Wo fängt der PKW Stellplatz an?

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  1. Sobbel

    Sobbel

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    wir haben ein kleines problem mit unseren pkw stellplatz - vielleicht könnt ihr ja helfen.

    wir bauen schlüsselfertig eine dhh. im kaufpreis ist ein stellplatz von 3m x 5m inbegriffen. wir haben ein rechtes eckgrundstück, welches innerhalb eines neubaugebietes an einer einmündung liegt. aufgrund der einmündung ist der stellplatz nicht von anfang an ein "rechteck".
    im anschluß an den stellplatz wird eine fertiggarage (3m x 7m aber unerheblich) errichtet.
    als sonderwunsch haben wir den stellplatz 2,50 meter weiter nach hinten pflastern lassen, um aus dem giebelfenster halt nicht auf die garage zu gucken.

    im moment fühlen wir uns etwas über den tisch gezogen.
    das was das foto zeigt, ist der stellplatz incl. der 2,50 extrameter.
    unserer meinung nach beginnt der stellplatz erst ab dem richtig zu bildenden rechteck - also ohne die rundung der einmündung.

    ich würd morgen mit der bauleitung sprechen und einen weiteren meter pflasterung sowie rückzahlung der bereits gezahlten 2,50 extrameter fordern.

    sind unsere begehrlichkeiten falsch oder übertrieben ?

    gruß
    sobbel
     
  2. #2 Baufuchs, 01.07.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bloss

    keinen Streit vermeiden.

    Rechnen Sie es doch einfach um:
    Standard geschuldet = 3x5m = 15m².
    Tatsächlich nach Wunsch gepflasterte Fläche ./. Standardfläche = mit Mehrpreis zu zahlenden Fläche.

    Aber Sie wollen wohl etwas anderes...
    Was, wenn der BT das so macht?
    Er stellt Ihnen den gewünschten Stellplatz 3x5m ab Ende der Rundung her. Den Bereich davor überlässt er Ihren gestalterischen/handwerklichen Fahigkeiten.:28:

    Tipp:
    Kirche im Dorf lassen und abrechnen wie oben.
     
  3. Sobbel

    Sobbel

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    ich denke nicht, daß das so einfach in geschuldete qm und erhaltene qm umzurechnen ist.
    1m x 15m sind ja z.b. auch 15qm - aber da passt kein pkw drauf ;) und wäre wohl nicht als stellplatz zu bezeichnen.

    der kaufvertrag spricht von "stellplatz in erforderlicher größe".
    die 3m x 5m habe ich assoziiert, weil die anderen dhh (mit gerade front) diese größe gepflastert bekommen haben.

    ich bin wahrlich nicht auf konfrontation aus - weder hier noch bei der bauleitung.

    gruß
    sobbel
     
  4. #4 Baufuchs, 01.07.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Warum

    werden Sachverhalte eigentlich immer nachträglich korrigiert?

    Im Eingangsbeitrag schreiben Sie von exakt 3x5m Stellplatzgröße.

    Ist die Größe nicht exakt definiert, können Sie sich nun mit dem BT über "erforderliche Grösse" streiten.
    Der stellt Ihren Pkw auf die Standardfläche, Pkw passt drauf, das wars.

    Aber wenn Sie eine Fläche von 3x5m ohnehin als Standard angesehen haben, spricht doch nichts gegen die Flächenberechnung aus meiner ersten Antwort. Die Ihrer eigenen Auffassung nach im Preis enthaltene Standardfläche ist im Preis, die Mehrfläche wird bezahlt.
     
  5. #5 Olaf (†), 01.07.2007
    Olaf (†)

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    Mhm..

    anderer Ansatz: Wo steht, dass ein Stellplatz rechteckig sein muss und 3 Meter breit? Erforderliche Größe heißt doch bloß, dass da ein "normaler PKW" draufpassen muss. Alles andere ist gestalterische Zugabe vom GU - denk ich.
    (Wobei er sich zugegebener Maßen pfiffigerweise die Entscheidung was angemessene Größe istvorbehalten hat)
     
  6. #6 Olaf (†), 01.07.2007
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Oh...

    der Baufuchs war genau so schnell - wobei ich sogar soweit gehe, dass dem GU die Vergütung für die gesamten 2,5 m zusteht - ohne Flächenvergleich - wenn der sowieso erstellte Rest angemessen war:e_smiley_brille02:
    Aber vielleicht war ein "unabhängiges" Statement gar nicht schlecht, da Bf selbst GU ist und Du auf die Idee kommen könnstest, eine Krähe....
     
