Treppengeländer / Stababstand

Diskutiere Treppengeländer / Stababstand im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo! Unsere Holztreppe ist nun vom Schreiner montiert worden. Es handelt sich um eine 2-Fach 90 Grad gewendelte Treppe über eine Geschosshöhe...

  1. Rene'

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    Hallo!

    Unsere Holztreppe ist nun vom Schreiner montiert worden. Es handelt sich um eine 2-Fach 90 Grad gewendelte Treppe über eine Geschosshöhe (EFH, keine zweite Wohnung).
    Im Grunde waren wir mit der geleisteten Arbeit sehr zufrieden bis uns gestern ein Freund auf folgenden Umstand hingewiesen hat:

    Die senkrechten Geländerstäbe die den Handlauf mit den Wangen verbinden haben eine lichte Weite von 13-15 cm. Der Bekannte sagte uns das der Abstand hier maximal 12cm betragen darf.
    Hab hier mal die Suche angeschmissen und folgendes gefunden:

    In wie fern kann das mal Probleme geben? Wer hält den Kopf dafür hin wenn sich in unserem Haus ein Kleinkind wirklich auf Grund des zu großen Abstandes schwer verletzt?
    Die Sache ist nämlich so das wir mit dem Schreiner und dessen geleistete Arbeit sehr zufrieden sind. Die Treppe ist recht aufwändig,sorgfältig verarbeitet und der Schreiner hat sich bei Details und Sonderwünschen sehr viel Mühe gegeben. Im Grunde hat er also Top-Arbeit abgeliefert mit der wir sehr zufrieden sind. Bis auf dem Umstand das die Abstände zu groß sind.
    Wenn ich den Schreiner jetzt damit konfrontiere und er natürlich erst mal abwiegelt , dann aber unter Druck doch nachbessern muss und das dann natürlich mit dem entsprechendem "Hals" tut hab ich die Sorge das die Treppe hinterher verschandelt aussieht.
    Die Stäbe sind in die Wangen und in die Handläufe eingebohrt. Mann müsste diese Bohrungen verschliessen, neu Bohren und die Stäbe neu einbringen.
    Wie schon gesagt hab ich die Sorge das die jetzt handwerklich sehr gut verarbeitete Treppe hinterher ein zusammengeschustertes Flickwerk ist.

    Ich hoffe ich hab mich soweit ausgedrückt dass man meine Denkweise einigermaßen nachvollziehen kann.

    Wie sehr Ihr die Sache? Was sollte ich tu'n? Was sollte ich lassen?


    Danke und Gruß

    Rene'
     
  2. Rene'

    Rene'

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    Hi!

    Sorry, es müsste im Thementitel "Stababstand" heissen. Hab keine Möglichkeit gefunden es zu ändern.

    Gruß Rene'
     
  3. #3 Baufuchs, 15.05.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal wieder

    unvollständig zitiert.

    Komplett heisst es:

     
  4. Ortwin

    Ortwin

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    Als Privatmensch

    kann ich den Abstand der Stäbe so groß wählen wie ich will. Ich hab sogar schon entweder in diesem oder einem anderen Bauforum Treppen von Architektenhäusern ganz ohne Geländer gesehen. Auch das geht.
    .
    Lass dir deine schöne Treppe nicht von anderen Leuten madig machen....
    .
    mfg, Ortwin
     
  5. Rene'

    Rene'

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    Hi!

    Danke für die prompten Antworten. Da fällt mir aber ein dicker Stein vom Herzen!! Kann dann also doch alles so bleiben wie es ist.

    Da hat mir das gefährliche Halbwissen meines Bekannten also überflüssigerweise eine schlaflose Nacht beschert.:motz


    Nochmals Danke und Gruß,


    Rene'
     
  6. #6 planfix, 15.05.2007
    planfix

    planfix Gast

    Wer hat bestellt?
    War der Archi an der Treppenplanung (Details) beteiligt?
    Hat der Schreiner auf den Stababstand hingewiesen?
    .
    Haftbar bei einem Schaden bist in erster Linie Du.
    Du hast die Möglichkeiten, die Treppe ändern zu lassen oder die Kinder gut zu beaufsichtigen.
    Wer die Kosten für eine Änderung trägt ist natürlich eine andere Frage.
    .
    Als ich klein war, gab's immer Gittertürchen vor den Treppen, damit ich nicht runterfalle. Vielleicht wäre das auch eine gute Absicherung, bevor Ihr die schöne Treppe verschandeln lasst. Die Zeit der Kleinkinder im Haus ist doch immer recht begrenzt, ... und gut aufpassen.
    Mancher Bauherr entscheidet sich trotz Kenntnis der Vorschriften für größere Stababstände, bei einem EFH geht das, weil der Eigentümer selber in der Haftung ist.
     
  7. #7 planfix, 15.05.2007
    planfix

    planfix Gast

    upps .... ihr ward schneller
     
  8. Bruno

    Bruno

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    Ein wichtiger Einwand. Man muss unterscheiden zwischen dem öffentlichen Baurecht und dem Privatrecht. Die DIN 18065, aus der oben zitiert wurde, ist als eingeführte technische Baubestimmung quasi verlängertes öffentliches Baurecht, weil über die Landesbauordnung in Bezug genommen. Der Gesetzgeber hat kein Interesse an den 12 cm Stababstand, da er ja auf die o.g. Passage "gilt nicht für ..." referenziert.

    Privatrechtlich kann etwas ganz anderes gelten. Da könnte der Eigentümer für eine unfallträchtige Treppe gegenüber einem Dritten in der Verantwortung sein. Das muss jeder selbst entscheiden.

    Risiken "drohen" also nicht von einer Behörde, sondern von Besuchern. Der Treppenbauer ist möglicherweise auch im Spiel. Er hätte aufklären müssen, um dem Besteller eine Entscheidungsgrundlage zu geben. Aber der Anstoß zum Nachdenken ist ja jetzt im Forum geleistet worden.
     
Thema: Treppengeländer / Stababstand
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