Estrich nach Wasserschaden

Diskutiere Estrich nach Wasserschaden im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo, nachdem bei Übernahme des neuen Hauses der Verdacht bestand, dass sich Wasser unterm Estrich im Keller befindet und der Verdacht sich...

  1. #1 MasterQ, 18.06.2007
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    Hallo,

    nachdem bei Übernahme des neuen Hauses der Verdacht bestand, dass sich Wasser unterm Estrich im Keller befindet und der Verdacht sich damals nicht bestätigte, hat es uns jetzt doch erwischt. Wasser unterm Estrich.

    Die Versicherung hat einen Handwerker geschickt, der an diversen Stellen Löcher gebohrt hat und in die jetzt Luft eingeblasen wird. Das Ganze wird wohl 2 Wochen dauern, dann wird wieder Feuchte gemessen.

    Leider war ich nicht da, als die Luftpumpe installiert wurde. Der Handwerker hat diese Umrandung rausgerissen, die zwischen Estrich und Wand installiert wurde. Da noch kein Bodenbelag überm Estrich liegt, kuckte das Zeug noch oben raus und schwubs draußen war's. Ich weiß nicht, wie man diesen Abschluss nennt, dient aber wohl als Trittschallunterbrechung zwischen Estrich und Wand.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das Zeugs jetzt nachträglich wieder da in die Lücke reinfummeln kann.

    Ist das rausreißen so OK und wie kriegt man die Funktion wieder hin? Oder bleibt es dann draußen und der Spalt wird dann später mit Dichtmasse (Silikon?) geschlossen?

    Gruß

    MQ
     
  2. #2 bauworsch, 18.06.2007
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Dat Zeugs heißt Randdämmstreifen und wird erst nach Fertigstellung des Belages abgeschnitten, eben aus den genannten Gründen des Schallschutzes.

    Das Rausreißen war suboptimal. Hinterher wieder reinfummeln sehr schwer bis unmöglich.
     
  3. drulli

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    Wir haben das auch schon hinter uns.
    Der Randdämmstreifen, um dem es hier geht, übernimmt nicht die Funktion der Schallunterbrechung, sondern dient dazu, den Estrich beim Einbau auf Abstand zur Wand zu halten. Anschließend _kann_ er entfernt werden. Allerdings ist es auch praktisch, ihn drin zu lassen, da er so verhindert, dass bei nachfolgenden Arbeiten Material eindringt, welches wiederum eine Schallbrücke bildet. Auch hilft er z.B: beim Verlegen von Fliesen, Laminat oder Parkett, den ebenso benötigten Abstand zur Wand einzuhalten.
    Bei einem Feuchtschaden unterm Estrich ist natürlich das Trocknen oberstes GEbot. Die Luft, die in die Punkte zentral eingeblasen wird, muss am Rand wieder raus. Bei uns hat allerdings der 'Kellertrockner' nicht den gesamten Randdämmstreifen entfernt, sondern nur ca. alle 3-4 Meter jeweils ca. 30 cm.
    Diese Stellen hat er nummeriert und dort regelmäßig die Feuchtigkeit der ausströmenden Luft gemessen und protokolliert.
    Grüße!
    Uli
     
  4. #4 bauworsch, 18.06.2007
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    bauworsch Gast

    @ drulli

    Aus der DIN 18560-2 für schwimmende Estriche

    5.2 Randstreifen
    An Wänden und anderen aufgehenden Bauteilen, z. B. Türzargen, Rohrleitungen, sind schalldämmende Randstreifen (Randfugen) anzuordnen...
    ..... Randstreifen müssen vom tragenden Untergrund bis zur Oberfläche des Oberbelages reichen.
    Bei mehrlagigen Dämmschichten muss der Randstreifen vor dem Einbringen der Dämmschicht für die Schalldämmung verlegt sein. Der Randstreifen muss gegen Lageveränderung beim Einbringen des Estrichs gesichert sein. Die überstehenden Teile des Randstreifens und der hochgezogenen Abdeckung dürfen erst nach Fertigstellung des Fußbodenbelages, bzw. bei textilen und elastischen Belägen erst nach Erhärtung der Spachtelmasse, abgeschnitten werden. Randstreifen müssen bei Heizestrichen eine Bewegung von mindestens 5 mm ermöglichen.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 18.06.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Die Forderung nach schalldämmenden Randstreifen bedeutet nur, das keine harten, körperschall übertragenden eingebaut werden sollen.
    Die Forderung nach dem späten Abschneiden soll Schallbrücken durch die Bodenleger entgegen wirken.
    Eine Estrichfläche, die verlegt ist, wird sich unter normalen Umständen nicht so weit bewegen, daß die Randfuge an einer oder zwei Seiten geschlossen wird.
    Von daher sehe ich das Entfernen der Randstreifen nicht als kritisch oder mangelverursachend an.
    Einzig für den Bodenleger entsteht ein (aber lösbares) Problem. Die Mehrkosten für dessen Aufwand sollten bei der Versicherung geltend gemacht werden.
    MfG
     
  6. drulli

    drulli

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    Danke für die Richtigstellung!
    Ich habe es eher theoretisch gesehen, und da hat Luft bessere schalldämmende Eigenschaften, vorausgesetzt es bleibt Luft...
    Grüße!
    Uli
     
  7. Berni

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    Nee drulli,

    da ist nichts richtiggestellt.
    Höchstens abgeschwächt.:konfusius

    Ich habe die letzten 2 Jahre hier schon 2 Threads gelesen, wo sich der Bauherr bei Punktbelastung an den Estrichrändern über Knirschgeräusche beschwert hat.
    Was meinst Du, woher die kommen?

    Jede offene Fuge zieht den Dreck an wie Schei.. die Fliegen.:mauer
     
  8. #8 bauworsch, 18.06.2007
  9. drulli

    drulli

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    Ich bezog mich auf bauworsch's Zitat aus der DIN, was ich als Rictigstellung gesehen habe. Ralf Dühlmeyer war schneller, so dass der direkte Bezug falsch landete...
    Danke für die Richtigstellung, Berni. :)
    Grüße!
    Uli
     
  10. Berni

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    @ Uli,

    dann hab ich mich verrissen.:)
     
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