Z-Isolierung

Diskutiere Z-Isolierung im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Ich würde es nicht Gewährleistungsanspruch nennen!

  1. bollo

    bollo Gast

    Ich würde es nicht Gewährleistungsanspruch nennen!
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Du solltest jetzt mal

    mit der Sprache rauskommen ...
     
  3. bollo

    bollo Gast

    Waren die zulässig Ja oder Nein?
     
  4. Eric

    Eric

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    Aus dem Link von Mark Carden:

    Hallo Mark, dazu habe ich beim D2-Hersteller auf einem Seminar nachgefragt. Antwort: Super Material, aber ( noch ) nicht aRdT, Vereinbarung ertforderlich. Robby und Yilmaz waren mit auf dem Seminar.

    In meinem Link insofern die D2 streichen und durch eine zugelassenen Abdichtung ersetzen. Sollte ja auch nur die Z-Abdichtung verdeutlichen.
     
  5. Eric

    Eric

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    Kommt auf den Sachverhalt an und den willste uns ja nicht erzählen:biggthumpup:
     
  6. bollo

    bollo Gast

    Weil ich den nicht genau kenne, da es nicht um mich geht! Ein Bekannter hat dieses Problem und der hat mich um Hilfe gebeten, aber ich weiß leider nicht ob sich seit dem in der DIN etwas geändert hat!
     
  7. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Das Problem wäre ?

    dann ??
     
  8. bollo

    bollo Gast

    Die eingebaute Sperrbahn ist dünner als 1,2mm, wohl nur 1mm, gebaut 99! Damals zulässig oder nicht???
     
  9. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    und wo

    ist das Problem??? vor 2000???
     
  10. bollo

    bollo Gast

    Die DIN 18195 ist aus 2000, aber was war davor? ZULÄSSIG JA oder NEIN?
     
  11. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    was war vereinbart??

    Keine Lust mehr auf Fragespiele :frust
     
  12. bollo

    bollo Gast

    Ich denke VOB, Gewährleistungsanspruch ist natürlich abgelaufen, es gibt auch kein Schaden, aber es geht in Richtung versteckte Mängel!!
     
  13. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Versteckter Mangel

    würde Arglist bedeuten. Der AN müßte einen mangel wissentlich überdeckt sozusagen vertuscht haben. hat nix mit VOB zu tuen!
     
  14. #34 Carden. Mark, 12.06.2007
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk

    NEIN

    Die Dicke geht weder aus der DIN 18195 T4 oder T2 auch nicht aus der DIN 1053.
    Sondern aus den Stoffnormen auf welche von der 18195-2 verwiesen wird.
     
  15. bollo

    bollo Gast

    An Mark: Und die sagt auch im Jahr 1999 1,2mm??

    An Robby: Aber wenn die Sperrbahn 1999 zulässig war, ist doch sowieseo alles peng!!
     
  16. #36 Carden. Mark, 12.06.2007
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Wer sagt das?
     
  17. bollo

    bollo Gast

    Weil es ja gar kein Schaden gibt und wenn er etwas eingebaut hat was zu diesem Zeitpunkt zulässig war auch kein versteckten Mangel, oder?!! Bitte Klartext!
     
  18. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Zuerst hatte ich keine Lust mehr

    aber nu werd ich ein bisschen ungehlaten ... ein Maurer aus nirgends fragt nachAbdichtungen aus Anno Tuc wegen Arglist für einen bekannten .... Wenns Arglist ist muß eh ein Anwalt ran! :boxing
     
  19. #39 Ingo Nielson, 12.06.2007
    Ingo Nielson

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    Freischaffender Architekt, öbuv SV für Hochbau
    zusammenfassung

    bruno hat vor ein paar wochen mal die einschlägigen normen eingedampft:

    "DIN 10153

    8.4.3.1

    f) Die Innenschalen und die Geschoßdecken sind an den Fußpunkten der Zwischenräume der Wandschalen gegen Feuchtigkeit zu schützen (siehe Bild 10). Die Abdichtung ist im Bereich des Zwischenraumes im Gefälle nach außen, im Bereich der Außenschale horizontal zu verlegen. Dieses gilt auch bei Fenster- und Türstürzen sowie im Bereich von Sohlbänken.

    Die Aufstandsfläche muß so beschaffen sein, daß ein Abrutschen der Außenschale auf ihr nicht eintritt. Die erste Ankerlage ist so tief wie möglich anzuordnen. Die Dichtungsbahn für die untere Sperrschicht muß DIN 18195-4 entsprechen. Sie ist bis zur Vorderkante der Außenschale zu verlegen, an der Innenschale hochzuführen und zu befestigen.

    DIN 18195-4

    6.1.2 Außen- und Innenwände von Gebäuden sind durch mindestens eine waagerechte Abdichtung (Querschnittsabdichtung) nach 7.2 gegen aufsteigende Feuchtigkeit zu schützen.

    7.2 Waagerechte Abdichtungen in oder unter Wänden

    Für die waagerechte Abdichtung in oder unter Wänden sind
    – Bitumen-Dachbahnen mit Rohfilzeinlage nach DIN 52128,
    – Bitumen-Dachdichtungsbahnen nach DIN 52130,
    – Kunststoff-Dichtungsbahnen nach Tabelle 5 von DIN 18195-2 : 2000-08
    zu verwenden.

    Nicht bitumenverträgliche Kunststoff-Dichtungsbahnen nach DIN 16938, DIN 16734 und DIN 16735 dürfen nur verwendet werden, wenn sie nicht mit Bitumenwerkstoffen in Berührung kommen. Die Abdichtungen müssen aus mindestens einer Lage bestehen. Die Auflagerflächen für die Bahnen sind mit dem jeweils verwendeten Mauermörtel nach DIN 1053-1 so dick abzugleichen, dass waagerechte Oberflächen ohne für die Bahnen schädliche Unebenheiten entstehen. Die Bahnen dürfen nicht aufgeklebt werden und müssen eine durchgehende Abdichtungslage bilden. Sie müssen sich um mindestens 200 mm überdecken. Die Überdeckungen dürfen verklebt werden. Wenn es aus konstruktiven Gründen notwendig ist, können die Abdichtungen in den Wänden z. B. stufenförmig ausgebildet werden, damit horizontale Kräfte übertragen werden können. Bei zweischaligem Mauerwerk und Entwässerung unterhalb der Geländeoberfläche nach 6.1.4 müssen die Stöße verklebt werden."


    es fällt auf, dass in letzter zeit verstärkt kmb als sperre verwendet wird!
    das ist nicht zulässig!
    die vlieskaschierten bahnen finde ich persönlich auch nicht so toll.
    meiner auffassung nach sollten die stöße immer sorgfältig verklebt werden.
    wer viel mit "neubausanierung" zu tun hat, verklebt sowieso - die anderen kommen vielleicht auch noch drauf....
     
  20. bollo

    bollo Gast

    Wollte niemanden verägern!!

    Ich erkläre es mal so: Wir befinden uns um Jahr 1999! Darf ich eine obere Z-Isolierung die dünner ist als 1,2mm ist einbauen? Das ist alles was ich wissen will! Wenn Ihr mir nicht helfen könnt sagt es, denn boxen will ich nicht!!!
     
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