Frage zu einem KfW-Darlehen

Diskutiere Frage zu einem KfW-Darlehen im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo Leute! Ich bauen wohl auf etwas umständlichen Wege :-) würde man als Außenstehender sagen - aber das wäre eine andere Geschichte...

  1. Fynn

    Fynn

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    Hallo Leute!

    Ich bauen wohl auf etwas umständlichen Wege :-) würde man als Außenstehender sagen - aber das wäre eine andere Geschichte

    Mein Frage in die Runde von Experten ist nun, nach kurzer Sachverhaltsschilderung, folgende:

    SV:


    Geplant war bei uns ein Bungalow, statisch gerechnet auch das DG nutzbar! (für späteren ausbau konzipiert - also Fenster sind gleich mit rein - Heizung nicht angedacht, da ja nur als Hobbyraum gedacht)

    Unten war das Haus ( Holzständerbauweise) komplett gedämmt als KfW 60 Haus berechnet / geplant gewesen

    Der Dachstuhl sollte ja erst später gedämmt und genutzt werden.

    Durch mehrere Faktoren wurden die Baumaßnahmen unten eingestellt...

    und ich habe oben, wiel ja Zeit, den Dachstuhl schon ausgebaut... (gedämmt usw. ist nun fast wohnlich)

    Nun gehts zum Glück unten weiter... aber der Banktyp macht nun ärger bei der Geldauszahlung... Frage ist nun, ist unser Haus immer noch ein KfW-60 Haus?! Laut der Subventionsbestimmungen hätte ich das der KfW melden müssen...nur hatte ich mich darum zu dem Zeitpunkt nicht gekümmert.

    Bei der nun erfolgenden Auszahlung steht ja nur für unten KfW-60 an...

    Selbst wenn mit dem Ausbau von oben ein KfW-60 erreicht werden würde, ist es ja nicht mehr dem urspünglichen Antrag entsprechend und ich würde nichts bekommen - richtig?

    Frage:
    Wer zeichnet sich verantwortlich, dass alles den KfW-bestimmungen gemäß gebaut wird?

    Mein durchführender BauIng. ? Der Ersteller des Wärmeschutznachweises? zu Gute rletzt ich selber.... ok

    es ist nur so, wir wollten ja ursprünglich auch unten einziehen..., und später, nach Garagenfertigstellung und Garten usw. erst irgendwann mal oben nachrüsten(dämmen usw.)

    im Grunde ist es ja fast das Gleiche ;-)

    also, was sagt Ihr dazu? wie würdet Ihr verfahren?

    alternativ habe ich, den KfW-Antrag zu verstreichen und in einem 2. Rang eine Nahcfinazierung mit locker 1,5 mehr % für die Kreditsumme neu aufzunehmen....


    in diesem Sinne

    Fynn
     
  2. Uwe!

    Uwe!

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    irgendwo hab ich noch ein Verständnisproblem!

    Geplant war ein Haus EG ausgebaut, Dach ungedämmt, was laut Berechnung ein KfW-60 HAus gewesen wäre. (Mit ungedämmten Dach????:eek: )

    Jetzt ist das Dach doch schon gedämmt und die Bank meint das es jetzt kein KfW-60 HAus mehr ist????

    Hab ich das so richtig verstanden?
     
  3. Fynn

    Fynn

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    es wird die Zwischendecke gedämmt, also vom DG aus gesehen der Fußboden drunter - so war es geplannt. Als Schnitt betrachtet wäre es ein Rechteck. Doch nun kommt bzw. ist schon, die pitze dazu gekommen.

    Heizung (EWP) ist aber nur für unten geplant. Darum wird ja auch unten ie Decke gedämmt. Oben kommt höchstens noch nen 6 KW Holzofen an den Schornstein.
     
  4. Uwe!

    Uwe!

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    noch mal: nichts von der usprünglich geplanten Dämmung wird weggelassen?
    es kommt nur zusätzlich die Dämmung "des Dreiecks über dem Rechteck" dazu?

    Mit welcher Begründung sagt die Bank, dass es jetzt kein KfW-60 mehr ist?
     
  5. Fynn

    Fynn

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    da nun zusätzlicher Wohn- Nutzraum entstanden ist, muss dieser nun zu dem unten mit dazu gerechnet werden.

