Wie dicht muss eine bodengleiche Dusche sein?

Diskutiere Wie dicht muss eine bodengleiche Dusche sein? im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Wenn eine Sanitärfirma eine bodengleiche (barrierefreie) Dusche bauen soll und anschließend dabei rauskommt, dass während des Duschens das...

  1. #1 Woody39, 13.06.2007
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    Wenn eine Sanitärfirma eine bodengleiche (barrierefreie) Dusche bauen soll und anschließend dabei rauskommt, dass während des Duschens das Bedezimmer trotz vor die Dusche gelegter Handtücher schwimmt, ist die Dusche doch nicht fachgerecht gebaut worden, oder doch?

    Dass man bei einer bodengleiche Dusche keine Dichtigkeit wie bei einem Aquarium erwarten kann, ist mir klar. Aber zum Schwimmbad sollte die Dusche das Badezimmer nicht machen. Hauptursache ist m. E., dass sich die Firma aufgrund der geringen Aufbauhöhe außerstande sah, ein richtige Gefälle einzubauen (mit Wohlwollen 2 mm auf ca 60 cm = 1/3 %). Hinzu kommt, dass die Firma argumentiert, wenn in der Dusche wenig Platz ist, spritze das Wasser vermehrt an die Duschtüren und würden dadurch aus dem Duschbereich austreten.

    Meine Fragen konkret:

    1. Wie dicht muss eine bodengleiche Dusche sein, damit sie fachgerecht eingebaut wurde?

    2. Wieviel Gefälle muss eine bodengleiche Dusche haben? Gibt es dazu verbindliche Richtlinien (Stichwort: Stand der Technik)?

    4. Gibt es so etwas wie eine Regenrinne an den Duschtüren, die das an den Türen ablaufende Wasser zurück in den Duschbereich leitet? Wenn ja, wie heißen diese Dinger?
     
  2. Berni

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    Tach Woody39,

    wenn ich das richtig verstehe, ist die Dusche zum Untergrund also schon richtig abgedichtet, oder dringt auch Wasser in den Bodenaufbau?

    Damit kein Wasser aus dem Duschbereich austritt, sollte ein Gefälle von 2% vorhanden sein.

    Wer hat denn diese Konstruktion geplant?
    Wenn es an der notwendigen Aufbauhöhe für ausreichendes Gefälle gehapert hat, hätte der Installateur Bedenken anmelden müssen.
    Ebenso der Estrichleger, wenn kein Fertigelement wie z.B. Ilbruck, spätestens dann aber auch der Fliesenleger.

    Es ist immer wieder das gleiche. Ich will haben, ob technisch möglich oder nicht. Die Handwerker sind so dösig, und machen.
    Jetzt darfst Du sie in den Aaarsch treten.

    Oder bist Du vorher von der zu geringen Aufbauhöhe in Kenntnis gesetzt worden, und hast trotzdem auf diese Ausführung bestanden?
     
  3. #3 Woody39, 13.06.2007
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    Nun, es wurde eine barrierefreie Dusche erforderlich. Deshalb wurde die vorhandene Duschwanne entfernt und durch diese bodengleiche Dusche ersetzt.

    Wie gesagt: Ausgangspunkt war die Erforderlichkeit einer barrierefreien Dusche. Angebote vom Betroffenen eingeholt und das günstige Angebot genommen. Anschließend führt Sanitärfachfirma die Arbeiten durch. Die Firma macht auch Bedenken wegen des Gefälles bei Betroffenen (Laie) geltend geltend. Dieser nimmt dies so hin (ahnt nicht, welche Folgen das hat) und lässt fertigstellen. Zu keinem Zeitpunkt war ein Planer beteiligt, der helfend zur Seite stehen hätte können.

    Monate später (einen Monat nach Bezahlung der Rechnung :motz ) wird dann beanstandet.

    Die Abdichtung zum Boden ist offensichtlich korrekt erfolgt (soweit ich das beurteilen kann).

