Zur Beseitigung verpflichtet ?

Diskutiere Zur Beseitigung verpflichtet ? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo , ich habe da ein kleines Problem und würde gerne mal die ein oder andere Meinung dazu hören. Natürlich völlig unverbindlich....

  1. OlliF

    OlliF

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    Hallo ,

    ich habe da ein kleines Problem und würde gerne mal die ein oder andere Meinung dazu hören.

    Natürlich völlig unverbindlich.


    Zur Sache :

    Ich habe vor ca. 8 Wochen in 4 Neubauten den Auftrag nach VOB gehabt vorhandene Deckenfugen zu spachteln.

    Um es kurz zu machen : In allen Objekten wurden diese anstandsfrei hergestellt aber in einem "Wohnzimmer" gab es wohl Probleme. Denn hier hat der Bauherr ohne voherige Abnahme einfach die Deckenfläche mit Rauhfaser + Anstrich ausgeführt . Nun bekam ich ein Fax mit der Nachricht das in diesem Raum sämtliche Deckenfugen sichtbar sind.

    Meine Fragen :

    Wer haftet denn nun ?? Eigentlich hätte doch der Auszuführende der Tapezierarbeiten den Untergrund prüfen müssen und ggf. Bedenken anmelden sollen.(VOB §4). Oder gilt das nicht für den Bauherrn.

    Falls ich zur Mängelbehebung verpflichtet bin muß ich dann auch die vorhandene Rauhfaser ohne Vergütung entfernen und neu tapezieren ?


    Wäre schön wenn mir einer mal seine Meinung hier posten würde.

    Und bitte keine Bemerkungen ob die Art der Ausführung den technischen Richtlinien entsprach denn das hilft mir im Moment auch nicht weiter.


    Danke im Vorraus.

    Olli:cry
     
  2. Julius

    Julius

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    Unklar:

    Konntest Du in besagtem Raum schon gar nicht spachteln (weil bereits tapeziert) oder wird (nur dort) die erfolgte Spachtelung als unzureichend bemängelt?
     
  3. OlliF

    OlliF

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    Das Leben ist viel zu kurz um ein langes Gesicht z
    wurde von mir gespachtelt...

    Hallo Julius ,

    ich habe auch in dem besagten Wohnzimmer bereits gespachtelt.

    Meine Meinung momentan sieht so aus das auch wenn der Bauherr selbst tapeziert hat (und das natürlich nicht gerade Super denn es handelt sich um 6 Meter lange Decken) hier den vorhandenen Mangel (bestreite ich auch garnicht) voher hätte bemerken können. Zumindest bevor er auch noch einen Anstrich ausgeführt hat. Denn nun wird die Mängelbeseitigung ja viel mehr Aufwand erfordern als nur mal eben schleifen und nachspachteln.

    Kann er denn überhaupt noch etwas verlangen denn immerhin kann es sich ja schlecht um einen verdeckten Mangel gehandelt haben und er hat doch durch die Tapezierung das Werk in "Betreib" genommen und so als Mangelfrei abgenommen oder täusche ich mich da ?

    Und wenn ja , wer übernimmt die Kosten für den nun entstandenen Mehraufwand ?

    Gruß Olli :winken

    P.S. : Mein Ziel ist es nicht für von mir verschuldete Mängel nicht aufzukommen aber ich habe auch nichts zu verschenken.
     
  4. Josch

    Josch

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    Hallo
    meine Meinung
    Nicht du!! Bei diesem Fall
    Bauherr ist im diesem Fall unwichtig da kein Vertragsverhältnis vorhanden

    Nein
    Ja und!!!
     
  5. OlliF

    OlliF

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    Das Leben ist viel zu kurz um ein langes Gesicht z
    Danke

    Danke schon mal für diese schnelle Antwort.:biggthumpup:


    Wenn ich jetzt mit dem Kunden verhandeln muß dann habe ich wenigstens nicht ganz so ein schlechtes Gefühl dabei wenn ich gegen einige Punkte wiedersprechen werde. Es wird sich bestimmt eine für beide Seiten gute Lösung finden lassen denn ich bin ja kein Verbrecher.

    Eigentlich hatte ich dem Kunden ein Angebot für das Tapezieren der Deckenfläche unterbreitet aber er wollte es ja unbedingt selbst machen und ich denke er sucht nun jemanden der seinen Mist behebt.


    Gruß Olli
     
  6. #6 Hundertwasser, 21.06.2007
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    Vor der Abnahme duirch deinen Vertragspartner hat der Eigentümer m.E. da gar nix zu suchen. Wenn er schon tapeziert hat dann ist er selber schuld. Rede mit deinem AG bzw. zeige dort eine Behinderung an > du kannst den Mangel nicht beheben da schon übertapeziert wurde.

