Definition Drainagesystem

Diskutiere Definition Drainagesystem im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Wie kann man diese Beschreibung genau definieren bzw. was ist korrekt? Laut GU müssten wir dort eine Pumpe rein setzten... bereits während der...

  1. #1 purmania, 06.07.2007
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    Wie kann man diese Beschreibung genau definieren bzw. was ist korrekt?

    Laut GU müssten wir dort eine Pumpe rein setzten... bereits während der Bauphase....

    "bei Häusern mit Keller vertikal am
    Gebäude ein komplettes Drainagesystem sowie
    in Höhe der Bodenplatte, zur Ableitung von nichtdrückendem
    Wasser, eine Ringleitung mit Spülschächten
    laut DIN verlegt."

    Allgemein die Entwässerung sei Aufgabe des BH..... egal ob mit Pumpe oder Versickerungsbereich......
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 06.07.2007
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    Das ...

    ... darf doch wohl nicht wahr sein :irre ?!
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 06.07.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Issen..

    die Drainage überhaupt
    a) beantragt
    b) genehmigt
    c) fachgerecht
    ???
    Solange nicht (in Folge von a) erfolgt ist, dürft Ihr nicht einen Tropfen pumpen.
    Und eine Drainung mit Versickerung - naja, wir reden ja immer von der Kreislaufwirtschaft.
    und wen die Drainung nicht genehmigungsfähig ist, sollte das Abdichtungskozept nochmal hinterfragt werden.
    MfG
     
  4. #4 Baufuchs, 06.07.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zunächst

    hat Ralf D. natürlich Recht.

    Dann:
    Böswilliger GU trennt obiges in 2 Bereiche:
    fett = ist schon komplett wenn Drainplatten verbaut sind
    normal = endet mit beschriebener Leistung

    findet sich dann noch irgendwo in der Baubeschreibung:
    "Entwässerung endet an den Kelleraussenwänden. Anschlüsse der Entwässerung an das öffentl. Kanalsystem gehört nicht zum Leistungsumfang kann gegen Mehrkosten übernommen werden"
    dann war´s das.

    Oder zu Pumpe:
    Ist beschrieben unter Elektroinstallation.
    Die macht Bauherr aber selbst/Fremdvergabe. (weiss man´s?)

    will sagen:
    nutzt nix, wenn man Baubeschreibung nicht komplett vorliegen hat
     
  5. #5 purmania, 06.07.2007
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    Die Drainage ist soweit in Ordnung - unser SV hat diese abgenommen

    Beantragt ist diese, Genehmigungspflichtig nicht!

    Nur streiten wir uns mit unserem GU über die Entwässerung......
    Auf einer Zeichnung steht Entwässerung Drainage EL Bauherr. Das stößt dann aber gegen den passus komplettes System (laut SV)......
    Wollte nach Erfahrungen fragen, vielleicht hatte jemand auch schon mal so nen Fall........
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 06.07.2007
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    Siehe Baufuchs ...

    ... hier muss die komplette Baubeschreibung her.

    GU heißt ja wohl Generalunternehmer, wobei hier "General" für Alles steht, was mit dem Bauwerk zusammenhängt. Auch und insbesonders was die für ein funktionierendes Haus erforderliche Entwässerung betrifft.

    Wenn hier grundlegende Leistungen ausgeschlossen sein sollten, ist´s kein GU sondern nur ein einfacher Bauunternehmer (BU), der Teilleistungen erbringt.

    Sach ich mal :konfusius .
     
  7. #7 Baufuchs, 06.07.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Diese Formulierung

    im Zusammenhang mit "komplette senkrechte Drainung" (= nicht komplette Gesamtdrainung) lässt den Schluss zu, dass die Ableitung des Drainagewasser eben Eigenleistung des Bauherren ist.

    Ich denke nicht, dass ein Streit über diesen Punkt etwas bringt.
     
  8. #8 Baufuchs, 07.07.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Volker

    nur weil sich jemand Generalunternehmer nennt, kann daraus ein Anspruch auf alle in Verbindung mit der schlüsselfertigen Erstellung eines Hauses notwendigen Arbeiten abgeleitet werden.

    Das Haus muss also nicht funktionieren.:deal

    Auch beim GU gilt:
    Geschuldet sind die Leistungen, die gem. Baubeschreibung zu erbringen sind.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 07.07.2007
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    So ein....

    Quatsch.
    Natürlich ist eine Drainanlage als teil des Entwässerungssystems genehmigungspflichtig.
    Und sehr viele Gemeinden genehmigen Drainungen nur noch in Ausnahmefällen
    Aber - macht mal.
    MfG
     
  10. #10 VolkerKugel (†), 07.07.2007
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    Nee Manfred ...

    ... dann ist das für mich kein GU. Punkt.

