Wärmedämmung bei einer Grenzbebauung

Diskutiere Wärmedämmung bei einer Grenzbebauung im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; hae ich das jetzt richtig verstanden, dass ich die Dämmung einfach dulden muss? immer noch keine beiträge gelesen????

  1. Baumal

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    immer noch keine beiträge gelesen????
     
  2. #42 beutelratte, 08.07.2011
    beutelratte

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    Hallo!


    Wir haben ein Problem mit der Isolierung unserer DHH zur anderen DHH. Beide Hälften wurden gemeinsam angefangen. Jedoch wird an der anderen Hälfte seit über einem Jahr nicht weiter gebaut. Dort steht der Rohbau bis zur EG-Decke. Wir sind mit vielen Schwierigkeiten inzwischen bis zum Dach gekommen. Wir müssen unsere Hälfte natürlich Isolieren. Vom Eigentümer des Nachbargrundstückes (das ist nicht der Bauherr) haben wir, auf die Bitte hin, sein Grundstück für die Isolierung geringfügig zu überbauen eine Absage bekommen. Daraufhin haben wir bzw. unser Architekt sehr viel über Innenisolierung recherchiert. Da die Räume an dieser Trennwand aber Küche und Bäder sind, ist die Innenisolierung nicht zu realisieren, ohne dass wir nach kurzer Zeit mit Schimmel rechnen müssen. Auch die Verlegung der Installation ist nicht wirklich zu realisieren, zumal die Isolierung wieder abgebaut werden muss, wenn die andere Hälfte fertig gebaut wird. – Haben wir also nicht doch eine Möglichkeit die Duldung der Überbauung am OG durch eine Dämmung und duie Anbringung einer Dämmung an der Wand im EG des Nachbarn zu erzwingen?! - Die Isolierung müsste an der freien Giebelwand, die ja nur aus unserer Wand besteht angebracht werden. Unten müsste eine Isolierung an der Innenwand des halbfertigen Rohbaus auf dem Nachbargrundstück angebracht werden. Wir würden das natürlich wieder entfernen, wenn / fals da irgenwann mal weiter gebaut wird. Ohne Isolierung ist unsere Haushälfte ja nicht nutzbar und würde auch kaputt gehen. Kann man also die Isolierung nicht wenigstens aus Gründen des Schutzes für unsere Hälfte einfordern? :mauer

    Kann mir einer weiter helfen?
    Viele Grüße
    Beutelratte
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Ja. Am besten ein Fachanwalt. Es gibt Urteile die eindeutig aussagen, dass der Nachbar diese Überbauung nicht zu dulden hat (Bsp.: OLG Karlsruhe). ABER, was, wo, wie auf Deinen Fall zutrifft, das kann nur ein Fachmann beurteilen.

    Das ist so nicht richtig. Du kannst die Wand auch ohne Dämmung schützen und ohne das Grundstück des Nachbarn zu überbauen. Nutzbar ist Eure Haushälfte auf jeden Fall, es ist jedoch mit erhöhten Heizkosten zu rechnen.

    Jetzt kommt das nächste "ABER", denn was ist mit Einhaltung der EnEV? Deine Wand steht ja sicherlich nicht direkt auf der Grenze, doch der Abstand wird nicht ausreichen um die Fassade EnEV konform zu dämmen. In diesem Fall wäre es vermutlich hinnehmbar, dass die Wand bis zum Bau der Nachbarhälfte die EnEV Anforderungen nicht einhält.

    Nachdem es Urteile und (Ver)ordnungen gibt die nicht auf jedes Bauvorhaben in jedem Bundesland übertragbar sind, sollte der Fachmann vor Ort die Lage beurteilen können.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #44 beutelratte, 08.07.2011
    beutelratte

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    Bis zur Grundszücksgrenze haben wir 1-2 cm. Also auf keinen Gall genug für eine Isolierung. Und mit nur mehr Energiekosten ist es hier nicht getan. Die Wand wäre überhaupt nicht gedämmt - da hätten wir im Winter dann Eisblumen an der Wand. Vom Schimmelbefall der dadurch entsteht ganz zu schweigen. Auch geht es hier nicht nur um eine kurze Zeit, bis die andere Hälfte weiter gebaut wird. Das kann noch viele Jahre dauern, falls dort überhaupt mal weiter gebaut wird. Denn das ist keinesfalla abzusehen. Das Grundstück gehört einer Grundstückstgesellschaft. Es haben schon mehrere Versucht das Grundstück, so wie es jetzt ist zu erwerben. Aber da ist kein rankommen. Die scheinen kein Intersse daran zu haben das Grundstück zu verkaufen. Bauherr ist eine beftreundete Firma, der wir den ganzen Schlamassel zu verdanken haben. Und diese Fa. hat kein Geld, um den Bau fertig zu stellen. Auch ist mit der Fa. nicht zu reden. Der macht uns gern mit voller Absicht das Leben schwer. - Ja, es kann keiner in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nocht gefällt!

    Viele Grüße
    Beutelratte
     
  5. #45 HausbauElfchen, 28.10.2011
    HausbauElfchen

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    Huhu,

    darf ich hier mal eine Zwischenfrage stellen, auch wenn der Faden schon sehr alt ist? Was bedeutet denn genau "bestehend"? Wie lange muss das stehen? Mir ist nämlich ein Abstandsflächenplan von einem Neubau in die Hände "gefallen" (auch Baden-Württemberg) da wurde die Abstandsfläche direkt ab dem Rohbau gemessen, obwohl noch 12 cm "Isolierung" eingezeichnet waren. Ich dachten schon: "Ist ja ungerecht, dass wir mit dicken dämmenden Ziegeln bauen und somit weiter von den Grenzen weg bleiben müssen!"
    Stimmt das denn so? Kann man das evtl. erst mal so bauen und dann einen Monat später (oder so) erst dämmen und ist dann aus dem Schneider? Wie ungerecht! Ist aber alles im selben Bauantrag, also Rohbau, Dämmung und Abstandsflächen...

    Verwirrte Grüße,
    Elfchen
     
  6. Taipan

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    Das "Bestehend" meint hier, dass die Dämmmaßnahme nicht in Verbindung zu der Errichtung des Gebäudes zu sehen ist. Wenn das Gebäude also so errichtet wird, dass nach den gesetzlichen Regelungen (DIN 4108-3 & EnEV & EEG & Baugenehmigung & evtl. sogar Förderzusagen) die Dämmung bereits bei Errichtung notwendig ist, dann gilt für Abstandsflächen immer die Aussenkante des FERTIGEN Hauses.
     
  7. #47 HausbauElfchen, 28.10.2011
    HausbauElfchen

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    Danke schon mal!!!

    Wenn die Dämmung aber nicht zwingend notwendig wäre, könnten sie einfach einen Monat nach Errichtung dämmen?
     
  8. Taipan

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    Ein Gebäude, welches heute nach den geltenden gesetzlichen Regeln erstellt wird nachträglich zu dämmen, ist wie Eulen nach Athen tragen. Die zusätzliche Dämmung wird sich nie und nimmer amortisieren.

    Ausserdem denke ich, dass eine Gericht im Zweifel hier die Anbringung der Dämmung in den direkten Zusammenhang mit der Gebäudeerstellung bringen wird und damit die Abstandsflächen unterschritten sind. Auch Richter sind manchmal nicht blind unterwegs.
     
  9. #49 Panfilo, 30.10.2011
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    Exakt so ist das!!!
     
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