Baukran im Eigenbau/Betriebsgenehmigung?

Diskutiere Baukran im Eigenbau/Betriebsgenehmigung? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; um nicht ständig den Sand von der Einfahrt zur Baustelle zu schleppen, habe ich einen Baukran selbst gebaut. Brauche ich dafür eine...

  1. #1 derengelfrank, 25.05.2007
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    um nicht ständig den Sand von der Einfahrt zur Baustelle zu schleppen,
    habe ich einen Baukran selbst gebaut. Brauche ich dafür eine Betriebsgenehmigung?
     
  2. drulli

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    Cool!
    So was hätte ich als Kind auch gerne gehabt.
    Allerdings hätte ich mich auch gleich für Turnübungen an den Ausleger gehängt.:bounce:
    Wie ist der den befestigt? Vielleicht täte dem ein gespanntes Drahtseil auf der kurzen Seite zur Absicherung gut? :think
    Grüße!
    Uli
     
  3. tp17

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    Das war auch mein erster Gedanke. Meine Jungs würden das Dings in 5 Minuten zerstören und sich dabei das Ding auf den Kopf ziehen. Aber im Prinzip ein toller Einfall.
     
  4. #4 derengelfrank, 25.05.2007
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    einfach eine Schlüsselschraube 180x8 in der Mitte und je 2 Nägel rechts und links gegen Verdrehung (brauchts aber eigentlich nicht). Die Drehachse im 'Turm' ist einfach ein Stück altes Wasserrohr (je 15 cm tief eingelassen)
     
  5. mls

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    betriebsgenehmigung?
    so einfach geht das überhaupt nicht :boxing
    zuerst mal
    - bauantrag, da ortsfest
    - finanzierungszusage
    - architekten (ohne den geht üüüüberhauptnix)
    - baugrundgutachten
    - statik, klar :)
    - prüfung der statik (sonderbau)
    - baustoffnachweise
    - 16 anrufe bei der lbk wegen brandschutz
    - 12 bittgänge auf knieen ins alte lbk-obergeschoss (paternoster)
    - 2 bittgänge nach altötting (auf händen oder füssen)
    - verwendbarkeitsnachweis
    - betreibererklärung (erstschulung, dauernde fortbildung ..)
    - endabnahme (e-on, tüv, statiker, prüfing., stadtrat usw. ... 14 biertische reichen)

    add on: scheibenwischermotor statt handkurbel :D
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 25.05.2007
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    Da fehlt....

    die TÜV Plakete und das GS Zeichen :frust :motz
    Ausserdem dürfen während der Betriebspausen keine Lasten am Haken hängen.
    Gibts auf der Baustelle etwa keinen SiGeKo??? :yikes










    :p
    Schönes Ding. :respekt
    MfG
     
  7. #7 derengelfrank, 25.05.2007
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    ich hab zumindest:
    Baustoffnachweise: ich kann nachweisen, daß alles aus Baustoffresten zusammengebaut wurde
    Anrufe bei LBK: die haben auf Mails mit Bildanhang und Frage nach Betriebsgenehmigung nicht reagiert
    Verwendungsnachweis: meine Tochter hat das bereits nachgewiesen
    Baugrundgutachten: ich habe gut auf den Baugrund geachtet
    Prüfung der Statik: mit einem Eimer Sand im Praxistest

    um die anderen Punkte kümmere ich mich noch
    wie ist das mit dem Nachweis der Reißfestigkeit des Zugseils?
     
  8. #8 derengelfrank, 25.05.2007
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    Das bringt mich allerdings auf die Idee, noch einen Mini-Kreissägentisch zu basteln.....:biggthumpup:
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 25.05.2007
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    Genial
     
  10. mls

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    ned schlecht :)

    das noch:
     
  11. Ryker

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    Ralf hat's schon gesagt: genial :biggthumpup:

    Und nicht vergessen, an Weihnachten einen kleinen Tannenbaum an die Kranspitze zu stecken...
     
  12. drulli

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    Dann mach' doch noch einen kleinen Elektromotor dran (an den Kran, nicht noch an die Säge...) und Du bist der Held und Dein Sohnemann kann bei allen Freunden angeben.
    Grüße!
    Uli
     
  13. Robby

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    Ist doch Mist!

    Die Laufkatze ist defekt! :frust :bounce: :bounce: :bounce: :p
     
  14. #14 Bauwahn, 25.05.2007
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    Ob der Nachbar da so begeistert sein wird,

    wenn die Kinder sein Katze umfunktionieren?
     
  15. #15 derengelfrank, 25.05.2007
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    ich tochter. nix sohn. soll schön alles manuell betätigen. mein auto hat auch keine EFH. wo sind wir denn....
     
  16. #16 VolkerKugel (†), 25.05.2007
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Was bitte ...

    ... hat auch ein weibliches EinFamilienHaus in einem Auto verloren? Geht doch da gar nicht rein :mauer .

    Zur Krankonstruktion: Suuupiii (sag´ich immer zu meinem Hund, wenn er ausnahmsweise mal das gemacht hat, was ich wollte :D .
     
  17. drulli

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    Aha, dann hast Du den Kran also für Dich gebaut. Gib's zu!
    Mädchen und mit Kran spielen, wo gibt's den sowas.
    Meine Mädels würden nur damit spielen, wenn er rosa ist und Barbie Potania oder so drauf steht.
    Grüße!
    Uli
     
  18. damy

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    Die Arbeiten sind sofort einzustellen, Begründung:

    - Fehlende Absperrung im Oberwagen-Drehbereich des Krans

    - Sicherheitsabstand von mindestens 0,50 m zwischen sich bewegenden Teilen des Kranes und festen Teilen der Umgebung.
    --> Hier Kurbel

    - Sachverständigenprüfung nach wesentlichen Änderungen und sonst regelmäßig nach folgenden Betriebsjahren:
    4, 8, 12, 14, 16, 17, 18, 19,...
    weiter jährlich.
    --> Bitte Nachweisen

    Siehe auch: Gelbe Mappe Bausteine B 58
    Desweiteren fehlen:

    - Beschilderung des Krans -> Fabrikschild, Gefahrenhinweise, Lastenbeschilderung

    - Steuerstände und deren Zugänge

    - Lastmomentbegrenzer (Überlastabschaltung)

    - Notendhalteeinrichtung (Endabschalter)

    - Eine Sicherung am Lasthaken gegen unbeabsichtigtes Aushängen

    - Der Lasthalken ist gegenüber dem Hubseil nicht frei drehbar angeordnet

    Siehe auch: UVV BGV D 6

    Desweiteren ist an der Baustelle vorzuhalten:

    - Eine schriftliche Bestätigung der Unterweisung der Kranführer
    - Eine schriftliche Beauftragung der Kranführer
    - Das lückenlos geführte Krankontrollbuch

    - sowie auf Anfrage vorzulegen - Das Kranprüfbuch


    und ganz wichtig einen Defibrilator wenn der Herr vom TÜV kommt und das ganze sieht.
     
  19. #19 Baufuchs, 26.05.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Erweiterungsvorschlag

    zur Umstellung des Krans von Hand auf externen Antrieb.

    Hamsterlaufrad (oder Spitzmauslaufrad) anstelle Kurbel anmontieren.
    Für höhere Lasten mehrere Hamster koppeln.....
     
  20. #20 derengelfrank, 27.05.2007
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    UPDATE: Zubehör

    hier noch das klassische Zubehör, ohne das kein Baustellenkran über das Wochenende stehen bleiben darf:
     
Thema:

Baukran im Eigenbau/Betriebsgenehmigung?

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