Erreichbarer Nachlass für optische Mängel Fenster

Diskutiere Erreichbarer Nachlass für optische Mängel Fenster im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Unserer Fensterbauer hat uns Fenster eingebaut die vom Werk schon an den Schweiß-Ecken "Macken" besitzen (Schweißroborter hat scheinbar nicht...

  1. #1 Bernhard Geyer, 08.05.2007
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    Unserer Fensterbauer hat uns Fenster eingebaut die vom Werk schon an den Schweiß-Ecken "Macken" besitzen (Schweißroborter hat scheinbar nicht sauber abgesetzt) sowie an ein paar Fenster diverse andere kleinere Riefen und Rillen.

    Hier die Fragen:
    - Welchen Betrag (€ oder %) könnte ich pro Fenster als Nachlassen bekommen
    - Kann ich auf jedenfall ein neues Fenster (Rahmen) verlangen?

    Abnahme ist noch nicht erfolgt und auch ein entsprechender Restbetrag steht noch offen. Eigentlich will ich diesen Pfuscher nicht mehr sehen da er mir schon 1-2 Monate Bauverzug gekostet hat und auch sonst er schon über 10 mal wegen Nachbesserungen vor Ort war.

    - Kann die nicht gerade wenigen Nachbesserungstermine für Unkosten/Unannehmlichkeiten ebenfalls Nachlass ansetzen
    - Nach der letzten Nachbesserung habe ich im Korkboden im Schlafzimmer eine Macke im Balkontürbereich entdeckt (War diesmal selbst nicht da da nicht klar war ob der Monteur überhaupt kommt)
    - Kann ich Unkostenpauschale für Sichtputz ansetzen da die Haustüre ebenfalls nachgebessert werden mußte (schiefer Einbau). Jedoch ist der Stukkateur mein Bruder und er für diese kleineren Arbeiten (gegenüber dem Grundputz welche er mit seinen Arbeitern aufgezogen hat) keine Rechnung stellt.
     
  2. #2 Olaf (†), 08.05.2007
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    Wenn ich das...

    lese krieg ich schon am Morgen einen dicken Hals vor allem, wenn ich mir die Reihenfolge der Fragestellung anschaue.:motz
     
  3. #3 Hundertwasser, 08.05.2007
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    1. Abnahme machen
    2. Mängelliste erstellen
    3. Frist setzen zur Mängelbeseitigung
    4. Abnahme der Mängelbeseitigung

    Wenn dann noch Mängel sind Nachfrist setzen. Wird in diserr Nachfrist die Restarbeit nicht erledigt kann darüber nachgedacht werden sich finanziell zu einigen.

    Sie haben einen Werkvertrag abgeschlossen den beide Seiten einhalten müssen. Beleidigtes "der hat schlampig gearbeitet, der bekommt kein Geld" hilft hier nicht weiter, nur das pochen auf Vertragserfüllung. Gerichte sehen das auch so.
     
  4. #4 Olaf (†), 08.05.2007
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    Ach komm,..

    HW, schau Dir doch mal die Fragestellung an. Dem Herrn Geyer gehts doch gar nicht um die Mängelfreiheit (wobei ich nach der jetzigen Schilderung gar keine Ansprüche erkennen kann - vorbehaltlich von Bildern). Hier wird doch nach dem Motte gehandelt: "Hurra, ich hab was gefunden - um wieviel kann ich denn nun die Rechnung kürzen?"
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 08.05.2007
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    Ziel des Ganzen????

    Was will der Bauherr denn?
    Einen optisch einwandfreien Eindruck? Dann hilft Geld nicht wirklich . Ausser man klebt es neben die bösen Stellen, dann schauen die Leute aufs Geld und nicht auf die Mängel. :D
    Oder billich-Bau. Dann hättens gleich Fenster aus Tadschikistan sein können, die wären wenigstens wirklich billig gewesen.
    Oder Schmerzensgeld wegen erlittener Höllenqualen durch das Gewerk. Dafür brauchts keine Mängel - das sollte ehrlich eingefordert werden.
    Die juristisch richtige Vorgehensweise hat 100Wasser beschrieben, wobei Mangelanmeldung auch vor der Abnahme möglich ist.
    Schmerzensgeld gibts auf dem Bau nicht.
    Und optische Mängel sind aus üblichem Betrachtungsabstand durch den neutralen Beobachter zu bewerten. Was der nicht sieht, ist kein Mangel.
    MfG
     
  6. #6 Bauwahn, 08.05.2007
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    Nein, aber Anspruch auf Schadensersatz, wenn ihm Zusatzaufwand entsteht (Putz, etc.).

