Wo fängt der PKW Stellplatz an?

Diskutiere Wo fängt der PKW Stellplatz an? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hi, Ich habe das so verstanden, das ein Stellplatz im Preis drin ist (größe jetzt mal egal, für ein normales Auto eben) und er diesen...

  1. #21 Martin K, 01.07.2007
    Martin K

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    Hi,

    Ich habe das so verstanden, das ein Stellplatz im Preis drin ist (größe
    jetzt mal egal, für ein normales Auto eben) und er diesen Stellplatz auf
    eigene Kosten um 2,5 Meter verlängern lassen wollte.
    Im Moment hat er aber nur einen Stellplatz auf das ein Auto nicht einmal
    richtig drauf passt und die 2,5 Meter Verlängerung fehlen komplett.
    Ist es da nicht egal wo der Stellplatz hin sollte?
    Wenn der so angelegt wurde, das die Hälfte des Stellplatzes so in der Kurve
    liegt, das da kein Auto drauf passt ohne teilweise auf der Strasse zu stehen,
    dann ist das doch kein Stellplatz für ein komplettes Auto, egal wie lang die
    ganze Konstruktion wurde. Erst einmal muss ein Auto drauf passen, die
    2,5 Meter kommen dann zusätzlich dazu (wobei man dann streiten könnte
    ob die 2,5 Meter am breiten Ende oder in der Kurve dazu kommen und extra
    bezahlt werden müssen, aber scheinbar ist man soweit ja nicht einmal).


    Gruß
    Martin
     
  2. #22 Baufuchs, 01.07.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es

    ist eben nicht egal wo der Stellplatz hin sollte.

    Nach Vertragstext und Plan war die Stelle vorbestimmt und nahm eine Fläche von 3,10m x 5m ein.

    Kann mir mal jemand erklären, wieso der GÜ/BT oder was immer, eine größere Stellplatzfläche anlegen soll als vertragl. vereinbart?

    Fallbeispiel:
    Lt. Vertrag Garage Abstanbd zur Strasse 5m, im Text "Garagenzufahrt wird gepflastert".

    Bauherr lässt Garage 10m nach hinten versetzen und will die zusätzlichen 10m Zufahrt unter Hinweis auf Vertragstext nicht bezahlen.
     
  3. #23 Martin K, 01.07.2007
    Martin K

    Martin K

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    Ich denke im Kaufvertrag steht "Stellplatz in erforderlicher Größe", das ist
    doch wohl normalerweise ein Platz auf dem ein normales Auto passt.
    Von "es muss alles so gepflastert werden das ich in die Garage fahren kann,
    egal wo sie später hin kommt" spricht doch niemand.
    Und zusätzlich zum im Vertrag angegebenen "Stellplatz in erforderlicher Größe"
    sollte an diesen Platz noch 2,5 Meter angepflastert werden, wobei diese dann
    extra bezahlt werden. Wenn man dann immer noch nicht in die Garage fahren
    kann, da diese nun woanders steht, dann muss halt kostenpflichtig weiter
    gebaut werden, aber doch nicht so wie jetzt. Oder bin ich da zu naiv?

    Gruß
    Martin
     
  4. #24 Martin K, 01.07.2007
    Martin K

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    hmm,

    Oder geht es darum, das die Garage weiter nach außen wanderte und der
    durch die Kurve angeschnittene Bereich dadurch größer wurde?

    Gruß
    Martin

    P.S. wieso kann ich meine eigenen Beiträge nicht editieren? Ist da so gewollt?
     
  5. #25 Olaf (†), 01.07.2007
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Jungs...

    ich denke eigentlich, dass ich ne Zeichnung lesen kann. Ich sehe da nicht nur, dass die Garage AUF WUNSCH DES BAUHERRN nach hinten gerückt wurde, sondern auch ca. 1m nach außen und somit weiter in den Bereich des Radius der Kurve, so dass der Stellplatz angeschnitten wird. Und jetzt beschwert sich BH, dass sein Wagen in den Straßenraum ragt :irre und verlangt, dass dafür der BU einsteht?:frust
    Undiplomatisch könnte man dieses Ansinnen durchaus auch schon mal als dreist bezeichnen.
    Krieg Dich wieder ein und bezahl die 2,5m, bei nem Benz sollte das doch drin sein.
    Olaf
     
  6. #26 Olaf (†), 01.07.2007
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Ha,

    noch einer der das selbe wie ich gesehen hat.
     
  7. #27 wasweissich, 01.07.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    es ist doch einfach , wenn man auf die vorhandene fläche mittig (ca.0,5m von der langen seite) ein rechteck 1,87 x 5,07 m (s-klasse) legt kann ich mir kaum vorstellen , dass die (abgerundete) ecke in den öffentlichen verkehrsraum ragt........

    denkt j.p.
     
