Fenster 45 cm zu weit links, was nun?

Diskutiere Fenster 45 cm zu weit links, was nun? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebes Forum, im Februar wurde der Rohbau unseres EFH erstellt. Alles o.k. Gestern war der Küchenplaner da, um die Detailmessung...

  1. Sterni

    Sterni

    Dabei seit:
    03.07.2007
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Bibliothekarin
    Ort:
    Frankfurt
    Hallo liebes Forum,
    im Februar wurde der Rohbau unseres EFH erstellt. Alles o.k. Gestern war der Küchenplaner da, um die Detailmessung vorzunehmen, es liegt der Estrich und es ist verputzt.
    Bei der Messung stellte er fest, dass das Küchenfenster 45 cm zu weit nach rechts eingebaut wurde. Dadurch passt unsere Küche nicht so, wie sie vorab geplant wurde. Unsere Küchenplanung wurde für den Werksplan (1:50) berücksichtigt, die Pläne stimmen auch. Beim Maurern ist dann der Fehler passiert.
    Wie gehen wir nun gegen Bauleiter bzw. Bauunternehmer vor? Wie lange dauert es, das Fenster neu zu versetzen? Zu bedenken ist auch, dass Küchenfenster im EG und bodentiefes Fenster im OG auf einer Linie liegen und dies auch so bleiben soll. D.h. auch im OG wurde falsch gemauert und muss ausgebessert werden. Das Fenster im Keller, ebenfalls auf selber Linie würden wir uns falsch versetzt gefallen lassen, schließlich liegt es "unter der Erde".
    Am allerwichtigsten ist uns folgender Aspekt: Von welchen Kosten kann man für die Schadenbeseitigung ausgehen? Falls uns der Bauunternehmer eine Auslgeichszahlung anbietet überlegen wir nämlich, diese anzunehmen - natürlich in der Höhe des Schadens!
    In der Hoffnung auf eine schnelle und sachdienliche Antwort,
    Sterni
     
  2. Yilmaz

    Yilmaz

    Dabei seit:
    28.03.2006
    Beiträge:
    6.907
    Zustimmungen:
    968
    Beruf:
    Maurer & Betonbaumeister
    Ort:
    Delbrück/Westfalen
    Benutzertitelzusatz:
    Maurer-und Betonbauermeister
    Hallo Sterni,

    ist der Auftragnehmer ein Generalunternehmer? Hat er alle gewerke im Auftrag? Wen der Bauunternehmer nur für die Erstellung des Rohbaues beauftragt war sieht es für sie schlecht aus, weil durch folgearbeiten dieses leistungen als abgenommen gelten.

    Am einfachsten ist es alles so zu lassen wen es aufteilungsmäßig der räume zu verkraften ist und sie einigen sich mit dem BU. Fals natürlich noch kein küchen oder so bestellt wurden!
    Seien sie fair und suchen sie gemainsam eine lösung mit dem BU.

    Mfg.
     
  3. #3 Carden. Mark, 03.07.2007
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
  4. #4 wasweissich, 03.07.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    welche kosten dabei entstehen es zu ändern

    hat nichts , aber nichts damit zu tun , wie hoch der schaden ist , der dir entsteht wenn es so bleibt .
    und wenn die küche eingemessen wurde , hat die produktion noch garnicht angefangen.....




    aber das gibt mir zu denken:
     
  5. JoSeb

    JoSeb

    Dabei seit:
    11.01.2007
    Beiträge:
    130
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Rheinland-Pfalz
    Ausgleichszahlung....

    ist das Zauberwörtchen!
     
  6. wabe

    wabe Gast

    Vor allem ist die Frage zu klären, haben Sie die Rohbauarbeiten abgenommen. Wenn ja, haben Sie schlechte Karten. Denn ein so offensichtlicher Mangel hätte bei der Abnahme gerügt werden müssen.
    Es erscheint mir auch unwahrscheinlich, dass dieser Mangel nicht bereits früher erkannt wurde.
    Ihre Frage nach einer Ausgleichszahlung macht mich auch stutzig.
     
