Mehrpreisberechnung Bodenleger

Diskutiere Mehrpreisberechnung Bodenleger im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben eine Doppelhaushälfte vom Bauträger gekauft, der Innenausbau läuft zur Zeit. In der Baubeschreibung steht zum Punkt Fußböden:...

  1. #1 Brumeissl, 04.07.2007
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    Wir haben eine Doppelhaushälfte vom Bauträger gekauft, der Innenausbau läuft zur Zeit. In der Baubeschreibung steht zum Punkt Fußböden:

    Teppichbelag (13 Euro/m2 brutto Materialpreis)

    Wir haben jetzt ein Angebot vom Fußbodenleger über Vorwerkteppich einer Qualität und Farbe zu ca. 19 Euro/m2 netto. Er will uns jetzt nur eine Gutschrift über 6 Euro/m2 netto zubilligen, weil dies sein Einkaufspreis für die Standardteppiche wäre.

    Wir sehen die Mehrpreisberechnung jedoch so, dass die Differenz von 19 Euro netto zu 13 Euro brutto (19 - 10,92 = 8,08 netto) mal die erforderliche Fläche als Mehrpreis berechnet wird. Also 142m2 x 8,08 Euro/m2 = 1147,36 Euro zzgl. MwSt.

    Weiterer Streitpunkt ist die zu verrechnende Fläche: Den 142m2 Teppichbedarf inkl. Verschnitt wollen Fußbodenleger/Bauträger nur die reine Nutzfläche von 78,35m2 mit o.g. 6 Euro netto entgegenstellen. Hierzu ist anzumerken, dass wir in allen betroffenen Räumen den gleichen Belag verlegt haben wollen, so dass der Bodenleger den Belag von einer Rolle kaufen kann.
    Seine nur auf die reine Nutzfläche beschränkte Gutschrift begründet er damit, dass er den Verschnitt über die vielen Doppelhaushälften ausgleichen kann.

    Es ergibt sich folgende Rechnung vom Fußbodenleger:
    Bedarf: 142m2 x 19 Euro/m2 = 2698 Euro netto
    abzügl. Gutschrift: 78,35m2 x 6 Euro/m2 = 470,10 Euro netto
    = 2227,90 Euro netto Mehrpreis zzgl. MwSt

    Unsere Berechnung sieht hingegen so aus:
    142m2 x (19-10,92 Euro/m2) = 1147,36 Euro netto Mehrpreis zzgl. MwSt

    Da es nun Streit zwischen uns (Käufer) und Fußbodenleger/Bauträger gibt, wären wir über eine kompetente Hilfe/Ratschläge/Meinungen dankbar!

    Danke
    Michael Brumeissl :confused:
     
  2. #2 Olaf (†), 04.07.2007
    Olaf (†)

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    Immer wieder...

    das gleiche:

    D.h., Ihr habt einen gültigen Vertrag, aus dem Ihr nicht rauskommt. Soll heißen, Ihr seit auf Gedeih und Verderbe der Gnade Eures Vertragspartners ausgeliefert, wenn Ihr jetzt noch was ändern wollt. Und wenn er sacht: es gibt nix, könnt Ihr auch nichts machen.
    Denn wie sachten schon die alten Römer (oder wer auch immer): "Pacta sunt servanda ".
    Nich schön, is aber so.
     
  3. Bruno

    Bruno

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    Die Gutschrift müssen Sie mit dem Bauträger verhandeln. Mit dem haben Sie den Vertrag. Was der Bodenleger gutschreiben will kann Ihnen egal sein.

    Der Bodenleger bekommt anschließend seine gesamte Arbeit von Ihnen bezahlt, da Sie ihn direkt beauftragen.
     
  4. Eric

    Eric

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    Etwas wirr das Ganze.

    Anzusetzen sind die Mehrkosten an Material pro m². Isofern gilt:

    Dann muß der Bodenleger allerdings den Verschnitt da lassen oder man einigt sich ( sinnvollerweise ) auf eine weitere Gutschrift, wenn er den Verschnitt mitnimmt und in einem anderen Haus mit gleicher Teppichbodenbestellung verlegt. Die Gutschrift wäre dann der Preis, den der Nachbar pro m² verlegten Teppichbodenverschnitt aus Ihrem Haus zu bezahlen hat.

