Kosten WDVS hell gegen dunkel

Diskutiere Kosten WDVS hell gegen dunkel im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir bauen mit einem Bauträger, DHH. Im Notarvertrag als Zeichnung festgehalten ist ein WDVS das zu ca. 2/3 kräftig rot ist und...

  1. BerndV

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    Hallo zusammen,

    wir bauen mit einem Bauträger, DHH. Im Notarvertrag als Zeichnung festgehalten ist ein WDVS das zu ca. 2/3 kräftig rot ist und zu 1/3 aus einer hellroten Akzentfarbe besteht. Fläche ca. 180 qm für eine Hälfte.

    Wir hatten uns im Bauverlauf mündlich darauf geeinigt, den Bau nur in einer Farbe auszuführen, er sollte kräftig rot werden.

    Der Bauträger hat jetzt ohne Absprache die hellrote Farbe gewählt. WVDS (Fabrikat Weber) ist dran, das Haus sieht "schweinchenrosa" aus. Begründung: das verwendete WDVS kann nur mit hellen Farben gestrichen werden da es sich sonst zu stark aufheizen kann.

    Mündlich hat der Bauträger sinngemäß zugegeben: "Wir hätten das auch dunkler machen können, dann hätten wir aber ein anderes WVDS nehmen müssen, das wäre für mich teurer geworden."

    Ich gehe mal davon aus dass ich jetzt mit dieser Farbe leben muss, möchte aber mit dem Bauträger noch über Geld reden :-)

    Deshalb meine Frage: Wie viel teurer ist ein WDVS mit einem dunklen Farbton im Vergleich zu einem WDVS mit einem hellen Farbton?

    Vielen Dank,
    Bernd
     
  2. #2 bauworsch, 06.06.2007
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Substantiiere "kräftiges Rot" ;)
    Der Hellbezugswert (HBW ) ist hier ausschlaggebend. Die meisten Hersteller verlangen bei HBW von kleiner 20 zusätzliche Maßnahmen wie doppelte Armierungslage oder spezielle Armierungsspachtel. Unter HBW 15, beim kräftigen Rot wie RAL 3001 oder RAL 3002 steigen die meisten aus.

    Hängt ganz davon ab, wie das ganze vertraglich fixiert wurde.

    Da würde ich mir bei einem schweinchenrosa gut überlegen, ob ich das so haben möchte....
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 06.06.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Die Farbe...

    kann so schlimm (Schweinchen) ja wohl nicht sein, schließlich wurde sie ja ausgesucht vom Käufer.

    Hier geht es doch gar nicht um die Farbe, hier geht es um eine Finanzierungssanierung :boxing
    MfG
     
  4. BerndV

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    Dem möchte ich wiedersprechen. Die Finanzierung ist solide, da muss nix saniert werden.

    Der Bauträger hat eigenmächtig ein Gewerk geändert um Geld zu sparen. Wenn der Bauträger das WDVS so wie vertraglich fixiert ausgeführt hätte, dann hätte er ein teureres System nehmen müssen. Ich habe den Nachteil, da ist es durchaus legitim drüber zu reden wie das kompensiert wird.

    Ich kann auch RA und SV drauf ansetzen und verlangen dass das wieder abgemacht wird, das wird aber wohl für beide Seiten eine eher schlechte Lösung sein.

    Zur Farbe: Die Farbe die jetzt drauf ist ist hier zu sehen: http://www.heinzebauoffice.de/hbo/t...xt_1/mineralische-und-pastoese-oberputze.html,
    Rubin 3890. Fixiert hatten wir dunkler als Rubin 3800 für die Farbe und ungefähr Rubin 3890 als Akzentfarbe.

    Weitere Meinungen und Kommentare wären schön :-)

    Viele Grüße,
    Bernd
     
  5. BerndV

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    Vertraglich fixiert wurden Ansichten des Hauses die die Farben zeigen (CAD-Zeichungen auf Farbdrucker ausgedruckt) und dass die genauen Farben gemeinsam von Bauträger und Käufer bemustert werden.

    Die Bemusterung hat auch stattgefunden. Der Bauträger hat aber danach eigenmächtig umentschieden.