    In diesem Zusammenhang bin ich übrigens nicht der Betroffene, sondern ein Dritter, der dabei helfen soll, das Dilemma aus der Welt zu schaffen. Je mehr ich mich jedoch über die Materie informiere, umso mehr vergeht mir die Lust daran, da das offenbar selbstgemachte Leiden sind. Ich selbst habe erst Monate nach Fertigstellung von der Sache Kenntnis erhalten.

    Gruß T. R.
     
  4. #4 Achim Kaiser, 13.06.2007
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    Was hätte denn der ausführende Betrieb *noch* tun sollen ausser *Bedenken anmelden* ?

    Die Bedenken wurden nicht geteilt und die Ausführung hat der Auftraggeber trotzdem angeordnet.

    Anschliesend stellt man fest, dass die Bedenken berechtigt waren und die Ausführung stellt einen nun nicht zufrieden.
    Ok, kann ja mal vorkommen ...
    ABER dann sollte man auch genug |||||||||||||||||||| in der Hose haben um sich an die eigene Nase zu fassen und zu sagen ok, meine Entscheidung ging daneben ... nochmal Geld in die Hand nehmen ist meine Sache ... wenns da noch eine Möglichkeit zur Verbesserung gibt.

    Ich sehe da keine Möglichkeit auf dem *Armenweg* und mit der Hilfskrücke eines herbeigeredeten Mangels die Angelegenheit auf Knochen der ausführenden Firma zu beseitigen.

    Die Firma hat sich korrekt verhalten, *Bedenken angemeldet* und vermutlich - nach dem die Änderung nachträglich aus welchem Grund auch immer angeordnet wiurde - alles versucht um aus den Gegebenheiten diese Anforderung noch zu realisieren.

    Für das *Hach ich bin doch Laie* und *Planer gabs da auch keinen* Schutzmäntelchen, dann dann immer anschliesend gezogen wird, hab ich bei solchen Sachverhalten bei aller Kundenorientierung kein Verständnis.

    Der Bauherr und Zahlemann hat es trotz vorgetragener Bedenken *so* beauftragt, bestellt und abgenommen ... wieso sollte die ausführende Firma nun den *schwarzen Peter* einschieben und auf ihre Kosten eine zumindest fragwürdige Entscheidung tragen ?

    Die einzige Möglichkeit den Wasseraustritt noch etwas mehr zu beschränken besteht eventuell nur beim Einsatz einer anderen Duschkabine ... und je nach Ausführung sind da eben nochmal 1500 bis 2000 Taler fällig.

    Nur meine Meinung zu dem Sachverhalt.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. Uwe!

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    vielleicht gibts noch die Möglichkeit eine flache (1-2cm) Leiste auf die Fliesen zu kleben, so dass die Duschtür dagegen anschlagen kann?
    Wird das ganze von einem Rollstuhlfahrer benutzt? Wär sicher kein zu großes Hindernis, aber weiß nicht, wei lange das hält, wenn man da täglich drüber fährt.
     
  6. Berni

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    Dann soll sich damit mal das Gericht befassen.
    Vielleicht sind die Handwerker ja lernfähig und begreifen den Status "Laie".
     
  7. Berni

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    @ Achim,

    Ich habe in einem ähnlichen Fall die Ausführung des Estrichs abgelehnt.
    Sani war in meinem Fall der Neffe des Bauherrn. Fußbodenheizung war auch im Duschbereich, etwa 1,60 x 1,80.
    Der Bauherr bestand auch auf Ausführung, weil der Neffe (Sani) sagte, es geht.
    Als ich denen versuchte, klarzumachen, dass bei Ausführung durch einen anderen Handwerker das Problem bestehen bleiben würde, und der Bauherr sich zumindest moralisch im Schadensfall eine hohe Mitschuld eingestehen müßte weil durch mich aufgeklärt, hat er mich von der Baustelle verwiesen.
    Soviel zum Charakter einiger Bauherren, die voll auf den Laienstatut abfahren.

    Wenn das mit unserer Rechtsprechung in diese Richtung weitergeht, mußt Du als Sani den Bauherrn noch vorher belehren, wenn Du eine Wanne einbaust und er diese gebrauchen sollte, er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nass wird.
     
