Rutschfestigkeitsklasse im PRIVATEN Wohnungsbau

Diskutiere Rutschfestigkeitsklasse im PRIVATEN Wohnungsbau im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo... laut BGR 181 muß die mindest-Rutschhemmungs-Klasse bei überdachten Treppenhäusern im Außenbereich R10V4 oder R12 betragen... Allerdings...

  1. acymyl

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    Hallo...
    laut BGR 181 muß die mindest-Rutschhemmungs-Klasse bei überdachten Treppenhäusern im Außenbereich R10V4 oder R12 betragen... Allerdings bezieht sich dies ja auf GEWERBLICHE Bauten... Wie hoch darf die Rutschfestigkeitsklasse im PRIVATEN Wohnungsbau sein? :mauer :eek: In unserem Fall handelt es sich um ein eingezäuntes Treppenhaus überdacht aber im Außenbereich (Laubengang). Ist die neue R9 Naturstein Klassifizierung geschliffen ausführbar?

    Vielen Dank
    Acymyl
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 24.05.2007
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    Sinngemäß ...

    ... wie in § 1 StVO:

    "Es ist so zu planen, dass keine Gefahren für Leben und Gesundheit der Teilnehmer an der Nutzung des Bauwerks entstehen."

    Was Verbindliches - außer irgendwelchen Empfehlungen - gibt´s da (meines Wissens) nicht :konfusius .

    Ich würde mich da aber auch sehr gerne eines Besseren belehren lassen. Warten wir´s mal ab.
     
  3. #3 Erdferkel, 24.05.2007
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    Trittsicherheitsanforderungen gelten nicht für den privaten Bereich, da darf man verlegen was immer gefällt. Im Hinblick auf die Reinigungsfreundlichkeit des Belages ist eine R9 sicherlich sinnvoll und solange es trocken bleibt auch völlig unproblematisch. Außerdem wird ein Laie sowieso keinen Unterschied sehen - faktisch hat jedes "normale" Feinsteinzeug (unpoliert) die R9.
    Und im Freien, also ohne Überdachnung, kann auch eine R12 ganz schön glatt werden, wenn nur genügend dickes Eis drauf liegt...
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 24.05.2007
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    Es gibt...

    ein Merkblatt vom Verband der Säurefliesner (Ich habs grad nicht zur Hand) Evtl. steht da näheres zu drin - oder dort mal nachfragen.
    MfG
     
  5. #5 Erdferkel, 25.05.2007
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    Guten Morgen,
    die Trittsicherheitsanforderungen stammen von der Berufsgenossenschaft ("Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr", BGR 181, Oktober 2003 (ehemals ZH 1/571, Oktober 1993). Zuständig: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), Alte Heerstraße 111, 53574 St. Augustin).

    Wenn die Treppe im Aussenbereich sich in einem öffentlichen Gebäude befinden würde, wäre hier R11 oder R10V04 gefordert.
    http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/zh/z571/anh1.htm

    Ich würde, wie bereits gesagt, darauf verzichten, da sich die relativ rauhe Oberfläche schlecht reinigen läßt und wenn man nicht weiß wie es geht, werden die Fliesen völlig versaut.

    Solange es im Winter trocken bleibt, erfüllt jedes "normale" Feinsteinzeug oder eine unglasierte Spaltplatte (sieht viel besser aus und kommt meistens aus D) ihren Zweck.
    Gruß,
    Erdferkel
     
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