    Ich hab´ hier ne GuG*-Baubeschreibung in der das auch alles ausgeschlossen ist. Die sind aber wenigstens so ehrlich und nennen sich weder GÜ noch GU sondern schlicht "Auftragnehmer".

    Spannende Frage: Wer berät eigentlich purmania?

    * Name von der Redaktion geändert
     
  11. #11 Baufuchs, 07.07.2007
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    Baufuchs Gast

    @Volker

    Auch wenn Du 3 oder 4x "Punkt" schreibst.

    Ändert nix.

    GU erbringt die beauftragten Leistungen unter Einsatz von Sub´s, der Bauherr hat nur diesen einen Vertragspartner. Deshalb Generalunternehmer.
    Aus der Unternehmensbezeichnung Leistungsansprüche ableiten zu wollen ist schlicht unsinnig.

    Muss ein Fertighausunternehmen den Namen ändern, wenn es ein Ausbauhaus verkauft? Ist ja schliesslich nicht fertig. Oder darf der Bauherr deswegen die schlüsselfertige Erstellugn fordern?


    Soll ein GU sich für jedes BV, welches er nicht komplett schlüsselfertig erstellt (weil vertraglich so vereinbart) anders nennen?
     
  12. #12 VolkerKugel (†), 07.07.2007
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    Dann ...

    ... wiederhole ich meine Frage: Wer berät eigentlich purmania?

    Es kann doch nicht sein, dass ein solch "lebens"wichtiger Baustein wie die Entwässerung eines Hauses dem Laien Bauherren überlassen bleibt.

    Mal ehrlich, wie machst Du´s denn?
     
  13. #13 Baufuchs, 07.07.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich

    mach´s so:

    Bei "Kataloghäusern" und deren Baubeschreibung fehlt die Entwässerung, da ja keine Kenntnis des Grundstücks vorhanden.

    Allerdings findet sich auch in solcher Beschreibung der Hinweis auf die notwendige Planung/Ausführung (gegen Mehrpreis) der Entwässerung unter Beachtung der Grundstücksgegebenheiten.

    Spätestens bei der Planung des konkreten Objekts kommt die Leistung mit rein und wird auch mit ausgeführt.
     
  14. #14 VolkerKugel (†), 07.07.2007
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    Sach ich doch ...

    ... alles Andere wäre - höflich ausgedrückt - unseriös.

    Aber jetzt zum dritten Mal:
    Wer hat denn für purmania die GU-Ausschreibung gemacht?
     
  15. Eric

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    Mit einiger Sicherheit der GU:winken

    Wenn es tatsächlich nur da stehen sollte, könnte man fragen, ob es nicht an einer vom BH nicht zu erwartenden, versteckten Stelle steht = Frage der Auslegung der Baubeschreibung aus der Sicht eines sorgfältigen Erklärungsempfängers, §§ 133, 157 BGB.

    Im übrigen: Wenn die Drainage nicht oder nur mit ungewöhnlichen hohen Kosten zu entwässern wäre, könnte man fragen, ob der GU Aufklärungspflichten gegenüber dem Laien - BH - verletzt hat. Von wegen Haus mit Drainage erst bauen und dann den BH " im Wasser " sitzen lassen. Das klänge ja wie: Bauen wir erst mal und dann soll der BH selbst sehen, wie es weitergeht.

    Der GU könnte geahnt haben, warum er geschrieben hat, " EL Entwässerung " .

    Was mich vorrangig interessiert: Darf denn nach der Entwässerungssatzung der Gemeinde überhaupt Drainwasser in den Kanal eingeleitet werden? Wenn nein: Ist eine Versickerung zuverlässig möglich und wie hoch sind die dafür aufzuwendenden Kosten?
     
  16. ISYBAU

    ISYBAU

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    Es soll drückendes Grundwasser (das es per definition ja erst gibt, wenn da ein bauwerk steht und man sich gedanken über dessen dichtheit macht) vermieden werden - koste es was es wolle (ob möglich oder unmöglich) - um einen Keller herstellen zu können mit folgender eigenschaft: Dicht bei NICHT DRÜCKENDEM GRUNDWASSER ---- Damit bekommen die zuvor aufgeworfenden Fragen besondere Brisanz.

    Mit solchen Formulierungen könnte man ein Standardhaus auch 1000 m unter dem Meeresspiegel plazieren --- wasserhaltung ist sache des bauherren.
     
  17. Eric

    Eric

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    Habe ich jetzt nicht verstanden. Von Grundwasser habe ich von " Pumania " bislang nichts gelesen. Hört sich zur Zeit nach zeitweise aufstauendem Sicherwasser an = Lastfall 6, der mittels der Drainage auf Lastfall 4 reduziert werden soll.

    Aber zur Absicherung wäre tatsächlich zu fragen: Liegt Bodengutachten vor? Welcher Lastfall wurde ermittelt?
     
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