Brüstungshöhe bei Fenstern

Diskutiere Brüstungshöhe bei Fenstern im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Liebes Forum, Wir haben ein Reihenhaus in Bayern von einem Bauträger erworben welches nun kurz vor seiner Fertigstellung steht. In der...

  1. myhome

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    Liebes Forum,

    Wir haben ein Reihenhaus in Bayern von einem Bauträger erworben welches nun kurz vor seiner Fertigstellung steht. In der Bayerischen Bauverordnung steht nichts über eine Mindestbrüstungshöhe bei Fenstern. Da die Vorabnahme nun ansteht und ich mir unsicher bei der Fensterbrüstungshöhe bin habe ich folgende noch offene Fragen die hoffentlich jemand aus dem Forum beantworten kann.

    1. Ein Gutacher vom Nachbarn hat erwähnt, daß Brüstungshöhen von 90 cm eingehalten werden müssen, sonst zahlt keine Versicherung im Falle eines Unfalls. Wenn in der jeweils gültigen Bauverordnung, wie anscheinend in Bayern der Fall, keine Brüstungshöhen vorgeschrieben sind, welche Höhen sind dann versicherungstechnisch zu beachten? Meint er die private Haftpflichtversicherung falls ein Besucher durch herauslehnen abstürzt? Würde die Versicherung so etwas überhaupt bezahlen oder ist die Brüstungshöhe dann rechtlich egal?

    2. In den meisten anderen Bundesländern gilt bei einer Absturzhöhe von unter 12 Metern eine Brüstungshöhe von >= 90 cm, kann ich den Bauträger bei Unterschreitung der Brüstungshöhe zur Anbringung einer Absturzsicherung auf seine Kosten verpflichten?

    3. Wie definiert sich eigentlich die Brüstungshöhe? Ist das der Abstand von Oberkante fertiger Fussboden bis Unterkante Fensterflügel oder Rohbaumaße oder...?

    Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten.
    Gruss,
    Thomas
     
  2. #2 Herr Zack, 20.05.2007
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    wenn nichts geregelt ist, würde ich mich an die musterbauordnung halten (hier: 0,80m bei <12m absturzhöhe). wer höhere umwehrungen möchte, müsste dies vereinbaren. dies gilt meiner ansicht nach auch für versicherungen. wenn diese nur bei >=0.90m zahlen wollen, müssten sie dies in ihren vertragsbedingungen explizit vereinbaren.
    anmerkung: dies ist meine persönliche laienmeinungund rechtlich nicht geprüft!
     
  3. #3 susannede, 20.05.2007
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    Hallo Thomas,

    die Brüstungshöhe kannst Du von OK Fertigfussboden bis OK Fensterrahmen (= Beginn Loch) messen. Grob solltest Du also 80 cm an der Rohbaubrüstung vorfinden (von FFB) , um auf 90 cm fertig, bzw. 70 cm um auf 80 cm zu kommen.

    LG

    Susanne
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 20.05.2007
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    Einspruch ...

    ... Susanne, Du bist jetzt in Hessen!

    HE-HBO 35.3.1 (Stand: 03.01.05):
    Die Höhe der Brüstung ist i.d.R. von der Oberkante Fertigfußboden bis zur Oberkante Fensterbank oder eines anderen feststehenden brüstungsähnlichen Bauteiles ohne Hinzurechnung des Fensterrahmens zu messen. Befinden sich vor der Fensterbrüstung Bauteile, wie Leitungsschächte oder Lüftungskanäle, die zum Daraufsteigen geeignet sind, ist von der Oberkante dieser Bauteile zu messen.

    Als ehrlicher Mensch gestehe ich jedoch, früher auch so wie Du gemessen zu haben :konfusius .
     
  5. myhome

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    Noch eine Ergänzung bzw. Unklarheiten...

