Zu dünner Estrich Baumangel

Diskutiere Zu dünner Estrich Baumangel im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Also wer ist jetzt verantwortlich ?? Ich würde sagen, der Sachverständige. Der Dämlack ist nämlich nicht in der Lage, sich verständlich...

  1. Eric

    Eric

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    Ich würde sagen, der Sachverständige. Der Dämlack ist nämlich nicht in der Lage, sich verständlich auszudrücken. Also ergänzende Anhörung erforderlich. Im Termin sollte man allerdings die verschiedenen Fugenarten kennen, um sachgerechte und zielführende Fragen an den Sachverständigen zu stellen.
    Mitunter hilft auch nur, ihm in der ergänzenden Anhörung die Unfähigkeit an Fachkenntnis oder einen bautechnischen Sachverhalt verständlich zu erklären, nachzuweisen. Ausgangsgutachten hat er offenbar schon bei zwei Fragen über den Haufen geschmissen!

    Man unterscheidet: Gebäudetrennfugen, Feldbegrenzungsfugen, Randfugen, Anschlußfugen, Scheinfugen. Hier faßelt der SV etwas davon, daß

    Das wäre dann wohl eine Gebäudetrennfuge, nach der er vergeblich gestochert hat!

    Was er aber dann damit meint ?

    In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass dies ausschließlich für die beheizte Estrichkonstruktion, also für die Fuge im Wohnzimmer und im Übergangsbereicht vom Wohnzimmer zum Flur maßgeblich ist.

    Das wären dann Feldbegrenzungsfugen.
     
  2. Berni

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    @ Eric,

    er meint eine Bewegungsfuge.
    Fuge zwischen Bauteilen oder Estrichfeldern, die Formänderungen oder Bewegungen gestattet.
    DIN EN 13318, Estrichmörtel und Estriche - Begriffe
     
  3. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Neee Berni...
    der Eric wirft den SV schon sozusagen aus dem Verfahren...

    wenn er schon Dehnfugen im Untergrund sucht ;)
     
  4. Eric

    Eric

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    Eben.

    Wenn Reneju den SV richtig zitiert haben sollte, dann schreibt der SV ziemlich unverständlichen Unfug. Wer ihm das durchgehen läßt, verliert möglicherweise den Prozeß, weil der Richter es erst Recht nicht verstehen wird.

    Da kann uU nur noch ein Privatgutachten helfen, dass das Gutachten des Gerichts-SV zerflückt + den Privatgutachter sodann mitnehmen zur ergänzenden Anhörung und Gegenüberstellung mit dem Gerichts-SV vor Gericht im Verhandlungstermin.
     
  5. #45 Ralf Dühlmeyer, 18.10.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Und täglich grüsst das Murmeltier - oder wie???
    Den eigenen SV gibts also immer noch nicht.
    @ Eric:
    Ich würd mich nicht wundern, wenn der SV bei den zwei Fragen nicht zurückgerudert ist, weil er bei der ersten Antwort daneben lag, sondern nur, weil mit den Infos aus diesem Thema die Fragen nachgebessert wurden.
    Mit der Beweisfrage, so wie sie da abgetippt ist, ist doch jedwedem Blödsinn Tür und Tor geöffnet.
    Der Gerichts-SV muss neutral sein. Das heißt doch aber nicht, daß die Fragen an ihn es auch sein müssen!
    Die dürfen nicht nur, die sollten so gestellt sein, daß eine Antwort eigentlich NUR im Sinne des Fragenden möglich ist.
    Dann klappts auch mit dem SV ;)
    Wenns der Gegenpartei nicht konveniert, kann sie ja Gegenfragen stellen. :Roll
    Falls sie rechtzeitig merkt, wohin die Reise geht :p
    MfG
     
  6. Reneju

    Reneju

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    Hallo Forum !

    Also wir sind immer noch im BeweissSicherungsverfahren noch nicht in der Klage !!!!

    In der Klage hätte ich nach dem Gesetzt erneut das recht ein Gutachten machen zu lassen.

    Einen Privat Gutachter würde das Gericht nicht anerkennen!!!!
    würde ich sofort machen das Gutachten auseinanderzupflücken kostet relative wenig zum Schaden. Wird aber nicht anerkannt.!!!
    Also Ich habe einen Termin Morgen beim Anwalt, soll ich über den Gericht fragen lassen über die Ausführung der Fugen oder sofort den mangel der Fugen dem Estrichleger zuweisen ??

    Also Nochmal der Estrichleger hat überall im Erdgeschoss sogenannte Kellenschnittfugen gemacht, sind die also nicht DIN gerecht ? in der Mitte des Wohnzimmer ( über der Fussbodenerwärmung ) auch einen Kellenschnitt. Ich denke der SV meint wir haben die Fliesenfugen nicht deckungsgleich über den Estrichfugen ( Kellenschnitte ) gemacht sind wir mit Schuld am brechen der Bodenplatte weil der auf die Ausführung der Fugen rumreitet. Aber in der DIN 18560 Teil 2 Punkt 5.3.3 steht das Scheinfugen doch nicht deckungsgleich übernommen werden müssen.
    Wie bereits beschrieben.
    In allen Bereichen war es nicht möglich, auch in die bei ordnungsgemäßer Ausführung im Untergrund vorliegende Fuge einzustechen.