    Das hat der BT doch auch mit dem Standartteppich so geplant. Er hätte bei Haus A mit der Teppichbodenverlegung anfangen lassen, den Verschnitt aus Haus A, soweit sinnvoll brauchbar ( z.B. schmaler Flur ), mitgenommen und im Haus B verlegt usw. usw.

    Höhe des Verschnitts erscheint mir im übrigen etwas heftig. Teppichböden in der Qualität gibts in unterschiedlichen Breiten. Da ist bei Einzelverlegung die Breite zu wählen, die für die Verlegefläche sinnvoll ist,.... es sei denn, man weiß, daß man den Verschnitt bei den Überbreiten sinnvoll in weiteren Häusern verlegen kann.

    Ich denke mal, der Verleger meint eine Gutschrift von 6,00 EUR/m² auf den Mehrbetrag von 1147,36 EUR netto, damit er den Verschnitt mitnehmen darf. Die Gutschrift gäbs dann natürlich nur auf den Verschnitt von 63,65 m² und in diesem Fall wären auch gegen die 6,00 EUR/m² Verschnitt nichts einzuwenden, denn den kann er nicht komplett verbauen. Den " Schrott " würden sie dann nur mit 2,08 EUR netto/m² x 63,65 m² Verschnitt + MWSt bezahlen.

    Also bitte den Bodenleger nochmals eine genaue Berechnung aufstellen lassen!

    Die Frage, wer bei einem Änderungswunsch Vertragspartner des Erwerbers ist, richtet sich nach dem BT-Kaufvertrag. Denkbar sind zwei Konstellationen: BT bleibt AN und erhält Mehrpreis oder es ist über den Sonderwunsch ein neuer Vertrag mit dem Verleger abzuschließen, wobei sich der Verleger dann den vereinbarten Materialpreis, den er vom BT erhält, anrechnen lassen muß. Konstellation 2 ist zweifelhaft, weil sich der BT damit aus der Verantwortung stiehlt, obgleich sich nur das Material, nicht aber die Verlegung durch den aufgedrängten Verleger ändert.
     
  5. #5 aubauewill, 04.07.2007
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    Dieser Fall bestätigt meine Vermutung zum Bauen mit BT.
    Muss nicht, kann aber, ist meistens. :mad:

    Im Vertrag mit dem BT müsste doch klar geregelt sein, was & wieviel Vergütet wird.
    Vertragsrecht, BGB.

    Verstehe aber auch ned wieso das ganze Gewerk nicht komplett rausnehmen -volle Vergütung, und dann nen Bodenleger suchen.

    Elvis
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 04.07.2007
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    Steht nicht drin, weil viele BT/GÜ genau von diesen Differenzbeträgen leben.
    Minderpreis bei Erstattung winzig klein, Mehrpreis bei Nachtrag riesig groß.
    Ausserdem, wie soll das gehen. Wenn das ganz ohne Lücken geschehen soll, hat der Preisteil des vertragswerks 150 Seiten A4 eng bedruckt, damit alle Leistunge ausführlich beschrieben und mit Preisen hinterlegt sind.
    Wer das will, muss mit Einheitspreisverträgen arbeiten (die andere Nachteile haben)
    MfG
     
  7. Lukas

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    Das ist arg untertrieben.
    Den Grundriss möchte ich sehen, der das erforderlich machen würde.:irre

    Gruß Lukas
     
  8. #8 Brumeissl, 05.07.2007
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    Um noch einiges klarzustellen:

    der Fußbodenleger ist gleichzeitig Estrichleger und wurde nicht von mir beauftragt, sondern ist der "offizielle" Vertragspartner des Bauträgers.

    Das Verhältnis Verschnitt zu Nutzfläche ist in der Tat recht groß, aber auch bei einem anderen Verlegerangebot (wir haben den Hammer Heimtex Fachmarkt ins Haus bestellt) war der Verschnitt ähnlich hoch. Beide Verleger haben versucht, so wenig Schnittkanten wie möglich zu machen.

    Die 6 Euro Gutschrift sind nicht für den Verschnitt gedacht, sondern die Erstattung für den nicht verlegten "Standard-Teppich".

