Wer trägt die Hauptschuld bei einer Fehlplanung??

Diskutiere Wer trägt die Hauptschuld bei einer Fehlplanung?? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Wir haben in unserem Haus ein Garagentor der Firma Hörmann/Berry zum selber beplanken (Also ohne Füllung). Gedacht war die Beplankung mit einer...

  1. Olie

    Olie

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    Wir haben in unserem Haus ein Garagentor der Firma Hörmann/Berry zum selber beplanken (Also ohne Füllung). Gedacht war die Beplankung mit einer Lärchenholzschalung (20mm)in wagerechter Richtung, weil eine solche Schalung an unserem Haus vorhanden ist und somit das Garagentor nicht wie ein Tor aussieht. Dieses Vorhaben ist so vom Architekten geplant und durch die mündliche Bestätigung durch Holzbauer(Holzgewicht) und der Metallbaufirma(Traglast des Tores) als ausführbar durch den Architekten in Erfahrung gebracht und auch umgesetzt worden.
    1. Problem Das Tor von Hörmann ist nur für eine senkrechte oder Diagonale Beplankung geeignet.Wagerecht geht nicht so einfach!

    Also wurde eine 15mm OSB Platte als Tragekonstruckt eingebaut. So kann man darauf die Schalung wagerecht anbringen.

    Nachdem mir das Tor sehr schwer erschien habe ich im Internet gesucht und festgestellt(bin ja Laie), dass das Tor an der Grenze der Belastbarkeit ist. Keiner hat mir geglaubt.

    Es kommt wie es kommen muss. Die Beplankung mit Lärchenholz wird angebracht und das Tor läst sich durch 2 Erwachsenen Männern kaum öffnen; die Führungsschienen des Schwingtores biegen sich furchterregend durch; das Tor selber macht eine entsetzliche Schwalbe. Dabei war die Schalung erst zu 2/3 angebracht.

    Also Schalung wieder ab und jetzt ist guter Rat teuer. Ein 250X250 Sektionaltor oder Ähnliches Kostet ca.1500€.

    Wer hat Schuld? Der Architekt? Bekommen wir von ihm das Geld zurück für das alte Tor? Muß er sich dann an die beratenden Handwerker wenden?
    Oder müssen wir auch einen Anspruch an die Handwerker geltend machen?

    Die ziehen sich jetzt und wir wollen endlich mit dem Projekt zu Ziel Kommen.
     
  2. #2 Olaf (†), 22.06.2007
    Olaf (†)

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    Sicher unbefriedigend:

    vergiss alles was mündlich ist und in Erfahrung gebracht wurde:
    Zum Schluss zählt nur das, was aufgeschrieben und Unterschrieben ist.
    Und, was bleibt da?
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 23.06.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Stop Olaf...

    ganz so einfach ist es nicht.
    Der Architekt hatte eine klare Vorgabe -> Toroptik.
    Er hat bei seiner Planung einen Fehler gemacht. Also ist es sein Job, das Problem zu lösen.
    15er OSB + Klinkerschalung MUSSTE schiefgehen.
    Hier hätte man mit Hörmann sprechen müssen, alternativ mit dem Schlosser (nicht einer Montagefirma, die Tore einbaut).
    Irgendwas geht immer - die Klärung, was und wie, ist Sache des Architekten.
    Also nix neues Tor (ausser das vorhandene wäre durch die Aktion beschädigt) -> Architekt auf Lösungssuche schicken.
    Und wenn sich keine mehr findet, haftet er für die bisher angefallenen Kosten.
    MfG
     
  4. #4 Olaf (†), 23.06.2007
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Weiß ich...

    doch:lock (Denkste ich lass die Gelegenheit verstreichen einem Archi einen reinzuwürschen :D - duck)
    Ich wollt ja bloß darauf hinweisen, dass die Schilderung nicht grade darauf schließen lässt, dass es mehr als lose Absprachen gab : gedacht, mdl. eingeholt etc. pp. Deshalb auch die Frage, nach den belastbaren Unterlagen
     
  5. ISYBAU

    ISYBAU

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    naja verbindlich ist auch eine mündliche vereinbarung .... mit der beweisbarkeit wirds halt schwierig
     
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