Haftung bei Parkettverlegung nach Wasserschaden

Diskutiere Haftung bei Parkettverlegung nach Wasserschaden im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, ich werde als Subunternehmer für eine Trocknungsfirma nach Trocknung des Estrichs vollflächig verklebtes Fertigparkett...

  1. Lohi

    Lohi

    Dabei seit:
    19.06.2007
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Meerbusch
    Hallo zusammen,

    ich werde als Subunternehmer für eine Trocknungsfirma nach Trocknung des Estrichs vollflächig verklebtes Fertigparkett verlegen. Gemäß VOB/C DIN 18356 gehört es zu den Nebenleistungen des Parkettverlegers die Estrichfeuchte zu messen, um Schäden durch Feuchtebelastung ausschließen zu können.
    Dies gilt, meiner Meinung nach, in erster Linie für Neubauten, bzw. für neu eingebrachte Estriche.
    Ist in diesem Fall nicht eher die Trocknungsfirma in der Pflicht mit Hilfe von Feuchtigkeitsmessprotokollen die Belegreife zu gewährleisten?
    Klar wäre ich aus der Sache raus, wenn ich die Feuchtigkeit messen würde aber welche Pflicht hat die Trocknungsfirma?
    Vielen Dank für eure Ratschläge!!
     
  2. #2 bauworsch, 19.06.2007
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Sehe ich nicht so. Der Geltungsbereich der 18356 ist nirgendwo auf Neubauten beschränkt.

    Ich würde, wenn Du zur Ausführung Deiner Leistungen aufgefordert wirst, die Messung durchführen und wenn die Restfeuchte zu hoch ist entsprechend Bedenken anmelden.
    Da kannste dann gleich mitteilen, dass Du der Pflicht der einmaligen Messung nachgekommen bist und weitere Messungen zur Feststellung der Belegreife kostenpflichtig sind.
     
  3. Lohi

    Lohi

    Dabei seit:
    19.06.2007
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Meerbusch
    Ok, das hatte ich mir so ja auch gedacht aber muss nicht die Trocknungsfirma zudem einen Nachweis erbringen, dass der Estrich trocken ist?
     
  4. #4 bauworsch, 19.06.2007
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Ob die Trocknungsfirma einen Nachweis bringen muss, vermag ich nicht einzuschätzen. Die werden irgendwann mal sagen, wir sind fertig.

    Nur, wie wollen die zuverlässig eine Aussage treffen wenn nicht mittels CM-Messung? Alles andere ist zu unsicher. Auch für dich.
     
  5. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Seriöse Trocknungsfirmen

    messen! Und zwar den Erfolg der Trocknung! Das auch in der Dämmebene
     
  6. drulli

    drulli

    Dabei seit:
    13.08.2006
    Beiträge:
    936
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Technischer Kommunikator
    Ort:
    Hamburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauherr
    Wie messen die den seriös? Feuchtigkeit in der ausströmenden Luft, oder?
    Oder auch direkt im/am Objekt.
    CM-Messungen habe ich in dem Kontext noch nicht gesehen, sondern eben vor Belagsarbeiten.
    Grüße!
    Uli
     
  7. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    zB

    rel. Feuchte in der Dämmebene
     
  8. #8 bauworsch, 19.06.2007
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Bloß die relative Feuchte in der Dämmebene läßt keine Rückschlüsse auf die Belegreife zu.
     
Thema:

Haftung bei Parkettverlegung nach Wasserschaden

Die Seite wird geladen...

Haftung bei Parkettverlegung nach Wasserschaden - Ähnliche Themen

  1. Kaltwintergarten: Baubeginnsanzeige Bayern / Haftung gg. Falschberatung

    Kaltwintergarten: Baubeginnsanzeige Bayern / Haftung gg. Falschberatung: Hallo zusammen, ich hoffe ich bin in der Rubrik richtig. Ich habe leider keine passendere gefunden. Admins, bei Bedarf bitte entsprechend...
  2. Haftung Flüssigkunststoff auf Kellerabdichtung

    Haftung Flüssigkunststoff auf Kellerabdichtung: Hallo, Wer kann mir sagen, ob der Flüssigkunststoff Alsan quattro auf einer Dörken Delta Thene Kellerabdichtung hält? Bzw. Was ich für eine...
  3. Architekt für Verzögerungen verantwortlich - Haftung?

    Architekt für Verzögerungen verantwortlich - Haftung?: Hallo, unser Architekt hat es (mal wieder) versemmelt. Im Prinzip wurde uns versprochen, dass wir im Januar unseren Bauantrag einreichen,...
  4. Länge Stahlträger Einfluss Statik und Haftung

    Länge Stahlträger Einfluss Statik und Haftung: Hallo Experten, Im Rahmen einer Kernsanierung möchte ich eine tragende Wand entfernen. Ich habe einen Statiker beauftragt. Meine Fragen: 1) Ein...
  5. Haftung - Mitmachen ist Pflicht – auch für Bauherren

    Haftung - Mitmachen ist Pflicht – auch für Bauherren: Kommt ein Projekt ins Stocken, weil der Bauherr seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, muss dieser später etwaige Folgen selbst verantworten. Das...