Toleranzen bei Treppensteigungen

Diskutiere Toleranzen bei Treppensteigungen im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo ! Ich bin als kleiner Bauträger tätig und habe Theater wegen Abweichungen in den Steigungshöhen von Treppenläufen: 1) Auf einem...

  1. #1 Pfuscherkönig, 06.08.2003
    Pfuscherkönig

    Pfuscherkönig Gast

    Hallo !

    Ich bin als kleiner Bauträger tätig und habe Theater wegen Abweichungen in den Steigungshöhen von Treppenläufen:

    1) Auf einem Stahlbetontreppenlauf wurden massive Buche-Holzstufen eingebaut (gerader Lauf, 14 Steigungen). Der Kunde bemängelt, das die Stufen pro Steigung um ca. 2 mm "gezogen" wurden, so das die kleinste Steigung jetzt ca. 16 cm beträgt, die größte ca. 18 cm. Er sagt, das er die Treppe so nicht akzeptiert, und das seine Kinder auf der Treppe stolpern. Der Tischler sagt, die Betonrohtreppe wäre krumm gewesen, und deshalb hätte er dies so ausgleichen müssen. Dies sei nach seiner Ansicht auch gängige Praxis. Klar, der Tischler hätte vor Ausführung Bedenken anmelden müssen, jetzt sitzt er mit im Boot. Der Kunde will meiner Meinung nach nur Geld rausschlagen. Für mich stellt sich die Frage, was die DIN sagt bzw. Stand der Technik ist. Befinden sich die Abweichungen innerhalb zulässiger Toleranzen, oder sind die Abweichungen zu groß ?

    2) Bei einer Stahl-Außentreppe, zweigeteilt mit Zwischenpodest, belegt mit Stufen aus Bangkirai-Holz, ist der Schlosser etwas anders vorgegangen: Er hat die erste Stufe hinter/nach dem Zwischenpodest mit einer Steigung von ca. 16 cm ausgeführt, die weiteren (ca. 10 Steigungen, gerader Lauf) mit einer Steigung von ca. 18,3 cm. Er sagt, dies sei nach DIN erlaubt. Vom Kunden wird dies natürlich trotzdem bemängelt. Hat der Schlosser Recht, ist seine Vorgehensweise ok ?
     
  2. #2 NBasque, 06.08.2003
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    Abweichungen

    nach DIN 18065 dürfen in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen darf das Istmaß der Steigung der Antrittsstufe um höchstens 1,5 cm vom Nennmaß abweichen.
    Innerhalb des fertigen Treppenlaufes dürfen die Steigung und der Auftritt vom Sollmaß und untereinander von Stufe tzur benachbarten Stufe nicht mehr als 0,5 cm abweichen.

    Bezogen auf ihren Fall:

    Treppe 1 ist mängelbehaftet. Die Stufenhöhe dürften von 15,5 bis 16,5 cm Höhe aufweisen; wobei jeweils nur max. 0,5 cm Höhendifferenz zwischen benachbarten Stufen zulässig wären. Die erste Stufe könnte durchaus 17,5 cm hoch sein.

    Auch die zweite Treppe ist mängelbehaftet. Die erste Stufe hätte eine Höhe von mindestens 16,8 cm haben müssen. Die Antrittstufe ist jedoch relativ einfach durch Unterlegen, resp- ein stärkeres Brett auf die erforderliche Höhe zu bringen.
     
  3. #3 Pfuscherkönig, 06.08.2003
    Pfuscherkönig

    Pfuscherkönig Gast

    Danke für die Antwort

    Prima, vielen Dank für die prompte und fundierte Antwort !
     