    Woher weiss er das die Fugen ordnungsgemäß sind ?????

    Der SV hat sie komplett vom ersten bis zum 2 Ergänzungsgutachten gekehrt ob der Richter es merkt ??
    Teilweise hat der SV Fragen vom Gericht nicht beantwortet ( missachtung des Gerichts ?? ) langsam kommt mir der Verdacht das der unwillig ist sich mit diesem Fall überhaupt noch zu beschäftigen.

    man man geht mir das ganze aufn S....K. Sorry

    LG
    Reneju
     
  7. #47 Ralf Dühlmeyer, 18.10.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    MfG
     
  8. Robby

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    Ist da Angst oder Unwissen

    die treibende Kraft!?

    Wieso gibt es keinen eigenen SV? Das mit dem anerkennen ist natürlich so nicht ganz richtig!!! Der gerischts SV ist der SV des Gerichtes! Das berechtigt ihn in keiner Weise Quatsch zu schreiben! In so fällen brauch man einen EIGENEN SV der das Gerichtsgutachten fundiert und fachlich kompetent zerpflückt... das hat nichts mit anerkennen zu tuen...
     
  9. Berni

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    Tach,

    es ist immer wieder schön anzusehen bzw. mitzulesen, mit welchen Klimmzügen einige versuchen, sich von jeglicher Mitschuld freizusprechen.
    Vom Engangsthread ausgehend kann ich beim besten Willen weder bei den Ist-Zustandsbeschreibung noch bei der Beantwortung der Beweisfragen des SV einen Fehler finden.
    Hier wird der SV aber als Paddelheini abgestempelt, der keine Ahnung hat.
    Der Bauherr hat mal wieder alles richtig gemacht.:bounce:
    Fängt bei der Planung an und hört bei der Eigenleistung auf.
    Und was nicht ganz eben ist, soll nun wieder durch Anregungen aus dem Forum gerade gebogen werden.

    Dass der Estrich im Bereich der Fußbodenerwärmung mit zu geringer Stärke eingebaut wurde, ist wohl außer Zweifel auch ohne Schaden ein Mangel. Dass dieser Mangel schon bei der vorgeschriebenen Feuchtemessung hätte festgestellt werden können, sei hier nur mal so nebenbei erwähnt.
    Die Fußbodenkonstruktion blieb ja zunächst schadensfrei.

    Wodurch ist nun dieses Schadensbild entstanden?
    Der SV hat es beschrieben. Es ist nicht durch den zu dünnen Estrich entstanden, sondern durch Fliesenverlegung bei noch zu hoher Estrichrestfeuchte. Es wäre auch bei ausreichender Estrichstärke über Rohr zu diesem Schaden gekommen.
    Und wo reißt ein Estrich wohl?
    An seiner schwächsten Stelle, nämlich über den Rohren. Und nu?

    Gerade dieses rumreiten auf den falsch ausgeführten Fugen.
    Wieso wurden diese nicht vom Fliesenleger reklamiert?
    Bei der Festlegung von Fugenabständen, Fugenbreite
    und Estrichfeldgrößen sind die Art des Bindemittels,
    der vorgesehene Bodenbelag, die Geometrie der Fläche
    und die Beanspruchung durch Nutzlasten und Tempe-
    raturänderungen zu berücksichtigen. Bei Heizestrichen,
    die zur Aufnahme von Stein- oder keramischen Belägen
    vorgesehen sind, müssen außerdem die unterschied-
    lichen thermischen Ausdehnungskoeffizienten von Es-
    trich und Bodenbelag und die Raumtemperaturbegren-
    zung bei Planung und Ausführung mit einbezogen wer-
    den.

    Bei der Anordnung der Fugen sind die allgemeinen
    Regeln der Technik und die technischen Informationen
    und Merkblätter der Fachverbände zu berücksichtigen.

    Wo war der Planer, der die Fugen geplant und die Ausführung überwacht hat?
    Wo die Bedenken des Fliesenlegers?

    Eiert man schön weiter.:)
     
  10. Reneju

    Reneju

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    Zitat:Ralf Dühlmeyer

    Auch so eine Nummer - was ist eine Fußbodenerwärmung .
    Ggf. schon der nächste Punkt für die Mangelursache. Es ist ja eigentlich eine FBH mit grösserem Schlangenabstand, die aus der Heizanlage der Heizkörper versorgt wird.
    Wenn dort KEINE Temperaturbegrenzung drin ist, gehen 55, 60 oder gar 75° in den Estrich. Viel zu viel. Ausserdem gibts durch die grossen Rohrabstände ggf. stark unterschiedlich gedehnte Bereiche.