    Aber ums kurz zu machen. Ich konnte Bauträger und Fußbodenleger von der Richtigkeit meiner Mehrpreisberechnung "überzeugen" - sie akzeptieren meine Rechnung :bounce:

    Einen faden Beigeschmack behält für mich jedoch der Umstand, dass der Fußbodenleger den Belag offenbar für 6 Euro/m2 netto einkauft (oder noch weniger), jedoch dann in der Baubeschreibung des Bauträgers ein Materialpreis von 10,92 Euro/m2 netto (13 Euro brutto) angesetzt wird. Und da ist sicher nicht sonstiges Material wie Kleber etc. drin. Denn beim Fliesenleger wurden die gleichen 13 Euro nur für die Fliesen angerechnet.

    Auf jeden Fall freuen wir uns über die Verhandlungsbereitschaft unseres Bauträgers!

    Grüße an alle Hauskäufer und danke an EUCH :winken
     
  9. Eric

    Eric

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    Hast leider nichts verstandenund ich lache mich schlapp.

    Dafür gibts jetzt noch mehr: :bounce: :bounce: :bounce: :bounce: :bounce:
     
  10. R.B.

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    Da haben sich die 2 richtigen Mathematiker auf der Baustelle getroffen.:28:
     
  11. #11 Brumeissl, 10.07.2007
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    @Eric

    ich habe schon Deine Worte verstanden, aber die gefallen mir nicht, d.h. Deine Variationen mit Verschnitt A in Haus B :mauer und Verleger noch mal um neue Rechnung bitten :eek: bzw. Gutschrift auf den Verschnitt :wow sind in meinem Fall nicht richtig bzw. unerwünscht:

    Zum einen können weder BT noch Verleger davon ausgehen, daß alle oder zumindest viele Hauskäufer en mass den gleichen Teppich in ihre Häuser legen. Wir leben weder in China :konfusius noch im Wohnheim.

    Zum anderen wird mir der Verleger nicht mehr Geld rausrücken wollen, als er vom BT bekommt. Die halten ihn knapp und er hält mich noch knapper! Deshalb ist nun auch beschlossen, daß der BT die Differenz zahlt.:deal

    Weiterhin hat der Verleger mit seiner Gutschrift nicht den Verschnitt begleichen wollen. Erstens sind wir nur noch eins der beiden letzten fertigzustellenden Häuser, aller anderen Käufer wohnen schon. Zweitens wird sich der Verleger nicht Verschnitt ins Lager legen, wenn möglicherweise auch den anderen Käufern bewußt werden könnte, daß sie keine Chinesen :konfusius oder Internatler sind. Und außerdem war in der Rechnung klar ersichtlich, daß sich die Gutschrift auf den "Standard" lt. Baubeschreibung bezieht.

    Und klar: es gibt Teppichrollen in 3, 4 und 5m Breite.:28: Aber da ich natürlich so wenig wie möglich Schnittkanten haben möchte und die meisten Räume auch breiter und länger als 4m sind, ist die 5m-Rolle schon die beste Wahl, wenn auch möglicherweise die teuerste!

    Und es gibt leider auch kaum "schmalen Flure". Der Flur im Eingangsbereich (EG) erhält Fliesen. Und der kleine Flur im OG kann auch nur wenig Verschnitt "auffangen".

    Also Eric, danke für Deine Unterstützung.:bounce: Aber ich habe meine Situation und die falschen Rechnungen des Verlegers/BT schon richtig verstanden. Und wie auch immer - mit der nun beschlossenen Lösung mit meinem BT kann ich sehr gut leben.

    Ciao :winken
     
  12. Lukas

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    Verschnitt

    Dann stellen wir uns doch mal janz dumm.
    Ich hab ne 5m Rolle und der Raum ist 4,01 breit. Könnte es sein, daß wir dann bei knapp 20% Verschnitt ankommen? Gibste vorn und hinten nochmal je 10cm dazu kommste knapp über 20%.
    Den einzig größeren Verschnitt kannste bei Luxusverlegung im Flur fabrizieren. Damit kommste aber beim besten Willen nicht auf die Verschnitte, die Du angeführt hast.
    Ist doch eigentlich ganz einfach.:Roll

    Gruß Lukas
     
Thema: Mehrpreisberechnung Bodenleger
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