  8. Uwe!

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    Nun immerhin weißt McDonald's auch darauf hin, dass sein Kaffee heiß ist und man sich verbrühen kann....
     
  9. operis

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    ja na klar, und auf plastiktüten steht auch immer, das man sich die dinger nicht über den kopf ziehen soll.

    es gibt duschabtrennungen, die sich beim schliessen absenken, vielleicht ist noch was zu retten.

    1,3% gefälle ist zu wenig.

    grüße operis
     
  10. #10 Carden. Mark, 13.06.2007
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    Wobei 2 mm auf 60 cm keine 1,3 % sind
     
  11. operis

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    stimmt mark, du hast recht. ich nehm die plastiktüte wieder ab.

    grüße operis

    @woody

    wo läuft denn das wasser raus und wie groß ist der einlauf?
     
  12. ISYBAU

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    Nichts ...
     
  13. Lukas

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    Nicht ganz Robert.

    Der unterschriebene Persilschein, in dem die magischen Worte "mit Schäden, die bis zur völligen Zerstörung und Unbrauchbarkeit führen können, kann und muß gerechnet werden" stehen, gehört dazu.

    Dann gibts das Lieschenmüllergelaber vom Laien nicht mehr.

    Gruß Lukas
     
  14. #14 Woody39, 14.06.2007
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    Soweit eine Firma Bedenken äußert, reicht es m. E. nicht aus, einfach nur zu sagen, dass man nicht genug Gefälle erreichen kann. Vielmehr hätte auf die möglichen Folgen hingewiesen werden müssen. Es ist doch nicht zuviel verlangt, wenn man in aller Deutlichkeit sagt, dass man ohne ausreichendes Gefälle riskiert, das ganze Badezimmer unter Wasser zu setzen.

    Wer das dann nicht versteht, hat selber Schuld.

    Das mit dem Geld in die Hand nehmen ist so eine Sache. Ist hier schlicht bei den Betroffenen nicht vorhanden. Weitere Einzelheiten kann ich leider nicht geben.

    Grundsätzlich sehe ich hier aber schon ein massives Mitverschulden der Betroffenen, wenn man erst lange nach dem das Kind in den Brunnen gefallen ist, auf Probleme hinweist und hofft, dann noch mit vertretbarem Aufwand eine Lösung herbeiführen zu können.

    Im vorliegenden Fall sind Lösung mit Schwellen o. ä. nicht möglich, da hier ein Rollstuhlfahrer drüber muss.

    Gruß T. R.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 14.06.2007
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    Warum...

    das denn nicht???
    Wenn ich als Betroffener nicht verstehe, was los ist, MUSS ich doch nachfragen.
    Und wenn nicht nachgefragt wird, muss ich doch davon ausgehen, daß meine Gegenüber VERSTANDEN hat, was meine Bedenkenanmeldung bedeutet.
    Woher kommt nur dieses >>ich kann mich ja sooooo doof stellen<< Denken.
    Sind wir schon wieder so weit, daß die Inbetriebnahme des Denkapparates ein Verbrechen ist.
    Maul halten, nicht einmischen und vor allem nicht selber denken.
    "Denk ich an Deutschland in der Nacht...." - aber damit hab ich ja schon gegen das Denkverbot verstoßen. :cry
    ****
    @ All:
    Ja ich weiß, das Gerichte schon so "verbraucherfreundlich" (hirnamputationsfördernd) entschieden haben.
    Aber das interessiert mich nicht. Man hat uns in der jüngeren Geschichte zweimal vorgeworfen (und beide Male zu recht), daß wir still dagesessen und zugeschaut haben.
    Ich wehr mich.
    MfG
     
  16. Mathae

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    *hm*

    also das versteh ich jetzt nicht...

    ich würde da einfach eine kleine (ca 1cm hohe) schwelle auf den Boden kleben mit silikon und gut is.

    mir kann keiner erklären dass man da mit einem rollstuhl nicht drüber kommt.

    hab schon etliche rollstuhlfahrer gesehen die ALLEINE über bordsteinkanten raufgekommen sind, und das sind ja schon mal 15 cm.

