Industrieboden

Diskutiere Industrieboden im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo an alle Bodenspezialisten, Bei einem zur Zeit laufenden Bauvorhaben habe ich lt. LV. folgende Leistung auszuführen: Bodenplatte...

  1. WM

    WM

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    Hallo an alle Bodenspezialisten,

    Bei einem zur Zeit laufenden Bauvorhaben habe ich lt. LV. folgende Leistung auszuführen:

    Bodenplatte Stahlbeton B 25
    Ortbeton der Bodenplatten, Untergrund
    waagerecht, obere Betonfläche
    waagerecht, aus Stahlbeton als
    Normalbeton DIN 1045 B 25,
    wasserundurchlässig Dicke über 15 bis
    20 cm, Korodurbehandlung der
    Oberfläche nach Herstellervorschrift,
    Beanspruchungsgruppe II (mittel)
    Oberfläche flügelgeglättet, Ausführung
    nach Konstruktionszeichnung des
    Statikers und Herstellerangaben,
    Schalung umseitig bis 20 cm hoch.

    Ach ja: Bewehrung lt. Bewehrungsplan oben und unten 1Q188.

    Frage an Euch : Ist die geplante Ausführung so in Ordnung ?
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Nein.
    Das erklär ich aber am Telefon schneller.
    Handy Nr. auf meiner HP unter Kontakte. Kann man auch abends anrufen.
    Oder Faxen, dann gibts ein Angebot. ;-)
     
  3. Lebski

    Lebski Gast

    Ach so, falls Interesse besteht, kann ich auch hier antworten, wollte nur keinen Langweilen.
     
  4. WM

    WM

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    Danke,

    aber warum nicht hier antworten?
    Dann haben alle was davon.

    Wolfgang
     
  5. Lebski

    Lebski Gast

    *Schluck* na gut.

    Grundsätzliches: Hartstoffestrich nach DIN 18 560 nur in geschlossenen Räumen ausführen!

    1. Untergrund waagrecht. ok. Welcher EV2-Wert? Unterbeton? Schotter? Verhältniss EV2 zu EV1? Wo ist die PE-Folie als Gleitschicht?

    2. Randstreifen fehlen. Trennung aller aufgehenden Bauteile mit PE-Schaumstreifen, Höhe gem. Plattenstärke. Mind. 8 mm dick, an Stützen besser 16 mm

    3. Mauerschutzfolie wär nicht schlecht, ist aber eine Nebenleistung. Sollte, falls notwendig, aber angegeben werden.

    4. DIN 1045 B 25 WU ??? Und da einen ZE 65 A 10 VF drauf ??? An was hält der sich fest? Zwingend notwendig ist eine Betonsorte nach Eigenschaften. Muss mit Betonwerk geklärt werden. Eckdaten:
    Kein Füller, keine Flugasche
    Mind. 320 kg, höchstens 350 kg CEM I 32,5 R
    0-32 Körnung. Absolut keine organischen Bestandteile! Falls notwendig Splittbeton!
    w/z maximal 0.5
    Fliessmittelzugabe, darf keinen verzögernden Effekt haben (ok, im Sommer nicht so wichtig)
    Pumpfähig, Ausbreitmass 50 cm.
    Beton darf nicht ausbluten.
    Haftzugswerte sind zu gewährleisten: 1,5 N/mm²
    Beton für flächenfertige Industriefussböden.

    Wenn jetzt noch einer WU will, bitte, nix dagegen.

    5. Bodenplatten nach DIN 1045 unter 20 cm? Ist mir neu.

    6. Als Oberfläche ist ein Produkt ausgeschrieben, nach Herstellervorschrift! Richtig wäre ein ZE 65 A 10 VF nach DIN 18 560 und DIN 1100.
    Zementestrich (ZE) der Gruppe A nach DIN 1100 mineralisch 10 mm stark (Beanspruchungsgruppe II) im Verbund (frisch auf frisch) Frühhochfest.

