Baugesetzliche Maße einer Treppe

Diskutiere Baugesetzliche Maße einer Treppe im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo! Habe mal eine Frage: Wir haben eine treppe bestellt: Nun werden unter der treppe Leisten angebracht ( siehe Foto ) mit der...

  1. #1 Homer S., 17.06.2007
    Homer S.

    Homer S.

    Dabei seit:
    03.01.2007
    Beiträge:
    40
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    MTAR
    Ort:
    Erlangen
    Hallo!

    Habe mal eine Frage:

    Wir haben eine treppe bestellt:

    Nun werden unter der treppe Leisten angebracht ( siehe Foto ) mit der begründung
    "die von Ihnen erwähnten Leisten unter der Trittfläche können leider nicht weggelassen werden, da ansonsten das baugesetzlich einzuhaltende Maß zur Absturzsicherung unterschritten werden würde".

    Kann das sein? Was hat denn eine leiste unter der trittstufe mit Absturzsicherung zu tun? Hat da jemand eine Ahnung oder weiss jemand wo ich etwas im Internet dazu finde? Habe schon lange gesucht und nix dazu gefunden.

    Schönen Gruss
    Homer S.
     
  2. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Tach Homer!

    Die Leisten sind z.B. dazu da, daß ein Kind nicht den Kopf oder den ganzen Körper durch die offene Treppe stecken kann.

    Sieh mal bei khr unter Fachwissen nach.
    Da ists bestimmt aufgedröselt.

    Gruß Lukas
     
  3. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    landesbauordnung....
    es "sollen dürfen" keine öffnungen über 12cm (baden-württemberg) durchmesser o. abstand vorhanden sein.
    im privatbau kann das der bauherr auf eigene verantwortung ausklammern, wenn der hersteller sich das antuen will (haftung) :smoke
     
  4. #4 Baufuchs, 17.06.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    In

    Bayern aber ähnlich wie in NRW:
    Auszug aus §35 "Treppen":
    Insofern ist die Begründung des Treppenbauers nicht korrekt, sofern o.a. Gebäudeart zutrifft.

    Es liegt in der Verantwortung des Bauherren, ob er sich im Interesse (seiner/Besucher-) Kleinkinder für die "Kinderleisten" entschliesst.
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 17.06.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Richtig ist es schon ...

    ... diese "Baurechtsleisten" anzubringen.

    Nur an der Stelle ist es relativ ungeschickt wg. der Optik (hab´ ich ja noch nieeee so gesehen :eek: ).

    Die gehören ans Ende der Trittstufe, wo sie nicht so auffallen.

    Was mich wundert ist die freiwillige Montage. Bei vielen Treppenherstellern wird dafür ein Aufpreis verlangt, eben weil sie nicht zwingend vorgeschrieben sind im EFH.
     
  6. #6 Homer S., 17.06.2007
    Homer S.

    Homer S.

    Dabei seit:
    03.01.2007
    Beiträge:
    40
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    MTAR
    Ort:
    Erlangen
    @alle

    Danke, für eure Antworten. Hat mir sehr weitergeholfen.
    Werde morgen mal mit den herren teefonieren und melde mich dann, was rausgekommen ist.

    Mir gehts ja nicht um die leisten, sondern wie die festgemacht sind. Festgetackert. da sieht man jeden einzelnen Schuss. Sieht gräuslich aus.
     
  7. #7 Jürgen Jung, 17.06.2007
    Jürgen Jung

    Jürgen Jung

    Dabei seit:
    23.09.2006
    Beiträge:
    2.526
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Hannover

    Ich kenn das nur so :yikes

    Am Ende bringen die doch nix, da ist im schlimmsten Fall der Kopf ja schon durchgesteckt, oder denke ich gerade falsch? :eek:
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 17.06.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Zum Beispiel ...

    [​IMG]
    ... so
     
  9. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Dit hat wat mit der Tiefe des Untertritts zu tun tun. :)
     
  10. #10 Jürgen Jung, 17.06.2007
    Jürgen Jung

    Jürgen Jung

    Dabei seit:
    23.09.2006
    Beiträge:
    2.526
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Hannover
    ja genau

    bei einer gradläufigen Treppe sieht es auch komisch aus, oder?
     
