Pflichten des GÜ vor Abnahme

Diskutiere Pflichten des GÜ vor Abnahme im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir bauen mit einem GÜ. Die Aussenanlagen sind noch nicht fertig gestellt, einen Abnahme ist noch nicht erfolgt Wir haben geplant,...

  1. #1 tom_river, 03.07.2007
    tom_river

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    Hallo,

    wir bauen mit einem GÜ. Die Aussenanlagen sind noch nicht fertig gestellt, einen Abnahme ist noch nicht erfolgt

    Wir haben geplant, vor den grossen Kellerfenstern eine Art Lichthof mit Steinen auszufassen, damit wir mehr Licht im UG in den Wohnräumen (Büro, Hobby) haben. In diesem Lichthof ist bereits eine Drainage verlegt (es fehlen nur noch die Steine).
    Nun hat es ja die letzten Wochen unwetterartig geregnet und die Wassermassen sind kurzzeitig nicht sofort versickert, wodurch nun die Wände im Inneren feucht geworden sind. :mad:

    Wer trägt in dieser Bauphase die Verantwortung/Haftung, dass hier keine Feuchtigkeit in das Haus eindringt (Pumpe/Abgrabung etc.)?

    Vielen Dank für die Hilfe! :winken

    tom_river
     
  2. #2 Baufuchs, 03.07.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wasser

    ist durch die Fenster eingedrungen?
    Wer hat die Lichtmulde geplant?
    Wer hat die Lichtmulde ausgeführt?
     
  3. #3 planfix, 03.07.2007
    planfix

    planfix Gast

    du "glückspilz"!
    hört sich jetzt bösartig an, aber da du noch nicht abgenommen hast, muß dir der GÜ beweisen, dass hier kein mangel vorliegt.
    du solltest dir sofort jemanden zur seite holen, der ordnungsgemäß einen mangel anzeigt und mit dem GÜ eine lösung zu mängelbeseitigung erarbeitet und alles schön schriftlich fixiert und mit fotos dokumentiert.
     
  4. #4 Baufuchs, 03.07.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bauherr

    erstellt selbst eine Lichtmulde in nicht fachgerechter Ausführung und verursacht dadurch den Wasserschaden. Watt nu, Glückspilz?

    @Planfix
    Hört sich nicht nur so an, ist auch so.
    Ohne nach den Ursachen zu fragen erst mal drauf auf den GÜ.
    Zu einfach!
     
  5. #5 planfix, 03.07.2007
    planfix

    planfix Gast

    sorry fux,
    dachte die lichtmulde macht der GÜ.
    steht ja da:
     
  6. #6 Baufuchs, 03.07.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Kann beides sein

    Guckst Du
    Fragesteller wird uns aufklären was vereinbart ist.:deal
     
  7. #7 planfix, 03.07.2007
    planfix

    planfix Gast

    jupp, guck ich später, geh jetzt tass kaff machen und dann muß ich endlich mal was tun hier.
     
  8. #8 tom_river, 03.07.2007
    tom_river

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    na denn... die Antworten:

    Werkpläne weisen die "Mulde" auf und auch die Mauer ist in der Schmittansicht eingezeichnet, da ansonsten ja die Fenster jetzt den Blick auf die davorliegende Verfüllung freigeben würden... :shades

    Die Mauer ist nicht Leistung des GÜ, die Drainage ist Bauherrenleistung und bereits ausgeführt.

    Wasser/Feuchtigkeit ist nicht durch die Fenster sondern wahrscheinlich durchs Mauerwerk eingedrungen.

    Und nu?????

    tom_river
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 03.07.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Na denn....