    Mfg Mathae
     
  17. #17 Achim Kaiser, 14.06.2007
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    Was wurde denn für eine Duschkabine verbaut ...Flügeltüren oder Schiebetüre ?

    Der größte Teil des austretenden Wassers kann mit einer dreikantfömigen Leiste, die im Bereich der Duschkabinentüre montiert wird, abgehalten werden.

    Eine solche Leiste ist auch bei Rollstuhlbenutzern kein *großes* Problem beim überqueren. Eventuell kann das noch mit einer zusätzlichen Dichtlippe mit Wasserabweiser über die Dichtleiste kombiniert werden ... dann sollte das meiste Wasser innerhalb des Duschbereichs verbleiben.

    Blos mit *nix* wirds auch nix ... der Zustand sollte nun ja bekannt sein.

    Auch ein Erhöhen des Gefälles auf 2% bringt da keine 100% ige Dichtheit.
    Es braucht eine *Begrenzung* die noch mit dem Rollstuhl überwunden werden kann, aber dies darf anscheinend *kein Thema* sein....wenn ich den richtigen Eindruck habe.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 14.06.2007
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    Kömmt drauf an...

    Welche Art der Behinderung vorliegt.
    Manche Menschen setzen auf so genannte Duschstühle um. Mit deren Zwergenrollen kommst schon über kleine Kanten schlecht drüber.
    Mag also berechtigt sein.
    Es gibt zwar auch extra Rollis fürs Duschen - hat aber halt nicht jeder.
    MfG
     
  19. Berni

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    Was zum Nachdenken

    Ich sehe das denn doch ein bisschen anders wie Ralf.

    Der Auftraggeber war sich anscheinend nicht über die Konsequenzen der Bedenkenanzeige im klaren.
    Der Auftragnehmer als Fachbetrieb aber anscheinend auch nicht.
    Von einem Fachbetrieb kann zumindest erwartet werden, dass er eine funktionsfähige Arbeit abliefern muss. In diesem Fall hätte er wissen müssen, dass er keine funktionelle Leistung erstellen kann.
    Hier darf ich dann als Handwerker nicht nach Angebot ausführen, wenn die Voraussetzungen dies nicht zulassen. Dann müssen ganz andere Vorgaben zur Ausführung her, oder der Auftrag muss abgelehnt werden.
    Das zweite müssen die Handwerker erst noch lernen.
    Hier liegt ja kein Fall vor, wo man abwägen könnte - geht gut oder nicht. Hier ist doch jedem von uns klar, dass diese Ausführung so nicht funktionieren kann.
    Ebenso bei dem Estrich- und dem Fliesenleger. Die stehen hier genauso in der Mitschuld wie der Sani.

    Mir nutzt es nichts, selbst wenn ich Bedenken angemeldet habe und den Bauherrn bis zum Erbrechen darauf hingewiesen habe, dass ein Anhydrit nicht auf einer Terrasse verlegt werden kann.
    Selbst viele Fachleute stehen in dem Irrglauben, das ein Fliesen- oder Natursteinbelag keine Feuchtigkeit durchlässt.

    Und hier sehe ich das Problem. Ist der Auftraggeber geistig in der Lage, die Bedenken und die daraus folgenden Konsequenzen nachzuvollziehen?

    Ich sehe den Auftraggeber genauso in der Schuld wie die Handwerker, aber nicht allein.
     
  20. #20 schwaetzerbande, 05.03.2008
    schwaetzerbande

    schwaetzerbande Gast

    Am dritten Beitrag ist zu erkennen, dass aufgrund zuvor vorgetragener Fakten zugegeben wird, dass trotz Anmelden der Bedenken der ausführenden Firma der Auftrag zur Fertigstellung erteilt worden war; dass der Bauherr sich eine mögliche oder die zu erwartende Problematik nicht vorstellen konnte, schützt ihn nicht.

    Der Bauherr kann keine Mängel gegenüber der ausführenden Firma geltend machen; will er eine Verbesserung, muss er einen neuen Auftrag erteilen und eine erneute Ausführung mit allen Konsquenzen hinnehmen.

    r.b.
     
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