  11. #11 seschmi, 17.06.2007
    seschmi

    seschmi

    Dabei seit:
    27.03.2007
    Beiträge:
    63
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Arzt
    Ort:
    Mittelfranken
    Das sieht überhaupt nicht komisch aus, wenn es richtig gemacht ist: Die Baurechtsleisten gehören zwischen die Wangen, und nicht davor. D.h. hier in diesem Fall sind sie ca. 4 cm zu weit vorne und ca. 15 cm zu lang. Der Abstand zur unteren Stufe stimmt dann immer noch, und zwischen Wange und Geländer passt sowieso kein Kind durch.
     
  12. Rene'

    Rene'

    Dabei seit:
    13.11.2005
    Beiträge:
    914
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schlosser
    Ort:
    NRW
    Hi!

    Die Leisten gehören (wie seschmi schon angemerkt hat) zwischen die Wangen. Im Grund in Form einer kurzen Setzstufe. Sie muss nur lang genug sein das diagonal gemessen nicht mehr als 12cm Luft sind.

    Ich denke mal der Schreiner hatte entweder einen Knoten im Kirn der hatte keine Lust die Länge der Leisten bei jeder Stufe neu anzupassen weil er vorher vielleicht geschludert hatte.

    Zum befestigen wäre diese Lösung sogar noch bequemer da man mit Tacker oder Schrauber besser an die Stelle "hinter der unteren Stufe" drankommt.

    Eine Vorschrift wo die Leisten (aus optischen Gründen) zu sitzen haben gibt's wohl nicht.

    Gruß Rene'
     
  13. #13 Baufuchs, 17.06.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Muss

    ich das
    jetzt verstehen ?
     
  14. Rene'

    Rene'

    Dabei seit:
    13.11.2005
    Beiträge:
    914
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schlosser
    Ort:
    NRW
    Wenn die Leisten zwischen die Wangen kommen dann liegen sie noch hinter der hinteren Stufenkante der darunterliegenden Stufe. Das heisst man kann nicht gerade zwischen Leiste und Stufe messen. Der Schreiner sollte nicht den Maßstab an der Leiste anlegen und bis zur Stufe "peilen" und sagen "passt". ;)

    ____ Stufe
    ! Leiste
    ____ Stufe
    !
    ____
     
  15. Rene'

    Rene'

    Dabei seit:
    13.11.2005
    Beiträge:
    914
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schlosser
    Ort:
    NRW
    Hmmmm....

    Wollte das so schon mit den ! und den _____ Skizzieren. Hat aber nicht gefunzt.

    Gruß Rene'
     
  16. #16 Baufuchs, 18.06.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wangentreppen

    haben i.d.R. einen Untertritt von ca. 3cm.
    Damit die Kinderleiste nicht zu hoch wird, sollte diese also so angebracht werden, dass sie noch über der unteren Stufe liegt.
    Ist auch bei der Treppe des Fragestellers möglich (siehe Fotos).
     
  17. Rene'

    Rene'

    Dabei seit:
    13.11.2005
    Beiträge:
    914
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schlosser
    Ort:
    NRW
    Hi Baufuchs,

    sicherlich ist es bei der gezeigten Treppe möglich die Leiste über der Stufe zu montieren.
    Aber mit Verlaub, das sieht Sch**** aus, da man dann auf die Stirnseiten de Leisten schaut.
    Die Leisten um 5cm nach hinten zu versetzen so das sie genau zwischen den Wangen liegen wäre optisch anprechender.

    Gruß Rene'
     
  18. #18 Baufuchs, 18.06.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dann

    sieht man die Leiste ebenfalls, da sie nach unten länger sein muss, damit in der Diagonalen die 12 cm eingehalten werden.
    Gibt die Kinderleisten übrigens auch aus Edelstahl (rund mit Abstandshaltern), sieht nicht so klobig aus, erfüllt den Zweck genauso gut.
    Sieht vor allem bei wangenfreien Treppen besser aus.
     
  19. #19 Homer S., 20.06.2007
    Homer S.

    Homer S.

    Dabei seit:
    03.01.2007
    Beiträge:
    40
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    MTAR
    Ort:
    Erlangen
    @all

    Danke für alle Antworten.