    Viele Grüße,
    Bernd
     
  6. Uwe!

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    muss man immer gleich unlautere Absichten unterstellen?:mad:
     
  7. #7 bauworsch, 06.06.2007
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Tscha,

    dann sollte man vom Hersteller mal erfragen, welche Zusatzmaßnahmen er bei dunklen Farbtönen vorschreibt. Z.b. doppelte Armierungslage kostet aus einem aktuellen Angebot in KF netto € 12,30/m².

    Wurde keine Musterfläche angelegt?
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 06.06.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Doch...

    Bei lauteren Absichten hätte die Frage gelautet:
    Was kann ich tun, damit ich zu der mir zugesicherten Farbe komme.
    Über Geld müsste erst dann geredet werden, wenn juristisch oder technisch KEINE Möglichkeit besteht, den vertraglich vereinbarten Zustand herzustellen.
    Dann - und erst dann - wird über einen Ausgleich für den verbleibenden Schaden zu verhandeln sein.
    Aber dieser Weg wird übersprungen - es wird auf die Monopoli-Karte Ziehe vor auf Los (und ziehe damit 4.000 ein) spekuliert.
    Und DAS ist unlauter.
    MfG
     
  9. BerndV

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    Sehe ich nicht so. Der juristische Weg würde bedeuten dass das ganze vor Gericht geht. Dabei würde entweder herauskommen dass die Fassade ausgetauscht werden muss, das wären für den Bauträger Riesenkosten. Oder wir müssten einen Vergleich finden, dabei würde das WDVS dranbleiben und es ginge um Geld. Zusätzlich würden der Bauträger und ich jeweils einen RA bezahlen.

    Eine aussergerichtliche Einigung würde für den Bauträger sicher preiswerter.

    Ich suche einen Kompromiss!

    Viele Grüße,
    Bernd
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 06.06.2007
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    Entschuldigung...

    aber das ist doch Blödsinn.
    Wenn der BT (ists überhaupt einer?) schon angeblich die Kosten für ein teureres WDV scheut, warum sollte er Ihnen dann ohne anwaltlichen und gutachterlichen Nachdruck mit einer ANGEMESSENEN Entschädigung entgegen kommen.
    Einen Brief, in dem Sie ihn zur Herstellung des vertraglich vereinbarten auffordern, braucht auch (noch) keinen RA. Das sollten Sie selber können.
    Nehmen Sie jetzt Geld an, sind alle Türen zu.
    Ich bin mir jetzt schon zu 99,9 % sicher, daß Sie - wenn überhaupt - von Ihrem Vertragspartner nur eine lächerliche Summe zugestanden bekommen.
    MfG
     
  11. Uwe!

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    Ich glaube da gehen die Ansichten von Profis und "einfachen Bauherren" weit auseinander.
    Ich hab im Laufe de Bauzeit auch an einigen Stellen Mängel gegen Geld "akzeptiert", einfach weil es entweder den weiteren Bauablauf erheblich stören würde, oder weil man nicht bereit ist, den nötigen Aufwand zu akzeptieren. Man hat da so viel um die Ohren, dass man froh ist, wenn mal was fertig ist. Dann will man es nicht gleich wieder einreißen. Der eine hat mir z. B. in unsere Fenster eine Schramme gemacht. Außen farbich foliert. Nicht reperabel, außer durch Austausch. Innen war schon geputz und gestrichen. Da hab ich wirklich keine Lust auf noch mal rausreißen. Also "Profi" wären mir die Folgen egal, da würd ich immer (im Rahmen des Möglichen) auf eine einwandfeie Beseitigung des Mangels bestehen, egal welchen Aufwand das bedeutet. Als privater Bauherr nimmt man da den ein oder anderen Mangel auch schon mal in Kauf.
    Wenn das schweinchenrosa aber so überhaupt nicht mein Geschmack wäre, dann würde ich das auch nciht akzeptieren, da ärgert man sich Jahre drüber. Ich würde wohl eher Kompromiss vorschlagen und eine Farbe aussuchen, die hell genug ist und mir trotzdem gefällt. Dann muss eben alles noch mal (oder zwei mal) gestrichen werden.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 06.06.2007
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    Eine Schmarre...

