Mindestflächengewicht gemäß DIN 4108-2

Diskutiere Mindestflächengewicht gemäß DIN 4108-2 im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo liebe Bauphysik-Experten, ich bitte um konstruktive Kritik an folgendem Denkmodell (Bundesland: Ba-Wü). Mir geht es darum, ob die...

  1. #1 Jochen Brecht, 10.06.2007
    Jochen Brecht

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    Hallo liebe Bauphysik-Experten,

    ich bitte um konstruktive Kritik an folgendem Denkmodell (Bundesland: Ba-Wü). Mir geht es darum, ob die nachfolgende Argumentation sachlich richtig ist:

    in verschiedenen mir vorliegenden vom Ingenieurbüro B. im Auftrag der Blockhausfirma H. erstellten Energieeinsparnachweisen wird für das Holz der Außenwände eines einschaligen Blockhauses eine Wärmeleitfähigkeit λ von 0,130W/mK bei einer Dichte von 600kg/m³ für die Berechnung herangezogen.

    Gemäß DIN EN 12524 hat jedoch Konstruktionsholz mit einer Rohdichte von 600kg/m³ eine (interpolierte) Bemessungswärmeleitfähigkeit λ von 0,155W/mK.

    Die DIN EN 12524 ist

    - gemäß EnEV die maßgebliche Norm, siehe "Hinweise für die Verwendung energetischer Kennwerte für den Nachweis nach Energieeinsparverordnung", DIBt Mitteilung Nr. 3. vom 17. Juni 2002, S. 78 (Zitat: "Die für die Berechnungen des Jahres-Heizwärmebedarfs, des spezifischen Transmissionswärmeverlustes und der Wärmedurchgangskoeffizienten notwendigen Bemessungswerte der Wärmeleitfähigkeit und der Wärmedurchlasswiderstände für Baustoffe und -konstruktionen sowie der Bemessungswerte für Wärmedurchgangskoeffizienten für Verglasungen, Fenster und Fenstertüren einschließlich Rahmen sind DIN V 4108-4:2002-02 ,,Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden, Teil 4: Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte" und DIN EN 12524:2000-07 ,,Baustoffe und -produkte, Verfahren zur Bestimmung der wärmeschutztechnischen Nenn- und Bemessungswerte" zu entnehmen.") und

    - gemäß DIN V 4108-4 ebenfalls die maßgebliche Norm für tabellierte Bemessungswerte für Holz und Holzwerkstoffe beim Wärmeschutz
    Holz mit einer Wärmeleitfähigkeit λ von 0,130W/mK hat gemäß DIN EN 12524 also eine Rohdichte von 500kg/m³.


    Entweder ist also der Energieeinsparnachweis falsch, da er mit einer um mehr als 16% zu geringen Wärmeleitfähigkeit rechnet (λ = 0,130 statt 0,155W/mK bei einer Dichte von 600kg/m³), oder aber die im Energieeinsparnachweis angegebenen 0,130W/mK stimmen, dann ergibt sich aber zwangsläufig gemäß DIN EN 12524 für die Dichte des verwendeten Holzes ein Wert von 500kg/m³.
    Bei 500kg/m³ erfüllen die Außenwände aber nicht mehr die Anforderungen der DIN 4108-2, wonach

    - Einzelbauteile (hier die Außenwände des Blockhauses) mit einer flächenbezogenen Gesamtmasse von mindestens 100kg/m² einen minimalen Wärmedurchlasswiderstand R von 1,2m²K/W und

    - Außenwände mit einer flächenbezogenen Gesamtmasse von weniger als 100kg/m² einen Mindestwert von R ≥ 1,75m²K/W
    aufweisen müssen.

    Das hieße, dass die Außenwände eine minimale (mittlere) Dicke von 20cm aufweisen müssten, da sonst keine 100kg/m² erreicht werden.

    Oder aber die Außenwände müßten einen Mindestwert von R ≥ 1,75m²K/W vorweisen, was sie natürlich nicht können.

    Meine Außenwände (Rundstamm) haben eine angegebene mittlere Dicke von 187mm und ein minimalen R = 1,44m²K/W.