  7. Sobbel

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    nein, aber offenbar editiert.
    ich hab meine angaben ergänzt und eine begründung angegeben warum ich auf die 3m x 5m kam.

    das ist ja das problem. wo ist die standartfläche? bzw. wo fängt sie an?
    auf die standartfläche passt meine s-klasse - aber nicht auf 3m x 3,65m. da passt nicht mal ein golf drauf.
    dagegen spricht, daß ich 3m x 5m nicht habe. ich habe ein rechteck von 3m x 3,65m und eine rundung die 5,10m lang ist aber die breite nicht hat.

    die stellfläche kann wegen mir oval sein - aber ein auto muß drauf passen und zwar vollständig (jedenfalls nach unserer meinung).
    bei dem was da gepflastert wurde steht der wagen mit der hinteren rechten ecke in öffentlichem verkehrsraum.

    bitte nicht falsch verstehen:
    ich möchte nichts was mir nicht zusteht, ich möchte aber auch nichts bezahlen, was ich nicht erhalten habe.
    eine refinanzierung auf linke art haben wir nicht nötig und wollen wir auch nicht.

    gruß
    sobbel
     
  8. #8 Baufuchs, 01.07.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Korrigieren/Editieren

    ändert nichts daran, dass eine zur Beurteilung des Sachverhalts gemachte Angabe "lt. Vertrag 3x5m" verändert wurde in "erforderliche Grösse".

    Wenn bei allen anderen Häusern mit gleichem Vertrag 15m² als Standardfläche verbaut wurden, bei Ihnen jedoch nur 3x3,65m also 10,95m², würde ich in diesem Pkt. zustimmen, dass Sie verlangen sollten, dass auch bei Ihnen 15m2 als Standardfläche berücksichtigt werden.

    Trotzdem:
    Hätte der BT ab Ende der Rundung die Fläche von 3x5m hergestellt, wäre dem Vertrag genüge getan und Ihnen würde die Pflasterung des vorderen Bereichs fehlen.
    Aber nochmal:
    Wenn Sie selbst von ca. 15m² Ihnen zustehender Pflasterfläche ausgegangen sind, warum dann nicht die Anrechnung wie vorgeschlagen?

    Nachtrag:
    Was ganz anderes:
    Ist eigentlich zulässig (B-Plan) dass im Bereich Sichtdreieck der Einmündung ein Stellplatz angeordnet ist?
     
  9. Sobbel

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    wir nähern uns ja allmählich.
    die dann fehlenden ca. 4 qm ist ja min. der meter mehr nach hinten - der nicht da ist.

    und wo sind meine 2,5m x 3m = 7,5 qm die ich extra bezahlt habe? damit wäre ja schonmal locker der rundungsbereich zu pflastern gewesen.
    laut sonderwunschliste habe ich aber eine fläche von 2,5m x 3m bezahlt und keine fläche von 7,5 qm - das ist ein unterschied.

    mann, sie sind ja vielleicht ein harter brocken - und das ist durchaus nicht abwertend gemeint. es trainiert mich für morgen.

    sie dürfen mich auch gerne duzen.

    gruß
    sobbel
     
  10. Sobbel

    Sobbel

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    baugenehmigung liegt vor

    gruß
    sobbel
     
  11. drulli

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    Ist denn in der Baugenehmigung bzw. in den Vertragsunterlagen nichts gezeichnet? Ich denke schon, dass da ein Auto draufpasst. Ob die Insassen noch auf der Fläche aussteigen können, weiss ich nicht. Gehört das mit zur Definition "stellplatz in erforderlicher größe" ?
    Grüße!
    Uli
     
  12. #12 Baufuchs, 01.07.2007
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    BG liegt vor

    und, wie ist da der Stellplatz eingezeichnet? Lage/Grösse?
     
  13. Sobbel

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    in der baugenehmigung ist was skizziert - aber ohne maße. da ist auch die einmündung nicht skizziert.
    "aussteigen können" hat wohl eher was mit der breite zu tun - die ist aber eher unstrittig.

    gruß
    sobbel
     
  14. Sobbel

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    gib mir 5 minuten - ich scan die mal ein

    gruß
    sobbel
     
  15. #15 Baufuchs, 01.07.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Fassen

    wir doch einfach mal zusammen:
    BT hätte, ausgehend von dem was alle anderen Häuser bekommen haben, eine Stellplatzfläche von 15m² herstellen sollen/müsssen. (Denke, da wird er zustimmen).
    Tatsächlich sind nun insgesamt X m² gepflastert, von denen Sie 2,5 x3m,also 7,5m² als Zusatzleistung bezahlt haben.

    Ergibt sich nun aus X - 15m² eine Fläche, die kleiner ist als 7,5m², dann haben Sie überzahlt. Nun kann erstattet werden....