    Gruß

    Thomas
     
  7. #7 Hundertwasser, 08.05.2007
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    @ Olaf
    Ich seh das schon auch ähnlich wie du. Aber deswegen kann man ja doch mal schreiben wie der Ablauf eigentlich sein sollte. Das er für seine "Ich will den Handwerker bluten sehen"-Mentalität hier keine Freunde gewinnt dürfte dem Fragesteller mittlerweile klar geworden sein.

    Wenn andererseits keine Mängel vorhanden wären dann hätte Bernhard Geyer auch nix zu meckern.
     
  8. Quelle

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    es geht doch immer nur ums geld. und wenn ich urlaubstage für das versagen eines vertragspartners opfern muss, weil ersparen will, dann kann man zumindestens kohle verlangen. ob man sie mit recht bekommt, das steht auf einem anderen blatt.
     
  9. #9 Olaf (†), 08.05.2007
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    Des...

    findet so meine Zustimmung - vor allem, wenn Termine verbindlich waren.
    Was mich auf die Palme bringt, ist der Aufbau des Beitrags, der klar in eine Richtung geht.
    1. Ich hab was, kann zwar nicht genau sagen was und obs ein Mangel ist - krieg ich Kohle?
    2. Dann hab ich da noch ein paar Kleinigkeiten gefunden - könnt es dafür noch mehr Kohle geben?
    3. Und dann hätt ich da noch ein paar Ideen - krieg ich jetzt sehr viel Kohle?

    Hätt er Drittens alleine oder als Erstes genannt und auch dazu gesacht, was denn gelaufen ist und das Verschulden des Fb wäre unzweifelhaft (z.B. Termin verbindlich?), würde er von mir ein klares JAAA hören.

    Aber so? Klarer Fall für Schweinchenerkenner:bounce:
     
  10. #10 Bauwahn, 08.05.2007
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    @Olaf

    bist Du so unfehlbar in Deinem Urteil? Vielleicht ist der Bernhard ein ungklaublicher Abzocker - vielleicht hat er aber auch einfach nur unglücklich formuliert. Kennst Du das nicht? Du regst Dich über jemanden auf, weil er Murks gemacht hat und Dich dann noch versetzt usw. Und dann zäumt man vielleicht das Pferd von hinten her auf?
    Ich traue mir jedenfalls nicht zu, anhand einer email endgültig zu beurteilen, wie jemand tatsächlich drauf ist.

    Nix für ungut,

    Thomas
     
  11. #11 Olaf (†), 08.05.2007
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    Ich..

    glaube nicht, dass die gewählte Überschrift viel Spielraum für eine andere Interpretation zulässt:boxing
    Guck Dir mal meinen 2. Beitrag an - ne Hintertür hab ich mir ja gelassen:shades
    Warum soll ich Dir was krumm nehmen, dafür (damit man auch mal fremden input kriegt und über sich sellbst nachdenkt) treiben wir uns ja hier rum, zweitens sinn mer ja auf dem Bau und drittens bin ich kein Bauherr (duckunwech)
     
  12. #12 th_viper, 08.05.2007
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    Werd mal einer und erlebe, wie die Mehrheit der Auftragnehmer versucht, dich zu bescheissen. So bei mir geschehen, und ich denke, es hielt sich gegenüber dem Normalfall noch arg in Grenzen, weil ich die Firmen schon gut ausgewählt habe.
     
  13. #13 Olaf (†), 08.05.2007
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    Absolut...

    unpassend - ich verallgemeinere doch meine Erfahrungen mit Beamten auch nicht :D
    Und sowas verhindert der EIGENE Bauüberwacher - was mal wieder zu beweisen war.:biggthumpup:
    Außerdem: Klassischer Fall von Nichtverstehen - ich meinte eher das mädchenhafte Verhalten (weiß: politisch inkorrekt) mancher BH, wenns bei der Diskussion mal richtig zur Sache geht:cool:
     
  14. #14 th_viper, 08.05.2007
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    Ich bin Bauingenieur und überwache natürlich selbst.
    Verhindern tut sowas kein Bauüberwacher, es sei denn, er ist schon einschlägig bei der betreffenden Firma bekannt. Ihm fallen die unberechtigten Forderungen lediglich auf und er streicht sie raus.
     
  15. #15 Bernhard Geyer, 08.05.2007
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    Ok. Nochmal in hoffentlich nicht so unverständlicher Form.