  7. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Nö, Offensichtlichkeit ( für wen ? ) schadet nicht. Es schadet nur die vom AN zu beweisende positive Kenntnis des AG von dem Vorhandensein des Mangels im Zeitpunkt der Abnahme, vgl. § 640 Abs.2 BGB. Wie soll der AN das jemals beweisen, wenn darüber bei der Abnahme nicht ausdrücklich gesprochen wurde?

    Aber egal wie es ist. Mit der Frage ist mangels hinreichender Infos von Sterni ohnehin nichts anzufangen.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 04.07.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Wo steht das...

    Aber bitte mit Quellenangabe.
    Ein Mangel hat doch keinen Bestand, nur weil er nach der Abnahme erst angezeigt wird. Einzig die Beweislast dreht sich, was hier wiederum auf Grund der vermaßten Zeichnungen wohl kein Problem sein dürfte.
    MfG
     
  9. #9 Maidörfer, 06.07.2007
    Maidörfer

    Maidörfer Gast

    Respekt vor soviel Mut

    Hallo Sterni,

    das hätte ich mich nicht getraut. Ich habe unsere Küche nur grob geplant bezüglich Fenster, Türen, Raumhöhe, Heikörper und Steckdosen und nach Abschluss der Roh- und Innenausbauphase habe ich dann erst die Detailplanung bzw. Bestellung der Möbel begonnen.

    Muss aber zugeben, dass meine Grobplanung weniger als 5 cm Abweichung hatte zu dem gewünschten Ergebnis. Somit konnten auch alle Schränke wie geplant gekauft und eingepasst werden.

    Wie man Möbel für eine noch nicht existierende Küche bestellen und anfertigen lassen kann, werde ich nicht verstehen. Bauen ist ein Handwerk und bei Handarbeit kann doch nicht immer alles 100% so sein, wie geplant.

    Würde übrigens zu 100% ausschliessen, dass Sie den Fehler hätten erkennen können. Sie sind ja offenbar noch nicht mal in der Lage Ihre Küche selbst zu planen ;-)

    Gruß

    Maidörfer
     
Thema:

Fenster 45 cm zu weit links, was nun?

Die Seite wird geladen...

Fenster 45 cm zu weit links, was nun? - Ähnliche Themen

  1. Spalt zwischen Fenster und Wand schließen - wie?

    Spalt zwischen Fenster und Wand schließen - wie?: Hallo Zusammen, ich bin gerade dabei mir eine Werkstatt auszubauen und habe an einer Stelle eine alte Flügeltür/Fenster - quasi 2 Türen aus Holz....
  2. Fenstergriff defekt - Fenster verschlossen - was tun?

    Fenstergriff defekt - Fenster verschlossen - was tun?: Hallo! dies ist mein erster Beitrag und komme gleich zur Sache: Erst einmal hoffe ich, dass ich hier in der richtigen Unterkategorie poste....
  3. Dichtung (?) vom Fenster stinkt

    Dichtung (?) vom Fenster stinkt: Hallo zusammen, mein Mann und ich sind im Februar 2024 in eine Neubau-Doppelhaushälfte eingezogen (KfW 55 EE). Wir haben seither festgestellt,...
  4. Alle Fenster um 3cm zu weit innen montiert. Nun Probleme mit Rollläden. Neubau

    Alle Fenster um 3cm zu weit innen montiert. Nun Probleme mit Rollläden. Neubau: Guten Tag zusammen. Ich (Frau mit noch wenig fachwissen...) würde hier um Rat bitten. Bei meiner Neubauwohnung (schlüsselfertiger Kauf vor 1,5...
  5. Mauerwerk fertig - weiteres Fenster

    Mauerwerk fertig - weiteres Fenster: Hallo, unser Rohbau ist soweit fertig (36,5 Ziegel). Wäre es ein riesiger Aufwand, einem Ausschnitt für ein zusätzliches Fenster...