    Immer schön an den Vertragspartner halten. Was adere machen geht dich nichts an. Soll doch dein AG die Kuh vom Eis holen.
     
  7. bemi

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    Hundertwasser hat da vollkommen recht.
    Von wem hast du das Fax erhalten?
    bemi
     
  8. OlliF

    OlliF

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    Fax von meinem AG

    Hallo ,

    @Hundertwasser : Danke dir , denn so in etwa habe ich das auch gesehen aber man sichert seine Meinung ja doch lieber voher etwas ab.


    @bemi : Fax kam vom Architekten. Eigentlich könnte mir das ja Wurst sein denn ich habe diesen Auftrag als Subunternehmer durchgeführt und meinen AG von der Fertigstellung der Arbeiten in Kenntnis gesetzt.

    Eine Abnahme erfolgte bis dato noch nicht (in keinem der Objekte). Allerdings haben sämtliche Besitzer die Häuser bereits renoviert und bis auf eine Partei sind sogar alle eingezogen und das ohne Bekanntgabe gegenüber mir oder meinen AG.

    Und jetzt erhalte ich auf einmal dieses Fax von dem Architekten das in einem der Häuser nach der Tapezierung im Wohnzimmer sämtliche Deckenfugen sichtbar sind und mit mir (SUB) und meinem AG eine Lösung gefunden werden muß.


    Der Architekt der hier gleichzeitig mit der Bauaufsicht und allen Planungsaufgaben beauftragt ist hätte sich die VOB lieber auch nochmal angeschaut bevor er hier jeden machen lässt was er will. Das ist mein erster Auftrag der über einen Bauträger läuft und wenn ich mir das bisherige Theater so anschaue wahrscheinlich auch der letzte. Zu allem Überfluß zahlt der ursprüngliche Auftraggeber sogar die Abschlagsrechnungen nur nach Fristsetzungen und androhender Auftragskündigung. Wenn man mit jedem Kunden so ein Theater hätte dann sollte man neben seinen handwerklichen Ausübungen lieber noch Jura studieren :irre .


    Gruß Olli


    Gruß Olli
     
  9. PG196

    PG196

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    Moment

    Olli spricht doch hier vom Bauherrn.... Olli, wie isn das hier gemeint? Bauherr mit zwischengeschaltetem Bauträger oder Bauherr im "klassischen Sinn", der mal kurz in 4 Häusle investiert?
     
  10. OlliF

    OlliF

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    Das Leben ist viel zu kurz um ein langes Gesicht z
    Sorry

    Ok, ich gebe zu das es so wie ich das hier jetzt Stückchenweise abstotter etwas unverständlich rübergekommen ist.

    Also jetzt mal langsam :

    1. Ich bin in diesem Falle nur Subunternehmer
    2. Mein AG hat seinen Auftrag von dem Architekten erteilt bekommen der wiederum von einer Baugesellschaft den Auftrag zur Planung und Bauleitung für die genannetn 4 Einfamilienhäuser bekommen hat.
    3. Wenn ich vom Bauherren schreibe dann meine ich die Leute die diese Bunker (sind komplett aus Fertigbeton) gekauft und noch vor dem Übergabetermin in Nutzung genommen haben.
    4. Bis jetzt konnte ich noch nicht einmal herrausfinden wo genau diese besagte Baugesellschaft Ihren Sitz hat denn auf den Baugenehmigungen steht als Standort genau der Ort an den die Gebäude stehen. Auch handelt es sich hier um eine Gbr ohne Angabe von Gesellschaftern. Aber eigentlich konnte mir das bis dato auch egal sein denn immerhin ist diese GbR nicht mein AG.
    5. Und zum Abschluss noch etwas. Ich habe mehr als einmal die Hände auf dieser Baustelle über dem Kopf zusammengeschlagen und mittlerweile bin ich heilfroh wenn dieser Auftrag endlich als abgehackt angesehen werden kann.


    Gruß Olli:winken
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 21.06.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    An Deiner Stelle...

    würd ich dem Architekten freundlich zurückschreiben, daß mit Dir gar kein Vertragsverhältniss besteht - CC an Deinen AG mit Anschreiben, Ihr solltet Euch mal drüber unterhalten.
    MfG
     
  12. wabe

    wabe Gast

    Es ist leider so, dass das Bauen immer weniger mit Technik und Können zu tun hat, sondern viel mehr mit Juristerei. Das versuche ich in meinen Seminaren den Firmeninhabern, Bauleitern und Technikern zu vermitteln, aber nicht immer mit dem notwendigen Erfolg. Wobei ich mich frage, ob dies an mir oder dem Beharrungsvermögen der Bauleute besteht
     
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