    Fröhliches Hauen und Stechen.
    Der GÜ wird natürlich sagen -Boden und Drainung nicht DIN-gerecht und ungeeignet -> Bauherr ist SChuld.
    BH wird sagen - Abdichtung, Anschluß ..... hat versagt -> GÜ ist Schuld.
    Fachmann vor Ort holen und auch akzeptieren, wenn er bestätigt, das der BH die Schuld hat.
    Und Glückspilz so oder so.
    Stellt Euch mal vor, die Nummer wär in einem Jahr aufgetrtene - Kosten * X
    MfG
     
  10. #10 planfix, 03.07.2007
    planfix

    planfix Gast

    Da hast den Dreck im Kastl!
    ...und nun stellt sich die Frage nach dem Lastfall Wasser.:eek:
    ...und es beginnt eine ewige Schuldzuweisung im Kreis.
    Wer hats geplant?
    Wer hat was gemacht?
    Wer hat was falsch gemacht?
    Keiner wills gewesen sein... . Ich wars auch nicht.:angel:
     
  11. #11 planfix, 03.07.2007
    planfix

    planfix Gast

    upps, Ralf war schneller, aber er wars auch nicht:motz
    ... und der GÜ , der sich anfangs gedacht hat "wenn ich das Problem dem BH überlasse" , ... freut sich auch nicht mehr, weil er nun beweisen soll, dass der Fehler nicht von ihm kommt.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 03.07.2007
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    Schenau...

    :bounce: :biggthumpup: :bounce:
    MfG
     
  13. #13 planfix, 03.07.2007
    planfix

    planfix Gast

    ...und wer wars nun?
    .
    der fux ist raus,
    sein licht ist aus,:winken
    und überlegt genau
    was eigenleistung spart am bau.:28:
    .
    sollte eigentlich kein reim werden
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 03.07.2007
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    Mir kömmt da grad noch was....

    Wenn die Anlagen noch nicht fertig sind - wer sagt denn, das es nicht Oberflächenwasser war, das aus dem nicht fertig modelierten Gelände in die Grube gelaufen ist??
    Und dann ist es nicht nur Sache des BH, dann könnte der GÜ auch noch auf die Idee kommen, sich aus der Gewähr für seine Abdichtung zu entlassen, weil die Schaden genommen hat. :bounce: :bounce:
    MfG
     
  15. #15 Baufuchs, 03.07.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Fux

    war auch Kaffeetrinken.:lock

    Lass die das mal vor Ort klären.
    Ist ja nicht mal klar ob das Wasser nicht doch durch die Fenster rein ist.
    Guckst Du:
     
  16. #16 tom_river, 03.07.2007
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    danke für die antworten...

    Das Fazit heisst also wir sollten die Aussenanlagen bei unserm nächsten Häuschen am besten schon vor dem Aushub fertigstellen??? :irre

    Und wenn nun die Abdichtung gar nicht korrket ausgeführt war???
    Ist es nun Job des BH, während der Bauphase dafür zu sorgen, dass dem Gebäude nichts passiert?

    Fragen über Fragen....;)
     
  17. #17 tom_river, 03.07.2007
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    Wasser ist...

    definitiv nicht durchs Fenster rein - hatte ich ja schon geschrieben!
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 03.07.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Ja....

    Wenn der BH das Aussengelände in eigener Regie erstellt, fällt die Sicherung gegen Oberflächenwasser in seine Zuständigkeit.
    Und wer sagt, daß die Abdichtung versagt hat - bloß weil es die Fensteranschlüsse nicht waren.
    Da gibts noch 23 (mindestens) Nebenwege.
    Sowas ist polemisches Dummtüch.
    Nur weil man GÜ hat, ist man doch nicht aller Verantwortung bar.
    MfG
     
  19. #19 Baufuchs, 03.07.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hoffen wir

    erst mal, dass der GU noch beweisen muss.
    Wenn ich mich nicht irre, gabs da Ende 2006 schon eine Abnahme wg. Erhöhung MwSt., oder?

    Auch mal VOB gucken:
    §5 Abs. 5
    "Der Auftragnehmer hat die von ihm ausgeführten Leistungen und die ihm für die Ausführungen übergebenen Gegenstände bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat er sie vor Winterschäden und Grundwasser zu schützen, ferner Eis und Schnee zu beseitigen."

    Gibt wohl Streit.

    Aber erst mal klären, wie das Wasser tatsächlich eingetreten ist und dann Lösung suchen. Muldenentwässerung ändern etc.
     
  20. #20 wasweissich, 03.07.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    :offtopic:
    und so ein wasser nach sturzregen in grobmodelierter kuhle vorm kellerfenster mit zugespülter drainage kann einem schon das wochenende versauen.....
    j.p.
     
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