    Ich habe mit einem Fenstermonteur einen Vertrag mit Lieferung + Einbau von Fenster, Terrassentüren + Haustüre. Das Aufmaß wurde schon letzes Jahr Anfang Juli genommen und der erste Montagetermin war Mitte August. Nachdem dieser schon um 1 Woche verzögert wurde (Begründung Krankheit) wurden Ende August die Fenster + Terrassentüren geliefert. Dann war mein erster Fehler die erste Anzahlung (größter Betrag) zu leisten (Bisher hatte ich keine relevanten Handwerkerprobleme und auch danach nicht mehr). Nachdem die Überweisung scheinbar angekommen ist dauerte es ca. 6 Wochen bis die Fenster soweit eingebaut wurden das der Grundputz aufgetragen werden konnte (Nach unzähligen Anrufen welche letztendlich m.E. reinen Hinhalteparolen waren). Da hatte mein Putzer jedoch seinen Sommerurlaub und nochmal 3 Wochen Verzug. Die Außenfensterbänke haben danach auch wochenlang auf sich warten lassen (Leidensdruck war aber nicht mehr so hoch). Als diese gekommen sind konnte auch auf der Wetterseite der Außengrundputz vorgenommen werden. Nachdem für die Haustüre sich das gleiche Drama angedeutet hat (Gründe von diversen Kranheiten bis Kommunion des Patenkindes) hat, bin ich auf schriftlich Terminsetzung gewechselt. Erst kam die Haustüre ohne Füllung (welche auch gleich wieder nicht 100% gerade eingesetzt wurde und 2 Nachtermine nötig machte). Mitte Dezember hatte ich auch endlich meine Fenstergriffe (3 falsche Griffe hatte ich glücklicherweise um das nötige Lüften während der Estrichtrocknung durchzuführen). Irgendwann ist auch noch vor dem Einzug die Füllung der Türe gekommen (hatte schon die Befürchtung das ich aufgrund Pleite hier nichts mehr bekommen würde, vermutlich hätte ich eher einen Anwalt benötigt). Während der ersten Wohnwochen wurde noch festgestellt das 2 Rollos mit Elektromotoren nicht richtig eingestellt wurden (2 Nachbesserungstermine) sowie eine Mehrzahl der Einlauftrichter für die Rollopanzer nicht korrekt waren (Rollos fuhren nur mit "rattern" herunter) (nochmals 2 Termine). Der Fenstermonteur hatte auch noch die Frechheit die Restzahlung mit Barzahlung bei Lieferung Haustürfüllung zu fordern (Entsprechende schriftliche Antwort meinerseits das damit der Vertrag für die Haustüre nichtig ist da Restzahlung nach Abnahme vereinbart ist). Beim letzten Nachbesserungstermin war eine Kopie der Schlußrechnung (hatte ich schon Mitte Februar das erste mal bekommen und entsprechend Aufgrund von noch vorhandenen Mängeln widersprochen) mit handschriftlicher Androhung von Inkasso bei Nichtzahlung innerhalb einer Woche (Ebenfalls schriftlicher Widerspruch).
    So. Ich hoffe die Situation ist jetzt genauer. Einerseits will ich ihn eigentlich nicht mehr sehen, aber andererseits will ich das maximale u.a. als Ausgleich für den Bauverzug und meine Unkosten/Unannehmlichkeiten herausholen.

    Nachdem ich die Kamera gerade gefunden habe noch ein paar Bilder (welche ich gerde in der Dunkelheit hinbekommen habe)...
    [​IMG][​IMG][​IMG]

    Nochmal die Hauptfrage:
    Welchen Nachlass pro Flügel/Fenster müsste ich akzeptieren bzw. könnte ich maximal heraushohlen und könnte ich einen Austausch Fordern wenn der Nachlass nicht meinen Wünschen entspricht. Bisher wurden mir (25 € Angeboten) welche ich bisher nicht angenommen habe.

    Weiter Fragen:
    -Könnte ich Unkosten von Handyrechnung (Einzelverbindungsnachweis) ebenfalls abziehen (zig Anrufe wegen mündlicher Termine die wieder und wieder nicht eingehalten wurden).
    - Wie genau müßten Unkosten aufgestellt werden oder reicht teilweise Pauschale (z.B. Nachträgliche Verputzarbeiten Haustüre: 50 €, Korkschaden: 50 €, ...).
    - Wären die Mehrkosten Aufgrund Bauverzug (ca. 2 Monate + 1 Jahr Wohnungsbauprämie, Höhere Heizkosten bei Estrichtrocknung) ebenfalls einbehaltbar (ohne das ich bei jedem Richter durchfallen würde).

