Terasse: Viele Fragen (Höhe, Abschluss, Nachbar, ...)

Diskutiere Terasse: Viele Fragen (Höhe, Abschluss, Nachbar, ...) im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Ich habe ein Haus bauen lassen. Architektin hat viele, viele Fehler gemacht und eigentlich keine Ahnung. Die kann und mag ich nicht mehr fragen,...

  1. #1 dzeeden, 28.06.2007
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    Ich habe ein Haus bauen lassen. Architektin hat viele, viele Fehler gemacht und eigentlich keine Ahnung. Die kann und mag ich nicht mehr fragen, weil sie eigentlich unfähig ist.

    Jetzt ist das Haus fast fertig und ich denke über die Terasse nach. Im Gartenbereich steht das Haus recht weit raus. Von der Terassentür sind es etwa 60-80 cm. Ich hab jetzt gelesen, dass man 15cm unter der Tür die Terasse setzen sollte ( wegen Spritzschutz Regen ...). Dann hab ich aber eine Stufe, die sehr unbequem ist. Gegen die Stufe spricht einiges. Jetzt gibt es eine Fensterbank, die wie üblich nur etwa 10-15 cm tief ist. Wo soll man denn da treten? Auf die Fensterbank? Ist doch bestimmt nicht Norm und man verdreht oder bricht sich die Füße. Außerdem: Meine Frau ist krank und sitzt unter Umständen bald im Rollstuhl. Eine Stufe wäre da ziemlich bescheiden, wo wir doch sonst im ganzen EG keine haben und extra alle Türen breiter haben, ...

    Jetzt das nächste Problem. Das Grundstück ist recht schmal und wir "müssen" die Terasse auf dem 3 Meter schmalen Stück zum Nachbarn anlegen, weil da die schönste Sonne ist. Das Nachbargrundstück liegt aber sogar etwa niedriger als unser Grund, so dass ich L-Steine legen will. Darf ich die bis an die Grenze setzen? Ist das sinnvoll oder soll ich lieber 40cm vom Rand wegbleiben und etwas vor die Kante pflanzen? Ich würde mich sicher auch nicht freuen, wenn mir jemand ne 60 oder 80 cm Wand vor die Nase setzt?

    Ich ab noch mehr Fragen, aber ich fange mal hiermit an.

    Danke im Voraus!
     
  2. bemi

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    Bitte Bilder einstellen.
    Das hilft uns sehr.
    bemi
     
  3. #3 dzeeden, 28.06.2007
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    Sehe ich ein. Ich werde die Bilder spätestens morge machen und einstellen.
     
  4. #4 Nordischerjung, 28.06.2007
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    Moin,
    zwecks Terrassentür guck mal Hier
     
  5. Pfriem

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    Vielleicht kann sich noch einmal einer der Experten melden, aber ich GLAUBE (nicht zu verwechseln mit WISSEN) du darfst da gar keine Terrasse hinbauen. Der Abstand zum Nachbargrundstück muss mindestens 1,8 Meter betragen. Da würden dann noch 1,2m für die Terrasse übrigbleiben.:cry
     
  6. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Nimm die Bewitterung

    durch z.B. ein Überdach weg. Dann brauchts bei 5cm nicht mal eine Rinne.
     
  7. #7 wasweissich, 28.06.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast


    ????
     
  8. #8 Olaf (†), 28.06.2007
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    Das bringt mich doch ...

    gleich mal auf eine Frage, wo ich denke, dass ich mit der Antwort irgendwann mal was anfangen kann:28:
    Gips sowas wie ne Regel wie gr0ß so ein Überdach oder wie man das immer nennen will, sein muss? Also rechts und links ein Meter Überstand, nach vorne 2 oder so ähnlich?
     
  9. #9 VolkerKugel (†), 28.06.2007
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    Nee ...

    ... gips nicht. Gottseidank :konfusius .

