Schallschutz

Diskutiere Schallschutz im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo! Habe im Oktober 2004 eine DG-Eigentumswohnung (Neubau) erworben. Geschuldeter Schallschutz lt. Vertrag nur die Mindestanforderung nach DIN...

  1. hase

    hase

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    Hallo!
    Habe im Oktober 2004 eine DG-Eigentumswohnung (Neubau) erworben. Geschuldeter Schallschutz lt. Vertrag nur die Mindestanforderung nach DIN 4109, SSt I.
    Bauausführung:Außenwände 11,5-15 cm großformatiger Kalksandstein (998x623 mm) mit Rohdichte von 1,8 /2,0. Vermauerung horizontal in Dünnbetttechnik, vertikal nicht vermörtelt ! sondern durch Profilierung der Steine miteinander verbunden. Wärmeisolierung 18 cm (so `ne Art Styropor).
    Wohnungstrenndecken aus 16 cm Stahlbeton; darauf Dämmschicht von 5,0 cm und 6,5 cm schwimmender Estrich. Die schwimmenden Estrichbereiche in den Wohnungen wurden flächenmäßig einteilig! ausgeführt. Lediglich die Bereiche mit Fliesenbelag (Küche/Bad) wurden im Oberbelag durch eingelegte Metallschienen und Korktrennstreifen voneinander getrennt. In den übrigen Wohnräumen wurde das Parkett - ohne zusätzliche Dämmunterlage - mit dem Estrich verklebt.
    Im innenliegenden Bad sowie der Küche wurden die Rohrleitungen in geschlitzten Wänden verlegt; lediglich das WC wurde in einer Vorwndinstallation angebracht. Waschbecken und Regale sind an einer 10 cm KS-Wand angebracht.
    Ferner befindet sich im Bad ein Installations- /Lüftungsschacht der mit GK-Platten verkleidet wurde und geschossweise abgeschottet sein soll.

    Soweit die technischen Daten, die ich aus einem bereits vorliegenden Schallschutzgutachten entnommen habe.
    Zur Verbesserung des zuvor -lt. Gutachten teilweise nicht erfüllten Schallschutzes wurden bisher folgende Maßnahmen vorgenommen:

    Trennung der Fliesenflächen von Bad/Küche zu dem restlichen Estrich durch ca. 1 cm breiten Trennschnitt (ausschließlich im Bereich der Türzargen !) und Verfüllung mit elastischem Kork sowie Abdeckung mit ALU-Profil.
    Neuaufstellung der Wanne und Duschtasse in Polystyrol-Träger.
    Entkoppelung der im Bad an der KS-Wand installierten Porzellanablagen.

    Jetzt endlich zu meinem eigentlichen Problem:
    Ich höre von den unter mit wohnenden Nachbarn noch immer nahezu alle Geräusche, die in deren Badezimmer produziert werden - und zwar in jedem Zimmer meiner Wohnung! Es kann doch sicherlich nicht den a. R. d. T. entsprechen, wenn man das z. B. das klirrende Abstellen eines Zahnputzglases noch im entferntesten Winkel meiner Wohnung hört. Gleiches gilt für die Toilettenspülung meiner "Untermieter".
    Tagsüber würden mich diese Geräusche nicht stören - das Problem ist nur, das ich nachts davon aufwache und mir mittlerweile eine gehörige Portion Schlaf fehlt.
    Vom Bauträger wurde mit dazu nur lapidar mitgeteilt, dass es sich hierbei um Nutzergeräusche handelt, die von mir zu tolerieren seien. Ich vermute hingegen, dass die Geräusche u. a. über die Wände in den Estrich geleitet und darüber in der ganzen Wohnung verteilt werden (es wurde ja lediglich in den Türbereichen von Küche und Bad eine Trennung vorgenommen).
    Eine weitere Eigenart dieses Hauses ist, dass das Öffnen und Schließen der Fenster durch die unter mir wohnenden Nachbarn extrem laut zu hören ist; bereits das Umlegen des Griffes kommt hier als knackendes Geräusch an.
    Die dürfte nach meiner laienhaften Meinung an der fehlenden Vermörtelung in vertikaler Richtung liegen. Gibt es denn keine Vorschrift, die eine Trennung der Außenwände in den einzelnen Geschossbereichen vorsieht, um die Schallübertragung in vertikaler Richtung zu unterbinden ???