    Für alle meine anderen Handwerker hatte ich auch kleinere Mängel oder den einen oder anderen Tag Verzug. Jedoch wurden Mängel nach Hinweis darauf ohne jedliche Probleme behoben und die Terminverschiebungen kein Problem. Ich will einzelne Fehler von Handwerkern nicht ausschlachten. Dazu macht man ja selbst auch Fehler und hofft auf Verständnis des anderen.

    So. Ich hoffe der Beitrag passt jetzt (hat auch lange genug gebraucht). Früh war etwas zu wenig Zeit.
     
  16. operis

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    hallo bernhard, es gibt keine unkosten, nur kosten!!!

    liebe grüße operis
     
  17. #17 SWIFFER, 12.05.2007
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    Hallo Bernhard,

    habe mit meinen Fenstern ein ähnliches Problem! Allerdings waren bei mir lediglich die Ecken unschön abgefräst!
    Ich hatte die Herstellerfirma zum Termin gebeten um mit Ihnen diese Situation zu besprechen!
    Es gibt gewisse Toleranzen, welche beim maschinellen Herstellen, Verschweissen und Fräsen von Fenstern hingenommen werden müssen. Man sagte mir, dass man bei der Abschlussreinigung der Fenster mit einer gewissen Sauberpaste die Fräsungen reinigen muss, um den Baustellenstaub, welcher diese Fräsungen zudem verfärbt, sauber und glatter zu bekommen!

    Ansonsten würde ich Dir raten nicht zuviel Wirbel zu machen, denn je nachdem wir sehr sich diese Handwerker angegriffen fühlen, werden sie auch die noch auszuführenden Arbeiten in deinem Haus ausführen! ..du verstehst?...es ist leider so!

    Hoffe du findest eine Lösung!

    Grüße SWIFFER
     
  18. #18 Bernhard Geyer, 12.05.2007
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    Mit den auführenden Angestellten Handwerkern (jedenfalls zu den Handwerkern die bei den (Nachbesserungs-)terminen zu denen ich anwesend war) habe ich keine Probleme. War eigentlich jedes Mal ein Problemlose "Auf Wiedersehen". Beim letzten Mal (wo ich nicht da war ) war jedoch wieder einer da welcher auch den Zeitverzug zu verantworten hatte (jedenfalls nach Aussage des Firmeninhabers).
     
  19. Lukas

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    , daß alle Züge ( bin letztes Jahr Berlin-Freising und zurück gefahren) immer verspätet sind...
     
  20. #20 Margareta, 06.06.2007
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    Hallo Herr Geyer,
    auch wir haben mit unserem Fensterbauer Probleme gehabt, und zwar noch viel größere. Und wie ich aus einem Telefonat von früher weiß, haben wir den gleichen Fensterbauer gehabt! Bei uns hat man die Rolladenleisten bis zu vier cm (und ohne Abschrägung) zu kurz abgeschnitten! Das sind echte Pfuscher. Bei uns waren die auch ca. fünfmal zum Nachbessern. Rolläden klemmten oder gingen nur laut ratternd runter, die Scheiben waren teilweise blind oder innen schwarz verschmutzt. Oben vor den Rollokästen hatte man die Abschlussleisten vergessen, so dass der Panzer natürlich keine Sperre hatte. Der Handwerker, der nachbesserte, tat mir regelrecht leid, als der die Rollopanzer oben rausfischen musste und sich die Hand aufschnitt. Hat auch geschimpft wie ein Rohrspatz auf seinen Kollegen, den mal schon längst rausgeschmissen haben müsste (so dieser Nachbesserer). Ebenso gab es einige Wochen Verzug beim Einbau; die kamen immer nur nach dem dritten bis fünften Anruf.

    Frage ans Forum: wieviel steht mir als Schadensersatz zu? Möchte soviel abziehen, wie ich brauche, um den Schaden zu beheben, richtig?

    Bin dankbar für jeden Tipp, was ich tun kann. Bei diesem Fensterbauer scheint es echt zum Programm zu gehören, dass viel schief geht, und der Rechtsanwalt Kohle erklagen muss, die denen nicht wirklich zusteht. Aber mit dem Druckmittel Rechtsanwalt klappt es manchmal. Die Firma wird sich jedoch nicht lange auf dem Markt halten, schätze ich.

    Gruß
    Margareta
     
Thema: Erreichbarer Nachlass für optische Mängel Fenster
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