    Gips eine Regel, nach der Regen nur senkrecht fallen darf
    und wenn doch schräg (wg. Wind bis Sturm) wie schräg?

    Siehste!
     
  10. #10 dzeeden, 29.06.2007
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    Erstmal vielen Dank für die schnellen Kommentare. Ich bin jetzt schlauer, was es an Türschwellen für Rollifahrer gibt ...
    Ich werde erstmal noch eine normale Tür einbauen, denn ob und wann meine Frau 'nen Rollstuhl braucht, das weiss man (zum Glück) nicht. Sie trägt einfach ein sehr viel höheres Risiko als die meisten. Wenn es mal soweit sein sollte, dann kann man immer noch 'ne andere (teure) Tür einbauen. Allerdings will ich nicht das ganze Haus umbauen.

    Von 1,8m Abstand zum Nachbarn hab ich noch nichts gehört. Ich hab mir sagen lassen, dass die Terasse ohne Fundament nicht ins Baurecht, sondern ins Nachbarschaftsrecht fällt. Der Nachbar hat wohl signalisiert, dass L-Steine für ihn 'ne saubere Sache wären. Wenn ich 'nen genauen Lösungsvorschlag habe, dann will ich mich mit ihm nochmal zusammensetzen und es mir "genehmigen" lassen.

    Dach wäre 'ne Lösung, aber da die Terasse um die Hausecke gehen lassen möchte und dann drei Türen habe, möchte ich ungern alles überdachen...

    So, ich hab jetzt erstmal zwei Fotos vom Ausgang an der schmalen Seite beim Nachbarn.

    Wundert Euch nicht über die Ecke: Da ist der Verputzer ohne absprache mit irgendjemand mal angefangen den Putz vorzubereiten, obwohl da keiner hinkommen wird.
    [​IMG][​IMG]
     
  11. #11 dzeeden, 29.06.2007
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    Neue Idee zur Terasse: Abstand, Höhe, Rollstuhl, ...

    Ich könnte ja die Terasse wie nach DIN etwa 15 unter der Tür ansetzen und später an einer Tür (die dann ohne Schwelle wäre) die Terasse ebenerdig machen und dann ein Gefälle Rollstuhlgerecht einbauen.

    Ich hab da 'ne ganz schlechte zeichnung zu:

    Vom Wohnzimmer gibt es drei Türen zur Terasse, die über Eck ans Haus gesetzt wird. Ich könnte dann irgendwann eine Ecke später höher setzen (auf eine Niveau mit dem Innenboden - hier grün) und dann eine (rot) Rampe zur restlichen Terasse bauen. Das blaue sind Treppen / Rampen zum Garten.

    Kommentare dazu?

    Ich frage mich jetzt nur noch folgendes: Wenn ich die Terasse 15 tiefer setze als die Tür, wie mache ich die Tritte nach draussen? Die aktuelle Platte würde als Tritt nicht ausreichen und beim Reingehen würde man sicher mit der Fussspitze hängen bleiben.

    1. Lösung: Platte rausreissen und ersetzen aus Aussenplatten.

    2. Lösung: Platte verkleinern, so dass sie nicht mehr übersteht.


    Platte[​IMG]
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 29.06.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Mein Rat...

    Jetzt gleich mit einer vernünftigen Planung eine Rolli-gerechte Tür samt befahrbarem Übergang zur Terrasse erstellen. Auch wenn das Risiko gering ist.
    Später wird das nur Gewürge, das aus zig Kompromissen und Halbheiten besteht.
    Die Terrasse läßt sich auch rolli-gerecht auf einer Höhe realisieren, ohne gegen die DIN zu verstoßen.
    Das alles kostet jetzt etwas mehr - aber viel weniger als das Nachrüsten.
    MfG
     
  13. Pfriem

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    Da habe ich als Laie wohl etwas falsch verstanden.