    Laut dem Wärmeschutznachweis wurde der KfW - Antrag nur für unten gestellt. Änderungen hätten der KfW-Bank mitgeteilt werden müssen. Wusste ich nur nicht.... bzw. hab´s überlesen..vergessen

    Nun ist oben fertig und die Subventionsbestimmungen wurden ansich nicht eingehalten. Der Typ von der Hausbank will nun nen neuen Wärmeschutznachweis. Ansich den errechnen zu lassen, wäre kein Problem. Nur sagt widerrum der Ersteller des WSN, dass damit trotzdem die ursprünglich genehmigten Antragsvoraussetzung auch nicht mehr erfüllt sind. also - Zwickmühle..... o. darf ich einfach oben zusätzlich dämmen und den Raum `tod` nutzen?

    wie ist das Verhältnis - wäre es dann ansich kein KfW - 60 Haus mehr? es ist ja keine Heizung drin
     
  6. Uwe!

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    ok, jetzt versteh ich so langsam... (liegt wohl an der Hitze hier...)

    Also die KfW-Bedingungen kenn ich nun auch nciht auswendig. Für mich wär erst mal noch zu klären, ob das zusätzlicher Wohnraum ist. Nur weil du den Spitzboden dämmst, ist es m. E. noch kein Wohnraum.

    Unser Bank-Berater war da extrem hilfsbereit, der hätte wegen sowas nicht mal nachgefragt. Aber Du bist natürlich auf Deinen Ansprechpartner angewiesen. Was schlägt er denn als Lösung vor? Würde er einen neuen Wärmeschutznachweiß akzeptieren? Er muss ja irgend eine Lösung haben. Ggf. auch mal direkt bei der KfW anfragen.

    Zu den Bestimmungen: für die KfW-60 Förderung geht es doch eigentlich nur um die Bedingungen Neubau(?) und Einhaltung eines gewissen Energiebedarfs. Wenn der Spitzboden von Anfang an geplant gewesen wäre, wäre das doch auch genehigungsfähig. Warum denn jetzt nicht mehr?

    Ich hab den EIndruck, dass Dein BAnkmensch ein kleiner Sturkopf ist.
     
  7. #7 Bauing24, 25.05.2007
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    Wohnraum braucht Heizung

    Wenn im Dachgeschoß momentan (und auch beim Einzug) keine Heizung vorhanden ist, handelt es sich meines Erachtens nicht um Wohnraum.
    Die Definition, was alles als Grundvoraussetzung für Wohnraum nötig ist, ist der jeweiligen Landesbauordnung zu entnehmen.
     
  8. Fynn

    Fynn

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    der Dachboden wird mittlerweile als Wohnraum genutzt... Küche Bad - Durchlauferhitzer zwischengeklemmt, geheizt wurde den halben lauen Winter über über den Kamin. Es war also nicht schlimm, dass DG warm zu bekommen. Es ist ansich schon Wohnraum, zumindest wohnen wir ja derzeit drin :-/


    ja, ich könnt einen neuen WSN erbringen, nur meinte der Ersteller, es kommt auf die Werte an und da oben keine Heizung ist und von unten notfalls mitgeheizt werden müsste...schaut es shclecht aus, dass der KfW 60 gehalten werden kann... er müsst es erst nachrechnen, was aber wieder Geld kostet.

    Der Banktyp stellt sich derzeit bei der Auszahlung quer, möchte schon die Gewissheit haben, dass es KfW 60 ist.

    Nur meine Frage ist, es muss vor Beginn genehmigt werden. Genehmigt wurde unten KfW 60 nun kommt oben hinzu...

    o. ist das dann egal? das kann mir der Banktyp auch nicht sagen.... und bei KfW wollt ich keine Pferde scheu machen....

    werd wohl nicht drum herum kommen und doch neu rechnen und extra bezahlen müssen...
     
  9. #9 Bauing24, 25.05.2007
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    Nachweis für Gesamtgebäude

    Der Nachweis des KFW60-Standards ist für das gesamte Gebäude zu erbringen. Nachweise für einzelne Wohnungen sieht die ENEV nicht vor, da liegt der Banker schon richtig.
    Bei einer vernünftigen Dachdämmung sollte aber das EG mit Dach den KFW60-Standard erreichen. Problempunkt beim Nachweis wird hier der Kaminofen sein (geändertes Berechnungsverfahren/76%Ht-Nachweis für KFW60 mir nicht bekannt), vielleicht heizen Sie Ihr DG doch mit einzelnen Heizkörpern, oder sehen diese Möglichkeit vor.
    Auf jeden Fall brauchen Sie einen überarbeiteten Nachweis.
     
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