Ansatz eines Kachelofens in Enev Berechnung?

Diskutiere Ansatz eines Kachelofens in Enev Berechnung? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Ich mach grad nen Energiebedarfsausweis für ein KfW-60-Haus (Neubau). Die Hülle is eigentlich nicht das Problem, aber die Heizung! Die Fakten:...

  1. Rudi

    Rudi

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    Ich mach grad nen Energiebedarfsausweis für ein KfW-60-Haus (Neubau). Die Hülle is eigentlich nicht das Problem, aber die Heizung!

    Die Fakten:
    -Pufferspeicher 1000L
    -Solaranlage 10 m² mit Heizungsunterstützung
    -Kachelofen geht auch in den Pufferspeicher
    -Ölbrennwert-Heizung

    Der Bauherr sagt, das die Ölheizung nur als "Sekundärheizung" in gebrauch kommt, d.h. sie läuft nur wenn keiner daheim ist, oder sie keine lust haben, Holz nachzulegen, und im Sommer, wenn die Solaranlage nicht genügend Wärme bringt!

    Könnt Ihr mir sagen, zu wieviel Prozent ich den Kachelofen in der EnEV Berechnung ansetzen darf.???
     
  2. #2 Christian Wolz, 02.07.2007
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  3. #3 planfix, 02.07.2007
    planfix

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    mal was zur sinnigkeit der anlage

    1000l puffer ... wozu? was wird gepuffert?
    bei warmwasser 1000l :
    ist absoluter nonsens, weil in der heizperiode diese 1000l vorgehalten werden müssen und die verluste somit höher sind als die solaren gewinne, die im winter vielleicht mal kommen. im sommer, wenn mal keine sonne scheint wird dann auch zugeheizt um die 1000l auf ihr soll zu bringen. also viel geld für für eine unnötige vorhaltung.
    oder 1000l heizungspuffer mit solar?
    dann kann das vielleicht in verbindung mit einer niedertemperatur fbh ein bisschen was bringen, ist aber auch grenzwertig in der wirtschaftlichkeit, weil mit dem kachelofen gehst du sowieso in der übergangszeit rein, also wird der puffer mit dem KO geheizt, dann brauchts kein solar mehr, oder die solaranlage bringt ein bisschen grundwärme, dann ist die fbh wieder so träge, dass man mit dem KO zuheizt, dann geht die solaranlage aber wieder raus, weil der puffer schon wärmer ist als die solare zuheizung.
    hier drehst du eine endlosschleife.
    ich würde die fbh mit Öl und dem KO kombinieren und die solaranlage so klein wie möglich für die WW bereitung machen, wenn's denn alles sein muß.
    oder ich würde eine WP für alles und fertig! ist in IN kein problem, wenn man die energiepolitik der stadtwerke mal außen vor lässt. wenn unbedingt ein bisschen öko dabei sein soll, kann man WP für heizung und WP + solar für WW. rechnet sich nie, weil die WP das WW so billig macht, dass sich die anschaffung der solaranlage in 20 jahren nicht rentiert, ist aber ökologisch:D
    ...ansonsten können wir gerne mal telefonieren, ist ja nur ein ortsgespräch;)
     
  4. bison

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    Und was ist bei Deinem Ofen rausgekommen?

    Lieber Rudi, das ist eine Frage, die uns auch brennend interessieren würde!
    Was ist denn im Endeffekt rausgekommen?
    @Planfix: Kling logisch! Was ist denn das was Du empfiehlst? 500l Speicher und solar nur für WW? WP ist für uns nicht ineressant.
    Gruß
    Nicholas
     
  5. JDB

    JDB

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    Leider musst Du wahrscheinlich den Ofen ignorieren!

    Die Förderfähigkeit sollte weiterhelfen:
    (aus der FAQ von der KfW)

    Kachelöfen, Kamine, Kaminöfen
    sind förderfähig, wenn die Anforderungen an Biomasse-Anlagen (automatisch beschickte Zentralheizungsanlage, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien [Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biokraftstoffe, Biogas], betrieben werden) erfüllt werden
    (Punkt C des Merkblattes).

    Biomasseanlagen
    Eine Biomasseanlage kann gefördert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    1.) Der Wärmeerzeuger muss über eine automatische Brennstoffzufuhr und selbsttätigen Brenn- und Zündvorgang verfügen (es sei denn es handelt sich um einen Holzvergaserkessel).

    Diese Forderung stellt sicher, dass die Heizungsanlage auch bei längerer Abwesenheit der Bewohner betrieben werden kann. Hierbei ist auch eine kombinierte Beschickung(automatische Pelletzuführung und manuelle Handbeschickung) zulässig.

    2.) Der Wärmeerzeuger muss als Zentralheizsystem funktionieren.
    Hierbei reicht es aus, wenn der Wärmeerzeuger Bestandteil einer gesamten Zentralheizung mit Pufferspeicher ist. Danach EnEV auch bi- und trivalente
    Wärmeversorgungssyteme berechnet werden können, sind einzelne Bestandteile des Gesamtsystems (Spitzenlastkessel, Solaranlage, BHKW, etc.) auch als Zentralheizung anzusehen.

    3.) Es muss eine ausschließliche Biomassenutzung vom Hersteller gefordert sein.
    Das ist der Fall, wenn in der Bedienungsanleitung ausdrücklich festgestellt wird, dass nur Holz als Brennstoff eingesetzt werden darf, da sonst der Brennraum bzw. das Gesamtsystem Schaden nimmt.
     
  6. bison

    bison

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    Es ging nicht um Förderung

    sondern um eine Anrechnung auf den Primärenergiebedarf zum Erlangen eines KFW 40 Standards (wenn ich die Frage richtig verstanden habe...).
    Da habe ich unterschiedliche Geschichten gehört und wollte nun wissen was letztlich bein Threadstarer konkret rausgekommen ist.
    Das Kachelöfen keine gesonderte Förderung erhalten ist glaub ich schad :cry aber nicht verwunderlich.
    Gru
     
  7. JDB

    JDB

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    Ist schon klar, aber insbesondere der Punkt 3 gilt auf jeden Fall auch beim Rechenansatz.
    (Ist hier Kohlebefeuerung beim Kachelofen explizit ausgeschlossen?)

    Ansonsten hat man hier ggf. doch ganz gute Karten, weil der Ofen an den Pufferspeicher angeschlossen ist.
     
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