    Aus dem Nachbarschaftsrecht Bawü:

    § 4 Abstand von Ausblick gewährenden Anlagen
    (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann verlangen, daß vor Balkonen, Terrassen, Erkern, Galerien und sonstigen begehbaren Teilen eines Nachbarhauses, die einen Ausblick auf sein Grundstück gewähren, auf dem Nachbargrundstück Abstandsflächen eingehalten werden, die in der Tiefe mindestens 1,80 in über die Vorderkante und in der Breite auf jeder Seite mindestens 0,60 in über die Seitenkante der genannten Gebäudeteile hinausreichen.
     
  14. #14 dzeeden, 02.07.2007
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    kleine Zusammenfassung

    Ich antworte mal auf die beiden letzten Kommentare.

    Ich kenne mich im Nachbarschaftsrecht nicht aus und ich behaupte auch, dass sich kein Normalbürger in allen Rechtsfragen auskennen muss. Ich komme vom Dorf und da fragt erstmal keiner nach Recht, sondern spricht mit seinem Gegenüber.
    Zum Glück wäre dies ja genau der richtige Weg: ich wollte ja mit meinem Nachbarn sprechen und ihn um Erlaubnis bitten. Er hat signalisiert, dass meine Terasse wie geplant kein Problem wäre. Zum Glück hat er ein sein grosses Grundstück und Garten ist zur anderen Seite raus.

    Zu dem Problem der frühzeitigen Planung. Leider hab ich eine sehr schlechte Architektin. Wir mussten immer wieder darauf hinweisen, dass wir keine Stufen wollen, breite Türen, ... Als Laie stellt man dann irgendwann fest, dass man an irgendetwas nicht gedacht hat. In diesem Fall wurden plötzlich alle Fenster und Türen eingebaut und für mich ist es jetzt erstmal zu spät. Klar, die haben eine Kante und ich hab einfach nie daran gedacht. Ich leg mir jetzt lieber ein paar Fliesen weg und baue das Fenster bei Bedarf ein.

    Meine Architektin hat soooo viel Mist gebaut, den ich dann beseitigt habe, wenn es ging. Bei meinen Nachbarn hat sie z.B. geschafft unter der Terassentür ein grosses Fenster zu setzen. Jetzt kommt man auf die Terasse und tritt erstmal auf ein Gitter.
    Bei uns hat sie die Badezimmer nicht übereinander gesetzt und wir haben jetzt ohne Ende Schächte, Leitungen, .. mehr als notwendig. Dann hat sie bei uns die Böden so knapp bemessen, dass kein Platz mehr für Gefälle in den Abflüssen da ist. Raum- und Höhenberechnungen im Bauantrag waren ebenfalls schlichtweg falsch. Das Fluchtfenster und das für den Kaminfeger wurde einfach vergessen. Neben dem Schornstein ist eine 5cm frei stehende Wand. Die Maurer können dann überlegen wie die stehen soll. Die einzelnen Handwerker haben teilweise Ausführungspläne, die seit Monaten überarbeitet sind.

    Wie soll die sich auch auskennen. Die war nur einmal auf dem Grundstück und zwar vor dem Bau. den Bau selbst hat sie sich nie angesehen. Dabei würde man vielleicht für die Zukunft lernen.



    Nochmal zurück zum Thema:

    Zitat: "Die Terrasse läßt sich auch rolli-gerecht auf einer Höhe realisieren, ohne gegen die DIN zu verstoßen."

    Gerade das WIE wäre interessant für mich.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 02.07.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Das Problem...

    sind nicht (nur) die paar Fliesen innen.
    Das im Nachhinein meist nur mit viel Aufwand (=Kosten) realisierbare ist die äussere Abdichtung.
    Wie die herzustellen ist, hängt an der Gesamtkonstruktion - deswegen gibts auch keine Pauschalaussage zum wie.
    MfG
     
Thema: Terasse: Viele Fragen (Höhe, Abschluss, Nachbar, ...)
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