Probleme Fensterbauer

Diskutiere Probleme Fensterbauer im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Diesen Beitrag sende ich nochmals ans Gesamtforum und als neues Thema, da der alte Thread schon seit vier Wochen nicht weitergeführt wird. Hallo...

  1. #1 Margareta, 06.06.2007
    Margareta

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    Diesen Beitrag sende ich nochmals ans Gesamtforum und als neues Thema, da der alte Thread schon seit vier Wochen nicht weitergeführt wird.
    Hallo Herr Geyer,
    auch wir haben mit unserem Fensterbauer Probleme gehabt, und zwar noch viel größere. Und wie ich aus einem Telefonat von früher weiß, haben wir den gleichen Fensterbauer gehabt! Bei uns hat man die Rolladenleisten bis zu vier cm (und ohne Abschrägung) zu kurz abgeschnitten! Das sind echte Pfuscher. Bei uns waren die auch ca. fünfmal zum Nachbessern. Rolläden klemmten oder gingen nur laut ratternd runter, die Scheiben waren teilweise blind oder innen schwarz verschmutzt. Oben vor den Rollokästen hatte man die Abschlussleisten vergessen, so dass der Panzer natürlich keine Sperre hatte. Der Handwerker, der nachbesserte, tat mir regelrecht leid, als der die Rollopanzer oben rausfischen musste und sich die Hand aufschnitt. Hat auch geschimpft wie ein Rohrspatz auf seinen Kollegen, den mal schon längst rausgeschmissen haben müsste (so dieser Nachbesserer). Ebenso gab es einige Wochen Verzug beim Einbau; die kamen immer nur nach dem dritten bis fünften Anruf.

    Frage ans Forum: wieviel steht mir als Schadensersatz zu? Möchte soviel abziehen, wie ich brauche, um den Schaden zu beheben, richtig?

    Bin dankbar für jeden Tipp, was ich tun kann. Bei diesem Fensterbauer scheint es echt zum Programm zu gehören, dass viel schief geht, und der Rechtsanwalt Kohle erklagen muss, die denen nicht wirklich zusteht. Aber mit dem Druckmittel Rechtsanwalt klappt es manchmal. Die Firma wird sich jedoch nicht lange auf dem Markt halten, schätze ich.

    Gruß
    Margareta
     
  2. #2 Gast23627, 06.06.2007
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Schadenersatz

    Hallo Margareta,
    Falsch,
    zuerst müssen Sie dem Fensterbauer die Möglichkeit geben den, wie Sie es nennen, "Schaden" zu beheben (Nachbesserung).
    Unabhängig davon möchte ich die oder den mal sehen, der Ihnen hier auf Grundlage Ihrer Beschreibung eine Summe oder %-Angaben nennen kann....
    Freundliche Grüße
     
  3. #3 Margareta, 06.06.2007
    Margareta

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    HALLO JSch,
    danke für die Meldung. Nachbesserung lehnte der Fensterbauer ab bzw. hat auf die Mängelerklärung mit Kostenangabe für eine Schadensbehebung unsererseits mit Rechtsanwalt reagiert, obwohl er telefonisch noch gemeint hatte, er holt sich selbst mal Angebote rein (für Gerüstbau und vom Stukkateur). Allein, was wir nicht getan hatten ist offizielle Fristsetzung für die Nachbesserung.
    Eine Summe wollte ich nicht wissen, es geht nur ums Prinzip, ob die Summe den Kosten für die Schadensbehebung entsprechen müsste (also folgende Kosten: alte Rollodenleisten rausnehmen, neue Rolloleisten befestigen, Fassade wiederherstellen, Gerüstleihkosten).
    Freundlichen Gruß
    Margareta
     
  4. #4 Baufuchs, 06.06.2007
    Baufuchs

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    Wenn

    es
    darum geht und der F-Bauer schon einen Anwalt eingeschaltet hat, sollten Sie nicht in Foren Rat suchen, sondern ebenfalls zum Anwalt gehen.

    Allein wird das bei dem F-bauer nix mehr.
    Zumal Sie die ersten Fehler (mangelnde Fristsetzung) schon gemacht haben und offenbar eigene Mängelbeseitigung veranlasst haben
    obwohl der F-bauer Mängel bestritten hat und /FristsetzungFristablauf/Beweissicherung/Ankündigung Ersatzvornahme/Einigung nicht erfolgte
     
  5. #5 numerobis1, 06.06.2007
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    Da sind wir dann...

    ganz schnell wieder bei den "klassischen" Fragen:

    - Bauleitung?
    - Planung?
    - Ausschreibung?
    - Vertrag / nach VOB / BGB?
    - wer hat wie gerügt?

    Bei einem Vertrag nach VOB kann man bis zum 3-fachen des zu erwartenden Mängelbeseitigungsaufwand einbehalten.

    Alerdings setzt das eine ordnungsgemäße Mängelrüge mit Androhung, Fristsetzung etc. voraus....
     
