Blower-Door-Test und Beseitigung von Mängel

Diskutiere Blower-Door-Test und Beseitigung von Mängel im Spezialthema: Wind- und Luftdicht Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, meine Frage ist folgende: Ein Haus wurde vor 2 Jahren gebaut nach ENEV. Haus ist ohne mechanische Lüftung. Nun hat der Bauherr...

  1. Russi

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    Hallo, meine Frage ist folgende:

    Ein Haus wurde vor 2 Jahren gebaut nach ENEV. Haus ist ohne mechanische Lüftung. Nun hat der Bauherr festgestellt, das es bei den Gurtwicklerkästen reinzieht.

    Der Bauträger schaut sich die Sache an und kann keinen Mangel feststellen.
    Er schlägt einen Blower-Door-Test vor.

    Dieser wird bestanden, die zulässige Luftwechselrate wird eingehalten.

    Der Bauherr verlangt nun aber trotzdem die Mängelbeseitigung.

    Muss der Bauträger die Mängel trotz bestandenen Blower-Door-Test beseitigen?
     
  2. Quelle

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    besteht der nicht auch aus dem nachweis von lokalen fehlstellen? nicht nur der gesamt(un)dichtigkeit

    sonst wäre ja ein mehr als faustgroßes loch auch ok, wenn der rest pottdicht ist
     
  3. Russi

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    Das weiß ich nicht mit dem Nachweis von lokalen Fehlstellen.

    Kann diese Frage jemand beantworten?
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 18.06.2007
    VolkerKugel (†)

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    Die EnEV ...

    ... verlangt nur die Einhaltung einer - je nach Bauart - bestimmten Luftwechselrate.

    Wenn diese Anforderung erfüllt wird, gibt´s keinen Grund zur Klage
    (es sei denn, luftdichte Gurtwicklerkästen wären vertraglich vereinbart).

    Vor Inkrafttreten der EnEV hätte man da vielleicht noch eine Chance gehabt ...
     
  5. #5 Christian Wolz, 18.06.2007
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    Denkfehler?

    Und was ist mit § 5 Satz 1 EnEV?

    "Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist..."

    Demnach wäre der Bauherr doch im Recht, oder sehe ich da was falsch? ;)
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 18.06.2007
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    Sophistisch gesehen ...

    ... gehört der Gurtwicklerkasten nicht zur wärmeübertragenden Umfassungsfläche - sach ich mal.

    Wo soll denn die ebenfalls geforderte Mindestluftwechselrate auch herkommen, wenn nicht durch Undichtigkeiten :confused: ?

    Spannende Frage Christian - lassen wir den BGH darüber entscheiden :deal .
     
  7. #7 VolkerKugel (†), 18.06.2007
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  8. Russi

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    ja, doppelt hält besser. Will keinem mnagelnde Kompetenz absprechen, aber ist doch ganz normal sich mehrere Meinungen einzuholen.

    Macht doch jeder vernünftige Verbraucher heute auch. Dieser holt sich ja auch nicht nur ein Angebot beim Hausbau zum Beispiel.


    Wer muss eigentlich den Mangel beseitigen? der Maurer oder der Rolladenbauer?
     
  9. Ryker

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    :D
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 19.06.2007
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    Macht Ihr hier Leipziger Allerlei...

    ;)
    1) Da oben stand was von GurtWICKLERkästen. Das sind für mich die Dinger in der Wand und nicht die Rollladenkästen, gehören somit zur Umfassungsfläche und haben dicht zu sein.
    2) @ Volker - Verbreite nicht auch Du noch die Mär von der Mindestluftwechselrate nach EnEV. Die Mindestluftwechselrate ist über Lüftung (mech. oder Fenster) sicherzustellen - nicht durch (ungeplante) Löcher in der Wand.
    3) Ist doch erstmal festzustellen, obs ein Mangel ist und wer den verursacht hat, bevor man über den Schuldigen debatiert.
    MfG
     
  11. Russi

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    Also der Wind kommt aus dem Gurtwicklerkasten raus. Steine sind Klebesteine von Poroton ohne Netzgewebeeinlage.

    Meine Meinung ist, dass der Wind über den Rollokasten reinkommt und durch die Kammern der Ziegel unten im Gurtwicklerkasten wieder raus.

    Wer muss nun den Mangel beseitigen?

    Mindestluftwechselrate? Ich dachte bei einem Haus das nach ENEV gebaut ist und keine mechanische Lüftung besitzt, ist eine bestimmte Mindestluftwechselrate (Undichtigkeit) zulässig. Liege ich da falsch?
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 19.06.2007
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    Zulässige Undichtigkeit ist N I C H T die Mindestluftwechselrate und hat auch nix damit zu tun.
    Wieso glauben die Leute eigentlich immer, sie dürften undicht bauen???
    Das Gebäude ist luftdicht herzustellen. - Punktausendegelände
    Aber so wie der Maurer Toleranzen für die Ebenheit einer Wand oder Decke zugestanden bekommt, so gesteht die EnEV "Toleranzen" in der Dichtigkeit zu.
    Nicht mehr!!!!
    MfG
     
  13. Russi

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    Mir gings ja nicht darum undicht zu bauen. Aber kommt ja manchmal vor das ein Mangel produziert wird.

    Ursprünglich war ja ein dichtes Haus angestrebt. Nun hat es aber ein paar undichte Stellen, eben an den Gurtwicklerkästen.

    Also wäre dieser Mangel nicht notwendig zu beseitigen, da ja laut ENEV eine bestimmte Luftwechselrate zulässig ist.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 19.06.2007
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    Wenn schon bekannt ist, daß Murks produziert wurde, sollte man nicht mit den Schultern zucken und Schlupflöcher suchen, sondern die A...backen zusammenkneifen und den Mangel abstellen. :motz
    MfG
     
  15. #15 VolkerKugel (†), 19.06.2007
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    Ich zitiere nochmal ...

    ...
    Herkömmliche Rolladenkästen mit Gurtwicklern sind nach dem Stand der Technik nicht dauerhaft luftundurchlässig abzudichten. Sach ich mal.
    (Deshalb hab´ ich schon vor Jahren auf Aufsetzkästen mit Kurbel- oder E-Antrieb umgestellt.)

    Eh´wir uns weiter "streiten" :lock :
    @Russi
    Wlchen n50-Wert hat denn der BDT eigentlich ergeben?
     
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