    Habe vom Treppenbauer folgende email erhalten:

    Ihre Ausführungen bezüglich der Baurechtsleisten sind
    soweit richtig. Die BayBO nimmt die Begrenzung des
    Stufenzwischenraumes in Gebäuden bis zu zwei
    Wohnungen aus. Allerdings entbindet Sie diese
    Ausnahme nicht von der Sorgfaltspflicht gegenüber
    den Kindern, die sich evtl. im Hause aufhalten. D. h.
    das Risiko geht auf Sie als Eigentümer und Ihre
    möglichen Nachbesitzer über.

    Die Befestigung der Baurechtsleisten wird in unserer
    Fertigung schon seit Jahrzehnten in der genagelten
    Weise ausgeführt. Wir sind der Meinung, dass ein
    Schraubenkopf optisch wesentlich auffälliger wäre.
    Eine Verleimung ( Lack - Lack ) kommt aus technischen
    Gründen leider nicht in Frage.

    Falls Sie sich für die Ausführung der Treppe "ohne
    Baurechtsleisten" entscheiden sollten, bitten wir Sie,
    dies schnellstmöglich mit Ihrem Bemusterer zu klären,
    damit die Treppenbestellung aus dem Hause .........
    nicht in falscher Form bei uns eintrifft. Die Leisten
    können nachträglich nicht mehr entfernt werden !


    Wir haben uns entschieden die Leisten wegzulassen. Wir wissen um die Sorgfaltspflicht gegenüber Kleinkindern und wissen auch, dass wir das Risiko nun tragen. Aber besser als ein verhunste Treppe mit Leisten, die wir das ganze Leben sehen muss.

    Gruss
    Homer S.
     
  20. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Der ist ja lustig. Daß man ein Schraubenloch auch pfropfen oder spachteln kann scheint er nicht zu wissen.:bounce:
     
Thema: Baugesetzliche Maße einer Treppe
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. baurechtsleisten nachrüsten

    ,
  2. baurechtsleisten

    ,
  3. baurechtsleiste

    ,
  4. baurechtsleisten edelstahl,
  5. baurechtsleisten treppe,
  6. Baurechtsleisten Pflicht,
  7. baurechtsleisten treppe kosten,
  8. wieviel kosten baurechtsleisten,
  9. baurechtaleisten nrw,
  10. maße einer treppe berechnen,
  11. leiste unter stufe offene treppe,
  12. ytong-treppenstufen maß
Die Seite wird geladen...

Baugesetzliche Maße einer Treppe - Ähnliche Themen

  1. Küche: Fliesenspiegel richtig verlegen - Maße und aufteilung

    Küche: Fliesenspiegel richtig verlegen - Maße und aufteilung: Moin Ich möchte in der küche gerne einen neuen fliesenspiegel legen. Die Fliesen sind 60x60 cm. Ich habe 4 unterschiedliche Längen. Meine Frage...
  2. Pflastersteine verlegen bei ungünstigen Maße

    Pflastersteine verlegen bei ungünstigen Maße: Hallo, wir haben ein Problem mit der Pflastern unserer Einfahrt. Wir haben uns für Pflaster Steine 40x20 entschieden ohne auf die Breite der...
  3. Statik Carport: Maße der Sparren und Pfosten

    Statik Carport: Maße der Sparren und Pfosten: Ich möchte mir folgenden Carport selbst bestellen und zusammenbauen: - 5.5m x 7m (B x L), wobei die 7m freitragend sein sollen. Ich hätte für die...
  4. Wandaufbau mit ihre Maßen

    Wandaufbau mit ihre Maßen: Hallo und zwar schaue ich mir gerade meine Wand genauer an, da es mich hinsichtlich ihres Wärme- sowie Feuchtigkeitsschutzes aufgrund ihres alten...
  5. Dachfensteraustausch - Angebotene Maße nicht plausibel

    Dachfensteraustausch - Angebotene Maße nicht plausibel: Guten Abend allerseits, ich möchte im Haus (BJ 1989) gerne zwei Dachfenster austauschen lassen und habe mir dazu entsprechend Angebote eingeholt...