EnEV 2002 und Kellerdämmung

Diskutiere EnEV 2002 und Kellerdämmung im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo Expertenrunde, eine schnelle Sachfrage: für unser Bauvorhaben Doppelhaushälfte liegt uns eine eine Energiebedarfsrechnung vor, bei der...

  1. #1 Christof Lenz, 03.05.2007
    Christof Lenz

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    Hallo Expertenrunde,

    eine schnelle Sachfrage: für unser Bauvorhaben Doppelhaushälfte liegt uns eine eine Energiebedarfsrechnung vor, bei der die Kellerwände mit einem U-Wert von 0,72 gerchnet sind. Die Berechnung ist nach EnEV 2002, da der Bauantrag in 2002 gestellt wurde.

    Ich habe mehrfach erwähnt gesehen, dass es laut EnEV 2002 angeblich eine Obergrenze des U-Werts für Kellerwände gegen Erdreich von 0,50 gibt - unabhängig vom Gesamtergebnis der Berechnung. Ich kann diese Aussage leider nicht verifizieren, daher wäre ich dankbar für Antworten zu:

    a) existiert in der Tat eine Obergrenze für Kellerwand gegen Erdreich, und
    b) wo kann ich die dokumentiert finden?

    Bin dankbar für jede Anregung!

    Gruß,

    Christof
     
  2. #2 planfix, 03.05.2007
    planfix

    planfix Gast

    Wird der Keller beheizt?
    wenn ja dann 0,5W/m²K, wenn nein, hat der Keller in der EnEV nix zu suchen.
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 03.05.2007
    VolkerKugel (†)

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    Wenn der Keller ...

    ... aber (übers Treppenhaus) im Luftverbund mit dem beheizten Volumen steht, gehört er meiner Ansicht doch mit rein.

    Ich weiß - wird meistens anders gemacht. Aber ob das auch so "im Sinne des Erfinders" ist :confused: :confused: :confused:
     
  4. drulli

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    Der ganze Keller?
    Oder gilt der Luftverbund nur für den (beheizten) Kellerflur. Dann hat man bei den meisten DHH praktisch keine Aussenwände im beheizten Bereich.
    Grüße!
    Uli
     
  5. Bruno

    Bruno

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    0,5 für den U-Wert kann ich auf die Schnelle nicht finden. Es gilt m.E. der Mindestwärmeschutz der DIN 4108-2 Tabelle 3 mit R = 1,2 für Außenwände gegen Erdreich. Das entspricht einem U-Wert von 0,75.
     
  6. #6 planfix, 03.05.2007
    planfix

    planfix Gast

    steht in:
    Tabelle 15.1: Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen
     
  7. Bruno

    Bruno

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    Das betrifft aber nur bestehende Gebäude und Gebäude mit geringem Volumen (100 m³).
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 03.05.2007
    VolkerKugel (†)

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    Zu Drulli ...

    ... es betrifft an und für sich den ganzen Keller.

    Das betrifft gleichermaßen das Treppenhaus im Mehrfamilienhaus, das auch meist in die beheizte Hülle mit reingenommen wird, obwohl es - streg genommen - darin nix zu suchen hat.

    Nach verbindlichen Aussagen dazu habe ich bis jetzt erfolglos geforscht - es gibt dazu nur Meinungen.

    Ich mach´s nach der wie ich meine "reinen Lehre" und kriege dafür natürlich auch schlechtere Ergebnisse (nicht beim EFH mit geplantem beheizten und gedämmten Keller).
     
  9. #9 planfix, 03.05.2007
    planfix

    planfix Gast

    Da hast Du Recht Bruno, deshalb (Bestandsnachweis) hatte ich's ja auch gerade da liegen.
     
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