Absicherung der Baustelle

Diskutiere Absicherung der Baustelle im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, ich habe mal wieder ein Problem: der Fensterbauer hat heute unsere Fenster ausgebaut - das bedeutet, dass unser Rohbau offen...

  1. #1 Lisaelea, 18.06.2007
    Lisaelea

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    Hallo zusammen,

    ich habe mal wieder ein Problem:

    der Fensterbauer hat heute unsere Fenster ausgebaut - das bedeutet, dass unser Rohbau offen dort steht.....ich habe etwas Sorge wegen der Kinder, die dort reinlaufen könnten....

    Wie können wir das absichern - bzw. müssen wir den GU auffordern, den Bau abzusichern? Das würde letztendlich vermutlich viel zu lange dauern.

    Gruß
    Lisaelea
     
  2. #2 Baufuchs, 18.06.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der

    GU, der für Ihren Bau verantwortlich ist, wird sich nicht rühren.
    Wie schon an anderer Stelle mitgeteilt:
    - Anzeige gegen den Fensterbauer wg. Diebstahl
    - Rechtsanwalt einschalten, Fensterbauer unter Setzung einer kurzen Frist zum Wiedereinbau der Fenster auffordern
    - prüfen ob Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen ist
    - Absicherung der Baustelle, insbesondere des offenen Treppenlochs zum Keller
     
  3. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Was ist das denn

    für eine Schote...

    Fenster wieder demontiert??? :yikes
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 18.06.2007
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    Lass´ mal Robby ...

    ... Baufuchs weiß, worum´s hier geht :shades .
     
  5. #5 Olaf (†), 18.06.2007
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    Wo....

    ist meine Kiste Bockwurst, die ich schon im April bestellt habe???
    http://www.bauexpertenforum.de/showpost.php?p=155858&postcount=4
    :mauer
    Wenn ich mich recht erinnere, hat der GU die Fenster einbauen lassen und wohl nicht bezahlt. Und wenn der Fb zu dieser illegalen Methode greift liegen ihm wohl genug Erkenntnisse vor, dass da sonst nix zu holen ist.
     
  6. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Also es bleibt:

    Jetzt muss Geld in die Hand genommen werden, um zu retten, was noch zu retten ist. -> siehe Baufuchs Beitrag.:deal
     
  7. #7 Baufuchs, 18.06.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Läuft

    doch alles schon.:28:
     
  8. #8 wasweissich, 19.06.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    irgendwie bleibt euch nichts erspart................tut mir leid für euch

    aber schau , es gibt auch andere katastrofen...

    gruss nach unna
    j.p.
     
  9. #9 Lisaelea, 19.06.2007
    Lisaelea

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    Oh Gott - das gute Bier:fleen
     
  10. #10 derengelfrank, 19.06.2007
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    da ist wohl

    eine Schallschutzwand zusammengebrochen?
     
  11. Quelle

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    wie nach dem richtfest.
     
  12. Bruno

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    Wenn es aber so läuft wie im Märchen auf folgender Seite ganz unten?
    http://www.khries.de/recht.htm
     
  13. MaMa

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    Mit Acryl und Schaum kann man ganze Häuser baun.
    So liefs bei mir.

    Ich war mal BL vom Archi bei einer Generalsanierung durch einen GÜ für ein MFH in Leipzig:
    - restaurierte WE-Türen wurden teilweise mangelhaft überarbeitet 7 Tage vor Wohnungsübergabe vom beauftragten Schreiner eingebaut
    - GÜ hat Zahlung wg. Mängeln nicht ausgeführt, kam ihm aber entgegen, weil selbst ganz klamm
    - stattdessen Schritte oben durch den GÜ
    - Türen unter Protest durch Schreiner wieder eingebaut, Mängel teilweise beseitigt, 1 Tag vor Wohnungsübergabe
    - Rechnungsbetrag wurde weiterhin nicht bezahlt
    - GÜ 6 Wochen nach Wohnungsübergabe in Insolvenz, Ex-GF lebt in Ferienhaus auf Fuerteventura (wahrscheinlich)
    - 3 Monate nach Wohnungsübergabe: Schreiner in Insolvenz
    Der Schreiner war kein Prachtexemplar seiner Zunft, aber gescheitert ist letztendlich an fehlenden Zahlungseingängen aus diesem und anderen Aufträgen.
    Grüße aus Leipzig
    MaMa
     
  14. #14 Baufuchs, 19.06.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ist

    keine BT Maßnahme, die Fenster wurden also nicht dem Auftraggeber (hier ein GU) weggeholt um diesem gegenüber eine mangelfreie Leistung herzustellen.

