Ständerwand vs. Gipsdiele < Bau-Leistungs-Beschreibungen

Diskutiere Ständerwand vs. Gipsdiele < Bau-Leistungs-Beschreibungen im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo Community, laut Bau- und Leistungsbeschreibung sollten die nichttragenden Innenwände unserea Hauses mit Gipsdielen 10cm stark erstellt...

  1. #1 Dj Sweety, 30.05.2007
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    Hallo Community,

    laut Bau- und Leistungsbeschreibung sollten die nichttragenden Innenwände unserea Hauses mit Gipsdielen 10cm stark erstellt werden.
    Nun wurde allerdings vom Bauträger begonnen Metall-Ständerwände (12,5mm; 7,5cm;12,5cm) einzuziehen und mittlerweile sind alle Wände einseitig beblankt.
    Zu diesem Zeitpunkt wurde das Haus von uns gekauft, die BLB wurde expliziter Inhalt des Kaufvertrages und notariel beurkundet.

    Nun weigert sich der Bauträger die Ständerwände auf eigene Kosten fertigzustellen, da sie ja teurer seien als massive Gipsdielen.

    Nun meine Faragen an die Bauexperten:
    Wie sehen den die Kosten für Ständerwänd im Vergleich zu Gipsdielen aus?
    Wie könnte ich vorgehen um möglichst keine finanziellen Nachteile zu haben.

    Ich hoffe ich habe euch mit meiner Schreibwut nicht überrannt. :wow

    LG - Dj Sweety
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 30.05.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Ist doch janz einfach...

    Wenn ich das richtig sehe, hat der BT begonnen Ständerwerk zu bauen und jetzt (halbfertig) einen Nachtrag eingereicht.
    Dieser nachtrag ist nicht notariell beurkundet. Woher soll ein Baulaie wissen, daß das, was da bei Kaufbesichtigung stand, Gipskarton und nicht Gipsdiele war. ;) Sollte also (vorbehaltlich der Juristen) keinThema sein.
    Wenn der BT auf seinem Nachtrag besteht, ihn einfach auffodern, vertragsgemäß (und damit mehrkostenfrei) Gipsdielen zu verbauen.
    Der wird es überlegen, den ganzen Glumpatsch wegzuwerfen und dann die Dielen dafür hinzubappen.
    MfG
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 30.05.2007
    Zuletzt bearbeitet: 30.05.2007
    VolkerKugel (†)

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    Ich gebe nur zu bedenken ...

    ... dass einfach beplankte Metallständerwände nicht so der Hit sind.

    Die 10cm wären besser ausgenutzt mit
    2 x 12,5 mm GK
    50 mm Ständer mit 4cm Mineralwolle
    2 x 12,5 mm GK.
     
  4. Robby

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    @Volker

    :yikes 30cm GK Wände!
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 30.05.2007
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    Vor allem...

    sind das dann wieder Gipsdielen (12,5 cm). das würde auch das Nachtragsangebot erklären :p
    MfG
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 30.05.2007
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    @Robby ...

    ... bitte nochmal nachrechnen :konfusius .
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 30.05.2007
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    Oller Schummler...

    :smoke
    Musste Edith Dich wieder retten?
    MfG
     
  8. John

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    Wieso kann VolkerKugel seinen Beitrag editieren? Er ist weder als Moderator noch als Admin gekennzeichnet. :confused:

    Da direkt auf den originalen Beitrag Bezug genommen wurde, liegt doch auch hier eine Verfälschung des Thread vor. Oder sehe ich das falsch? Gerade das sollte doch unterbunden werden. Oder gelten für gewisse Mitglieder des Expertenkreises eigenständige Regeln?
     
  9. #9 Dj Sweety, 30.05.2007
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    Okay, sind wohl doch 12,5mm. :irre Über 12,5cm würd ich nicht meckern ...

    Danke für eure Beiträge. Besonders der Beitrag von Ralf hilft mir - und die anderen Beiträge tun gut. :D

    Vermutlich ist meine Verhandlungsposition schlecht, weil bereits begonnen wurde Kabel in die Wände zu ziehen, sodass ein Abriss wohl ohnehin nicht in Betracht kommt!?

    CU - Dj Sweety
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 31.05.2007
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    Wenn ich...

    mir so die Fragen ansehe, die hier von Sweetie aufschlagen, kann ich nur den Standard-Rat geben:
    E I G E N E N Sachverstand ins Boot holen, der dem BT auf die Finger schaut.
    Verhindern kann der zwar nix, aber Mängel aufzeigen und so die Grundlage für Einbehalte bis zur Mangelbehebung liefern.
    Und ein BT, der von der beurkundeten Baubeschreibung abweicht und sich das auch noch zusätzlich vergüten lassen will, dürfte mit ALLEN Wassern gewaschen sein.
    Ich glaube, Du hast erst díe Spitze des Eisbergs entdeckt - pass auf, das Du nicht Titanic spielst.
    MfG
     
  11. sepp

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    ich versteh es nocht nicht so ganz -

    - bauträger baut vor verkauf
    - er lässt ständerwände einbauen
    - bauträger verkauft während die ständerwände erstellt werden.
    - dummerweise steht in der baubeschr. "gipsdielen"
    - EL installationen sind schon drin / in eigenleistung?

    sie können natürlich auf vertragserfüllung pochen, allerdings hätte ich lieber 2-lagig beplankte ständerwände als gipsdielen (schall)

    dies fordern oder abreissen lassen (meine juristische laienmeinung)
     
  12. #12 Dj Sweety, 31.05.2007
    Dj Sweety

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    @sepp
    Der Kauf vom Bauträger erfolgte während der Ausbauphase. Die zu erbringenden Bauleistungen sind natürlich in der BLB festgeschrieben. :biggthumpup:

    @Ralf
    Der BT ist wirklich nicht ohne ... :(

    Leider war ich die letzten Wochen beruflich SEHR eingespannt, sodass ich nicht auf die Baustelle, die einige km vom Wohnort entfernt liegt, fahren konnte. Das sind natürlich schlechte Ausgangsbedingungen für einen frischgewaschenen Bauherrn, aber ich hoffe, dass wir das alles in den Griff bekommen.

    GRUSS & DANKE, dass ihr helft.
    Dj Sweety
     
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