    an einem nur mit hohem Aufwand austauschbaren Fensterrahmen ist etwas anderes als eine falsche Farbe, die sich per Egal-Anstrich verändern lässt.
    Bei dem Fenster wären auch die Juristen mit dem Thema Verhälntissmässigkeit (Schaden vs. Aufwand) im Boot gewesen.
    MfG
     
  13. BerndV

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    Ja, es wurden Musterflächen angelegt, insgesamt sogar neun. Da war sowohl die Farbe dabei die wir gemeinsam (Bauträger und Käufer) ausgesucht hatten als auch die die jetzt dran ist (von uns abgelehnt und vom Bauträger ohne Rücksprache ausgewählt).

    Viele Grüße,
    Bernd
     
  14. BerndV

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    Die Farbe läßt sich nicht per Egalisierungsanstrich auf die Helligkeit bringen die wir haben wollen. Dafür ist die verwendete WDVS wohl nicht geeignet.

    Viele Grüße,
    Bernd
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 06.06.2007
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    1) Gibt es überhaupt EIN WDV, daß diese Farbe verträgt.
    Wenn ja - ggf. auf Austausch oder Ertüchtigung bestehen.
    Wenn nein - die Entscheidung nachholen, die bei der Bemusterung hätte getroffen werden müssen - Risiko oder Farbwechsel.
    2) Dann weiterreden.
    MfG
     
  16. Uwe!

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    versuch Dich doch mal nicht an einem zuggeben schlechten Beispiel aufzuhängen, sondern den Sinn zu verstehen..... ;)
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 06.06.2007
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    Doch...

    hab ich verstanden. :) Eine schiefe Wand, die erst dem Fliesör auffällt, ne fehlende Stechdose nachdem der Maler zur Tür raus ist.....
    Kleine Dinge, deren Behebung viel Aufwand mit kleinem Nutzen bringt.
    Hier ist das verhältniss umgekehrt.
    MfG
     
  18. #18 bauworsch, 06.06.2007
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Wenn ich mir die ganzen Infos jetzt mal so anschaue, dann dürfte aus meiner Sicht klar sein, dass der Auftrag in Form, Farbe und Geschmack klar definiert war und ja auch wohl entsprechend schriftlich vereinbart war. Der BT ist eigenmächtig von der vertraglichen Vereinbarung abgewichen und hat was ausgeführt, was nicht bestellt war.
    Schließe mich im Prinzip also Ralf an: BT schriftlich auffordern den vertraglich vereinbarten Zustand herzustellen.

    Dann schauen wir wie es weitergeht.

    Das würde in Folge sicherlich heißen runter mit dem Zeug, entsprechende Maßnahmen ergreifen die der Hersteller für diesen Farbton ( wenn überhaupt möglich ) fordert, und richtigen Farbton auftragen.
    Dass der BT sich da voll querlegen wird ist mit allergrößter Wahrscheinlichkeit zu erwarten.

    Ketzerische Frage an Ralf :D : Wie hättest Du reagiert, wenn die Fragestellung gewesen wäre: BT hat falsche Farbe auf die Fassade gemacht, wieviel kann ich von der jetzt fälligen Rate einbehalten?
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 06.06.2007
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    Wieso ketzereisch....

    Ist doch seeeehr einfach zu beantworten:
    Zu erwartende Schadenhöhe, ggf mal Faktor 3 als Druckzuschlag.
    Zu erwartende Schadenhöhe in € = :confused: .
    Festelgung nach Klärung mit Systemersteller.
    MfG
    PS - aber erst nach schriftlicher Mängelrüge mit Ankündigung des Einbehalts zur MängelBEHEBUNG.
     
  20. BerndV

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    Ja, es wurden Musterflächen angelegt, insgesamt sogar neun. Da war sowohl die Farbe dabei die wir gemeinsam (Bauträger und Käufer) ausgesucht hatten als auch die die jetzt dran ist (von uns abgelehnt und vom Bauträger ohne Rücksprache ausgewählt).

    Viele Grüße,
    Bernd
     
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