Wofür ist ein Privatgutachten nützlich?

Diskutiere Wofür ist ein Privatgutachten nützlich? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Ihr Lieben, vielleicht könnt Ihr mir mal kurz auf die Sprünge helfen: wofür benötigt man ein Privatgutachten? Wir haben eines erstellen...

  1. #1 Lisaelea, 07.06.2007
    Lisaelea

    Lisaelea

    Dabei seit:
    11.04.2007
    Beiträge:
    79
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verwaltungsangestellte
    Ort:
    Unna
    Hallo Ihr Lieben,

    vielleicht könnt Ihr mir mal kurz auf die Sprünge helfen: wofür benötigt man ein Privatgutachten? Wir haben eines erstellen lassen und lt. Auskunft unseres Anwalts ist es "völlig wertlos".

    Nun stellt sich mir die Frage, wozu es solche GA gibt?

    Folgender Sachverhalt:

    Wir haben einem öbuv Sachverständigen ein Privat-GA in Auftrag gegeben, Mängel liegen einige vor. Der GU verweigert nun einen Großteil der Mängelbeseitigung mit dem Hinweis, dies seien keine Mängel. Es wird nur weitergearbeitet, wenn wir die einbehaltene Rate (Mängeleinbehalt) zahlen. Da wir dies nicht tun werden, kommen wir um eine gerichtliche Klärung nicht umhin.

    Ich frage mich nun, wozu es solche privaten GA gibt...im Grunde hätten wir besser direkt ein gerichtliches GA in Auftrag gegeben oder irre ich da?

    Lieben Grüsse
    Lisaelea

    P.S.

    Für ein gerichtliches GA fehlt jetzt das Geld - so bleiben wir wohl auf den Mängeln sitzen :fleen Irgendwie sind wir das alles wohl falsch angegangen. Also werden wir demnächst einfach in einen Rohbau einziehen:offtopic: denn weitergearbeitet wird bei uns schon lange nicht mehr
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Ein privates GA

    dient der Feststellung. Damit gehts zum RA und in der Folge ins selbständige Beweisverfahren. Hierzu wird dann ein öbuv SV als Gerichts SV beauftragt.

    Bloß wie kommt der RA darauf das es wertlos sein soll? Wie sollen dann die erforderlichen Beweisfragen (nur diese werden vom GerichtsSV beantwortet) gestellt werden? Eine Frage wie:" Ist alles gut?" wird der nicht klären!

    Der Ablauf ist so völlig korrekt! Das Problem ist das ein selbständiges Beweisverfahren ca. 5 Monate dauert.
     
  3. #3 Lisaelea, 07.06.2007
    Lisaelea

    Lisaelea

    Dabei seit:
    11.04.2007
    Beiträge:
    79
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verwaltungsangestellte
    Ort:
    Unna
    Danke Robby :) Dann habe ich das auch geschnallt. Stimmt wohl...für ein gerichtliches GA hätte ich Auflisten müssen, dazu hätte mir dann wohl das Fachwissen gefehlt. Danke dass Du meine Denkblockade gelöst hast *g*

    Wertlos in " ", weil es vor Gericht keinen Bestand hat.
     
  4. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Der Gerichts SV

    wird sich (so es denn ein guter ist. Die Akte durchlesen und wenn das privat GA gut ist wird er sich schon seine Gedanken drüber machen ;)
     
  5. #5 Lisaelea, 07.06.2007
    Lisaelea

    Lisaelea

    Dabei seit:
    11.04.2007
    Beiträge:
    79
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verwaltungsangestellte
    Ort:
    Unna
    5 Monate...nun denn...wie gesagt, wir können es uns eh nicht leisten...und werden wohl nicht umhin kommen, die nötigsten Arbeiten (Treppe und Wasser) auf eigene Rechnung erstellen zu lassen. Wir haben kein Geld mehr, um die Doppelbelastung noch lange zu tragen.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 07.06.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Au Mann...

    Anwalt = :mauer
    Mal janz simpel.
    Ein privater Gutachter darf wie ein Privatdetektiv durch den Bau "schnüffeln" und dem AG jeden Mangel, den er findet, zeigen.
    Der Gerichts-SV (egal ob im Prozess oder im selbstständigen Beweisverfahren) bekommt KLARE Fragen gestellt und darf über deren Gehalt hinaus nur auf Gefahr für Leib und Leben hinweisen.
    Beispiel.
    Eine Zimmertür klemmt, weil Zarge schief.
    Bauherr holt deswegen einen SV.
    Der privat beauftragte äussert sich dazu und sagt - Sie wissen aber schon, daß das ganze Mauerwerk hier Müll ist.
    Der Gerichts-SV äussert sich NUR zur Tür.
    Euer Anwalt braucht für einen Prozess oder ein selbstständiges Beweisverfahren jemanden, der ihm "Futter" liefert, damit er daraus die RICHTIGEN Fragen an den Gerichts-SV stellen kann.
    Ausser er ist selbst Baufachmann natürlich. :p
    Und Müll ist das private Gutachten auch nicht. Im Prozessfalle ist der private Gutachter ein sachverständiger Zeuge - allerdings im Zweifel natürlich parteilich.
    Irgendwer muss ja auch das Gerichstgutachten bewerten. Es gibt auch schlechte Gerichtsgutachter!!!
    MfG
     
