögerungen kam. Was würdet Ihr uns vorschlagen, welche Kontrollmöglichkeiten haben wir??? Z.B. Terminplanung vom Bau vorlegen lassen? 14 tägige "Abrechnung" der Verzögerungen? Wie den Vertrag formulieren? Unser Bauträger möchte ein faires Auskommen mit uns. Gibt es denn für uns eine Möglichkeit, ohne Rechtsanwalt eine einvernehmliche Vereinbarung zu treffen? Eine Rechtsanwältin meinte übrigens, wenn wir diesen Vertrag unterschreiben, liegt die Beweislast immer bei uns. Vorher liegt die Beweislast an ihm bei Bauzeitverzögerung. Er zahlt an uns 1500 Euro monatlich bei Verzögerungen nach dem zum jetzigen Stand 31.10.2007.

    Vielen, vielen Dank für das lange Zulesen!!!!!!!!!!!!
    Wir sind momentan echt ratlos, wir möchten ja unsere Sonderwünsche verwirklichen, aber nicht unter so schlechten Bedingungen.

    Wer kann uns helfen? Was habt ihr dazu für eine Meinung.

    SANDRA
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 01.05.2007
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    Nachdem ...

    ... ich schon versucht habe, Dir das Bidet und das zweite Waschbecken auszureden, wirs Du mich jetzt überhaupt nicht mehr leiden können.

    Unterschreibt diesen Zusatz.

    Halbes Jahr verspäteter Beginn hin oder her, Eure Sonderwünsche wirken sich auf jeden Fall bauverzögernd aus.
    Und die Beweislast für alles was über 4 Wochen hinausgeht, liegt doch nach wie vor beim BT:
    "Die Tage der Behinderung müssen durch Behinderungsanzeigen der Handwerker nachgewiesen werden."
     
  3. saan71

    saan71

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    Hallo Volker,

    das freut mich ja, dass du mich mittlerweile schon kennst! Ich bearbeite meinen Mann gerade über das zweite Waschbecken! ;-) Hab aber, glaub ich, wenig Chancen. Freue mich immer, über deine fundierte Meinung!

    Zu oben nochmal,

    natürlich möchte ich mich einigen mit dem BT, jedoch gibt es ja bereits eine Behinderungsanzeige die zeigte, dass es NICHT wg. der Sondervereinbarung war, sondern wegen schlechter Koordination der Termine durch die Bauleitung. Da möchte ich uns später sehen, das ganze richtig nachzuvollziehen.......... Hab echt Angst, dass da unser BT am längeren Hebel sitzt.

    Gruß
    SANDRA
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 01.05.2007
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    Hallo Sandra ...

    ... nicht böse sein, aber das gehört nun mal zum "Restrisiko" des Bauens mit BT (hat ja auch seine Vorteile wie Festpreisgarantie etc).

    Euer (durchaus vernünftiger) Sonderwunsch kontrollierte Wohnraumlüftung greift halt doch wesentlich in den ursprünglich geplanten (und kalkulierten) Bauablauf ein.

    Bitte nicht hauen, aber das hättet Ihr Euch vor Vertragsabschluss überlegen müssen.

    Im Übrigen: Danke für die Blumen :konfusius .
     
  5. wabe

    wabe Gast

    Wie werden eigentlich die Sonderwünsche beauftragt, die Handwerker direkt oder alles über den Bauträger? Das kann hier durchaus eine wichtige Rolle spielen.
    Die Beweislast für eine Behinderung liegt immer beim Auftragnehmer also beim Bauträger, er muss nachweisen, dass er nicht wie geplant arbeiten konnte.
    gruss
    herbert walker
     
  6. saan71

    saan71

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    Hallo,

    ein Sonderwunsch wurde direkt mit in den Vertrag mit aufgenommen. (Fußbodenheizung im ganzen Haus). Die Unterkellerung der Garage wurde im Nachhinein mit aufgenommen und mit dem BT abgerechnet. Die kontrollierte Wohnraumlüftung wird direkt mit dem Heizungsbauer abgerechnet, der auch für die Standard-Versorgung zuständig ist.

    Gruß
    SANDRA
     
  7. #7 rudi1106, 03.05.2007
    rudi1106

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    Wenn ich das richtig verstanden habe, geht doch der ausführende unternehmer davon aus, dass durch die Sonderwünsche überhaupt keine Verzögerungen entstehen, da er zusätzliche Arbeitskräfte einsetzen will. Eine pauschale Verlängerung der Herstellungsfrist halte ich daher nicht für notwendig. Eigentlich müsste eine Regelung wie "Verzögerungen, die sich nachweislich aus der Ausführung von Sonderwünschen ergeben, führen zu einer Verlängerung der Bauzeit" ausreichen. Eine solche Klausel steht aber üblicherweise sowieso in einem Bauträgervertrag.

    Davon abgesehen halte ich es doch für sehr bedenklich, ob die vorgesehene Vertragsänderung überhaupt ohne eine notarielle Beurkundung wirksam wäre.

    Und noch etwas Grundsätzliches:
    Hier ist es ja leider zu spät, aber fürs nächste mal oder für Andere, die mitlesen: Bitte niemals Sonderwunschvereinbarungen bei einem Bauträgerkauf mit den Subunternehmern schließen! Das ist äußerst gefährlich und kann zu erheblichen Problemen führen. Das Grundstück steht während der Bauausführung im Eigentum des Bauträgers. Die Sonderwünsche fließen also wirtschaftlich dem Bauträger zu, nicht dem Käufer. Wenn bei der Vertragsabwicklung etwas schief geht (z.B. insolvenz des Bauträgers), zahlt man für den Sonderwunsch und erhält evtl. keine Gegenleistung.

    Außerdem entstehen Gewährleistungsansprüche gegen mehrere Unternehmer, was eine spätere Durchsetzung dieser Ansprüche erheblich erschwert.
     
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