Bodenplatte für Splitlevelhaus

Diskutiere Bodenplatte für Splitlevelhaus im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir bauen im Sommer unser Einfamilienhaus ohne Keller in Holzständerbauweise an einer leichten Hanglage von max. 10 % Gefälle. Um die...

  1. #1 builder11, 18.05.2007
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    Hallo,

    wir bauen im Sommer unser Einfamilienhaus ohne Keller in Holzständerbauweise an einer leichten Hanglage von max. 10 % Gefälle.
    Um die Hanglage auszugleichen, bauen wir ein Splitlevelhaus mit einem Niveauunterschied von 1,40 Meter nach unten. Das heißt der nördliche Baukörper ist eben mit der Straße, der südliche liegt 1,40 Meter tiefergesetzt. Wir benötigen dafür 2 Bodenplatten mit einer dazwischenliegenden Stützwand (Fundament), da wo der Versatz nach unten ist.
    Das Grundstück wurde bereits letztes Jahr mit tragfähigem Erdreich vom Nachbarn unterhalb, welcher mit Keller gebaut hat, aufgefüllt und lagenweise mit einer 18 Tonnen Rüttelwalze verdichtet. Da keine Abtreppung des gewachsenen Bodens vor dem Auffüllen erfolgt ist, bauen wir aus Sicherheitsgründen ein 2. Fundament als Abschluss unter der südlichen, tieferliegenden Bodenplatte, welche wie schon die Splitlevelstützwand in der Mitte, in den gewachsenen Boden hineinragt. Diese soll, da mit dem gewachsenen Boden verzahnt, sicherstellen, dass die aufgefüllte Sohle nicht talwärts abrutschen kann.
    Der Baugrund an sich ist trocken und homogen. Die nicht tragfähige Humusschicht wurde vor dem Auffüllen selbstverständlich abgetragen und seitlich am Grundstück gelagert.
    Unser Planer meint, es würde so gehen. Vom Baggerbetrieb haben wir eine schriftliche Bestätigung erhalten, dass sich der aufgefüllte, verdichtete Grund nicht setzen kann, da gut verdichtet wurde.

    Die Dämmung erfolgt direkt auf den Bodenplatten und wird bis bündig an den Rand dieser geführt. Die Splitlevelstützwand wird mit Bitumen abgedichtet und zum Erdreich hin mit braungenoppter Baufolie zusätzlich geschützt.

    Nun zu meiner Frage:
    1) Wo und wie dämmen wir am besten die Splitlevelstützwand in der Hausmitte, damit es einen optimalen Anschluss zur Dämmung der Bodenplatten und keine Kältebrücke gibt?

    2) Könnt ihr unserem Gründungsprinzip hinsichtlich der Standsicherheit zustimmen?

    3) Macht es Sinn, dass wir zur Straße hin unter der oberen Bodenplatte ein drittes Fundament in den gewachsenen Boden führen, oder ist das eurer Meinung nach überflüssig?


    Wir freuen uns auf eure Antworten.

    Viele Grüße builder
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  2. mls

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    1)
    geht leider kaum anders/besser, als dargestellt.
    "leider" weil hier das thema innendämmung mitspielt (suchefunktion)

    2)
    standsicher vielleicht ja. gebrauchstauglich (verformungen, risse) vielleicht nein?
    ich würde das auch bei positivem baugrundgutachten mit schriftlichen bedenken beharken, weil der kleinste riss zum drama stilisiert wird UND weil ich schon 5-10mm-risse am hanghaus begutachten durfte.

    3)
    das macht eher wenig sinn - schadet aber auch kaum ;)
    sinn macht ein gründungskonzept unter einbeziehung der lasten, der geometrie und des baugrundes.
    daher: nicht ohne guten baugrundgutachter und tragwerksplaner.
     
  3. #3 builder11, 18.05.2007
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    Danke mls für die Antwort.

    Wir werden die Stützwand (Splitlevel) nach oben d.h. zum Erdreich hin dämmen. Wegen der Innendämmung müssen wir uns noch mit dem Hausbauer abstimmen.

    Standsicherheit ja – gebrauchstauglich nein? Ist das nicht voneinander abhängig? Wenn Standsicherheit gegeben ist, wovon wir ja ausgehen (keine Bewegungen der Bodenplatten und Fundamente), wie kann es dann obendrauf zu Rissbildungen kommen? Höchstens wenn das Holz in sich arbeitet. Sehe ich das richtig?

    Was auf der Skizze nicht dargestellt ist, ist die Kies- bzw. Schotterschüttung unter den Bodenplatten.

    Auf das zusätzliche Fundament, was zwar nicht schadet, aber auch nicht viel Sinn macht, werden wir dann wohl auch verzichten.

    Die Lasten werden jetzt im Anschluß auf Grundlage der Werkplanung des Holzhausbauers vom Ingenieurbüro noch runtergerechnet, um die Bewährungen usw. festzulegen.

    Gruß builder11
     
  4. Quelle

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    Bewährung? :eek: Kaum wird gerechnet, dann rechnet ihr schon mit einer Verurteilung des Statikers?
     
  5. #5 builder11, 19.05.2007
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    Sorry, wird natürlich auf Bewährung entlassen...da wir uns auf seine Bewehrung verlassen...:winken
     
  6. mls

    mls Bauexpertenforum

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    das gefällt mir :)

    über schotter könnten wir schon verhandeln - aber nie ohne baugrundgutachter.
    und! eine getreppte bodenplatte am hang ist echt nicht der hit!
     
  7. #7 builder11, 19.05.2007
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    Ja, aber jedes Splitlevelhaus am Hang (in der Ebene macht ein Splitlevelhaus ja wenig Sinn) hat doch eine getreppte Bodenplatte.
    Geht doch nicht anders zu machen, oder vielleicht doch?

    gruß builder
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 20.05.2007
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    ... datt denn :confused:
     
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