  4. #4 Markus Gräfe, 07.08.2003
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    Markus Gräfe Profi Benutzer

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    Interessant wäre hierzu noch, ob es bereits als Mangel anusehen ist, wenn der BT nur eine Rohbautreppe schuldet. Bei mir war z.B. der Antritt der Rohtreppe ca. 11 cm und der Austritt bei 19 cm (dazwischen o.k.). Der Grund ist vor allem in dem zu hohen Estrich zu finden, der im EG bei 8 cm und DG bei 9 cm liegt. Wir haben dann eben zum Ausgleich Estrich auf die Treppenstufen eingebracht. Ist jetzt alles o.k. Dennoch interessiert mich, ob es schon vorher als Mangel anzusehen war? War schließlich 'ne ganz schöne Mehrarbeit mit dem Estrich (betraf auch die KG-EG Treppe).

    Gruß, Markus
     
  5. #5 Pfuscherkönig, 07.08.2003
    Pfuscherkönig

    Pfuscherkönig Gast

    Toleranzmaße Rohbetontreppe

    Der Fliesenleger muß bei Treppenstufen 5 cm ausgleichen. D.h., alles über 5 cm muss vom Bauträger ausgeglichen bzw. bezahlt werden. Bei anderen Gewerken (z.B. Tischler) wird´s sicherlich ähnlich sein. Wobei es dabei natürlich darauf ankommt, inwiefern dem BT bekannt ist, welche Art von Stufen mit welcher Aufbauhöhe eingebaut werden sollen. Da gibt´s natürlich große Unterschiede, und wenn der BT nicht weiß was noch gebaut wird, wird er sicher etwas mehr einkalkulieren, denn hinterher wegstemmen ("konstruktiver Rückbau") ist immer schlechter als etwas aufzufüttern. Dann ist es sicherlich auch nicht die Schuld des BTs.
    Also, in Deinem Fall könnte man über die 1. und letzte Stufe diskutieren, wenn sonst alles ganz ok war, würde ich vielleicht "mal die Kirche im Dorf lassen".
     
  6. #6 Pfuscherkönig, 07.08.2003
    Pfuscherkönig

    Pfuscherkönig Gast

    Habe mir Deinen Beitrag nochml durchgelesen. Also, wenn ich das richtig verstanden habe, wurde beim Aufriß der Treppe der Fußbodenaufbau vergessen. Dann können doch auch die anderen Stufen nicht passen und müssen aufgefüttert werden, oder man nimmt einen Antritt von 11 cm und die weiteren Steigungen mit ca. 18,3 cm, d.h. Unterschied zwischen Antrittsstufe und weiteren Stufen von ca. 7 cm, hin !? Oder hab´ich jetzt ein Brett vorm Kopf ?
     
  7. #7 Markus Gräfe, 07.08.2003
    Markus Gräfe

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    Nee, das hast Du schon richtig erkannt. Es mußte JEDE Stufe mit Ausnahme der Austrittsstufen aufgefüttert werden (insgesamt 30 Stk!). Das war es ja, was soviel Zusatzarbeit gemacht hat (Schalung etc). Wäre der Estrich 4,5cm, so wäre der Antritt bei 14,5 cm und der Austritt bei 15,5 cm gelegen. Davon ist man bei der Fertigung wohl zunächst mal ausgegangen. Dashätte man m.E. ohne großen Aufwand ausgleichen können. Bei den großen Differenzen, mußte aber jede Stufe "angefaßt" werden. Ist jetzt sowieso Schnee von gestern. Dennoch will ich mir nicht vorwerfen lassen daß es NUR auf meiner Baustelle zu Problemen kam (was wohl heißen soll: "sei nicht so pedantisch"). Mag sein das ich das ein wenig bin, aber letzten Endes konnten somit NACHWEISLICH bei anderen Gewerken größere Folgeschäden vermieden bzw. Zusatzkosten für mich, die sich erst nach der Abnahme für mich durch falsche Ausführung ergeben hätten, verhindert werden. Bauzeit beträgt bis heute (noch keine Abnahme erfolgt) immerhin schon 15 Monate...

    Gruß, Markus
     
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