Fragen zum Angebot eines Statikers

Diskutiere Fragen zum Angebot eines Statikers im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo Community, mein erster Post bezieht sich auf ein Angebot eines Statikers. Ich wollte euch mal fragen, ob die Formulierungen i.O. sind:...

  1. #1 baueXperte, 20.05.2007
    baueXperte

    baueXperte Gast

    Hallo Community,

    mein erster Post bezieht sich auf ein Angebot eines Statikers. Ich wollte euch mal fragen, ob die Formulierungen i.O. sind:

    In einerm weiteren Mailkontakt mit dem Statiker wurde mir erklärt, dass für den Holzanbau meines kleinen Bungalows wohl die ausdrücklich ausgeschlossenen Leistungen nicht erbracht werden müssen:

    Klingt das für euch alles i.O.?
    Mit der Statik muss ich übrigens anschließend zu einem anderen Statiker, der mir eine Prüfstatik für das bauordnungsamt mitgibt.
     
  2. #2 Otto´s Enkel, 20.05.2007
    Otto´s Enkel

    Otto´s Enkel

    Dabei seit:
    10.09.2006
    Beiträge:
    141
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maurermeister und SV
    Ort:
    S-H
    Ja.
     
  3. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    nein.

    zumindest sind zahlreiche fragen offen.

    ohne projektkenntnisse allgemein und bruchstückhaft:

    1.
    ausführungspläne sind das A und O
    ausführungspläne sind lästig - besonders im holzbau
    ausführungspläne trennen spreu und weizen

    2.
    was ist vereinbart?
    statik?
    prüffähige statik?
    die "prüfstatik" gibt es nicht. der prüfingenieur prüft die vorhandene statik und die pläne.

    3.
    "Planungsänderungen sind ggf. gesondert zu vergüten. Es handelt sich hierbei um die Genehmigungsplanung! "
    klingt logisch.
    andererseits bringen wir unsere leistungen (u.a. "statik") oft lange vor "genehmigungsplanung" und zu e. fixierten honorar auf HOAI-basis, das nicht einfach erweitert werden kann.
    die HOAI ist auch für kundenschutz gut.
     
  4. #4 baueXperte, 20.05.2007
    baueXperte

    baueXperte Gast

    Zu 1.:
    Ich weiß ja selbst nicht, ob Ausführungspläne erforderlich sind.
    Als ich den Bauantrag mit meiner Architektin eingereicht hatte, kam ein Brief mit den Nachforderungen und folgendem Hinweis an:

    Daraus lese ich, dass ich einen Prüfbericht benötige. Dem zuvor muss eine Statik gehen, die ich ja mit dem hier zitierten Angebot einholen möchte.

    Vorab vielen Dank.


     
  5. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Öhm

    Was macht der dann so?
    Gebaut wird normalerweise nach Zeichnungen. Und die sollten mitgeprüft sein.

    Und die Fundamente, Bodenplatte werden bei ihnen auf mündlichen Zuruf erstellt? Denn Schal- und Bewehrungspläne werden ja nicht benötigt.
    Oder werden Pfosten in den Boden gerammt und ein paar Lagerhölzer drüber?

    Also bei solchen Aussagen bleibe ich bei meinen ordentlich Großbauvorhaben.
    So zum Nachdenken: Letztens wollte doch einer nen Ortstermin und tatsächlich ne wenn auch kleine Zeichnung mit Bewehrungsangaben für einen neuen Träger über eine neue Fensteröffnung. War aber nix dolles a la Großbauvorhaben.:shades

    Zum Holzbau hat mls schon einen Kommentar abgegeben.
     
  6. #6 S.Oertel, 20.05.2007
    S.Oertel

    S.Oertel

    Dabei seit:
    11.05.2006
    Beiträge:
    701
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-ingenieur
    Ort:
    Meckl.-Vorp.
    Tach,

    baueXperte: Nimm doch bitte die Verweise auf den Virenverseuchten Kram aus Deiner Signatur!

    Danke!

    Gruss
    Sven
     
  7. Josef

    Josef Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    15.05.2002
    Beiträge:
    13.416
    Zustimmungen:
    7
    ich bin eine Erklärung schuldig (!)
    .
    ich habe den Account des "BauExperte" still gelegt ...
    ich bin der Meinung daß der Name "Bauexperte" in diesem
    Forum nicht vergeben werden sollte ... daher hab ich
    ihn auf die zensierten Accountnamen gelegt (!)
    .
     
  8. Uwe!

    Uwe!

    Dabei seit:
    04.01.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Industriekaufmann
    Ort:
    -
    kommt auch drauf an, wie es dann weitergehen soll. Wir haben eine "ähnliche Statik" beauftragt, also Berechnung/Nachweis plus Positionsplan (=Grundriss mit Nummern versehen, zu denen erklärt ist, was an der jeweiligen Stelle zu beachten / an Bewehrung einzubauen ist).

    Wir haben die einzelnen Gewerke selbst vergeben und beim Rohbau dann festgestellt, dass sehr viele Firmen mit diesen Unterlagen alleine nicht bauen wollten/konnten (1:50 Werkpläne gab's natürlich auch) und eine Ausführungsplanung vom Statik brauchen. Es gab aber auch Firmen, die gesagt haben "Das ist ok so, müssen wir halt noch ein bischen Arbeit rein stekcken, aber es steht ja alles drin".