    7. Wo sind die Scheinfugen?

    8. Tagesfelder? Verdübelung?

    9. Q 188 ??? LOL ! Aber Industriestrich drauf? Eins von beiden ist falsch!

    10. Nachbehandlung?

    11. Schalung umseitig ? Ausführung im Freien nicht möglich, s.o.

    Allgemein wären Belastungsangaben sehr hilfreich. Ich hoffe, ich hab nix vergessen. Fragt ruhig nach.
     
  6. Lebski

    Lebski Gast

    Vergessen: Anstelle von EV2 ist auch die Angabe der Proctordichte möglich. Werte sollten zwischen 100 und 103 % liegen, je nach Feuchtigkeit.

    So, jetzt mal ehrlich: Kann irgendwer damit was anfangen, was ich geschrieben habe? Also doch langweilig, oder?
     
  7. Juppp

    Juppp Gast

    War gut der Beitrag Lebski

    erzähl doch was über Nachbehandlung.

    Jupp
     
  8. MB

    MB Gast

    Nur zu!

    Vieles davon ist mir absolut neu. Und dazu lernen sollte nicht verkehrt sein.
     
  9. #9 Lebski, 12.08.2003
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13.08.2003
    Lebski

    Lebski Gast

    Nachbehandlung ist Abhänig von:
    Nutzung,
    Witterung
    Konstruktion

    Hartsoffestrich (Beton der Güte B 65 laienhaft gesagt) ist sehr Nachbehandlungsbedürftig. Da Üblicherweise keine weiteren Beläge vorgesehen sind, machen wir: 1, Ein flüssiges Nachbehandlungsmittel auf Parafinwachsbasis bereits beim glätten drauf. Als sofortige Nachbehandlung, natürlich mit Zulassung. Danach Pe-Folie ist kein Fehler, zwingend bei Fugenlosen Böden und/oder Zugluft. Fugenlos bei den Temperaturen ausserdem wässern! Fugenlos bedeutet bis zu 50 mtr. Kantenlänge! Ergänzung der Betonrezeptur und Bewehrung notwendig! Ausserdem 2-Lagig Folie als Gleitschicht.
    Im Freien auch doppelte Nachbehandlung (Curing + Folie), wässern nach Temperatur.
    Eventuelle Winerschutzmassnahmen seien nebenbei auch bemerkt. Ab 0 °C zwingend notwendig.
    "Normale" Industrieböden in geschlossener Halle und mit Fugenschnitt kommen mit Curing alleine aus. Aber nicht bei dem Wetter!
     
  10. WM

    WM

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    Hallo Lebski,

    da hast du dich ja voll reingekniet. Erstmal Danke.
    Zur Information:
    Bei dem Gebäude handelt es sich um die Erweiterung
    eines Winzerbetriebes an der Mosel.
    Die Gesamtfläche der Bodenplatte ist ca. 50 m2.
    Allerdings auf 4 verschiedenen Ebenen.
    sämtliche Wände sind Stahlbetonwände welche
    nach der Herstellung der Bodenplatte örtlich geschalt und betoniert werden.
    Strafverschärfend kommt noch dazu, dass eine ca. 8m lange Wand einseitig geschalt werden muss. Wie ich die Schalung hier nach unten sichern werde ohne den Boden zu beschädigen ist mir auch noch unklar.
    Du siehst ich brauche harte Argumente um dem Architekten klar zu machen dass er sich etwas anderes einfallen lassen soll.
    Damit du mein Problem erkennst habe ich mal einen Schnitt aus einem Bewehrungsplan fotographiert .
     
  11. Lebski

    Lebski Gast

    Bodenplatte(n) in B35 mit Mindesthaftzugsfestigkeit von 1,5 N/mm² (mit Betonwerk vereinbaren) mit einer Ebenheit gem. DIN 18 202 Tabelle 3, Zeile 3 einbauen, verdichten und abziehen. Oberfläche reiben, mit feinem Besen einen Besenstrich anlegen, Nachbehandlung mit PE-Folie (kein Curing verwenden)
    Nach Erstellung der Wände den Hartstoffestrich über eine mineralische Haftbrücke aufbringen und glätten. Deshalb der Besenstrich. Kostet aber eine Kleinigkeit mehr. Hoffe der Lösungsansatz hilft.
     