    Beste Grüße

    Jochen Brecht
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 11.06.2007
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    Für mich ...

    ... sind das Krümel, die sich in der Gesamtbilanz des Hauses nur unwesentlich auswirken dürften.
    Es sei denn, die zulässigen Höchstwerte werden gerade mal so unterschritten/erreicht.
     
  3. #3 Jochen Brecht, 11.06.2007
    Jochen Brecht

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    Hallo Volker,

    genau so ist es (meiner Meinung nach, und die möchte ich ja bestätigt bzw. kritisiert haben):

    entweder hätte das Haus nicht gebaut werden dürfen, da das Mindestflächengewicht < 100kg/m² nicht berücksichtigt wurde (da die Wand natürlich bei einer mittleren Dicke von 187mm keinen Mindestwert von R ≥ 1,75m²K/W aufweisen kann

    oder die Wand ist schwerer als 100kg/m², aber dann wurde beim Energieeinsparnachweis mit zu geringen Wärmeverlusten gerechnet.

    Ganz egal, wie man es auch betrachtet:

    in beiden Fällen hätte das Haus so gar nicht gebaut werden dürfen, da in jedem der beiden Fälle öffentlich-rechtliche Anforderungen nicht erfüllt werden.

    Ich befürchte massiv, dass ich bei einem Verkauf der Dumme bin, da ein Käufer sich natürlich darauf berufen kann, dass die zum Zeitpunkt des Hausbaus gültigen Normen eingehalten worden sind.

    Und wenn ich im Kaufvertrag angebe (um juritische Probleme zu vermeiden), dass das Haus gesetzliche Vorgaben nicht einhält, dann möchte ich mal den Käufer sehen, der dann nicht massiv den Preis drücken will.

    Zu Deiner Anmerkung: im Energieeinsparnachweis werden die gesetzlich vorgegebenen Wert tatsächlich "gerade mal so erreicht":

    der maximal zulässige Jahres-Primärenergiebedarf beträgt 111,5kWh/m²a, der "errechnete" 108,9kWh/m²a.

    Und das bei weiteren Mängeln im Nachweis (z.B. nur 2 kleine statt 7 große Dachflächenfenster gerechnet, Wärmebrücken laut ö.b.u.v. SV um den faktor 5-10 zu gering berechnet etc. etc.)


    Gruß

    Jochen
     
  4. Bruno

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    Das Denkmodell ist allerdings richtig:

    entweder ist der Mindestwärmeschutz nicht eingehalten (Bauteil leicht -> höhere Anforderung) oder der EnEV-Nachweis bezüglich des verwendeten Lamda falsch.
     
  5. #5 Jochen Brecht, 18.06.2007
    Jochen Brecht

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    Hallo Bruno,

    heißt das für den Fall der Fälle, dass ich das Haus ab 2008 verkaufen möchte oder muss, dass ein Energiepass genaus diese "Dualität" aufdeckt und ich damit Probleme beim Verkauf bekomme? :cry

    Müßte ich einen Verkäufer von mir aus darauf hinweisen, dass das Haus, obwohl 2003 unter der EnEV 2002 gebaut wurde, ihr nicht entspricht?

    Könnte er mich sonst wegen Täuschung / Betrug drankriegen? :deal

    Gruß

    Jochen
     
  6. Bruno

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    Ein Energiepass ist nicht nötig. Der Energiebedarfsausweis hat die selbe Funktion. Ansonsten ist die Vermutung richtig. Der Mangel muss beim Verkauf angegeben werden.
     
  7. #7 Drevodom, 29.11.2007
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    Meinung

    Zu diesem Thema wurde von einem öffentlich bestellten
    und vereidigten Sachverständigen folgendes geäußert.

    Die Blockwand darf auf Grund Ihrer günstigen Eigenschaften mit der 2-fachen Masse angesetzt werden.
    Dadurch erhalten wir eine flächenbezogene Gesamtmasse
    über 100 kg/m3 und fallen unter Massivbauteile.
    Somit gilt ein Wärmedurchlasswiderstand von 1,2 m2K/W.


    Also für mich ist dies nicht nachvollziehbar an Hand der aktuellen
    Norm 4108.....

    Gruss
    Martin
     
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