    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

    Also mir persönlich ist es egal ob die Brüstungshöhe 80, 85, 90 oder 95 cm beträgt, aber wieso ist diese Höhe denn bezogen auf eine Versicherung (ich nehme an, daß vom Gutachter die privaten Haftpflichtversicherung gemeint ist ?!) wichtig? Welche Versicherung würden denn in welchem Falle was zahlen? Kann ich überhaupt rechtlich belangt werden wenn ein Gast aus einem geöffneten Fenster fällt bei dem die Brüstungshöhe < 90 cm ist?

    Habe ich denn überhaupt einen Nachteil, außer vielleicht geringere Absturzsicherheit, wenn die Brüstungshöhe < 90 cm ist, da in der aktuellen Bauverordnung nichts zu diesem Thema erwähnt wird?

    Nochmals vielen Dank!!
     
  6. #6 susannede, 20.05.2007
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    Hallo Volker,

    ja Du hast ja wie immer recht - ich als Wahlhesse erschaudere mit Deiner korrekten Anmerkung bei so mancher Planer-Vorgabe (zudem, wie Du Dich vielleicht erinnerst, bei mir die immer noch in Kraft befindlichen ArbSt-Richtlinien mit hinein spielen, deren Gültigkeit planerseits geleugnet wird, nur weil die VO außer Kraft ist).

    Aber zurück zum Thema - Deine genauere Kommentierung zum § 35 Umwehrungen usw. entstammt ja der Handlungsempfehlung (HE) zur HBO (hat die den Charakter einer "Ausführungsverordnung"?)...entschuldige, dass ich nachfrage, weil ich sitz gerade noch daheim und Dein liebes Begrüßungsgeschenk zum Wahlhessentum steht im Büroregal in Mühltal (und wird inzwischen auch gerne von meinen Kollegen zur Hand genommen).:28:

    Haben die Bayern keine HE's??? Ich habe mir gerade die Finger wund gegooglet, find' aber keine HE, VO, Aüsführungsrichtlinie, Kommentierung oder wie man das im Bayernland noch heißen mag.:confused: :motz

    Oder leben die Bayern gänzlich umwehrungsfrei?:eek:

    Rätsel über Rätsel.:shades

    Vielleicht kann ja mal ein bayerischer Kollege hier einspringen, so dass die Hessen und Wahlhessen die Beine hochlegen können?:D

    LG:winken

    Susanne
     
  7. #7 susannede, 20.05.2007
    Zuletzt bearbeitet: 20.05.2007
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    Nachtrag für myhome:

    Falls einer aus dem Fenster plumpst, wird eine Versicherung sicher erst einmal abklopfen, welche Vorschriften gegolten haben und ob diese beachtet worden sind.

    Daher ist die Suche nach der Vorschrift sicher der sicherste Weg, auch wenn im reinen Textteil der BO erstmal nix zu finden ist.

    Ach, sag das nicht - eine niedrige Brüstung eignet sich wunderbar, um auch im Sitzen die Landschaft, die Nachbarin oder sonst was zu beobachten.
     
  8. myhome

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    Danke

    Susanne, dass die niedrigere Brüstung auch Vorteile hat sehe ich genauso ;-).

    Danke für die hilfreichen Antworten!
     
  9. #9 djmoehre, 21.05.2007
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    Hallo,

    diese Vorschrift mit dem Gegenstand, der ein "draufklettern" erlaubt, verwundert mich ein wenig. Wie wird gemessen, wenn man franz. Balkone vor die Fenster macht?
    Man könnte ja theoretisch auf die Fensterbank (in dem BSP unter 80cm hoch) klettern, und von dort über das Gitter fallen, oder? Muss man dann min 80cm von der Fensterbank messen?

    Grüße
     
  10. #10 VolkerKugel (†), 21.05.2007
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    Zu den HE zur HBO ...

    ... = Handlungsempfehlungen zur Hessischen Bauordnung kann ich mir ein paar Bemerkungen nicht verkneifen.

