Hausrecht

Diskutiere Hausrecht im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Experten, in unserem Bauvertrag ist die folgenden Klausel enthalten: Der AN erhält für die Bauzeit ein unwiderrufliches Hausrecht....

  1. C.E.

    C.E.

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    Hallo Experten,

    in unserem Bauvertrag ist die folgenden Klausel enthalten:
    Der AN erhält für die Bauzeit ein unwiderrufliches Hausrecht.

    Das die Baufirma ein Hausrecht erhält ist natürlich selbstredend, aber muss es denn ein "unwiderrufliches" sein. (Was passiert in einem Streitfall)

    Wie seht ihr das, muss es ein unwiderrufliches Hausrecht sein?

    Grüße und danke!
     
  2. #2 Baufuchs, 06.05.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Kurz

    und bündig:
    Tipp:
    Wer solche Klauseln verwendet, dem muss man auf die Finger schauen.
    Lassen Sie den kompletten Vertrag durch ein Fachanwalt prüfen.
     
  3. C.E.

    C.E.

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    Hallo Baufuchs,

    danke für die schnelle Antwort.
    Das hat meine Befürchtungen bestätigt und werden doch den Vertrag komplett prüfen lassen.

    Danke nochmals!
     
  4. #4 Hendrik42, 07.05.2007
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    Anwalt fragen, aber "das Hausrecht" würde ich als Bauherr niemals aus der Hand geben, sonst kann man mich ja meines eigenen Grundstückes verweisen... es gibt natürlich für die ausführenden Firmen das Recht, das Grundstück und das Haus zu betreten. Aber das Hausrecht, also auch das Recht, jemanden des Hauses zu verweisen, das bleibt bei mir :-)
     
  5. #5 rudi1106, 08.05.2007
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    Die Übertragung des Hausrechts an den Bauunternehmer ist in Werkverträgern durchaus üblich. Dies kann auch sinnvoll sein, da der Bauherr ja nicht ständig auf der Baustelle ist. Ich rate immer dazu, solche Klauseln dahingehend abzuändern, dass der AN berechtigt ist, das Hausrecht neben dem Bauherrn auszuüben. Dies muss jederzeit widerrufbar sein.
     
  6. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.


    muss man überhaupt nicht.

    Man kann die Verkehrssicherung und die Verfügungsgewalt gegenüber Dritten ganz einfach temporär erteilen.

    Aber wozu braucht das der Unternehmer überhaupt?
    Wer hat das auf seinen Baustellen so im Vertrag?
    Ich habe ab und an (Kommunen) als Bauleiter vertraglich das Vertretrungsrecht des Bauherrn auf der Baustelle übertragen, aber nix da die Firma.

    Konsequenz ist nämlich, dass man keinen Baubetreuuer auf der Baustelle einsetzen kann, ... wenns dem Unternehmer nicht passt.
     
Thema: Hausrecht
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