    Der Bauträger steht mittlerweile auf dem Standpunkt alles Erforderliche getan zu haben, da lt. Schallschutzgutachten die Normwerte für Tritt- und Luftschall erfüllt werden.
    Nur wurden in diesem Zusammenhang ja gar keine Messungen betr. der von mir beanstandeten "Nutzergeräusche" vorgenommen.
    Habe ich trotzdem einen Anspruch darauf, dass im Badbereich der Nachbarn umlaufend im gesamten Bodenbereich am Übergang zu den Wänden ein Trennschnitt zum Estrich vorgenommen wird ?
    Müssen die Nachbarn dies dulden - oder könnten Sie unter Verweis auf das Schallschutzgutachten eine solche Maßnahme ablehnen ?
    Wie ist die Rechtslage, wenn lt. Gutachten in einigen Bereichen noch Schallbrücken vorhanden sind, aber insgesamt die Schallschutznorm erreicht wird ? Hat man nicht dennoch ein Recht auf Beseitigung der Schallbrücken?

    Wenn der Bauträger weiterhin auf stur stellt - welche Wertigkeit hat ein Gutachten, welches nicht von einem ö. b. u. v. Gutachter erstellt wurde (falls es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte)?

    Ich hoffe, ich habe euch mit meinem Artikel nicht völlig erschlagen und bekomme die eine oder andere hilfreiche Antwort!

    Liebe Grüße
    Hase
     
  2. Eric

    Eric

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    Viele Fragen! Ich fang mal an:

    Neubau --> vereinbarter Schallschutz Mindestschallschutz. Das bedeutet z.B. für die als störend empfundenen haustechnischen Installationen 30 dB. Das wird heute allgemein als zu gering angesehen. Man müßte vor Ort messen, ob dieser dB-Wert erreicht ist. Der Schallschutznachweis besagt nur, was zu tun ist, um diese Schallschutzvorgabe zu erreichen. Ob es dann auch so gemacht wurde und mangelfrei, läßt sich nur durch eine Messung vor Ort feststellen. Die Messung könnte natürlich auch von einem Privatgutachter durchgeführt werden. Vor Gericht zählt das Privatgutachten dann allerdings im Bestreitensfalle nur als Parteivertrag, müßte also dann durch einen Gerichtgutachter wiederholt werden. Muß der BT allerdings ersetzen, wenn sie sich dann auch durch den Gerichtsgutachter als richtig erweist. Privatgutachten ist in jedem Fall zu empfehlen, um eine Grundlage für die weitere Auseinandersetzung mit dem BT zu bekommen. Möglicherweise ist nämlich tatsächlich der vereinbarte Mindestschallschutz erreicht:confused:

    Mit dem Trennschnitt im Bad habe ich nicht verstanden. Der Estrich wurde doch wohl schwimmend mit Trennstreifen zu den Wänden verlegt?
     
  3. hase

    hase

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    Hallo Eric !
    Danke für Deine Antwort!
    Zu Deiner Frage zitiere ich `mal das Schallschutzgutachten:

    "Die schwimmenden Estrichbereiche in den Wohnungen sind flächenmäßig einteilig ausgeführt. Trennungen und Parzellierungen sind nicht vorhanden.
    Die Bereiche mit Fliesenbelag (Küche/Bad) sind nur im Oberbelag durch eingelegte Metallschienen und Korktrennstreifen voneinander getrennt."

    Nur was nützt mir eine Trennung z. B. des Badezimmerbodens im Oberbelag zur Wand, wenn die Geräuschanregung an der Wand der unter mir wohnenden Nachbarn (Waschbecken / Regale) stattfindet und direkt nach oben in meinen Estrich geleitet wird (da ist ja dann keine Trennfuge vorhanden) - oder wie lässt sich sonst der Weg der Geräusche in jedes Zimmer meiner Wohnung erklären ?

    Hast Du zufällig auch irgendwelche Informationen, ob es DIN-Vorschriften gibt oder es nach den a. R. d. T. üblich ist, die einzelnen Geschosse in den Aussenwänden mit einer Trennfuge o. ä. zu versehen (s. Problematik Fenster) ?

    Einen schönen Abend wünscht Dir
    Hase
     
  4. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "hmmm"

    des iss viel Text ... ganz bin ich noch ned drin aber dieses hier
    störte mich schon am lesen:
    .
    .
    .
    zusammen mit den 11,5cm Aussenwänden liest sich des für mich schon
    mal unter 0815 ... oder anderst gesagt: "wie bring ich aus ner Hütte
    die maximale Verkaufsfläche raus" ... so "nun" steigen wir mal ein
    wie gross ist die Anlage bzw. wieviele Wohneinheiten befinden sich
    in dem Gebäude ??? ... dieser Lüftungs- und Installationsschacht hat´s
    mir auch angetan ... wieviele Stockwerke hat das Gebäude ... und
    wie genau wurde dieser Schacht abgeschottet ... "ahja" iss da wirklich "nur"
    ne 16cm Stahlbetondecke über den Wohnungen ???
    .
     