  12. #12 Gast-SV, 13.08.2003
    Gast-SV

    Gast-SV Gast

    Guten Tag, WM,

    wenn ich mir Ihre Zeichnung so anschaue, vermute ich mal, dass das eine weiße Wanne werden soll. Ausgehend von Ihrer Eingangsfrage und der vorliegenden Zeichnung denke ich, dass Sie einen Experten nötig haben um wesentlichere Punkte zu klären und zu ändern als diese Bodenplatte. Da jegliche Detailkenntnisse fehlen, wären alle weiteren Aussagen reine Spekulation und somit nicht zweckdienlich.

    zu lepski
    a) Nicht alle Bodenplatten müssen dicker als 20 cm sein. Wichtig ist, dass sie richtig bemessen sind. Es fallen deshalb auch nicht alle Bodenplatten unter die DIN 1045.

    b) Jeder B35 bringt bei richtiger Verarbeitung eine Oberflächenzugfestigkeit von über 1,5 N/mm².

    MfG
     
  13. #13 Lebski, 13.08.2003
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13.08.2003
    Lebski

    Lebski Gast

    Hier ist aber nach DIN 1045 ausgeschrieben! Demnach Mindestdicke 20 cm. WU müsste eigentlich 25 cm sein, nach Lohmeyer. Die Bodenplatte soll statisch tragen, demnach ist die Bemessung nach DIN 1045 Pflicht!
    Wer Gewährleistet, das ein B 35 die Haftzugswerte erreicht? Das Betonwerk nur dann, wenns vereinbart ist. Sonst nur die Druckfestigkeit.
     
  14. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    ich hoff du hast

    nen gscheiten Kilopreis beim Eisen drin dann hier kannste dich verewigen
    -
    ein Highlight stellen auch die Injektionschläuche dar ... 7 Level da sind jetzt schon einige Böcke drin
    -
    Was du gar nicht erwähnt hast ... soll des ne Weisse Wanne werden ? ... anhand der Injektionschläuche sicher "JA" anhand der 20cm sicher "NEIN" ... hau mal mit der 1045er rum ... Bedenkenanmeldung wegen unterschreitung der Mindeststärke von 25cm
    -
    Nächster Punkt Ausschreibung nach neuer oder alter Din ? ... Stichwort Betondeckung bei Flügelglätten ... weis drauf hin das es die neue Din mit samt deren Neuregeln bei der Betondeckung gibt ... dann schaun mer mal ob da noch einer ne 20cm Bodenplatte Flügelglätten will :D :D :D
    -
    Vergiss den B35 des iss eh ein Überwachungsbeton ... war ned ausgeschrieben sollen die doch den Vorschlag mit dem B35 bringen ... "ABER" dann mit nem gewaltigen Aufschlag ;)
    -
    So und jetzt zur Praxis ... ich kann gut nachvollziehn das hier Flügelglätten eigentlich der Witz im Quadrat ist ... allein schon die verschiedenen Schalebenen die "ja" bei dem Kleinscheiss befestigt werden müssen ... auch bei der einseitge kannste Hülseneinbau und Flügelglätten vergessen da kriegste auch "NIE" ne Abnahme auf den Boden (!) ... Was hast du als Angebotsgrundlage ich glaub ja kaum das dir die Einzelheiten alle bekannt waren ??? ... mit Händen und Füßen würd ich versuchen das Flügelglätten gegen nen Industrieestrich zu tauschen ... der Aufwand ist es nicht wert den Du hier betreiben musst (!) ... wie siehts überhaupt aus ... Sprünge/Auskragungen etc. etc. wird des Zeug wenigstens mit Beton unter 30 Grad abgetreppt ??? "oder" brauchts den ned ? ... würd mich bei der Sparausführung auch ned wundern :irre