    Diese hundertpaarundfünfzig Seiten (ab und an auch noch aktualisiert) sind ein weiteres Ergebnis des Rückzugs der Bauaufsicht aus der Verantwortung.
    Warum hat man die nicht Handlungsanweisungen genannt?
    Weil man dann wieder Verantwortung übernommen hätte.
    So wird sowohl der Planer als auch der Bauamtsmitarbeiter im Regen stehen gelassen.
    In diesem speziellen Fall noch durch das listige Einfügen von "i.d.R.", was die Sache vollends unverbindlich macht :irre .

    @djmoehre
    Beim Französischen Balkon wird dann selbstverständlich von Oberkante Fensterbank gemessen - hier gelten aber (bis 12m Absturzhöhe) die 90cm für Geländer und nicht die 80cm für Fensterbrüstungen.

    In der ersten Fassung der HBO 2002 wurden übrigens die bislang üblichen 90cm Geländerhöhe auf 100cm erhöht. Was war zu tun? Intensive Schulung der Schlossermeister.
    In 2005 wurden dann die 100 wieder auf die 90cm zurückgeführt. Was haben uns darauf die Schlossermeister erzählt? Richtig!
     
  11. Bruno

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    Als Bayer: es gibt keine weitere Vorschrift. Der reine Textteil der BayBO ist das einzig Verbindliche.
     
  12. #12 djmoehre, 21.05.2007
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    Was denn nun? 90cm vom Boden oder 80cm von der Fensterbank?
    Beispiel: Fensterbank befindet sich in 40cm höhe. Wohin muss das Gitter?
     
  13. #13 VolkerKugel (†), 21.05.2007
    Zuletzt bearbeitet: 21.05.2007
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    Bei 40cm Fensterbank ...

    ... ist´s aber kein Französischer Balkon mehr :deal .

    In diesem Fall muss die Oberkante Geländer 80cm über dem Fußboden liegen. Nach dieser "Empfehlungslogik" sind 40cm nicht mehr so einfach zum Drauftreten geeignet. Würde ich mal argumentieren :cool: .
     
  14. #14 damy, 21.05.2007
    Zuletzt bearbeitet: 21.05.2007
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    Auch in der Bibel....

    .... steht was über Brüstungshöhen :D www.joyma.com/055mose.htm

    Das fünfte Buch Mose (Deuteronomium). Kapitel 22, Abstatz 8

     
  15. #15 djmoehre, 21.05.2007
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    Aber vielleicht zum draufklettern. Meine Jungs würden bestimmt auf dei Idee kommen.
    Also wie wären die Vorschriften?
     
  16. #16 VolkerKugel (†), 21.05.2007
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    Hab´ ich doch schon gesagt ...

    ... kruzifix.

    Deine Jungs können auch bei 80cm Fensterbank auf die Idee kommen, sich zum Draufklettern der Unterstützung eines Hockers oder was sonst so rumsteht zu bedienen.
    Mit diesem Restrisiko musste halt leben :Roll .

    Und bitte nochmal genau lesen: Das sind keine Vorschriften, sondern Empfehlungen. Hier bist Du als eigenverantwortlicher Staatsbürger gefragt :28: .
     
  17. Bruno

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    Es ist wie Volker geschrieben hat. Gem. § 41 (1) BauO NRW geht es um die Umwehrung von Flächen, die "im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind" und nicht um die Umwehrung von kleinen Brüstungen udgl. Es wird also vom Fußboden gemessen. Nichts anderes ergibt sich aus § 41 (5) BauO NRW: "Geringere Brüstungshöhen [bei Fenstern] sind zulässig, wenn durch andere brüstungsähnliche Vorrichtungen diese Mindesthöhen eingehalten werden." Es heißt "durch". Und nicht, dass die Vorrichtungen selbst die Mindesthöhen von UK bis OK Vorrichtung einhalten müssen.
     
  18. #18 djmoehre, 21.05.2007
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    Danke Volker und Danke Bruno!
     
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