    Will sagen: ohne Ausführungsplanung / Bewehrungspläne vom Statiker schränkst Du die Auswahl der möglichen Rohbauer deutlich ein oder musst noch mal Kohle drauf legen.

    Uwe
     
  9. #9 baucheffe, 22.05.2007
    baucheffe

    baucheffe Gast

    Hi,

    vielen Dank für die vielen Ratschläge.
    Nachdem doch überwiegende vorsichtige Kritik an der Klausulierung aufkam, habe ich mit dem Statiker verhandelt, bis er diese Klausel rausgenommen hat.

    Dennoch glaube ich, dass wir keine Ausführungsplanung und auch Bewehrungspläne benötigen werden. Denn wir haben bereits einen Bauausführer instruiert, bevor wir den Bauantrag gestellt, den Architekten und den Statiker gesprochen hatten. Mit diesem haben wir die Anfangsplanugn durchgenommen (was ist sinnvoll, was ist möglich, Hausanbau zu welcher Seite machbar, Kosten, Dauer der Durchführung etc.).

    Nun noch einige Fragen zum Prüfstatiker:

    1. Muss der Prüfstatiker für seine "Prüfstatik" das Objekt vor dem Ausbau/während des Ausbaus/Baufortschritt beguchtachten?

    2. Wie oft muss der Prüfstatiker dann vor Ort sein?

    3. Welche Kosten kommen für einen Prüfstatiker ungefähr noch einmal auf mich zu?

    Vorab wieder vielen Dank.2007 most impressive screensavers

    myscreensavers.info2007 most impressive screensavers

    myscreensavers.info
     
  10. #10 baucheffe, 22.05.2007
    baucheffe

    baucheffe Gast

    btw: Dickes Sorry für den Mist in meiner Signatur, ich habe keien Ahnung, wie das da hinkommt? War ja bereits bei meinem ersten Account so.2007 most impressive screensavers

    myscreensavers.info
     
  11. #11 S.Oertel, 22.05.2007
    S.Oertel

    S.Oertel

    Dabei seit:
    11.05.2006
    Beiträge:
    701
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-ingenieur
    Ort:
    Meckl.-Vorp.
    ..dann solltest Du dringend mal..

    ..Deinen Rechner untersuchen bzw. einen Fachmann ranlassen, bevor noch Jemand Dein e-Banking benutzt, Dir Geld zu überweisen.. :bounce:

    Gruss
    Sven
     
  12. #12 baucheffe, 23.05.2007
    baucheffe

    baucheffe Gast

    Hi,

    hat jemand zu meinen letzten Antworten Antworten parat?

    Wenn ja, danke.
     
  13. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Also

    wenn das bei Deinem Beruf auch so abgeht, wie bei deinem Bauvorhaben, dann schwebt da einer auf Wolke sieben mit Trillerpfeife und die Piloten halten zum Abbiegen den Arm aus dem Cockpitfenster.:cool:
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 23.05.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Schön - hat ers auch im Angebot mit drin?

    Ah ja :fleen Ich glaube ich brauch keinen Fluglotsen, ich hab doch nen Autopiloten und ein Kollisionswarngerät.
    Etwas krass, der Vergleich, weil Ihr nur mit Geld spielt - aber irgendwie...
    Also kein Architekt (denn DESSEN Aufgabe sind eigentlich solche Planungen) sondern ein Stempelaugust

    Ist doch egal, oder, da er genau wie der Statiker ein Honorar bekommt, daß alle Leistungen abdeckt.
    Es sei denn, er würde bei den Ortsterminen feststellen....... (Aber DAS denke ich jetzt nicht zu Ende)

    Kann der Statiker oder das Bauamt sagen
     
Thema: Fragen zum Angebot eines Statikers
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. prüffähige statik definition

    ,
  2. prüffähige statik

    ,
  3. Angebot statiker

    ,
  4. Ausführungsplanung statiker www.bauexpertenforum.de,
  5. nicht prüffähige statik
Die Seite wird geladen...

Fragen zum Angebot eines Statikers - Ähnliche Themen

  1. Fragen zu Angebot und Preis für ein WDVS

    Fragen zu Angebot und Preis für ein WDVS: Moin und hallo, ich lese hier schon eine Weile mit und ich hatte auch schon die Suche bemüht, aber keine aktuellen WDVS-Preise gefunden....
  2. Fragen zum Architektenhonorar und zur Position Unvorhergesehenes eines Angebots

    Fragen zum Architektenhonorar und zur Position Unvorhergesehenes eines Angebots: Hallo, ein Architekt wurde beauftragt Angebote für Renovierungsarbeiten in Treppenhäusern einzuholen. Hier nun ein Ergebnis dieser Aktion. Teil...
  3. Außenanlagen Angebot - Fragen

    Außenanlagen Angebot - Fragen: Ich habe unten angehängtes Angebot erhalten und bin nicht wirklich zufrieden. Der Preis wirkt auf mich schon ziemlich hoch, aber ich habe da keine...
  4. Sockelputz - Angebot OK ? Weitere Fragen

    Sockelputz - Angebot OK ? Weitere Fragen: Hallo zusammen. Wir würden gerne unseren Sockel verputzen lassen. Nun haben wir ein Angebot vorliegen und mich würde interessieren ob der Preis...
  5. Fragen zu Angebot - einfach einstellen

    Fragen zu Angebot - einfach einstellen: Hallo, unser BV steht bevor und nun liegen die ersten Angebot auf dem Tisch. Diese sind für mich nur bedingt vergleichbar. Darf ich diese hier...