    MfG
     
  15. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "weiter"

    würd ich Bedenken anmelden bei der einseitigen Bewehrung ... toll schön am Plattenrand mit mickrigen 8er Bügeln ... wenn´s der Plattenrand ned packt da zerreisst´s dir eh die geflügelte Oberfläche ... "NÖ" da gehört ne gescheite Stiefelbewehrung mit ner Fundamentvertiefung hin ... "NÖ" würd ich "SO" sicher ned ausführen denn man kann sich´s Leben selber schwer machen :irre
     
  16. MB

    MB Gast

    Empfehlung

    VOB/A mal richtig durchlesen, was kaum ein Unternehmer macht. Unters Kopfkissen legen, lesen und staunen, zu was Planer alles verpflichtet sind.

    Dann mit VOB/B reagieren.

    Auf F2 lege ich jetzt: Lesen, Lesen, Lesen, Lesen, Lesen, Lesen, Lesen, Lesen, Lesen, Lesen, Lesen, Lesen, Lesen, Lesen, Lesen

    :)
     
  17. Lebski

    Lebski Gast

    Lies mal weiter. Vorallem den Teil der VOB/A, wonach diese nur eine Empfehlung ist. Und meist wird VOB/A gar nicht erwähnt, ergo nicht vereinbart.
    Teil C hilft aber auch weiter! 18 299 ff. Den meist wird eine Ausschreibung auf Grundlage VOB Teil B+C gemacht.
    Hatten wir den "Gast-SV" nicht schon mal hier?
     
  18. #18 WM, 14.08.2003
    Zuletzt bearbeitet: 15.08.2003
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    @Josef
    der angebotene Stahlpreis ist schon OK.
    Aber einen kostendeckenden Preis für dieses kleingehackte
    Eisen gibt es einfach nicht.
    Weisse Wanne ist nicht. Abdichtung der Wände mit KMB.
    Abdichtung der Bodenplatte nicht vorgesehen.
    Ich weiss, dass so etwas krank ist aber es sind sowohl
    Architekt als auch Statiker im Boot.
    Irgendwann hat man einfach keine Lust mehr sich anderer
    Leute Kopf zu zerbrechen.
    Ich habe heute morgen eine geschlagene Stunde lang versucht
    dem Architekten klarzumachen , dass ich Schalpläne benötige.
    An Ausführungsplänen existiert ein Grundriss 1:50 auf DIN A3
    sowie 3 Schnitte M 1:20 ebenfalls DIN A3.
    An Bewehrungsplänen existiert ein Plan aus dem ich den gezeigten Schnitt kopiert habe.
    Glaubt mir, nach ca. 40 Jahren auf dem Bau habe ich langsam keine Lust mehr mich mit grosskotzigen Amateuren herumzuärgern, welche nicht bereit oder in der Lage sind
    vernünftige Planungsunterlagen abzuliefern.

    Auch wenn durch die Beschränkung der Pixxelzahl nicht alles zu erkennen ist hänge ich mal den halben Kellerplan des
    sogenannten Architekten hier an.
     
  19. WM

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    Nur wegen der Vollständigkeit
    hier der restliche Grundriss

    MFG Wolfgang
     
  20. WM

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    wahrscheinlich habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt, daher noch einmal:

    welche Argumente habe ich , um z.B. laut VOB/B § 4.3
    Bedenken gegen die vorgesehene Hartstoffeinstreuung
    anzumelden ?

    @MB Geht es vielleicht etwas konkreter?
    welchen § der VOB/A meinst du genau ?
    Ich weiss zwar, dass SV den normalen Handwerker
    für einen Legastheniker halten aber
    dein Vorschlag lesen, lesen, .......... bringt mich nicht wesentlich weiter.
    Ich kann mit klaren und sachlichen Aussagen mehr anfangen als mit sinnlosem drumherum Gerede.

    Wolfgang
     
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