Energiesparverordnung

Diskutiere Energiesparverordnung im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo Wir haben in unserer Baubeschreibung stehen das, das Haus nach der Energiesparverordnung vom 01.02.2002 gebaut wird. Nun meine Frage....

  1. Honk

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    Hallo

    Wir haben in unserer Baubeschreibung stehen das, das Haus nach der Energiesparverordnung vom 01.02.2002 gebaut wird.

    Nun meine Frage.

    Entspricht diese aussage das ,das Haus auf KFW 60 Standart gebaut wird oder was heißt das.

    Gruß Honk
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 31.05.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Nö...

    Dürfte eher bedeuten, daß Sie von KFW 60 so weit weg sind, wie es der Gesetzgeber gerade noch zuläßt. Vielleicht auch etwas weiter.
    KFW 60 ist eine gesondert zu vereinbarende Eigenschaft und hat mit der EnEV nur indirekt zu tun.
    MfG
     
  3. #3 Hendrik42, 01.06.2007
    Hendrik42

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    Im Bezug auf den Primärenergiebedarf ist EnEV für ein freistehendes Einfamilienhaus sozusagen "KfW120".

    Unser Haus hätte nach EnEV fast 120kWh/qm/a verbrauchen dürfen. Als KfW60 Haus darf es jetzt nur noch die Hälfte verbrauchen.

    Gruß, Hendrik

    Zu Marketingsprüchen siehe auch: http://hendrik42.twoday.net/stories/980165/
     
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