    PS:
    Ich duze hier niemanden, ist ne Marotte von mir.:winken
     
  16. #16 Ingo Nielson, 01.07.2007
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    mal davon abgesehen, dass ich die anordnung des stellplatzes in diesem bereich total daneben finde, so bin ich mit dem fragesteller der auffassung, das er zumindest eine tiefe von 5m als rechteck (breite mindestens 2,30m)
    verlangen kann.
    da der stellplatz dann sowieso bis zu der gewünschten position reicht, müsste er m.e. auch nichts dazuzahlen.
    ob er die pflasterung der zufahrt zum stellplatz bezahlen muß ist wohl dem vertrag zu entnehmen...
     
  17. Sobbel

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    o.k. sie legen also wert auf das "sie".

    nein. die haben alle 3m x 5m erhalten.
    das sind zwar 15 qm. aber 1m x 15m sind auch 15 qm - aber kein stellplatz.

    ja.

    Ergibt sich nun aus X - 15m² eine Fläche, die kleiner ist als 7,5m², dann haben Sie überzahlt. Nun kann erstattet werden.... [/QUOTE]
    nein.
    bitte bitte lösen sie sich von qm zahlen - danach wurde nicht gezahlt.
    1m x 7,5m ist auch 7,5 qm aber auch da passt nicht ansatzweise ein auto drauf.

    alle anderen häuser haben 3m x 5m erhalten - die möchte ich auch.
    wir haben 2,5m x 3m zusätzlich bezahlt.

    summasumarum also 7,5m x 3m - wir haben qm mäßig evtl. ein äquivalent erhalten.

    es hat etwas länger gedauert als 5 minuten - sorry.

    gruß
    sobbel
     
  18. #18 Baufuchs, 01.07.2007
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    Nach

    diesem Plan ist nun klar wie es gelaufen ist.

    Lag dieser Plan dem Vertrag bei (mit geändert eingezeichneter Garage) oder noch der Ursprungsplan mit Garage am Haus?
    Fall nach Vertrag auf Ihren Wunsch geändert, gehen auch die mit der Änderung verbundenen Kosten zu Ihren Lasten.

    Nachtrag
    Mal Rückwärts:
    Nehmen Sie diesen Plan mit der blau gezeichneten Garage, zeichnen vor die Garage einen Stellplatz von 3x5m. Dann haben Sie das was Sie wollen.
    Die Restfläche bis zur Strasse zahlen Sie dann zu oder gestalten diese selbst....
     
  19. Sobbel

    Sobbel

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    ich muß ihnen ja fast vorsatz unterstellen, daß sie mich nicht verstehen wollen.
    ich habe bereits 2,5m x 3m extra bezahlt.
    aber keinen stellplatz von 3m x 5m, geschweige denn einen von 7,5m x 3m - den ich aber bereits bezahlt habe.

    diesen farbigen lageplan habe ich von dem bauamtsbeamten erhalten, der dann bei meinem besuch in meinem beisein mit kugelschreiber die neue lage der garage eingezeichnet hat.
    in der textlichen baugenehmigung heißt es nur:
    "errichtung einer dhh mit garage.
    nachtrag zur baugenehmigung vom ... az ...
    hier: verlängerung und lageänderung der garage."
    mit verweis, daß der lageplan bestandteil der baugenehmigung ist.
    mehr nicht.

    mein problem ist aber nicht die baugenehmigung, sondern der tatsächlich vorhandene stellplatz bzw. das was uns als solcher verkauft wurde.
    insbesondere, ob der abgerundete teil der pflasterung bereits zum "stellplatz" gehört.


    gruß
    sobbel
     
  20. #20 Baufuchs, 01.07.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sie

    sollten einfach mal nachlesen, was Sie gekauft haben, bzw. was Gegenstand des Vertrages ist/war.
    Nach der Ursprungszeichnung war vor der Garage eine rechteckige Stellplatzfläche von 3x5m vorhanden, zu der es im Vertragstext hiess "erforderliche Grösse".
    Text und Plan ergeben zusammen das geschuldete.
    Nämlich 15m² gepflasterte Stellplatzfläche.

    Nachträglich haben Sie die Stellung der Garage ändern lassen und damit auch die Stellplatzfläche.

    Nun ist doch einfach zu vergleichen, was nach Vertrag geschuldet war, mit dem was Sie nun möchten bzw. durch Lageänderung der Garage brauchen.

    Wieso wollen Sie einfach nicht verstehen, dass Sie das, was über die vertragl. Vereinbarungen hinausgeht, zahlen müssen?

    Übrigens:
    Das obige trifft nicht zu. In Ihrer Zeichnung "Baugenehmigung" ist sehr wohl eine Garage mit einer Breite von 3,10m, als auch der Abstand der Garage zur Strasse (Urprüngl. Garage) mit 5m exakt eingetragen. Auch der Verlauf der Einmündung ist klar zu erkennen, ursprünglich liegt der Bogen der Einmündung nicht im Zufahrtsbereich/Stellplatz.
     
Thema:

Wo fängt der PKW Stellplatz an?

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