  6. #6 Margareta, 07.06.2007
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    Mängelrüge

    Hallo Baufuchs,
    'der Handwerker, der nachbesserte', war einer der Problemfirma. Nachgebessert hat er andere Mängel. Das mit den Rolladenleisten geht ja nicht so einfach, dafür braucht man ja dann auch noch andere Gewerke.
    Er ließ es also und sagte seinem Chef wohl, er könne uns verstehen, dass wir nicht einverstanden sind. Hat sogar Fotos für seinen Chef gemacht (war ja sauer genug auf den Kollegen, der den Ruf der Fa. so kaputtmacht. Er selbst ist rechte Hand des Chefs). Hinter vorgehaltener Hand sagte er uns sogar, er würde das auch nicht bezahlen.
    Den Weg zum Rechtsanwalt würde ich mir aus Kostengründen gerne ersparen bzw. vorher wissen, inwieweit ich Recht habe und dann ggf. mit etwas weniger Risiko einen Rechtsanwalt einschalten.
    Danke,
    Margareta
     
  7. #7 Margareta, 07.06.2007
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    Hallo Numerobis,
    Bauleitung und Planung hat ein befreundeter Bautechniker gemacht, für die Fenster hat er aber keine Ausschreibung gemacht, die haben wir selbst organisiert. Im Auftrag steht nichts von VOB, also müsste es automatisch BGB sein, richtig?
    Der Bauleiter hat schriftlich gerügt, soviel ich weiß ohne Fristsetzung, da der Fensterbauer ja meint, das sei nicht so schlimm (siehe oben an Baufuchs die Reaktion seines eigenen Mitarbeiters).
    Also gingen wir davon aus, er wolle den Mangel nicht beheben (er bestritt ihn ja) und wollen deshalb den Mängelbeseitigungsaufwand 'einbehalten' bzw. der Bauleiter hat ihm eine Kostenaufstellung zukommen lassen, die ca. 400 Euro über dem noch offenen Rechnungsbetrag liegt. Von diesen 400 Euro sehen wir eventuell nie was, aber die offene Rechnung möchten wir (eigentlich) nicht bezahlen. Die Rechnung hat der Rechtsanwalt aber jetzt angemahnt (und uns auch noch seine Bearbeitung in Rechnung gestellt). Der Fensterbauer ist aber wieder (relativ!) gesprächsbereit. Er hatte ja nicht auf die Mängelrüge reagiert (nur telefonisch mit Bestreiten der Erheblichkeit des Schadens), also hatte er nicht wirklich das Recht, die Bezahlung der Rechnung einzufordern. So will er jetzt einlenkend die Hälfte des Betrags wenigstens kriegen, d.h. er erkennt damit schon an, dass es ein Schaden ist, aber er will doch noch Kohle retten. So sehe ich das.
     
  8. #8 Margareta, 07.06.2007
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    Andere Frage: kann man denn noch jetzt eine 'ordnungsgemäße' Mängelrüge nachsetzen (mit Fristsetzung, Androhung etc...)? Wir hatten die Mängel Anfang April benannt (Einbau der Rolladenleisten im November, dazwischen mehrere Nachbesserungen, dann Abnahmeprotokoll mit Mängelliste, als erkennbar wurde, dass er diese Schäden nicht beheben wird).
    Danke
    Margareta
     
  9. #9 Olaf (†), 07.06.2007
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    Würde....

    ich auch so machen:D
    Gedroht oder reagiert?

    Auch wenn mich jetzt mancher :p der Nestbeschmutzung bezichtigt: 400 EUS behalten, Rest bezahlen, mit der Zahlung Nachfrist für den Rest setzen und Ersatzvornahme androhen. Mangel dokumentieren (Fotos) machen lassen und den Fb ansonsten kommen lassen (ja, Jungs, ich weiß, dass das formal nicht richtig richtig ist) - ich bin mir ganz schön sicher dass er nicht "kommen" wird, nachdem ihr Euch durch seine Drohkulisse nicht beeindrucken lasst.

    Und aus Erfahrung (als Beobachter auf der Verliererseite): des gewinnt der nie, wenn er es drauf ankommen lässt.

    Olaf
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 07.06.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Sie brauchen....

    für die Mängel aus dem Protokoll hoffentlich nur ein entsprechendes Schreiben aufsetzen (können wir mangels Aktenkenntnis nicht näher beurteilen).
    Für Mängel, die nicht im Protokoll stehen, müssen SIE den Mangel BEWEISEN:
    MfG
     
  11. #11 Olaf (†), 07.06.2007
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    Im Prinzip...

    ja Ralf, aber Ihr braucht wirklich nicht alles so hoch zu hängen, vor allem wenns nicht mehr als 2.000,00 EUS sinn.
     
  12. #12 Margareta, 07.06.2007
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    Mängelrüge

    Danke für Eure Beiträge.
    Es geht um etwas mehr als 3000 Euro (eigentlich um ca. vierhundert mehr, aber rauskriegen tun wir sicher nichts von dem Fensterbauer; wir hätten bei ordnungsgemäßer Leistung noch über 3000 Euro zu zahlen, die Mängelbeseitigung würde aber etwa 4000 Euro kosten).
    Ein Witz ist auch, dass uns dieser Rechtsanwalt schreibt, wir seien seit Anfang Dezember im Zahlungsverzug, dabei hatte der damals seine Leistung noch nicht erbracht, sondern nur die Rolläden zur Baustelle gebracht (d.h. nicht eingebaut). Mängelfrei sind wir ja immer noch nicht.
    In Verzug gesetzt wurden wir vorher nie, es gab noch nicht einmal eine Mahnung. Solange die Leistung nicht erbracht ist, kann mir die Rechnung doch egal sein, und ohne Mahnung erst recht kein Verzugeintritt, oder?
    Margareta
     
  13. #13 Baufuchs, 07.06.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn

    Sie die Leistung als "nicht erbracht" angesehen haben, wieso dann Abnahme?
    Bei gravierenden Mängeln hätten Sie die Abnahme verweigern können/müsssen.
    Wenn Sie sich bei der Abnahme im Protokoll hinsichtlich der Mängel Ihre Rechte gesichert haben, gilt: Rechnung fällig, abzüglich des 3-fachen der vorr. Mängelbeseitigungskosten.
     
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