Brauche Hilfe, wie rechne ich als Vermieter, die Nebenkosten korrekt aus

Diskutiere Brauche Hilfe, wie rechne ich als Vermieter, die Nebenkosten korrekt aus im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, wir haben seit einem Jahr unsere Wohnung vermietet. Nun ist es an der Zeit die Nebenkosten abzurechnen. Da wir absolute...

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    Hallo,


    wir haben seit einem Jahr unsere Wohnung vermietet. Nun ist es an der Zeit die Nebenkosten abzurechnen.

    Da wir absolute Vermieter-Neulinge sind, wissen wir nicht genau, wie wir das nun korrekt tun sollen.
    Den Gasverbrauch wissen wir zwar, die Gasrechnung wird aber komplett für das ganze Haus geschickt. Die andere Wohnung gehört meiner Schwägerin und die hat natürlich keine Zähler. Für Strom gibt es je einen eigenen Zähler. Daher brauche ich einen Anhaltspunkt, wieviel Kosten man für die Erwärmung des Warmwasser ansetzt oder wie man das berechnet.

    Wir haben alle Zähler abgelesen. (standen auf null, da wir sie neu angeschafft haben)

    z.B Heizung 3,627MWh

    oder Warmwasser 33,333m3 Verbrauch.

    wie wird das umgelegt?

    Kaltwasser ist klar.

    Kennt vielleicht jemand einen Link, wo ich Berechnungsgrundlagen finde? Oder ist vielleicht einer von Euch selber Vermieter und hat Ahnung?

    vielen Dank für Eure Hilfe

    Gertrud
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 20.06.2007
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    Hätte eigentlich...

    im Mietvertrag geregelt sein müssen. Bitte dringend nachholen.
    Es gibt nicht DIE Abrechnungsregel.
    Möglichkeiten:
    * Nach Kopfzahl
    * Nach m2 (Für WW aber eher unsinnig)
    * Fixe Quote - z.B. 40 - 60
    * nach Wassermenge - das Ideale, braucht aber mindestens 3 + 1 Zähler (Hauptzähler - (2 * KW + 1* WW) = WW für die andere Partei).
    Es gibt private (ungeeichte) Wasserzähler auch für WW. Kosten nicht die Welt. Wenn eine Nachrüstmöglichkeit besteht, diese nutzen.
    Nebenkostenabrechnungen sind DER Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter.
    Lt. Rechtssprechung dürfen auch nur die Nebenkosten abgerechnet werden, die im Mietvertrag enthalten sind.
    Deswegen sollte im Mietvertrag jeder Nebenkostenposten einschl. des Umlegungsschlüssels vereinbart sein.
    Ist das nicht der Fall, dringend nachvollziehen!!!
    MfG
     
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    Hallo Ralf,

    die Zähler sind doch beim Mieter alle vorhanden. Die wurden alle bei Bezug vom Fachmann eingebaut. Es ist im Mietvertrag geregelt daß nach der verbrauchten Menge abgerechnet wird.

    Es geht mir doch darum, wie ich die Kosten für Warmwasser berechne, oder für die Heizung oder ab es da irgendwo eine Tabelle dafür gibt.

    viele Grüße

    Gertrud
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 20.06.2007
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    Sorry...

    dan ich mist verstanden :o
    Also, so ganz verstehe ich es noch nicht. Mir schweben zwei grundsätzlich Möglichkeiten vor:
    WW wird von der Heizung (egal was) erzeugt. Dann sind die Energiekosten in den Heizkosten mit drin. Egal wie die abgerechnet werden.
    Energiekosten für Hzg und WW werden getrennt ermittelt, ebenso die WW-Verbräuche.
    Dann geht Hzg z.B. nach m². Und die WW-Energie wird nach dem Verbrauch gequotelt.
    Also Partei 1 47 m³ WW, Partei 2 31 m´³, Verbrauch 560 irgendwas.
    Partei 1 zahlt 560/78*47, Partei 2 560/78*31.
    Oder hab ichs immer noch nicht gerafft??? :confused:
    MfG
     
  5. #5 Olaf (†), 20.06.2007
    Olaf (†)

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    Hallo Ralf,

    das ist ja mein Problem, wie rechne ich die Energie für die WW Erwärmung?

    Da es für Gas nur einen Anschluß gibt, meine Schwägerin aber keine Zähler in ihrer Wohnung hat, weiß ich ja nicht von wieviel Gasverbrauch ich für die komplette Erwärmung (für beide Wohnungen) von WW habe. Ich habe also nur die Verbrauchsdaten des Mieters.

    hast Du mich jetzt verstanden?


    vG

    Gertrud
     
  7. LG

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    Danke Olaf,

    Gertrud
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 20.06.2007
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    Also..

    Ein Gaszähler für WW und Hzg + 2 Zähler für WW
    Zwei Möglichkeiten:
    1) Die "Faule" - Gas nach Verbrauchsschlüssel Hzg komplett abrechnen. Nit 100 % gerecht, aber ausreichend.
    2) Aus Abrechnngsgrundlage Hzg. + Verbrauchsmengen WW einen Schlüssel bilden.
    Also z.B. 120 m² + 80 m² + 47 m³ + 31 m³ = 278
    Verbrauchskosten = Gaskosten / 278 * 167/111.
    MfG
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 20.06.2007
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    In der Verordnung...

    bitte nicht verwechseln:
    Energiekosten
    Kosten zum Betrieb der Anlage.
    Letztere enthalten auch Wartung, Eichung der Zähler, Grundgebühren, 1*-Kosten (Anfahrt des Ablesers) usw.
    daher auch die Aufteilung soowohl nach Verbrauch als auch nach Fläche.
    MfG
     
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    Hallo Ralf,

    mir ist hinterher auch aufgefallen, daß das mit den Energiekosten schon wieder falsch formuliert war.

    Ich bin da etwas unbedarft (Ehemann hat mir den Auftrag gegeben Internetrecherche zu betreiben)

    Jedenfalls danke, mein Mann kann damit sicher etwas anfangen.

    viele Grüße

    Gertrud
     
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