    Also der SV sagt das es sich nicht um eine Fussbodenheizung handel da ich diese über ein RTL Steuere Temperaturbereich 20 - 50 C° : ( Siehe im Thread ) Hierbei handelt sich um eine Fussbodenerwärmung ??
    Naja wir haben leider nur bis zum 23.10.2007 Zeit nach dem 2 ten Ergänzungsgutachten zu antworten.
    Das werden wir jetzt auch morgen so machen.
    Desweiteren werde ich den Anwalt vorschlagen die Gutachten auseinander Pflücken zu lassen ( eigener Gutachter ) mal sehen was dann kommt.
    Ich denke dass dass Gericht nicht noch mehr Fragen zulässt da es sich bereits um das 2 te Ergänzungsgutachten handelt.
    Reneju
     
  11. Robby

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    wie soll ein SV das bis zum 23. schaffen?

    Auch hierzu ist ein eigener SV wichtig! Aufgrund seiner Aussage könnte man neue Erkenntnisse des Sachverhaltes in neue Beweisfragen einfliessen lassen!

    Eigentlich ist der aber jetzt schon zu spät an Bord und das Ding wird unnötig mit heißer Nadel gestrickt!
     
  12. Robby

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  13. Reneju

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    Hallo Forum

    ich denke wir werden versuchen Aufgrund des 2 ten Ergänzungsgutachten da der SV auch nicht alle Fragen beantwortet hat und sich im den Gutachten mit wiedersprüchen verwickelt hat oder nur mit Flosken und Behauptungen. dem Gericht vorschlagen den SV abzulehnen und eun neues zu Beauftragen.
    mfg
    Reneju
     
  14. Robby

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    Fast unmöglich...

    Welche Begründung? Besorgnis der Befangenheit und die beweisbar?
     
  15. #55 Ralf Dühlmeyer, 18.10.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Vergiss es!!! Den tauscht das Gericht nicht aus.
    Schon mal was von Fristverlängerung gehört???
    MfG
     
  16. Robby

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    @Ralf diese müßte ja begründet sein...
     
  17. #57 Ralf Dühlmeyer, 18.10.2007
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    Na und.
    Der eigene Sachverständige hat noch keine Stellungnahme abgeben können, der Anwalt ist urlaubsbedingt überlastet .... :angel:
     
  18. Robby

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    Jo Jo aber der eigene SV ??? ;)
     
  19. Reneju

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    Konstruktionshöhe

    Hallo Forum

    nach viele hin und her un 4 !!! Gutachten, hat das Gericht nun letztmalig dem SV aufgefordert fragen zu der angeblichen geringe Konstruktionshöhe Stellung zu nehmen. Der SV hat mehrfach behauptet der Estrich hätte wegen zu geringer Aufbauhöhe nicht nach der DIN eingebracht werden können. Jetzt nach viel Schreibverkehr teilt der SV mit, das er doch noch einen Ortstermin machen will um die dabei gegebenen Einbaubedingungen exakt festzustellen, das anlässlich des Ortstermin der SV die Fussbodenkonstruktion des Wohnzimmers an mehreren Stellen ( 3 - 5 ) öffnen wird um die tatsächlich zur Verfügung stehende Konstruktionshöhe festzustellen !! Was soll das ? Das hat das Gericht nicht angewiesen sollen wir nicht nur zu dem defekten Estrich auch noch eine defekte Heizung bekommen ?
    Wie bereits geschrieben haben wir keine höhen vorgegeben die hat sich der Estrichleger selber geholt und ich Rechnung gestellt ( Nach DIN 18560 ).
    Wer kommt für den Schaden auf den der SV verursachen wird ( Heizung anbohren / Stemmen etc ) was ist wenn eine Fussbodenschlange beschädigt wird wer muss die Reparatur bezahlen ?? und wie will der SV mit 3 - 5 löcher den die zur verfügungstehende Konstruktionshöhe ermitteln ? Kann er doch Messen oder ? es waren keine Zimmertüren eingebaut der alte Estrich war definitive höher eingebaut ! Was soll das löcher machen bringen ? Wir haben keine Lust noch weiter 2 Jahre mit gerissenem Estrich und jetzt vom SV gemachte Löcher bzw. einer defekten Heizung zu leben !

    Wenn wir wüssten das danach alles repariert wird ( Estrich / Heizung etc ) kann man ja sagen oki, aber wenn danach auch wieder wir wie bisher (2,5 Jahre ) dauert dann Prost Mahlzeit !

    Lieben Gruss
    Reneju
     
  20. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Die Untersuchungen sollte er doch vornehmen! Er kann nur das Beantworten was er sieht!

    Und dazu gehören auch Bauteilöffnungen!

    Die HAndwerker dazu (Heizung sucht man dann mit Oberflächenthermometer oder Thermografie) bezahlt der Antragsteller, das verschliessen ebenso!

    Anders ist das nicht feststellbar und gehört zu den Untersuchungen. (Verfahrenskosten)
    Die Öffnungen gehen OHNE Schaden an der Heizung!

    Ach und einen eigenen SV gibts immer noch nicht?

    Also Planung = AN und das beweisbar? oder doch AG?

    der Bodenleger hätte bei der CM MEssung Bedenken anmelden müssen. hat er?

    hat der eigene SV nun was unternommen untersucht oder ähnliches? geschrieben?
     
Thema: Zu dünner Estrich Baumangel
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