  5. hase

    hase

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    Hallo Josef!
    Auch Dir erst `mal ein herzliches Dankeschön für die Antwort.

    Ich habe auch erst lange überlegt, ob ich euch mit so viel Text anöde - aber da ich im Forum immer die Rückfragen der Experten zu den Details gelesen habe, dachte ich mir gleich alles auf den Tisch zu legen, was ich für relevant hielt.

    Das Haus hat 6 Parteien verteilt auf 2 Etagen (zzgl. EG).

    Wie der Installationsschacht genau abgeschottet wurde kann ich Dir leider nicht beantworten; weitere Details ergeben sich aus dem Schallschutzgutachten leider nicht.
    Aber sag´ doch `mal, wohin Deine Vermutung geht damit ich weiß, wonach ich mich erkundigen müsste.

    Auch zu der Dicke der Wohnungstrenndecken kann ich nur das wiedergeben, was im Gutachten steht und welches auf der Basis der Baupläne erstellt worden sein soll; demnach sind es 16 cm. Ist das zu wenig oder gerade noch so in der Norm ?

    So - ich verabschiede mich bis morgen !
    Es ist gerade ziemlich ruhig - dass muss ich nutzen um eine Mütze Schlaf nachzuholen!
     
  6. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    da sie mir so nett geantwortet haben hab ich mich mal eingelesen :)
    .
    .
    wenn ich das richtig verstanden habe dann verlaufen die Rohre
    in den dünnen Wänden ... da würde schon mal das Haustelefon
    erklären und darf auch gar ned sein ... zum Verständnis
    die Rohre müssen allseitig verplankt sein ... bei uns in der Gegend
    heisst das allseitig mit Steinen ummauert deren Gesamtgewicht
    grösser als 220kg/qm ausweisen ... so kenn ich´s und "nur" so
    würde ich das ausführen ... ob da eine Beplankung mit GK da ausreicht
    vermag ich gar ned zu beurteilen weil mein Fachgebiet dzgl. da am
    Ende ist (vielleicht äußert sich der Eric dazu) ... das gilt auch
    Sinngemäß für den Installationsschacht (!)
    .
    ich muss nochmal betonen daß ich aufzeigen kann wie´s richtig
    gemacht werden sollte damit es zu keinen Problemen kommt ...
    "aber" wenn´s darum geht rechtliches zu bewerten muss ich
    passen ... dann können andere wie z.b. der Eric besser weiter helfen (!)
    .
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 30.05.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Auch wenns schmerzt....

    sollte mal die Leitungstrasse im Bad bis OK Rohdecke partiell freigelegt werden. Nur partiell, um dem gerichtsgutachter noch was über zu lassen.
    Ich würde micht über folgende Erkenntnisse nicht wundern:
    * Stramm einbetonierte Rohre im Deckenbereich
    * Mörtelbrücken zwischen Wand und Rohrleitungen
    * alternativ auch ein komplett offener Schacht :yikes der nur vorderseitig mit Streckmetall o.ä abgedeckt ist.
    Aber nur eine Vermutung. Näheres müsste man vor Ort untersuchen (Hören)
    MfG
     
  8. hase

    hase

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    Ein herzliches Hallo an Ralf !

    Du hast sicherlich recht, dass man einiges im Bad aufkloppen müsste um der Ursache auf denGrund zu kommen; die Frage ist nur - müssten die Nachbarn dies bei sich zulassen?
    Zu dem Installationsschacht habe ich mir nochmal Fotos vom Rohbau angesehen: es scheint so zu sein, dass die Rohrleitungen lediglich mit Stein- oder Glaswolle ummantelt wurden und anschließend mit GK-Platten verkleidet wurden.

    Eric sagte in seinem Beitrag ja, dass für Installationsschächte als Grenzwert 30 db gelten - nur in welchem Bereich ist dieser Wert gültig ? Gilt er nur im darüber liegenden Bad oder auch für entferntere Räume, wie z. B. das Schlafzimmer; wäre dort nicht eher - als besonderer schutzbedürftiger Zone - ein anderer Wert maßgeblich?

    L. G.
    Hase

    Weiterhin besteht ja immer noch das größte Problem in diesen fiesen Klappergeräuschen die durch das Abstellen von Gläsern,Parfumfläschchen etc. auf den Regalen und Waschbecken entstehen! Liege ich mit meiner Theorie denn richtig, dass die Geräusche von der Wand meiner Nachbarn in meinen Estrich "wandern" und sich so über die Wohnung verbreiten ? Wenn ja, ist dies ein baulicher Mangel, den ich an sich beanstanden könnte oder sind nur die db-Werte maßgeblich ?
     
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