    Die Fenster wurden aus dem im Eigentum des Bauherren stehenden Gebäude ausgebaut. Fenster gelten nach Einbau als fest mit dem Gebäude verbunden und gehen damit ins Eigentum des Grundstücksbesitzers (hier Bauherr nicht BT) über.

    Mit dem Bauherren hat der Fensterbauer keinen Vertrag also "wollte Ihnen ein mängelfreies Werk liefern" zieht nicht.

    Fensterbauer muss sich an den GU halten, der hat beauftragt, der schuldet Zahlung.

    Ärgerlich für den FB, ist aber so.
    Trotzdem hätte er Mittel an sein Geld zu kommen, er müsste dem GU nur das Richtige ankündigen. Und das schnellstmöglich. Fraglich ist nur, ob er weiss, was das Richtige ist.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 19.06.2007
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    Was ich mich frage...

    ist - was will der damit.
    Als bauherr würde ich die Dinger doch bei jedem anderen neu bestellen, aber doch nicht von dem die rausgerissenen Dinger wieder verbauen lassen.
    Da kann doch sonstwas mit angestellt worden sein bei Ausbau und Transport.
    Also hat er nicht nur kein geld, sondern auch noch den Müll auf dem platz rumstehen, den er keinem mehr verbauen kann.
    Ausser vielleicht.................... :Roll







    Demnächst mal bei Ebay die Rubrik Fenster näher beobachten :shades .
    MfG
     
  16. MaMa

    MaMa

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    Mit Acryl und Schaum kann man ganze Häuser baun.
    Gut, mein Fall war....

    etwas anders gelagert, das Problem und Dein Lösungsweg haben aber zu dem Ergebnis geführt, dass die Bauelemente wieder montiert wurden.
    Rein rechtlich gesehen, müsste es somit bei Lisaelea noch klarer sein, weil sie nix mit dem Vertragsverhältnis zwischen GU und Fensterbauer (Zahlungen, Mängel, usw.) zu tun hat.
    Mein Beispiel war eher als Bestätigung dafür gemeint, dass Dein Weg auch zum Erfolg (für den Bauherrn) führen kann. Der Rest ist eher Ausschmückung unter der Überschrift "aus der bunten Bauwelt":smoke
    Grüße
    MaMa
     
  17. #17 Baufuchs, 19.06.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Ralf

    Ich denke Du liegst mit Deiner Vermutung (fast) richtig.
    Da soll ein anderer zahlen, als der, der es eigentlich müsste, damit es weitergeht.
    Im übrigen wurden nur die Flügel und nicht die Rahmen ausgebaut, was soll ein Anderer nur mit Flügeln?

    @MaMa
    Meine Antwort bezog sich eigentlich auf dem im Link von Bruno beschriebenen Fall.
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 19.06.2007
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    Ich würd...

    die Dinger woanders kaufen, die Rahmen raushauen - soll er doch sehen, woher er sein Geld kriegt.
    Die Diebstahlsanzeige natürlich trotzdem - nachdem er vor Zeugen Geld für die Flügel verlangt hat. :smoke
    MfG
     
  19. #19 Lisaelea, 19.06.2007
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    Nun ja - nachdem uns heute unser GU mitgeteilt hat dass er noch nieeeeeemals so verarscht worden ist wie von uns :confused: und er auch noch nieeeeeeeemals Probleme mit Bauherren hatte (ich kenne mittlerweile einige Bauherren, die nur noch via RA mit ihm kommunizieren - sicherlich, weil alles so problemlos ist) - hat er mir heute *tatatataaaaaaaa* seine neue Anschrift mitgeteilt...weil unter der uns bekannten Anschrift ist er zwar noch wohnhaft.....aber nicht mehr mit DER Fa tätig sondern mit einer neuen *lächel* Da will ich mir doch gleich mal seine neuen Geschäftsräume ansehen ;o)
     
  20. #20 Lisaelea, 26.06.2007
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    Olaf mal ne Kiste Bockwurst rüberschieb :motz Das wars jetzt mit unserem GU.......
     
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