Z-Isolierung

Diskutiere Z-Isolierung im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo! Kann mir jemand sagen ob es für die Z-Isolierung (die Repanolfolie im Verblendersockel die die extrudierte Hartschaum Dämmung von der...

  1. bollo

    bollo Gast

    Hallo!

    Kann mir jemand sagen ob es für die Z-Isolierung (die Repanolfolie im Verblendersockel die die extrudierte Hartschaum Dämmung von der Mineralwolle trennt, nicht die Schweißbahn oder Dickbeschichtung vom Fundamentsockel) laut DIN oder Richtlinie eine bestimmte Dicke in mm haben muss, oder ein bestimmtes Material sein muss?? Und in welcher Höhe über Fertiggelände die genau angebracht werden muss??? Darf man die annageln oder muss die vorher eingemauert werden, ist die überhaupt notwendig???

    Danke, MFG :lock
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    1. Trennt die nicht sondern bringt Höhe für die Entwässerungsfugen

    2. in der DIN 1053 wird verwiesen das Stoffe der DIN 18195 zu verwenden sind.

    3. Die Höhe ergibt sich eigentlich auch aus der 1053 wenn unten nichts entwässern kann (Rigole o.Ä.) min 10cm über OK Gelände.

    4, Die muß nur am Hintermauerwerk hochgeführt und gegen abrutschen gesichert sein.
     
  3. bollo

    bollo Gast

    Danke für die schnelle Antwort!
    Wenn ich jetzt eine Repanolfolie nehme wie Dick muss diese sein in mm???
     
  4. bollo

    bollo Gast

    ....und ist auch eine herkömmliche Mauerfolie erlaubt???
     
  5. #5 Jürgen Jung, 12.06.2007
    Jürgen Jung

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    ich habe mal gelent

    aber die Maurer wissen dass bestimmt besser: 1,2mm ?
     
  6. Robby

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    Epdm

    min 1,2 mm Normal Dünnes Delta Geraffel 0,2 mm nicht!
     
  7. Robby

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    Übrigens die sogenannten Mauerfolien sind super um Mauerkronen abzudecken ... aber nicht zur eigentlichen Bauwerksabdichtung!
     
  8. bollo

    bollo Gast

    Hey super, Danke!!
    Aber was ist denn eigentlich der nutzen dieser Z-Isolierung. Vom Fundament geht doch schon eine Abichtung (Schweißbahn oder KMB) am Hintermauerwerk hoch, und Spritzwasserabdichtung kommt ja auch noch!! Diese ist aber als 0,2mm erlaubt, oder??
     
  9. Robby

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    Ehhh

    da steht doch Maurer ....
     
  10. Robby

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    Zur Abdichtung im Mauerwerk ist weder Schweißbahn NOCH KMB zugelassen

    Spritzwasserabdichtung? Wo ist diese gefordert? Da nicht gefordert, auch nicht beschrieben... Da gehen die 0,2 mm als Goodie:o

    Die Forderung der L- oder Z- Sperre hängt wie beschrieben mit der DIN 1053 zusammen und kann sogar Theoretisch am Verblendfuß entfallen
     
  11. bollo

    bollo Gast

    Wenn KMB oder Schweißbahn im Sockelbereich nicht erlaubt ist womit dann???
     
  12. Eric

    Eric

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    Robby, ist Bollo Dein neuer Lehrling?

    Zur Abdichtung im Mauerwerk ist weder Schweißbahn NOCH KMB zugelassen.

    Robby meint zwischen den Verblendsteinen --> Lagerfuge.
     
  13. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ist schon gut Eric

    unten= Bauwerksabdichtung = DIN 18195-2 Stoffe

    oben= Z- oder L- Sperre nach DIN 1053 beschreibt nur die untere! Da der Verblendfuß/Verblenderaufstandsfläche in dem Falle zur Bauwerksabdichtung gehört... gilt für die L- Sperre das diese dann die untere ist.. Sind Stoffe der DIN 18195 zu verwenden..
     
  14. Eric

    Eric

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  15. Robby

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    Sinngemäß ja ...

    aRdT Nein :p versteht bollo wahrscheinlich auch nicht deswegen zur Anmerkung das Dichtschlämme nur nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber verwendet werden darf
     
  16. #16 Carden. Mark, 12.06.2007
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  17. bollo

    bollo Gast

    Hey Leute!! Ich versteh alles keine Sorge!!!

    Aber ein Frage habe ich noch, seit wann ist geregelt das die Z-Isolierung (die obere) 1,2mm sein muss! Durfte die früher dünner sein, 1mm oder weniger???

    Danke für eure Mühen!!!
     
  18. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Definiere "Früher"

    ....

    Die DIN 1053 ist aus 1996 die DIN 18195 aus 2000
     
  19. bollo

    bollo Gast

    "Definiere Früher": Waren 1999 noch Sperrbahnen dünner als 1,2mm geeignet???
     
  20. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    wieso?

    gibts jetzt einen Gewährleistungsanspruch aus dem Jahr ?
     
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