Streichen der Dachüberstände

Diskutiere Streichen der Dachüberstände im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe im Bauvertrag stehen, dass die Dachüberstände weiß gestrichen werden. Jetzt ist das Problem, dass eine Art Vogelschutzband...

  1. Airmax

    Airmax

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    Hallo,
    ich habe im Bauvertrag stehen, dass die Dachüberstände weiß gestrichen werden. Jetzt ist das Problem, dass eine Art Vogelschutzband (schwarz) vom Zimmerer angebracht wurde und hier es unklar ist, ob darunter das Holz gestrichen werden muss oder nicht. Der Maler der nun die Dachüberstände streicht, streicht an das Band ran, lässt aber das Holz darunter so wie es war. Das ganze sieht optisch natürlich sehr unschön aus. Vorallem weil das schwarze Band auch teilweise mit weißer Farbe bestrichen wurde am Rand.
    Mein Bauleiter behauptet nun, die Leistung würde so korrekt erbracht werden. Wo und wie wird so etwas geregelt? Die Baubeschreibung sagt nur "Die Dachüberstände werden mit Wetterschutzfarbe weiß gestrichen". Was kann ich bei so einer Meinungsverschiedenheit über die Art der Ausführung machen?
     
  2. Bruno

    Bruno

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    Nach Normen werden Sie vergeblich suchen. Theoretisch könnte man den Fall in der Baubeschreibung und in Leistungsverzeichnissen und Detailzeichnungen (die dann Vertragsbestandteil sein müssen) exakt regeln. Das ist der Unterschied zwischen 10-seitigen Baubeschreibungen (davon 8 Seiten Steckdosenlisten) und Leistungsverzeichnissen, die vom Architekten erstellt werden und für ein Haus den Umfang von mehreren 100 Seiten erreichen können.

    Auch wenn ich den Sinn meiner Architektentätigkeit jetzt ein Stück weit in Frage stelle: unser seltsames Rechtssystem belohnt oft den, der den Aufwand einer genauen Planung und Leistungsbeschreibung einspart, nicht detailliert bestellt, sondern ganz einfach einen "Dachüberstand weiß gestrichen" in den Vertrag nimmt. Dann kommt nämlich § 633 BGB zum Tragen, Auszug:

    Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist [hier der Fall], ist das Werk frei von Sachmängeln,

    1. wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst
    2. für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann.


    Es kommt also auf Ihre Erwartunghaltung an, nicht auf die Meinung des Unternehmers. Mit dem Durchsetzen dieser Position tun Sie sich wegen des schwammigen "üblich" und "erwarten kann" natürlich schwerer als bei einer konkreten Vereinbarung.
     
  3. Airmax

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    Danke für die genauen Infos.
    In der Tat würde ich kein zweites mal mit einer nur 10-seitigen Baubeschreibung mehr bauen. Nicht weil vieles schief gelaufen ist, nein Hauptsächlich weil ich den Streß des "sich kümmerns" und "beaufsichtigen" gerne auf eine andere Schulter, z.B. die eines Architekten verlagern würde. Es konnte zwar bisher alle Meinungsverschiedenheiten mit dem gesunden Menschenverstand geregelt werden, aber das kostet einem manchmal ganz schön viel Nerven. ^^
     
  4. #4 Hundertwasser, 11.06.2007
    Hundertwasser

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    Nach Brunos Ausführungen in die Welt der Rechtsbegriffe ergänzend dazu was handfestes.

    1. Das Holz sollte einen Holzschutzanstrich nach DIN 68 800 haben. Wenn das der Fall ist dann ist ein Schaden nicht zu erwarten. Es bleibt also ein ästhetisches Problem

    2. Entweder Vogelschutz entfernen, Holz weiss streichen oder evtl. auch als einfachste Lösung das Vogelschutzband weiß lackieren.
     
  5. #5 Jürgen Jung, 11.06.2007
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    was ist

    überhaupt mit dem Holz unter dem Vogelschutzband gemeint? Die kurzen sichtbaren senkrecht zum Belüftungsband laufende UK der Gesimse??

    Ein Foto wäre doch hilfreich, oder die Leitung mal schütteln, auf der ich stehe?

    Gruß aus Hannover
     
  6. Ryker

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    Die Konterlattenkoepfe sinds vermutlich. Die Frage, ob die zu erwartenderweise
    gestrichen werden muessen, ist deswegen interessant, weil die schwarzhosigen Zuenfte
    den Bau schon verlassen, bevor die weisshosigen auftauchen.
    Will heissen: Das Lueftungsgitter ist auf jedem Bau schon montiert, bevor die Maler den Pinsel ansetzen...
     
  7. #7 Jürgen Jung, 12.06.2007
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    tja

    keine Antwort vom Fragesteller? Ich denke Du hast recht @ Ryker
     
Thema: Streichen der Dachüberstände
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