  7. #7 Lisaelea, 07.06.2007
    Lisaelea

    Lisaelea

    Dabei seit:
    11.04.2007
    Beiträge:
    79
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verwaltungsangestellte
    Ort:
    Unna
    Danke Ralf, :biggthumpup: Du weisst doch - wer denken kann ist klar im Vorteil...ich hatte darüber nicht nachgedacht, aber Robby hat mich netterweise schon von der Leitung geschubst *g*
     
  8. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Was macht den der RA?

    hat er Mängelrüge mit fristsetzung geschrieben?

    Hat er im Falle der endgültigen Nachbesserungsverweigerung mit Ersatzvorname und direkter Vorschußzahlung gedroht?

    Ich hoffe das ist ein echter Baurechts RA und nicht einer der mal ein Wochenendseminar Baurecht besucht hat
     
  9. #9 Lisaelea, 07.06.2007
    Lisaelea

    Lisaelea

    Dabei seit:
    11.04.2007
    Beiträge:
    79
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verwaltungsangestellte
    Ort:
    Unna
    Robby, die Mängelrüge haben wir - mit netter Unterstützung hier aus dem Forum :winken selbst geschrieben (da wir dachten, wir kämen um einen Anwalt rum :mauer - der will ja auch bezahlt werden).

    Ersatzvornahme? direkte Vorschußzahlung? Was issn das?
     
  10. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Das

    sollte der Anwalt schon wissen...
     
  11. #11 Lisaelea, 07.06.2007
    Lisaelea

    Lisaelea

    Dabei seit:
    11.04.2007
    Beiträge:
    79
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verwaltungsangestellte
    Ort:
    Unna
    Ja, aber der ist heute nicht erreichbar, weil hier Feiertag ist - sonst würd ich ihn fragen *lächel*
     
  12. #12 Lisaelea, 07.06.2007
    Lisaelea

    Lisaelea

    Dabei seit:
    11.04.2007
    Beiträge:
    79
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verwaltungsangestellte
    Ort:
    Unna
    Aber meine Frage zum Privat-GA ist ja schon beantwortet. Vielen vielen Dank :o) Ich habe echt schon an mir gezweifelt *g*
     
  13. #13 numerobis1, 07.06.2007
    numerobis1

    numerobis1

    Dabei seit:
    14.02.2006
    Beiträge:
    161
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Winnenden
    Benutzertitelzusatz:
    Märzweckarchitekt
    Und..

    bei all eurer Argumentation immer bedenken:

    Vor Abnahme hat der Unternehmer die Mängelfreiheit zu beweisen!
    Nicht in die Defensive drängen lassen!

    Andersherum wird ein Scuh draus:

    - Mängel rügen mit Fristsetzung
    - 2. Mängelrüge mit Androhung der Ersatzvornahme und Schadensersatz und Auftragsentzug; mit Nachfristsetzung
    - Bei Fristversteichung Vertrag kündigen, keinen von denen auch nur noch einen Handstrich machen lassen, von der Baustelle schmeißen, zur Not mit Unterstützung der Polizei....
    - Kosten einbehalten, bis zum 3fachen der zu erwartenden Summe der Mängelbeseitigung + Schadensersatz + Mehrkosten (Anwalt, Bauleitung, Kredite) + ... + ...

    Der Unternehmer ist nachweispflichtig!
     
  14. #14 Lisaelea, 07.06.2007
    Lisaelea

    Lisaelea

    Dabei seit:
    11.04.2007
    Beiträge:
    79
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verwaltungsangestellte
    Ort:
    Unna
    Danke numerobis, das 3fache der zu erwartenden Mängelbeiseitigung übersteigt jetzt schon die momentan ausstehende Rate....
     
  15. #15 Carden. Mark, 07.06.2007
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ein Gerichtssachverständiger muss sich im Rahmen des Beweisbeschlusses mit den Anliegen der Parteien „vollständig“ befassen.
    Er muss sein GA plausibel begründen.
    Steht seinem GA fundierte Ausführungen oder sogar ein Parteiengutachten gegenüber, so muss der Ger.SV sich damit auseinandersetzen und zwar ohne Aufforderung durch den Richter.
    Er hat die Punkte welchen seinen Ausführungen entgegenstehen darzulegen und die Fehlschlüsse der Parteiengutachten mit „Fakten“ offen zu legen.
     
  16. #16 Carden. Mark, 07.06.2007
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Stellt der AN ohne triftigen Grund die Arbeit an, so wird er zudem noch Schadensersatzpflichtig.
     