  8. #28 Baufuchs, 01.07.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Kann es

    nur wiederholen:
    Alles, was sich jetzt in der Örtlichkeit abspielt beruht auf Änderungsanordnung des Fragestellers.
    Die Herstellung von Pflasterflächen über 15m² ist damit kostenpflichtige Zusatzleistung.

    Bezeichnend ist, dass Fragesteller selbst von "erwarteten 15m²" ausgeht, die aufgrund seiner Anordnungen notwendigen Mehrflächen zwar zunächst bezahlt hat, nun aber zurückfordern will und darüberhinaus noch weitere Fläche kostenlos gepflastert haben will.
     
  9. drulli

    drulli

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    Mich würde schon mal interessieren, ob man bei der Definition "Stellplatz in erforderlicher Größe" von bestimmten Mindestmaßen ausgehen darf?
    Ich setze mal voraus, dass er für einen PKW gedacht ist (auch wenn's da nicht steht...:bounce:).
    Muss ein durchschnittlicher PKW draufpassen? Oder darf man erwarten, dass alle Türen geöffnet und die Insassen auf der Stellfäche aussteigen können?
    Ist das irgendwo definiert?
    Beste Grüße!
    Uli
     
  10. #30 VolkerKugel (†), 02.07.2007
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    Die Größe eines Stellplatzes ...

    ... ist in der Regel in der Stellplatzsatzung der Gemeinde definiert. Allgemeinverbindliche Regeln gibt es nicht dazu.

    Also: Stellplatzsatzung besorgen, "erforderliche Größe" daraus entnehmen und herstellen lassen.
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 02.07.2007
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    Der gute Sobbel...

    unterliegt einem heftigen Denkfehler.
    Mein Nachbar hat 3*5, also steht mir das auch zu.
    N E I N. Ausser es stände irgendwo im Vertrag
    Ein "normaler" Stellplatz ist 2,30 * 5,00 m - unter der Voraussetzung, das genug seitlicher Platz zum Türöffnen bleibt.
    Ausserdem würde ich mit der Baugenehmigung im Allgemeinen und dem Stellplatz im Besonderen ganz vorsichtig sein. Denn da steht nix erkennbar von Stellplatz drin (sonst gäb es keinen Maßstreit).
    Und 2,5 m könnten für ein Sichtdreieck zu wenig sein.
    Fällt aber meist erst auf, wenn es das erste krumme Blech (hoffentlich nicht mehr) gegeben hat.
    Und dann ist Mithaftung angesagt.
    MfG
     
  12. #32 Ziegelleger, 02.07.2007
    Ziegelleger

    Ziegelleger Gast

    Stellplatzgrößen

    Stimmt schon, dass sich Stellplatzgrößen in der Regel nach den Stellplatzsatzung der Gemeinden ergeben; z.B. hier in Hessen.
    Soll aber Gemeinden geben, in denen es keine eigenen Stellplatzsatzungen gibt; O.K. da gibt es meist die Landesstellplatzsatzungen als Orientierungshilfe.
    Im Zweifel hilft ein Blick in der EAR 91 >>> Anlagen des ruhenden Verkehrs
    Die dort genannte kleinste (!) Größe beläuft sich sogar auf 2,30 x 4,50 (aus 4,00 + Überhang 50cm); allerdings läuft das auch hier schon unter "beengtes ein- und ausparken".
    Hilfreich sind auch die Angaben aus den jeweiligen "Garagenverordnungen"; hin und wieder gibt es auch Hinweise oder Verweise in den LBO.
    In diesem Fall hier würde ich einfach zeichnerischen Nachweis erbringen lassen, dass eine S-Klasse (maßstabsgetreu heutzutage digital für CAD verfügbar) auch draufpasst. Funktioniert das sollte wohl das Kriterium "erforderlich Größe" eingehalten sein.
    Vielleicht hat ja auch jemand aus dem Forum Lust den hier irgendwo im Thread herumgeisternden jpg-Lageplan zu digitalisieren und dieses zu tun.
    Es grüßt der Ziegelleger
     
  13. Sobbel

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    moin moin

    ich war heute vormittag beim bauleiter und das gespräch hat völlig streitfrei folgendes ergeben:
    das was uns da gepflastert wurde, ist der standardstellplatz, der aufpreisfrei zum haus gehört. den aufpreis für das von uns bereits gezahlte "mehrpflaster" erhalten wir komplett zurück.

    damit können wir gut leben.
    das bestellte mehrpflaster sollte ja nur dazu dienen, bis hinter das giebelfenster zu kommen. und da sind wir ja jetzt mit dem standardstellplatz.

    alles wird gut
    oder
    wie schnell ist nichts passiert :D

    vielen dank für eure meinung und beteiligung

    gruß
    sobbel
     
  14. #34 Martin K, 02.07.2007
    Martin K

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    Ich liebe das Internet, nirgends kann man so intensiv über nichts diskutieren wie hier :e_smiley_brille02:

    Gruß
    Martin
     
  15. Quelle

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    sorry, aber das isT so LOL.
     
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Wo fängt der PKW Stellplatz an?

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