  17. #17 Lisaelea, 07.06.2007
    Lisaelea

    Lisaelea

    Dabei seit:
    11.04.2007
    Beiträge:
    79
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verwaltungsangestellte
    Ort:
    Unna
    Ja, das weiss ich - danke Herr Carden. Allerdings muss der Schadensersatz aller Voraussicht nacheingeklagt werden...und hier hakt es wieder aus den vorgenannten Gründen. Wenn der GU dann noch insolvent ist, nutzt uns die Tatsache, dass er schadensersatzpflichtig ist, gar nichts.:fleen
     
  18. ISYBAU

    ISYBAU

    Dabei seit:
    22.08.2006
    Beiträge:
    1.686
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauing. öbuv SV Kanalsanierung
    Ort:
    Würzburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauingenieur, öbuv SV Kanalinspektion&-sanierung
    Aber wenn Ihr Euch im Recht wähnt, und es auch bekommt, dann zahlt doch am Ende der andere die Rechtanwalts- und Sachverständigenkosten.

    Auch bei den Rechtsanwälten gibt es gute und schlechte ! (da komm ich drauf, wegen eueres RA´s Feststellung) Es kommt im Gerichtsverfahren ganz entscheidend auf die richtigen Fragen im Beweisbeschluss an --- und da erlebt man als Sachverständiger manchmal wie blinde Anwälte Ihre gutgläubigen Mandanten schlecht vorbereitet und völlig unnötig ins Messer laufen lassen. Als Gerichsgutachter darf man ja nichts dazu sagen ... nur die Fragen beantworten. Parteienhoheit !!! Der schlaue bekommz sein recht ... und oft auch das des anderen.
     
  19. #19 Jürgen Jung, 07.06.2007
    Jürgen Jung

    Jürgen Jung

    Dabei seit:
    23.09.2006
    Beiträge:
    2.526
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Hannover
    genau

    z.B. Frage aus dem Beweisbeschluss: ist der Lack aller Treppenstufen durch das Klebeband der Treppenschutzabdeckung zerstört woden?

    Antwort: nein (es waren nur 2 Stufen), aber die Antwort ist nein
     
  20. ISYBAU

    ISYBAU

    Dabei seit:
    22.08.2006
    Beiträge:
    1.686
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauing. öbuv SV Kanalsanierung
    Ort:
    Würzburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauingenieur, öbuv SV Kanalinspektion&-sanierung
    hi nigthwatch, naja die frage könnte man als sachverständiger gerade noch etwas falsch verstehen und dann doch die technische wahrheit schreiben ;-)

    ... aber es ist halt so, dass der Bauherr der Kapitän ist. Und der Kapitän ist für seine Crew verantwortlich ... sucht er sich einen schlechten Steuermann aus darf er sich später, beim Aufprall, nicht über den Bordingenieur beschweren ... untergehen tun dann alle ....

    Im oben genannten Spiel ist ein guter Rechtsanwalt (Bauen, Vertragsrecht) wichtiger als der Sachverständige .... habe schon einige Extreme erlebt ... . man lernt das staunen
     
Thema:

Wofür ist ein Privatgutachten nützlich?

Die Seite wird geladen...

Wofür ist ein Privatgutachten nützlich? - Ähnliche Themen

  1. Wofür ist diese Platte gut was deckt sie ab?

    Wofür ist diese Platte gut was deckt sie ab?: [ATTACH] Hallo, das Haus hat das Baujahr 1985 und hat an einer Seite diese Platte. Weiss jemand wozu das sein soll? wer kennt das? Vielen Dank...
  2. Was ist das und wofür? Zugstange fußpfette

    Was ist das und wofür? Zugstange fußpfette: Hallo, Ich bin gerade dabei mein Haus zu sanieren bin in der zweiten Etage angekommen und nun stört da diese Metallstange was ist es für eine...
  3. Wofür ist dieses kleine Röhrchen an der Ablaufgarnitur?

    Wofür ist dieses kleine Röhrchen an der Ablaufgarnitur?: Bild im Anhang. Kann mir jemand sagen, wofür dieses kleines Röhrchen ist? Hab heute meine Duschwanne aufgemacht und festgestellt, dass das kleine...
  4. Kunststoffteil am Fenster - Wofür

    Kunststoffteil am Fenster - Wofür: Hi zusammen, mir ist bei unseren neuen Kunststofffenster aufgefallen, dass da so ein Kunststoffteil vorhanden ist, siehe Foto,a nicht fixiert...
  5. Seltsamer 15cm tiefer Schacht gefunden, wofür war der?

    Seltsamer 15cm tiefer Schacht gefunden, wofür war der?: Hi, ich habe auf unserer Terrasse einen kleinen nur ca. 15cm tiefen Schacht entdeckt. Dieser war mit Bauschutt aufgefüllt. Das Haus ist Baujahr...